Nürn­ber­ger Ver­si­che­rung — Ernst­fall­Schutz & SchnellHilfe

Die Nürn­ber­ger bie­tet mit dem Ernst­fall­Schutz eine eigen­stän­di­ge Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung an. Die schwe­re Krank­hei­ten Ver­si­che­rung der Nürn­ber­ger ver­si­chert bis zu 58 schwe­re Erkran­kun­gen. Im Basis­schutz Ernst­fall­Schutz Com­fort sind 50 schwe­re Krank­hei­ten ver­si­chert. Kin­der sind bis zum 18. Geburts­tag auto­ma­tisch mit­ver­si­chert und auf Wunsch kann der Ver­si­che­rungs­schutz für Kin­der um acht wei­te­re Erkran­kun­gen erwei­tert werden. 

Ernst­fall­Schutz Pre­mi­um bie­tet dar­über hin­aus auch wei­te­re Leis­tun­gen wie bis zu 5.000 Euro Sofort­Hil­fe, die direkt bei Dia­gno­se­stel­lung aus­ge­zahlt wird. Zudem erlischt der Ver­si­che­rungs­schutz durch den ers­ten Leis­tungs­fall nicht. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer erhält auch bei einer zwei­ten schwe­ren Erkran­kung die vol­le Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt. 

Für wen ist der Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz geeignet?

Der Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz eig­net sich für jeden, der kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te oder kann. Im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung wird eine Ein­mal­zah­lung in fest­ge­leg­ter Höhe aus­ge­zahlt. Das Geld steht dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur frei­en Ver­fü­gung und kann frei ver­wen­det werden. 

Beson­ders inter­es­sant ist der Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz für Fami­li­en. Kin­der sind bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res mit­ver­si­chert. Für einen gerin­gen Auf­preis kann der Leis­tungs­um­fang um die Ver­si­che­rung von 8 wei­te­ren schwe­ren Krank­hei­ten erwei­tert wer­den. Wer bei der Nürn­ber­ger eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, kann in Kom­bi­na­ti­on mit der Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung bares Geld spa­ren. Soll­te die Berufs­un­fä­hig­keit aus Grün­den ein­tre­ten, die vom Ernst­fall­Schutz nicht abge­deckt wer­den, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. Der Ernst­fall­Schutz ist dann beitragsfrei. 

All­ge­mei­ne Leis­tun­gen der Nürn­ber­ger Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung ErnstfallSchutz

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird im Leis­tungs­fall als Ein­mal­zah­lung aus­ge­zahlt. Ver­wen­dungs­vor­schrif­ten gibt es nicht, der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann frei über das Geld ver­fü­gen. Ver­si­chert wer­den kön­nen Sum­men ab 25.000 Euro. Die Nürn­ber­ger erbringt in eini­gen Fäl­len auch Teil­leis­tun­gen, bei­spiels­wei­se bei einem Herz­in­farkt, Schlag­an­fall oder den Dia­gno­sen Mul­ti­ple Skle­ro­se und inva­siv wach­sen­der Krebs. 

Kin­der sind bis zu ihrem 18. Geburts­tag auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich über 50 schwe­re Erkran­kun­gen und kann bei Kin­dern um 8 wei­te­re Erkran­kun­gen aus­ge­wei­tet wer­den. Im Todes­fall erhal­ten die Ange­hö­ri­gen einen fest­leg­ba­ren Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me aus­ge­zahlt. Außer­dem erbringt die Nürn­ber­ger auch eine vor­ge­zo­ge­ne Todesfallleistung. 

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer bekommt die ver­ein­bar­te Sum­me aus­ge­zahlt, wenn zwei Fach­ärz­te attes­tie­ren, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer inner­halb der nächs­ten 12 Mona­te ster­ben wird. Die Leis­tung wird selbst dann erbracht, wenn die Krank­heit bzw. Ver­let­zung nicht im Ernst­fall­Schutz ver­si­chert ist. Zudem gibt es eine Nachversicherungsgarantie. 

Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz: Ver­si­cher­te schwe­re Krankheiten

Ver­si­chert sind 50 unter­schied­li­che schwe­re Erkran­kun­gen bzw. Ver­let­zun­gen. In den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist klar gere­gelt, wel­che Bedin­gun­gen für die Aner­ken­nung als Erkran­kung erfüllt sein müs­sen. Sol­che Bedin­gun­gen kön­nen bei­spiels­wei­se bestimm­te Blut­wer­te sein, die für eine schwe­re Erkran­kung typisch sind. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird aus­ge­zahlt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach der Dia­gno­se noch 14 Tage über­lebt. In man­chen Fäl­len wird aber auch ein Teil der Sum­me als Sofort­zah­lung geleistet. 

Fol­gen­de 50 Dread Dise­a­ses sind versichert:

  • Akute bakterielle Meningitis
  • Alzheimer-Erkrankung vor dem 67. Geburtstag
  • Amputation eines Armes oder Beines
  • Amyotrophische Lateralsklerose (ALS)
  • Angioplastie
  • Aplastische Anämie
  • Ausfall der Bauchspeicheldrüsenfunktion
  • Bypass-Operation
  • Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJK)
  • Erste Operation an den Herzklappen
  • Familiäre Motoneuronerkrankung (MND)
  • Fortgeschrittene Hepatitis C durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit
  • Fortgeschrittene Hepatitis-C- und / oder HIV-Infektion durch Transfusion von Blutprodukten
  • Fortgeschrittenes Rheuma (rheumatoide Arthritis)
  • Funktionsausfall eines Armes oder Beines
  • Gutartiger Hirntumor
  • Herzinfarkt
  • Herztransplantation
  • HIV-Infektion durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit
  • Invasiv wachsender Krebs
  • Kardiomyopathie
  • Kinderlähmung
  • Knochenmark-Transplantation
  • Koma
  • Konstriktive Perikarditis
  • Multiple Sklerose
  • Multisystematrophie (MSA)
  • Muskeldystrophie
  • Offene Operation am Gehirn
  • Offene Operation an der Körperschlagader (Aorta)
  • Operiertes Gehirnaneurysma
  • Organtransplantation (Leber, Niere, Lunge, Bauchspeicheldrüse)
  • Parkinson-Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit 14. – 67. Geburtstag
  • Primäre Lateralsklerose (PLS)
  • Progressive Bulbärparalyse
  • Progressive spinale Muskelatrophie
  • Querschnittslähmung
  • Schlaganfall
  • Schwere Erkrankung der Lunge
  • Schwere Erkrankung des zentralen Nervensystems vor dem 67. Geburtstag
  • Schwere Leberfunktionsstörung
  • Schwere Verbrennung, Verätzung, Erfrierung
  • Schwere Verletzung des Kopfes und des Gehirns
  • Schweres dialysepflichtiges Nierenversagen
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Verlust der Sprache
  • Verlust des Hörens (Taubheit)
  • Verlust des Sehens (Blindheit)
  • Verlust von Grundfähigkeiten infolge eines Unfalls

Optio­nal kön­nen bei Kin­dern und Jugend­li­chen bis zum 18. Geburts­tag zusätz­lich fol­gen­de schwe­ren Erkran­kun­gen ver­si­chert werden: 

  • Schwerer Herzfehler
  • Mukoviszidose
  • Virale Enzephalitis
  • Vergiftung
  • Schwere Stoffwechselstörung
  • Hypoxischer Hirnschaden
  • Schweres kombiniertes Immundefektsyndrom (SCID)
  • Neurofibromatose Typ 1

Zusatz­op­ti­on zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Nürn­ber­ger SchnellHilfe

Im Rah­men einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet die Nürn­ber­ger Ver­si­che­rung die Dread Dise­a­se Zusatz­ver­si­che­rung Schnell­Hil­fe an. Der Leis­tungs­ka­ta­log umfasst fünf schwe­re Krank­hei­ten, Bypass-Ope­ra­tio­nen und drei Grund­fä­hig­kei­ten. Erbracht wer­den die Leis­tun­gen ent­we­der als Ein­mal­zah­lung von maxi­mal 30.000 Euro oder als Ren­ten­zah­lung mit einem Jahr Lauf­zeit. Soll­te die Erkran­kung Berufs­un­fä­hig­keit aus­lö­sen, greift die BU Ver­si­che­rung in vol­lem Umfang, unab­hän­gig davon, ob Schnell­Hil­fe in Anspruch genom­men wur­de oder nicht. Die Aus­zah­lung erfolgt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach der Dia­gno­se noch 30 Tage lang wei­ter­ge­lebt hat. 

Für wen ist die Nürn­ber­ger Schnell­Hil­fe geeignet?

Da es die Schwe­re Krank­hei­ten Ver­si­che­rung „Schnell­Hil­fe“ nicht als eigen­stän­di­ges Pro­dukt, son­dern nur als Zusatz­op­ti­on der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der Nürn­ber­ger gibt, eig­net sie sich prin­zi­pi­ell nur für Men­schen, die bei der Nürn­ber­ger eine BU Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben oder dar­an inter­es­siert sind, dies in nähe­rer Zukunft zu tun. 

Sind die­se Grund­vor­aus­set­zun­gen erfüllt, bie­tet sich die Opti­on Schnell­Hil­fe für jeden an, der im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung zusätz­li­ches Geld benö­tigt, um zum Bei­spiel spe­zi­el­le Behand­lungs­mög­lich­kei­ten oder Umbau­maß­nah­men in Haus bzw. Woh­nung zu finan­zie­ren. Die Schnell­Hil­fe wird unab­hän­gig davon gewährt, ob die Erkran­kung tat­säch­lich zu einer Berufs­un­fä­hig­keit führt. 

All­ge­mei­ne Leis­tun­gen der Nürn­ber­ger Dread Dise­a­se SchnellHilfe

Die Schnell­Hil­fe ist zwar eine Zusatz­ver­si­che­rung zur BU, jedoch kann sie auch in Anspruch genom­men wer­den, wenn die Erkran­kung nicht zur Berufs­un­fä­hig­keit führt und ent­spre­chend kei­ne Leis­tun­gen der BU erbracht werden. 

Es gibt zwei Arten, auf die die Nürn­ber­ger Schnell­Hil­fe ihre Leis­tun­gen erbringt. Eine Mög­lich­keit ist eine Ein­mal­zah­lung zwi­schen 5.000 und 30.000 Euro. Die ande­re Opti­on ist eine Monats­ren­te, wel­che ein Jahr lang gezahlt wird. Erbracht wer­den die Leis­tun­gen 30 Tage nach der Dia­gno­se einer ver­si­cher­ten Dread Dise­a­se, aller­dings nur, wenn der Betrof­fe­ne zu die­sem Zeit­punkt noch lebt. 

Stellt sich her­aus, dass die Erkran­kung min­des­tens ein hal­bes Jahr andau­ern wird, besteht Anspruch auf die ver­ein­bar­te BU-Ren­te. In die­sem Fall erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Schnell­Hil­fe die BU-Ren­te ab dem Zeit­punkt des Beginns der Berufsunfähigkeit 

Ver­si­cher­te Krank­hei­ten der SchnellHilfe

Wer­den fest defi­nier­te schwe­re Erkran­kun­gen oder schwer­wie­gen­de kör­per­li­che Beein­träch­ti­gun­gen dia­gnos­ti­ziert, hat man Anspruch auf Leis­tun­gen der Schnell­Hil­fe. Fol­gen­de schwe­re Krank­hei­ten sind versichert: 

  • Herzinfarkt
  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Nierenversagen
  • Gutartiger Hirntumor
  • Verlust des Gehvermögens
  • Verlust des Hörvermögens
  • Verlust des Sehvermögens
  • Bypassoperation der Koronararterien

Leis­tungs­aus­schlüs­se, genaue Defi­ni­tio­nen der Leis­tun­gen und deren Vor­aus­set­zun­gen sind den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Nürn­ber­ger zu entnehmen. 

Wei­te­re Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen im Vergleich: