Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für Schäden, welche Sie anderen Personen unabsichtlich zufügen. Es gibt in Deutschland keine Obergrenze für Haftung und Schadenersatz. Sollten Sie jemandem einen Schaden zufügen, der Kosten von mehreren Millionen Euro mit sich bringt, müssen Sie die gesamte Summe aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen. Können Sie das nicht, bedeutet das ein Leben am Existenzminimum.
Ein Schaden in Millionenhöhe ist nicht unwahrscheinlich, wie Sie im Verlauf dieses Artikels erfahren werden. Mit einer Privathaftpflicht schützen Sie sich vor solchen Forderungen. Eine so wichtige Versicherung hat natürlich ihren Preis, aber der ist deutlich niedriger, als Sie möglicherweise denken, denn eine gute private Haftpflichtversicherung bekommen Sie bereits ab knapp 30 Euro pro Jahr, nicht pro Monat.
Es gibt auch Fälle, in denen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, genauer gesagt, eine Berufshaftpflichtversicherung. Das gilt vor allem für Berufe, bei denen Fehler zu hohen Schäden führen können. Beispiele dafür sind Ärzte, Bewachungsunternehmen, Notare, Rechtsanwälte, Schausteller oder Steuerberater.
Muss ich eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein, anders als eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung im Sinne des Gesetzgebers. In manchen Fällen müssen Sie aber eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie werden zum Beispiel kaum einen Vermieter finden, der Ihnen ohne eine Privathaftpflicht eine Wohnung vermietet.
Es muss ja bloß in der Nacht oder in Ihrer Abwesenheit der Zulaufschlauch der Waschmaschine platzen und schon kann ein riesiger Schaden entstehen. Da es sich nicht um einen klassischen Rohrbruch im Mauerwerk handelt, haben Sie die Kosten für die Reparaturen zu tragen. Das sind Kosten für die Trockenlegung und entstandene Wasserschäden, auch in den Wohnungen unter Ihrer. Der Vermieter möchte sichergehen, dass er nicht auf den Kosten sitzenbleibt, wenn Sie diese ohne Versicherung nicht bezahlen können.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen gilt für die Privathaftpflicht die Regel: Je weniger Geld Sie haben, desto dringender brauchen Sie diese Versicherung. Nehmen Sie zum Beispiel einen Schaden in Höhe von 1.000 Euro an. Mit einem guten Job und entsprechendem Einkommen können Sie die Summe sicher begleichen, auch wenn Sie dafür einen oder zwei Monate etwas kürzer treten müssen. Wenn Sie dagegen zum Beispiel ALG 2 beziehen, zahlen Sie eine ganze Weile dafür und müssen den Gürtel noch enger schnallen. Eine gute private Haftpflichtversicherung bekommen Sie für weniger als fünf Euro im Monat. Selbst für Menschen, die an vielen Ecken sparen müssen ist der Verzicht auf eine Privathaftpflicht ein klassischer Fall von „am falschen Ende gespart“.
Warum brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?
Eingangs erwähnten wir, dass Schäden in Millionenhöhe schneller entstehen können, als Ihnen lieb ist. Diese Aussage möchten wir natürlich mit mehreren Beispielen untermauern.
Beispiel 1: Der verunglückte Radfahrer
Es ist eine typische Situation. Sie leben in der Stadt, die Straßenränder sind zugeparkt und Sie haben es eilig. Sie huschen über die Straße und eilen zwischen zwei geparkten Transportern auf den Gehweg. Dabei übersehen Sie einen Radfahrer auf dem Radweg. Der Radler kann nicht mehr ausweichen oder bremsen, sondern erwischt Sie am Arm und stürzt über den Lenker, wobei er fies mit dem Kopf aufprallt und zusätzlich noch von seinem Fahrrad getroffen wird.
Eigentlich kann ja nicht viel passiert sein, der Radler trug einen Helm und das Fahrrad sieht auch nur leicht beschädigt aus. Im ersten Moment denken Sie vielleicht kurz an den Schmerz in Ihrem Arm und eilen dem Radfahrer dann zur Hilfe. Jetzt sehen sie, dass er regungslos daliegt und wählen den Notruf.
Die Rettung kommt zeitnah. Die Rettungskräfte stabilisieren den Radfahrer und stellen fest, dass er unglücklich gefallen ist, aber noch lebt. Sie nehmen ihn mit ins Krankenhaus zur weiteren Untersuchung.
Dann trifft Sie ein paar Tage darauf der Schock: Radhelme schützen den Schädel vor Brüchen, stabilisieren den Hals aber unzureichend. Der Radfahrer hat eine schwere Halswirbel- und Nervenverletzung erlitten und es ist unklar, ob er jemals wieder wird laufen können oder noch schlimmer, dauerhaft querschnittsgelähmt ist. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass sich der Radfahrer korrekt verhalten hat, er hat den Radweg genutzt, einen Helm getragen, hatte keine Kopfhörer im Ohr und war auch nicht zu schnell unterwegs.
Es war diese eine unachtsame Sekunde, welche zwei Leben extrem verändert hat. Das Leben des Radfahrers natürlich vor allem in körperlicher Hinsicht. Ihr Leben, weil sie folgendes bezahlen müssen: Alles.
Sie als UnfallverursacherIn müssen nicht nur die Fahrradschäden, sondern auch sämtliche medizinischen Folgekosten bezahlen. Das beginnt bei den ersten Hilfsmaßnahmen und erstreckt sich über den gesamten Behandlungszeitraum. Bei solchen Verletzungen werden üblicherweise EEGs und Kernspintomographien durchgeführt. Allein schon die Kosten für die Verwendung dieser Geräte gehen locker in die hunderttausende. Hinzu kommen sämtliche weitere Kosten wie Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Behandlungen und Operationen.
Auch die finanziellen Schäden müssen Sie kompensieren. Dazu zählt zum Beispiel der Lohnausfall. Wird der Radfahrer nicht mehr in der Lage sein, zu arbeiten, müssen Sie seinen Unterhalt bzw. eine entsprechende Rente bezahlen, solange der Mensch lebt. Ist er auf den Rollstuhl angewiesen, zahlen Sie auch für den rollstuhlgerechten Umbau seiner Wohnung und das Gehalt von häuslichen Pflegekräften. Wie Sie sehen, kann ein Wimpernschlag genügen, damit Sie für immer am Existenzminimum leben, denn Ihr Einkommen wird bis zum Existenzminimum gepfändet, bis die Schäden bezahlt sind. Außer natürlich, Sie haben eine gute Privathaftpflicht abgeschlossen.
Beispiel 2: Ups, das war ungeschickt und wird teuer
Das zweite Beispiel möchten wir etwas weniger dramatisch gestalten, nämlich den „Ups-Moment“ bei freundschaftlichem Verhalten. Nehmen wir mal an, Sie haben einen Freund, der auf teure Elektronik steht. Entsprechend hat er stets ein aktuelles High-End-Notebook, einen großen teuren Fernseher und so weiter.
Nun möchte Ihr Freund umziehen und was machen Sie und andere Freunde da natürlich? Richtig, Sie helfen dabei. Alles läuft glatt und es ist an der Zeit, die Elektronik einzuladen. Sie tragen gemeinsam mit einem Bekannten den Fernseher die Treppe runter. Plötzlich bleiben Sie an einer Treppenkante hängen und stürzen. Der Fernseher fällt hin und die andere Person kommt auch ins Straucheln und hält sich aus Reflex an seinem Vordermann fest, der den teuren Laptop trägt und diesen aus lauter Schreck fallen lässt, genau vor die Füße eines Helfers, der eine Komponente des teuren Heimkinosystems trägt.
An dieser Stelle soll es genug Schaden sein für dieses Beispiel. Alle beteiligten Personen sind unverletzt, abgesehen von vielleicht kleinen Blutergüssen oder blauen Flecken. Allerdings haben es die Elektrogeräte nicht geschafft, ein Schaden in Höhe von ein paar tausend Euro ist entstanden.
Der Besitzer der Geräte hat natürlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie haben durch den ungeschickten „Ups-Moment“ die Kettenreaktion ausgelöst, die den Schaden verursacht hat, also müssen Sie auch dafür gerade stehen. Im schlimmsten Fall kann der Besitzer Sie anzeigen und die Schadensumme einklagen. Unter Freunden ist das aber meist eher unüblich. Vielleicht einigen Sie sich darauf, dass er in Vorleistung geht und Sie monatliche Raten zahlen. Kann er aber nicht in Vorleistung gehen, ist ein Streit vorprogrammiert. Auch wenn Sie Ihren versprochenen Verpflichtungen nicht nachkommen ist das so.
Der Schaden ist hier noch überschaubar und es wird sich vielleicht eine Regelung unter Freunden finden. Allerdings sind Streitigkeiten ums Geld einer der häufigsten Gründe, weswegen Paare sich trennen. Freundschaften können an so etwas natürlich ebenso zerbrechen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung hingegen sollte alles kein Problem darstellen. Sie melden den Schaden, die Versicherung überweist den Betrag und Ihr Freund kann sich davon neue Geräte kaufen. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Privathaftpflicht darauf achten, dass Dinge wie Freundschaftsdienste auch mitversichert sind. Es gibt nämlich auch Policen, bei denen man trotz Versicherung der Dumme ist, wenn man seinen Freunden hilft und etwas schief geht.
Beispiel 3: Oh ist die süß… AUA – Oder: Von Katzen und Versicherungen
Deutschland ist auf den Hund gekommen oder auf die Katz‘. Katzen und Hunde sind die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Im Bundesdurchschnitt lebt in fast jedem Haushalt neben den Menschen auch ein Hund oder eine Katze. Doch egal wie lieb und gut erzogen die Tiere sind, gefährlich können sie trotzdem sein.
Ein kleiner Exkurs aus dem Erfahrungsschatz des Redakteurs: Er selbst hat drei Katzen. Natürlich gab es auch die ein oder andere Wunde, vor allem durch die Krallen, wenn es beim Spielen zu hektisch wurde. Aber das macht nichts, ein Katzenkratzer tut weh und blutet vielleicht. Als Tiermensch macht einem das nicht wirklich etwas aus. Katzenbisse hingegen können extrem gefährlich sein.
Die Frau des Redakteurs wurde einmal am späten Abend von einer fremden Katze in den Arm gebissen. Am frühen Morgen ging es dann sofort zum Arzt, da sich die Bisswunde trotz sofortiger Desinfektion verfärbt hat und schmerzhaft angeschwollen ist. Sie hatte Glück, denn die Ärzte konnten ihr helfen, sodass nach kurzer Zeit schon nichts mehr zu sehen war.
Nicht jeder hat solches Glück. Beim Tierarzt wartend fand der Redakteur die kostenlose Praxiszeitschrift. Zufälligerweise gab es darin einen Artikel zum Thema Katzenbisse. In genau dieser Praxis wurde ein Tierarzt von einer Katze in die Hand gebissen. Es versteht sich von selbst, dass man die Katze erst mal loslässt, damit sie vor lauter Schreck nicht noch mehr Schaden anrichtet, und die Wunde fachgerecht versorgt. Obwohl ein ganzes Team von Tierärzten sofort für die fachkundige Ersthilfe anwesend war und der Arzt nach der Erstversorgung umgehend in ein Krankenhaus gefahren wurde, ist er seitdem teilweise berufsunfähig. Er kann zwar noch als Tierarzt arbeiten, allerdings kann er die gebissene Hand nicht mehr vollständig bewegen, sodass er zum Beispiel keine Operationen mehr durchführen kann.
Warum ist das so und warum erzählen wir Ihnen das? Ganz einfach, Katzenbisse sind meist tief und die Einbissstelle sehr klein. Im Maul einer Katze sind sehr viele Bakterien, die für den Menschen gefährlich sein können. Durch den Biss gelangen sie in den menschlichen Körper. Da die Wunde selbst sehr dünn ist, schließt sie sich rasend schnell. Die Bakterien sind eingeschlossen und machen sich am Gewebe zu schaffen. Es kann zu heftigen Entzündungen kommen und auch zu dauerhaften Nervenschäden, wie beim genannten Tierarzt. Im schlimmsten Fall droht der Verlust von Körperteilen oder sogar der Tod.
Wir erzählen Ihnen das, weil das auch Ihre Katze hätte sein können. Sie könnten auch das Opfer sein, wenn Sie jemanden mit einer Katze besuchen oder sich einer streunenden Katze nähern. Wenn Sie als Katzenbesitzer Besuch haben, verlangt die Katze meistens Aufmerksamkeit, die sie mit dem beschriebenen „Oh ist die süß…“ und dem Versuch sie zu streicheln auch bekommt. Nun haben Katzen ihre Kaumuskulatur in der Regel sehr gut im Griff und wenn mit dem Mäulchen gespielt wird, wird höchstens sanft genagt oder festgehalten, aber nie die Haut durchbissen.
Allerdings sind Katzen nun mal unberechenbar. Vielleicht erschreckt sich die Katze plötzlich und beißt unerwartet zu oder sie verliert beim Spielen vor Aufregung die präzise Kontrolle über ihre Kiefermuskulatur. Wenn Sie und Ihr Besuch nicht genau Bescheid wissen, was die Gefährlichkeit von Katzenbissen betrifft, kann Ihnen ein gewaltiger Schaden drohen. Die normale Versorgung einer Wunde ist vielleicht nicht ausreichend.
Die richtige Reaktion bei einer solchen Verletzung unterscheidet sich stark von der Reaktion auf einfache Stichwunden. Bei Stichwunden wäscht man die Wunde üblicherweise mit kaltem Wasser aus. Die Kälte plus Druck auf die Wunde stoppen die Blutung und verschließen sie. Bei einem Katzenbiss sollten Sie keinesfalls sofort Druck auf die Wunde ausüben, um die Blutung zu stoppen. Richtig reagieren Sie, indem Sie die Wunde so gut es geht aufhalten und sie desinfizieren. Das kann sehr wehtun, aber es ist definitiv besser als eine Infektion zu riskieren. Die Wunde spülen Sie so lange aus, wie Sie es für nötig halten. Eine Minute länger kann auch nicht schaden. Anschließend können Sie etwas Jod an der Wunde auftragen und ein Pflaster darauf kleben.
Wenn sich die Verletzung verschlimmert, also verfärbt, anschwillt oder schmerzt, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Je länger es dauert, desto größer ist das Risiko eines dauerhaften Schadens. Da Katzen und andere Tiere juristisch nicht schuldfähig sind, zahlen Sie für die Kosten der Verletzung. Wenn Ihr Besucher zur Nachuntersuchung der Wunde zum Arzt geht, bekommen Sie natürlich keine Rechnung. Anders sieht es jedoch aus, wenn dauerhafte Schäden bleiben.
Es muss sich bei dem Besucher auch gar nicht um einen Neurochirurgen handeln, der nicht mehr praktizieren kann, weswegen Sie für seinen Gehaltsausfall aufkommen müssen. Es reicht auch zum Beispiel ein einfacher Bürojob. So hat zum Beispiel ein Redakteur, der dauerhaft nur eine Hand benutzen kann, wahrscheinlich langfristig gesehen einen schweren Stand, selbst wenn er den besten Chef der Welt hat. Wenn Sie gut verdienen, ist der Verdienstausfall vielleicht noch bezahlbar, allerdings wird es auf Dauer gesehen eine schwere finanzielle Belastung bedeuten.
Mit einer Privathaftpflicht brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn eine Privathaftpflicht versichert auch Schäden durch Tiere bis hin zur Katze. Sie benötigen keine zusätzliche Versicherung für Ihr Schmusekätzchen oder Ihren Stubentiger. Das brauchen Sie auch dann nicht, wenn die Katze FreigängerIn ist.
Bei Tieren wie Hunden oder Pferden sieht das anders aus. Schäden durch solche Tiere übernimmt nur eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. In den meisten Bundesländern ist diese auch eine gesetzliche Pflichtversicherung. Die Größe des Hundes ist dabei egal, ein großer Schäferhund muss ebenso versichert werden wie ein winziger Chihuahua.
Was leistet eine Privathaftpflicht?
Jetzt kennen Sie drei von vielen möglichen Situationen, in denen Sie eine Privathaftpflicht brauchen könnten. Übrigens können Sie in einem Punkt beruhigt sein: Wenn Sie nun nicht das Geld haben, um die Behandlung des Radfahrers aus dem ersten Beispiel zu bezahlen, muss er nicht sterben. Er bekommt selbstverständlich die Hilfe, die er benötigt. Die Krankenversicherung zahlt für die Behandlung. Allerdings wird diese das Geld von Ihnen zurückverlangen.
Mit den Beispielen haben Sie auch schon Einblick in die wichtigsten Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung erhalten. Generell gilt: Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für Personen‑, Finanz- und Sachschäden, welche Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen. Die Versicherung gilt für den privaten Bereich. Für Schäden, welche Sie Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr verursachen, haftet die Kraftfahrtversicherung, auch Kfz-Versicherung genannt. Schäden, welche Ihre Tiere verursachen werden nur für Kleintiere bis inklusive Katze von der Privathaftpflicht übernommen. Hunde, Pferde etc. müssen separat mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
Eine Privathaftpflicht haftet für die meisten Schäden, auch für Schäden, die während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten oder beim Sport entstehen. Ein Beispiel dafür sind die im zweiten Beispiel benannten Freundschaftsdienste, die im Versicherungsjargon „Unbezahlte Hilfeleistung“ bzw. „Gefälligkeitsdienste“ heißen. Auch Tätigkeiten als Babysitter können versichert werden. Wenn Sie gerne Modellflugzeuge fliegen, segeln oder surfen, sind Schäden währenddessen meistens auch mitversichert. Sollten Sie die Kontrolle über Ihr Modellflugzeug verlieren und es fliegt jemandem, der gerade in seinem Garten grillt, an den Hinterkopf, woraufhin er gegen den Grill prallt und sich Verbrennungen zuzieht, wären Sie entsprechend vor den Folgen geschützt.
Auch vor Missgeschicken können Sie sich mit einer Privathaftpflicht schützen. Ein klassischer Fall ist der Schlüsselverlust. Sollten Sie zur Miete wohnen und den Haustürschlüssel verlieren, müssen in der Regel sämtliche zu dem Schlüssel passenden Schlösser ausgetauscht werden. Das geht zu Ihren Kosten, ebenso wie die Ersatzschlüssel für sämtliche Mieter. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Wenn Sie auf Reisen sind und ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung gemietet haben, bekommen Sie Schäden daran und an der Einrichtung ebenfalls bis zu einem bestimmten Betrag von der Versicherung bezahlt.
Vielleicht passen Sie ja auch mal auf den Hund Ihres Nachbarn auf und gehen mit ihm Gassi. Sollte der Hund währenddessen einen Schaden verursachen, können Sie trotz der Tierhalterhaftpflicht des Besitzers in große Schwierigkeiten kommen, denn als Hüter fremder Hunde liegt die Verantwortung und somit die Haftung bei Ihnen. Sie sollten dann beachten, ob Ihre Privathaftpflicht auch in diesem Fall zahlt.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Generell ist eine private Haftpflichtversicherung nicht teuer. Die tatsächlichen Kosten hängen natürlich vom gewünschten Versicherungsschutz und den entsprechenden Tarifen ab. Erste gute Tarife gibt es schon für um die 30 Euro pro Jahr.
Für 60 Euro jährlich bekommen Sie für sich und Ihren Lebenspartner bereits äußerst umfangreiche Leistungen mit zweistelligen Millionenbeträgen als Deckungssumme für Sach‑, Personen- und Finanzschäden. Das ergibt umgerechnet lediglich 2,50 Euro pro Person und Monat. Spätestens jetzt sollte deutlich werden, warum es sich nicht lohnt, bei der Privathaftpflicht auf Teufel komm raus zu sparen. Bei möglichen Kosten in Millionenhöhe sollte es keine große Rolle spielen, ob Sie 2,50 Euro pro Monat ausgeben oder glatte drei Euro.
Was ist beim Abschluss einer Privathaftpflicht zu beachten?
Eine private Haftpflichtversicherung soll möglichst viele Leistungen und zugleich möglichst niedrige Beiträge bieten. Wichtig ist, dass Sie sich Gedanken machen, welche Leistungen Sie unbedingt benötigen. Nachfolgend geben wie Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte einer Privathaftpflichtversicherung.
Ausfalldeckung
Die Ausfalldeckung ist eine Leistung, die häufig nicht beachtet wird, aber doch extrem wichtig sein kann. Sie schützt Sie nämlich vor der Unterversicherung, wenn Sie bei einem Unfall das Opfer sein sollten. Nehmen wir mal das erste Beispiel und drehen es um. Sie sind der Radfahrer, fahren nichts ahnend nach einem schönen Tag auf dem Radweg nach Hause und freuen sich darauf, mit Ihren liebsten lecker zu Abend zu essen.
Plötzlich schnellt zwischen zwei Transportern ein anderer Mensch hervor, sie erschrecken sich gewaltig und noch bevor Sie bremsen oder ausweichen können, fliegen Sie über den Lenker. Das nächste was Sie sehen, sind die Deckenlampen des Krankenhauses und Sie stellen fest, dass Sie sich nicht bewegen können. Das ist an sich ja bereits suboptimal.
Nun lassen Sie eine Reihe von teuren Tests und Untersuchungen über sich ergehen und werden mit der Diagnose Querschnittslähmung konfrontiert. Das Finanzielle ist Ihnen in diesem Moment vermutlich vorerst egal, was sich aber bald ändern wird, denn der Unfallverursacher ist gar nicht oder unterversichert bezüglich der Privathaftpflichtversicherung. Die Person kann für Ihre Behandlung nicht bezahlen, außer vielleicht monatlich einhundert Euro.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie kriegen die notwendige Behandlung, die aber mit sehr hohen Zuzahlungen verbunden ist, vor allem, wenn Sie eine umfangreichere und bessere Behandlung bekommen möchten. Auch der barrierefreie Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses kostet viel Geld, da das Geld der gesetzlichen Krankenversicherungen selbst für die günstigsten Lösungen kaum ausreicht.
Nun kommt der erneute, vielleicht etwas überdramatisierte, Umkehrschluss. Wie sieht Ihr Leben aus? Ihr Leben wie sie es kannten ist vorbei, Sie sitzen zu Hause, können fast nur noch geradeaus gucken und noch nicht einmal selbstständig auf Toilette gehen. Die notwendigen Kosten haben Sie in den Ruin getrieben, Sie sind auch noch pleite. Und das alles nur, weil ein anderer Mensch zu geizig oder zu uninformiert war, um sich anständig zu versichern.
Eine Ausfallversicherung hingegen springt für den Verursacher der Misere ein. Das Geld, welches Sie von ihm und seiner Versicherung nicht bekommen, bekommen Sie von Ihrer Haftpflichtversicherung. Das nimmt den Verursacher natürlich nicht aus der Verantwortung, Ihre Versicherung wird versuchen, das ausgezahlte Geld von ihm zurückzubekommen. Für Sie ist wichtig, dass Sie das Geld und die Versorgung bekommen ohne, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sie bekommen trotzdem, was Ihnen zusteht, nur eben von der eigenen Versicherung.
Auslandsaufenthalte
Schäden, die Sie während eines kurzen Auslandsaufenthaltes verursachen, sind meistens, aber nicht immer, versichert. Sie sollten trotzdem prüfen, ob auch so kurze Auslandsaufenthalte wie ein zweiwöchiger Urlaub versichert sind.
Unbedingt sollten Sie auf die Versicherung von Auslandsaufenthalten achten, wenn Sie planen, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen. Sollten Sie studieren und planen, ein Auslandssemester einzulegen, sollte die entsprechende Dauer versichert sein. Sie haben ja nichts davon, wenn Sie nur bis zu einem Monat lang versichert sind, wenn Sie sich sechs Monate im Ausland aufhalten.
Dabei ist auch zu beachten, wo der Versicherungsschutz gilt. Üblicherweise wird zwischen europäischem und nicht-europäischem Ausland unterschieden. Sollten Sie ein Auslandssemester in den USA einlegen wollen, sollte der Versicherungsschutz natürlich weltweit gelten und nicht nur innerhalb der EU.
Babysitter / Ehrenamt
Die Ausübung eines Ehrenamtes oder gelegentliches Babysitten, auch gegen Bezahlung, zählen nicht als Beruf, aber auch nicht als private Freizeit. Daher sind Schäden, die Sie während solcher Tätigkeiten verursachen, nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert.
Sie sollten daher darauf achten, dass auch hier Versicherungsschutz gegeben ist. Falls Sie jedoch nicht Babysitten oder ein Ehrenamt ausüben und es auch in Zukunft nicht möchten, können Sie diesen Punkt natürlich streichen.
Deckungssummen
Primär sind natürlich die Deckungssummen ausschlaggebend. Diese sind nämlich die Obergrenzen der übernommenen Schadenshöhe. Generell sollten die Deckungssummen mehrere Millionen Euro betragen. Finanz- und Sachschäden dürfen ruhig etwas niedriger sein. Der allerwichtigste Faktor ist die Deckungssumme für Personenschäden. Wie Sie im ersten und dritten Beispiel gesehen haben, ist das meistens der größte Unsicherheitsfaktor bei Unfällen. Hier können die Schäden schnell einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen.
Zehn bis zwanzig Millionen Euro sollten es schon sein. Bei hohen Deckungssummen sollten Sie auch darauf achten, dass der maximal ausgezahlte Betrag pro Person besonders hoch ist. Es bringt schließlich nichts, wenn die Versicherung zwar generell bis zu 50 Millionen Euro für Personenschäden bereitstellt, aber pro geschädigter Person nur maximal eine Million Euro auszahlt. Dann könnten Sie zwar durch einen Unfall 50 Personen schädigen, ohne etwas selbst bezahlen zu müssen, allerdings nur, wenn keinem Unfallopfer ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden ist.
Die Deckungssummen unterscheiden sich bei spezifischen Leistungen teils enorm. So kann es sein, dass eine Versicherung für den Schlüsselverlust in beruflichem Kontext nur 2.000 Euro bereitstellt, eine andere hingegen bis zu 100.000 Euro. Wenn Sie in einem kleinen mittelständischen Unternehmen arbeiten, können 2.000 Euro für einen Austausch der gesamten Schließanlagen inklusive neuer Schlüssel für alle ausreichend sein. Sollten Sie allerdings die Zugangsschlüssel zu einem großen Konzerngebäude verlieren, können Sie froh sein, wenn Sie mit 100.000 Euro auskommen.
Deliktunfähige Kinder
Der Begriff „deliktunfähige Kinder“ ist keine Beleidigung, sondern bezeichnet Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, welche rein juristisch noch nicht haftbar gemacht werden können. Sie sind unfähig, ein Delikt als solches zu erkennen bzw. die möglichen Folgen ihres Handelns hinreichend vorausahnen zu können. Sollte Ihr kleines Kind einen Schaden verursachen, haften Sie für mögliche Schäden. Selbst wenn Sie dabei sind und Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Sie können Ihr Kind ja nicht pausenlos kontrollieren und an der Leine halten. Das dürfen Sie wahrscheinlich auch gar nicht. Wenn es jetzt bei Freunden zu Besuch ist und Sie dabei sind, sind Sie persönlich dafür haftbar, wenn zum Beispiel beim Spielen der Fernseher umkippt und kaputt geht. Eine gute Haftpflichtversicherung übernimmt auch solche Schäden. Anders kann es natürlich aussehen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht sträflich verletzt haben.
Gefälligkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden sind äußerst fies. Das sind Schäden, die Sie verursachen, wenn Sie jemandem helfen. Kurzes Beispiel: Sie helfen einem Freund beim Umziehen und tragen sein teures Notebook die Treppe herab, um es in den Transporter zu laden. Sie rutschen aus, das Notebook fliegt in hohem Boden die Treppe herunter und ist irreparabel kaputt.
Da Sie das Notebook haben fallen lassen, haften Sie auch dafür, selbst wenn der Besitzer Sie um den Transport gebeten hat. Solche Schäden sind wirklich mies, denn sie sind unbeabsichtigt entstanden, während Sie einem Freund lediglich helfen wollten. Eine gute private Haftpflichtversicherung sollte derartige Schäden zumindest mit bis zu mehreren tausend Euro abdecken. Meistens sind die finanziellen Schäden recht gering, doch wenn durch so etwas eine Freundschaft zerstört wird, ist das in der Regel schlimmer als der finanzielle Verlust.
Internetnutzung / Datenaustausch
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Selbst wenn Sie Ihren Computer nur für Textbearbeitung oder Surfen im Internet verwenden, können Sie damit anderen Personen Schäden zufügen. Möglicherweise infiziert sich Ihr Rechner mit einem Virus und wird Teil eines Botnetzes. Er kann auch schädliche E‑Mails verschicken, welche das Virus weiter verbreiten. Sollte so ein Virus beispielsweise fremde Festplatten löschen, müssen Sie dafür haften, ob Sie von der Infektion wussten oder nicht ist dabei egal.
Auch offline können Sie Schäden an anderen Computern verursachen. Möglicherweise setzt ein Virus darauf, dass Sie es manuell verbreiten, beispielsweise mittels eines USB-Sticks. Schließen Sie Ihren infizierten USB-Stick an einen Rechner an, kann selbst ohne Internetverbindung ein größerer Schaden entstehen. Dieser Versicherungsschutz muss im Tarif enthalten sein. Steht er nicht in der Versicherungspolice, haften Sie selbst für derartige Schäden.
Mietsachen / Geliehenes
Dieser Punkt sollte ebenfalls versichert sein. Wenn Sie sich von einem Freund etwas teures ausleihen und es kaputt geht, kann es sein, dass Sie den Schaden selbst bezahlen müssen, da Sie in diesem Moment Besitzer des Gegenstands sind. Somit kann er als Ihr Eigentum angesehen werden, und dafür haften Sie eben selbst. Geliehene Gegenstände sollten zumindest bis zu ein paar tausend Euro versichert sein, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Gleiches gilt für Mietsachen, unabhängig davon, ob Sie ein teures Werkzeug mieten, ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung. Wenn Sie dort Schäden verursachen, haften Sie dafür. Für gemietete Einrichtung sollte es schon eine fünfstellige Versicherungssumme sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer Schäden im Millionenbereich verursachen, ist vermutlich zu gering, um dafür höhere Beiträge zu bezahlen.
Schlüsselverlust
Ein Schlüsselverlust ist immer ärgerlich. Aber er kann auch richtig teuer werden. Verlieren Sie den Schlüssel zum Gebäude, in dem sich Ihre gemietete Wohnung befindet, müssen in der Regel selbst dann die Schlösser ausgetauscht werden, wenn sich kein Hinweis auf Ihre Adresse am Schlüsselbund befunden hat. Alle Schlösser, zu denen der verlorene Schlüssel passt, müssen ausgetauscht werden. Die neuen Schlüssel für alle anderen Mieter müssen Sie ebenfalls bezahlen.
Je größer das Gebäude bzw. je mehr Wohnungen sich darin befinden, desto teurer wird es. Schlüsselverlust im Beruf sollte ebenfalls versichert sein. Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Arbeitsstätte verlieren, müssen die Schlösser zwangsläufig ausgetauscht werden, was noch mehr ins Geld gehen kann, als wenn Sie den Schlüssel zu einem Mietshaus verlieren.
Selbstbeteiligung
Sie können sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Dann zahlen Sie pro Schadensfall eine bestimmte Summe, bspw. 150 Euro aus eigener Tasche. Im Gegenzug sinken Ihre jährlichen Beiträge. Allgemein raten wir bei der Privathaftpflicht von einer Selbstbeteiligung ab.
Die Beiträge sind sowieso schon ziemlich gering und eine weitere Reduzierung lohnt sich so gut wie nie. Angenommen, sie würden im Jahr 50 Euro bezahlen, mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro nur 40 Euro im Jahr. Dann sparen Sie im Jahr zehn Euro, was bedeutet, dass Sie erst davon profitieren, nachdem Sie 15 Jahre lang keinen Schaden verursacht haben, der für die Haftpflicht relevant sein könnte. Und wenn Sie die 150 Euro dann nach 20 Jahren doch das erste Mal zahlen müssen, fühlt sich der Verlust vermutlich schlimmer an, als wenn Sie pro Jahr auf zehn Euro verzichten.
Sport / Hobby
Auch Unfälle während des Sports oder der Ausübung eines Hobbys sind im Regelfall von der Privathaftpflicht abgedeckt. Allerdings gibt es durchaus auch Ausnahmen. Wenn Sie beim Federball spielen im Park jemanden verletzen, sollte so ziemlich jede Privathaftpflicht den Schaden regulieren. Es gibt aber auch Sportarten, bei denen ein Unfall schnell große Schäden anrichten kann. Wenn Sie zum Beispiel mit voller Geschwindigkeit mit Ihrem Surfbrett eine schwimmende Person rammen, können sehr schlimme Verletzungen entstehen.
Sie sollten darauf achten, ob derartige Unfälle versichert sind, falls Sie etwas gefährlicheren Sportarten nachgehen. Gleiches gilt für Hobbys. Wenn Sie gerne Modellflugzeuge fliegen lassen, sollte das mit versichert sein, denn ansonsten werden Schäden, die dabei entstehen, nicht reguliert. Ein Beispiel dafür ist, dass der Motor Ihres Modellflugzeugs kaputt geht, sodass das Flugzeug unkontrolliert auf die Straße fliegt und einen Verkehrsunfall verursacht.
Noch relativ neu ist die Haftpflichtversicherung für Drohen. Diese fallen für gewöhnlich nicht in die Kategorie Modellflugzeuge. Viele Versicherer versichern Schäden durch Drohnen nicht. Andere unterscheiden zwischen „Spielzeug“ und „richtiger“ Drohne. „Spielzeug“ bezeichnet an dieser Stelle kleine Drohen mit einem Gewicht von maximal 250 Gramm. Dass eine so leichte Drohne sehr große Schäden verursacht, ist eher unwahrscheinlich. Sollte der Motor ausgehen und die Drohne einem Menschen auf den Kopf fallen, kommt es wahrscheinlich höchstens zu einer Beule.
Sollten Sie aber „richtige“ Drohnen fliegen, an denen noch eine gute, große und harte Kamera hängt, kann das zu sehr üblen Unfällen führen. Fällt jemandem eine so schwere Drohne auf den Kopf, ist ein Schädelbasisbruch zuzüglich weiterer Verletzungen nicht unwahrscheinlich. Steuern Sie eine solche Drohne, sollte Ihre Privathaftpflichtversicherung über eine entsprechende Klausel verfügen.
Tiere
Tiere sind per se schuldunfähig. Dabei ist es egal, ob es ein Fisch oder ein Hamster ist. Auch „intelligente“ Tiere wie Katzen, Hunde oder Pferde können in fast allen Ländern der Erde nicht schuldig gesprochen werden. Die Haftung tragen Sie als Tierhalter.
Im Normalfall sind Schäden durch Kleintiere bis hin zur Katze in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Sollte Ihr Hamster bei jemandem ein Kabel annagen und einen Kabelbrand verursachen, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Schäden. Selbiges gilt für Ihre Katze (auch wenn sie FreigängerIn ist), die im Übermut jemanden Beißt oder auf einen teuren Fernseher springt und diesen umwirft. Sollten Sie keine Tiere halten, können Sie diesen Punkt ignorieren. Als Tierhalter sollten allerdings unbedingt entsprechend hohe Deckungssummen gewählt werden.
Als Halter von Hunden, Pferden und vergleichbaren Tieren benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese ist in den meisten Bundesländern eine Pflichtversicherung und soll es demnächst auch bundesweit werden.
Wie finde ich die beste private Haftpflichtversicherung?
Die beste private Haftpflichtversicherung ist die, die am besten zu Ihren Ansprüchen passt und zugleich möglichst wenig kostet. Sie können sich an einen Versicherungsberater oder ‑makler wenden. Sie können aber auch einfach einen Haftpflicht-Vergleichsrechner im Internet verwenden. Online Vergleichsrechner sind für Sie vollkommen kostenlos nutzbar.
Sollte ein Anbieter in irgendeiner Form für die Nutzung oder die Vermittlung eines Versicherungsvertrags Geld von Ihnen verlangen, suchen Sie sich bitte umgehend einen anderen Vergleichsrechner. Seriöse Vergleichsportale verdienen ihr Geld durch Werbung und bekommen für jeden erfolgreichen Abschluss von der Versicherung eine Provision ausgezahlt. Die einzigen Kosten abseits der Versicherungsbeiträge dürfen Portokosten sein, falls Sie Unterlagen wie den unterschriebenen Versicherungsvertrag per Post an die Versicherung schicken müssen.
Vergleichsrechner im Internet können natürlich nur Tarife vergleichen, welche in der Datenbank gelistet sind. Sollte ein Versicherungsanbieter das nicht wollen, werden Ihnen dessen Tarife auch nicht angezeigt. Es ist demnach möglich, dass es irgendwo noch einen besseren Tarif gibt, als den besten, den der Vergleichsrechner anzeigt.
Um die für Sie beste Privathaftpflicht in einem Vergleichsrechner zu finden, brauchen Sie nicht viele Angaben zu machen. Sie müssen lediglich angeben, wo Sie wohnen, ob Sie sich alleine oder als Familie versichern wollen und wann sie geboren wurden bzw. wie alt Sie sind. Letzteres wird benötigt, damit der Vergleichsrechner im Zweifel auch Sondertarife für Senioren oder junge Menschen anzeigen kann.
Anschließend bekommen Sie eine Übersicht aller infrage kommenden Tarife angezeigt. In der Übersicht sehen Sie auf einen Blick die wichtigsten Eckdaten und die Beitragshöhe. Mittels eines einfachen Filters können Sie die Suchergebnisse anpassen, indem Sie zum Beispiel die gewünschte Mindestdeckungssumme anpassen und ein paar Leistungen selektieren, die unbedingt versichert sein sollen. Wenn Sie leidenschaftlicher Surfer sein sollten, kommen Tarife ohne Versicherungsschutz beim Wassersport beispielsweise nicht infrage.
Wenn Sie sich für einen Tarif interessieren, können Sie sich die Details ganz einfach per Klick anzeigen lassen. In der Regel ist es auch möglich, mehrere Tarife auszuwählen, um die Details nebeneinander in einer übersichtlichen Tabelle anzeigen zu lassen. So sehen Sie sofort, inwieweit sich die Leistungen unterscheiden und ob es sich lohnt, vielleicht doch den etwas teureren Tarif zu wählen.
Haben Sie Ihre Entscheidung getroffen, können Sie Ihre private Haftpflichtversicherung direkt online beantragen. Die Versicherung schließen Sie direkt beim Anbieter ab. Der Vergleichsrechner vermittelt die Versicherung lediglich und wird nicht zum Vertragspartner. Die meisten Anbieter von Vergleichsrechnern bieten eine Mitgliedschaft im Rahmen eines kostenlosen Benutzerkontos an.
In diesem Konto können Sie Ihre über das Portal abgeschlossenen Versicherungen übersichtlich verwalten, sodass Sie zum Beispiel sehen können, bei welchem Anbieter sie welche Versicherung mit welchem Tarif abgeschlossen haben und wann es an der Zeit ist, einen neuen Versicherungsvergleich durchzuführen, um zu sehen, ob es mittlerweile vielleicht ein besseres Angebot gibt. Das Vergleichsportal hat keinen weiteren Einfluss auf die Verträge. Ihre Verträge schließen Sie direkt und ausschließlich mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab.
Kurze Zusammenfassung private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung haftet für Personen‑, Sach- und Finanzschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen. Das schließt direkte Unfallkosten sowie Folgekosten mit ein. Folgekosten sind zum Beispiel die Behandlungskosten, sollte jemand durch Sie eine schwere Verletzung erlitten haben.
Eine Privathaftpflicht kostet nicht viel. Singles bekommen schon für weniger als 30 Euro im Jahr eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Das sind umgerechnet weniger als 2,50 Euro pro Monat. Die Privathaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch so wichtig, dass sie die erste Versicherung ist, welche man abschließen sollte, noch vor einer Hausrat- oder einer Rechtsschutzversicherung.