Pri­va­te Haftpflichtversicherung

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Haf­tung für Schä­den, wel­che Sie ande­ren Per­so­nen unab­sicht­lich zufü­gen. Es gibt in Deutsch­land kei­ne Ober­gren­ze für Haf­tung und Scha­den­er­satz. Soll­ten Sie jeman­dem einen Scha­den zufü­gen, der Kos­ten von meh­re­ren Mil­lio­nen Euro mit sich bringt, müs­sen Sie die gesam­te Sum­me aus Ihrer eige­nen Tasche bezah­len. Kön­nen Sie das nicht, bedeu­tet das ein Leben am Existenzminimum. 

Ein Scha­den in Mil­lio­nen­hö­he ist nicht unwahr­schein­lich, wie Sie im Ver­lauf die­ses Arti­kels erfah­ren wer­den. Mit einer Pri­vat­haft­pflicht schüt­zen Sie sich vor sol­chen For­de­run­gen. Eine so wich­ti­ge Ver­si­che­rung hat natür­lich ihren Preis, aber der ist deut­lich nied­ri­ger, als Sie mög­li­cher­wei­se den­ken, denn eine gute pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bekom­men Sie bereits ab knapp 30 Euro pro Jahr, nicht pro Monat. 

Es gibt auch Fäl­le, in denen Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen müs­sen, genau­er gesagt, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das gilt vor allem für Beru­fe, bei denen Feh­ler zu hohen Schä­den füh­ren kön­nen. Bei­spie­le dafür sind Ärz­te, Bewa­chungs­un­ter­neh­men, Nota­re, Rechts­an­wäl­te, Schau­stel­ler oder Steuerberater. 

Muss ich eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen?

Nein, anders als eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Pri­vat­haft­pflicht kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung im Sin­ne des Gesetz­ge­bers. In man­chen Fäl­len müs­sen Sie aber eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Sie wer­den zum Bei­spiel kaum einen Ver­mie­ter fin­den, der Ihnen ohne eine Pri­vat­haft­pflicht eine Woh­nung vermietet. 

Es muss ja bloß in der Nacht oder in Ihrer Abwe­sen­heit der Zulauf­schlauch der Wasch­ma­schi­ne plat­zen und schon kann ein rie­si­ger Scha­den ent­ste­hen. Da es sich nicht um einen klas­si­schen Rohr­bruch im Mau­er­werk han­delt, haben Sie die Kos­ten für die Repa­ra­tu­ren zu tra­gen. Das sind Kos­ten für die Tro­cken­le­gung und ent­stan­de­ne Was­ser­schä­den, auch in den Woh­nun­gen unter Ihrer. Der Ver­mie­ter möch­te sicher­ge­hen, dass er nicht auf den Kos­ten sit­zen­bleibt, wenn Sie die­se ohne Ver­si­che­rung nicht bezah­len können. 

Im Gegen­satz zu ande­ren Ver­si­che­run­gen gilt für die Pri­vat­haft­pflicht die Regel: Je weni­ger Geld Sie haben, des­to drin­gen­der brau­chen Sie die­se Ver­si­che­rung. Neh­men Sie zum Bei­spiel einen Scha­den in Höhe von 1.000 Euro an. Mit einem guten Job und ent­spre­chen­dem Ein­kom­men kön­nen Sie die Sum­me sicher beglei­chen, auch wenn Sie dafür einen oder zwei Mona­te etwas kür­zer tre­ten müs­sen. Wenn Sie dage­gen zum Bei­spiel ALG 2 bezie­hen, zah­len Sie eine gan­ze Wei­le dafür und müs­sen den Gür­tel noch enger schnal­len. Eine gute pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bekom­men Sie für weni­ger als fünf Euro im Monat. Selbst für Men­schen, die an vie­len Ecken spa­ren müs­sen ist der Ver­zicht auf eine Pri­vat­haft­pflicht ein klas­si­scher Fall von „am fal­schen Ende gespart“. 

War­um brau­che ich eine pri­va­te Haftpflichtversicherung?

Ein­gangs erwähn­ten wir, dass Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he schnel­ler ent­ste­hen kön­nen, als Ihnen lieb ist. Die­se Aus­sa­ge möch­ten wir natür­lich mit meh­re­ren Bei­spie­len untermauern. 

Bei­spiel 1: Der ver­un­glück­te Radfahrer

Es ist eine typi­sche Situa­ti­on. Sie leben in der Stadt, die Stra­ßen­rän­der sind zuge­parkt und Sie haben es eilig. Sie huschen über die Stra­ße und eilen zwi­schen zwei gepark­ten Trans­por­tern auf den Geh­weg. Dabei über­se­hen Sie einen Rad­fah­rer auf dem Rad­weg. Der Rad­ler kann nicht mehr aus­wei­chen oder brem­sen, son­dern erwischt Sie am Arm und stürzt über den Len­ker, wobei er fies mit dem Kopf auf­prallt und zusätz­lich noch von sei­nem Fahr­rad getrof­fen wird. 

Eigent­lich kann ja nicht viel pas­siert sein, der Rad­ler trug einen Helm und das Fahr­rad sieht auch nur leicht beschä­digt aus. Im ers­ten Moment den­ken Sie viel­leicht kurz an den Schmerz in Ihrem Arm und eilen dem Rad­fah­rer dann zur Hil­fe. Jetzt sehen sie, dass er regungs­los daliegt und wäh­len den Notruf. 

Die Ret­tung kommt zeit­nah. Die Ret­tungs­kräf­te sta­bi­li­sie­ren den Rad­fah­rer und stel­len fest, dass er unglück­lich gefal­len ist, aber noch lebt. Sie neh­men ihn mit ins Kran­ken­haus zur wei­te­ren Untersuchung. 

Dann trifft Sie ein paar Tage dar­auf der Schock: Rad­hel­me schüt­zen den Schä­del vor Brü­chen, sta­bi­li­sie­ren den Hals aber unzu­rei­chend. Der Rad­fah­rer hat eine schwe­re Hals­wir­bel- und Ner­ven­ver­let­zung erlit­ten und es ist unklar, ob er jemals wie­der wird lau­fen kön­nen oder noch schlim­mer, dau­er­haft quer­schnitts­ge­lähmt ist. Die Gut­ach­ter kom­men zu dem Schluss, dass sich der Rad­fah­rer kor­rekt ver­hal­ten hat, er hat den Rad­weg genutzt, einen Helm getra­gen, hat­te kei­ne Kopf­hö­rer im Ohr und war auch nicht zu schnell unterwegs. 

Es war die­se eine unacht­sa­me Sekun­de, wel­che zwei Leben extrem ver­än­dert hat. Das Leben des Rad­fah­rers natür­lich vor allem in kör­per­li­cher Hin­sicht. Ihr Leben, weil sie fol­gen­des bezah­len müs­sen: Alles. 

Sie als Unfall­ver­ur­sa­che­rIn müs­sen nicht nur die Fahr­rad­schä­den, son­dern auch sämt­li­che medi­zi­ni­schen Fol­ge­kos­ten bezah­len. Das beginnt bei den ers­ten Hilfs­maß­nah­men und erstreckt sich über den gesam­ten Behand­lungs­zeit­raum. Bei sol­chen Ver­let­zun­gen wer­den übli­cher­wei­se EEGs und Kern­spin­to­mo­gra­phien durch­ge­führt. Allein schon die Kos­ten für die Ver­wen­dung die­ser Gerä­te gehen locker in die hun­dert­tau­sen­de. Hin­zu kom­men sämt­li­che wei­te­re Kos­ten wie Kran­ken­haus­auf­ent­halt, Medi­ka­men­te, Behand­lun­gen und Operationen. 

Auch die finan­zi­el­len Schä­den müs­sen Sie kom­pen­sie­ren. Dazu zählt zum Bei­spiel der Lohn­aus­fall. Wird der Rad­fah­rer nicht mehr in der Lage sein, zu arbei­ten, müs­sen Sie sei­nen Unter­halt bzw. eine ent­spre­chen­de Ren­te bezah­len, solan­ge der Mensch lebt. Ist er auf den Roll­stuhl ange­wie­sen, zah­len Sie auch für den roll­stuhl­ge­rech­ten Umbau sei­ner Woh­nung und das Gehalt von häus­li­chen Pfle­ge­kräf­ten. Wie Sie sehen, kann ein Wim­pern­schlag genü­gen, damit Sie für immer am Exis­tenz­mi­ni­mum leben, denn Ihr Ein­kom­men wird bis zum Exis­tenz­mi­ni­mum gepfän­det, bis die Schä­den bezahlt sind. Außer natür­lich, Sie haben eine gute Pri­vat­haft­pflicht abgeschlossen. 

Bei­spiel 2: Ups, das war unge­schickt und wird teuer

Das zwei­te Bei­spiel möch­ten wir etwas weni­ger dra­ma­tisch gestal­ten, näm­lich den „Ups-Moment“ bei freund­schaft­li­chem Ver­hal­ten. Neh­men wir mal an, Sie haben einen Freund, der auf teu­re Elek­tro­nik steht. Ent­spre­chend hat er stets ein aktu­el­les High-End-Note­book, einen gro­ßen teu­ren Fern­se­her und so weiter. 

Nun möch­te Ihr Freund umzie­hen und was machen Sie und ande­re Freun­de da natür­lich? Rich­tig, Sie hel­fen dabei. Alles läuft glatt und es ist an der Zeit, die Elek­tro­nik ein­zu­la­den. Sie tra­gen gemein­sam mit einem Bekann­ten den Fern­se­her die Trep­pe run­ter. Plötz­lich blei­ben Sie an einer Trep­pen­kan­te hän­gen und stür­zen. Der Fern­se­her fällt hin und die ande­re Per­son kommt auch ins Strau­cheln und hält sich aus Reflex an sei­nem Vor­der­mann fest, der den teu­ren Lap­top trägt und die­sen aus lau­ter Schreck fal­len lässt, genau vor die Füße eines Hel­fers, der eine Kom­po­nen­te des teu­ren Heim­ki­no­sys­tems trägt. 

An die­ser Stel­le soll es genug Scha­den sein für die­ses Bei­spiel. Alle betei­lig­ten Per­so­nen sind unver­letzt, abge­se­hen von viel­leicht klei­nen Blut­ergüs­sen oder blau­en Fle­cken. Aller­dings haben es die Elek­tro­ge­rä­te nicht geschafft, ein Scha­den in Höhe von ein paar tau­send Euro ist entstanden. 

Der Besit­zer der Gerä­te hat natür­lich Anspruch auf Scha­den­er­satz. Sie haben durch den unge­schick­ten „Ups-Moment“ die Ket­ten­re­ak­ti­on aus­ge­löst, die den Scha­den ver­ur­sacht hat, also müs­sen Sie auch dafür gera­de ste­hen. Im schlimms­ten Fall kann der Besit­zer Sie anzei­gen und die Scha­den­sum­me ein­kla­gen. Unter Freun­den ist das aber meist eher unüb­lich. Viel­leicht eini­gen Sie sich dar­auf, dass er in Vor­leis­tung geht und Sie monat­li­che Raten zah­len. Kann er aber nicht in Vor­leis­tung gehen, ist ein Streit vor­pro­gram­miert. Auch wenn Sie Ihren ver­spro­che­nen Ver­pflich­tun­gen nicht nach­kom­men ist das so. 

Der Scha­den ist hier noch über­schau­bar und es wird sich viel­leicht eine Rege­lung unter Freun­den fin­den. Aller­dings sind Strei­tig­kei­ten ums Geld einer der häu­figs­ten Grün­de, wes­we­gen Paa­re sich tren­nen. Freund­schaf­ten kön­nen an so etwas natür­lich eben­so zer­bre­chen. Mit einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen soll­te alles kein Pro­blem dar­stel­len. Sie mel­den den Scha­den, die Ver­si­che­rung über­weist den Betrag und Ihr Freund kann sich davon neue Gerä­te kau­fen. Aller­dings soll­ten Sie bei Ihrer Pri­vat­haft­pflicht dar­auf ach­ten, dass Din­ge wie Freund­schafts­diens­te auch mit­ver­si­chert sind. Es gibt näm­lich auch Poli­cen, bei denen man trotz Ver­si­che­rung der Dum­me ist, wenn man sei­nen Freun­den hilft und etwas schief geht. 

Bei­spiel 3: Oh ist die süß… AUA – Oder: Von Kat­zen und Versicherungen

Deutsch­land ist auf den Hund gekom­men oder auf die Katz‘. Kat­zen und Hun­de sind die belieb­tes­ten Haus­tie­re der Deut­schen. Im Bun­des­durch­schnitt lebt in fast jedem Haus­halt neben den Men­schen auch ein Hund oder eine Kat­ze. Doch egal wie lieb und gut erzo­gen die Tie­re sind, gefähr­lich kön­nen sie trotz­dem sein. 

Ein klei­ner Exkurs aus dem Erfah­rungs­schatz des Redak­teurs: Er selbst hat drei Kat­zen. Natür­lich gab es auch die ein oder ande­re Wun­de, vor allem durch die Kral­len, wenn es beim Spie­len zu hek­tisch wur­de. Aber das macht nichts, ein Kat­zen­krat­zer tut weh und blu­tet viel­leicht. Als Tier­mensch macht einem das nicht wirk­lich etwas aus. Kat­zen­bis­se hin­ge­gen kön­nen extrem gefähr­lich sein. 

Die Frau des Redak­teurs wur­de ein­mal am spä­ten Abend von einer frem­den Kat­ze in den Arm gebis­sen. Am frü­hen Mor­gen ging es dann sofort zum Arzt, da sich die Biss­wun­de trotz sofor­ti­ger Des­in­fek­ti­on ver­färbt hat und schmerz­haft ange­schwol­len ist. Sie hat­te Glück, denn die Ärz­te konn­ten ihr hel­fen, sodass nach kur­zer Zeit schon nichts mehr zu sehen war. 

Nicht jeder hat sol­ches Glück. Beim Tier­arzt war­tend fand der Redak­teur die kos­ten­lo­se Pra­xis­zeit­schrift. Zufäl­li­ger­wei­se gab es dar­in einen Arti­kel zum The­ma Kat­zen­bis­se. In genau die­ser Pra­xis wur­de ein Tier­arzt von einer Kat­ze in die Hand gebis­sen. Es ver­steht sich von selbst, dass man die Kat­ze erst mal los­lässt, damit sie vor lau­ter Schreck nicht noch mehr Scha­den anrich­tet, und die Wun­de fach­ge­recht ver­sorgt. Obwohl ein gan­zes Team von Tier­ärz­ten sofort für die fach­kun­di­ge Erst­hil­fe anwe­send war und der Arzt nach der Erst­ver­sor­gung umge­hend in ein Kran­ken­haus gefah­ren wur­de, ist er seit­dem teil­wei­se berufs­un­fä­hig. Er kann zwar noch als Tier­arzt arbei­ten, aller­dings kann er die gebis­se­ne Hand nicht mehr voll­stän­dig bewe­gen, sodass er zum Bei­spiel kei­ne Ope­ra­tio­nen mehr durch­füh­ren kann. 

War­um ist das so und war­um erzäh­len wir Ihnen das? Ganz ein­fach, Kat­zen­bis­se sind meist tief und die Ein­biss­stel­le sehr klein. Im Maul einer Kat­ze sind sehr vie­le Bak­te­ri­en, die für den Men­schen gefähr­lich sein kön­nen. Durch den Biss gelan­gen sie in den mensch­li­chen Kör­per. Da die Wun­de selbst sehr dünn ist, schließt sie sich rasend schnell. Die Bak­te­ri­en sind ein­ge­schlos­sen und machen sich am Gewe­be zu schaf­fen. Es kann zu hef­ti­gen Ent­zün­dun­gen kom­men und auch zu dau­er­haf­ten Ner­ven­schä­den, wie beim genann­ten Tier­arzt. Im schlimms­ten Fall droht der Ver­lust von Kör­per­tei­len oder sogar der Tod. 

Wir erzäh­len Ihnen das, weil das auch Ihre Kat­ze hät­te sein kön­nen. Sie könn­ten auch das Opfer sein, wenn Sie jeman­den mit einer Kat­ze besu­chen oder sich einer streu­nen­den Kat­ze nähern. Wenn Sie als Kat­zen­be­sit­zer Besuch haben, ver­langt die Kat­ze meis­tens Auf­merk­sam­keit, die sie mit dem beschrie­be­nen „Oh ist die süß…“ und dem Ver­such sie zu strei­cheln auch bekommt. Nun haben Kat­zen ihre Kau­mus­ku­la­tur in der Regel sehr gut im Griff und wenn mit dem Mäul­chen gespielt wird, wird höchs­tens sanft genagt oder fest­ge­hal­ten, aber nie die Haut durchbissen. 

Aller­dings sind Kat­zen nun mal unbe­re­chen­bar. Viel­leicht erschreckt sich die Kat­ze plötz­lich und beißt uner­war­tet zu oder sie ver­liert beim Spie­len vor Auf­re­gung die prä­zi­se Kon­trol­le über ihre Kie­fer­mus­ku­la­tur. Wenn Sie und Ihr Besuch nicht genau Bescheid wis­sen, was die Gefähr­lich­keit von Kat­zen­bis­sen betrifft, kann Ihnen ein gewal­ti­ger Scha­den dro­hen. Die nor­ma­le Ver­sor­gung einer Wun­de ist viel­leicht nicht ausreichend. 

Die rich­ti­ge Reak­ti­on bei einer sol­chen Ver­let­zung unter­schei­det sich stark von der Reak­ti­on auf ein­fa­che Stich­wun­den. Bei Stich­wun­den wäscht man die Wun­de übli­cher­wei­se mit kal­tem Was­ser aus. Die Käl­te plus Druck auf die Wun­de stop­pen die Blu­tung und ver­schlie­ßen sie. Bei einem Kat­zen­biss soll­ten Sie kei­nes­falls sofort Druck auf die Wun­de aus­üben, um die Blu­tung zu stop­pen. Rich­tig reagie­ren Sie, indem Sie die Wun­de so gut es geht auf­hal­ten und sie des­in­fi­zie­ren. Das kann sehr weh­tun, aber es ist defi­ni­tiv bes­ser als eine Infek­ti­on zu ris­kie­ren. Die Wun­de spü­len Sie so lan­ge aus, wie Sie es für nötig hal­ten. Eine Minu­te län­ger kann auch nicht scha­den. Anschlie­ßend kön­nen Sie etwas Jod an der Wun­de auf­tra­gen und ein Pflas­ter dar­auf kleben. 

Wenn sich die Ver­let­zung ver­schlim­mert, also ver­färbt, anschwillt oder schmerzt, soll­te umge­hend ein Arzt auf­ge­sucht wer­den. Je län­ger es dau­ert, des­to grö­ßer ist das Risi­ko eines dau­er­haf­ten Scha­dens. Da Kat­zen und ande­re Tie­re juris­tisch nicht schuld­fä­hig sind, zah­len Sie für die Kos­ten der Ver­let­zung. Wenn Ihr Besu­cher zur Nach­un­ter­su­chung der Wun­de zum Arzt geht, bekom­men Sie natür­lich kei­ne Rech­nung. Anders sieht es jedoch aus, wenn dau­er­haf­te Schä­den bleiben. 

Es muss sich bei dem Besu­cher auch gar nicht um einen Neu­ro­chir­ur­gen han­deln, der nicht mehr prak­ti­zie­ren kann, wes­we­gen Sie für sei­nen Gehalts­aus­fall auf­kom­men müs­sen. Es reicht auch zum Bei­spiel ein ein­fa­cher Büro­job. So hat zum Bei­spiel ein Redak­teur, der dau­er­haft nur eine Hand benut­zen kann, wahr­schein­lich lang­fris­tig gese­hen einen schwe­ren Stand, selbst wenn er den bes­ten Chef der Welt hat. Wenn Sie gut ver­die­nen, ist der Ver­dienst­aus­fall viel­leicht noch bezahl­bar, aller­dings wird es auf Dau­er gese­hen eine schwe­re finan­zi­el­le Belas­tung bedeuten. 

Mit einer Pri­vat­haft­pflicht brau­chen Sie sich kei­ne Sor­gen zu machen, denn eine Pri­vat­haft­pflicht ver­si­chert auch Schä­den durch Tie­re bis hin zur Kat­ze. Sie benö­ti­gen kei­ne zusätz­li­che Ver­si­che­rung für Ihr Schmu­se­kätz­chen oder Ihren Stu­ben­ti­ger. Das brau­chen Sie auch dann nicht, wenn die Kat­ze Frei­gän­ge­rIn ist. 

Bei Tie­ren wie Hun­den oder Pfer­den sieht das anders aus. Schä­den durch sol­che Tie­re über­nimmt nur eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. In den meis­ten Bun­des­län­dern ist die­se auch eine gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. Die Grö­ße des Hun­des ist dabei egal, ein gro­ßer Schä­fer­hund muss eben­so ver­si­chert wer­den wie ein win­zi­ger Chihuahua. 

Was leis­tet eine Privathaftpflicht?

Jetzt ken­nen Sie drei von vie­len mög­li­chen Situa­tio­nen, in denen Sie eine Pri­vat­haft­pflicht brau­chen könn­ten. Übri­gens kön­nen Sie in einem Punkt beru­higt sein: Wenn Sie nun nicht das Geld haben, um die Behand­lung des Rad­fah­rers aus dem ers­ten Bei­spiel zu bezah­len, muss er nicht ster­ben. Er bekommt selbst­ver­ständ­lich die Hil­fe, die er benö­tigt. Die Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt für die Behand­lung. Aller­dings wird die­se das Geld von Ihnen zurückverlangen. 

Mit den Bei­spie­len haben Sie auch schon Ein­blick in die wich­tigs­ten Leis­tun­gen einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung erhal­ten. Gene­rell gilt: Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Haf­tung für Personen‑, Finanz- und Sach­schä­den, wel­che Sie Drit­ten unbe­ab­sich­tigt zufü­gen. Die Ver­si­che­rung gilt für den pri­va­ten Bereich. Für Schä­den, wel­che Sie Teil­neh­mer am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ver­ur­sa­chen, haf­tet die Kraft­fahrt­ver­si­che­rung, auch Kfz-Ver­si­che­rung genannt. Schä­den, wel­che Ihre Tie­re ver­ur­sa­chen wer­den nur für Klein­tie­re bis inklu­si­ve Kat­ze von der Pri­vat­haft­pflicht über­nom­men. Hun­de, Pfer­de etc. müs­sen sepa­rat mit einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert werden. 

Eine Pri­vat­haft­pflicht haf­tet für die meis­ten Schä­den, auch für Schä­den, die wäh­rend der Aus­übung bestimm­ter Tätig­kei­ten oder beim Sport ent­ste­hen. Ein Bei­spiel dafür sind die im zwei­ten Bei­spiel benann­ten Freund­schafts­diens­te, die im Ver­si­che­rungs­jar­gon „Unbe­zahl­te Hil­fe­leis­tung“ bzw. „Gefäl­lig­keits­diens­te“ hei­ßen. Auch Tätig­kei­ten als Baby­sit­ter kön­nen ver­si­chert wer­den. Wenn Sie ger­ne Modell­flug­zeu­ge flie­gen, segeln oder sur­fen, sind Schä­den wäh­rend­des­sen meis­tens auch mit­ver­si­chert. Soll­ten Sie die Kon­trol­le über Ihr Modell­flug­zeug ver­lie­ren und es fliegt jeman­dem, der gera­de in sei­nem Gar­ten grillt, an den Hin­ter­kopf, wor­auf­hin er gegen den Grill prallt und sich Ver­bren­nun­gen zuzieht, wären Sie ent­spre­chend vor den Fol­gen geschützt. 

Auch vor Miss­ge­schi­cken kön­nen Sie sich mit einer Pri­vat­haft­pflicht schüt­zen. Ein klas­si­scher Fall ist der Schlüs­sel­ver­lust. Soll­ten Sie zur Mie­te woh­nen und den Haus­tür­schlüs­sel ver­lie­ren, müs­sen in der Regel sämt­li­che zu dem Schlüs­sel pas­sen­den Schlös­ser aus­ge­tauscht wer­den. Das geht zu Ihren Kos­ten, eben­so wie die Ersatz­schlüs­sel für sämt­li­che Mie­ter. Da kom­men schnell meh­re­re tau­send Euro zusam­men. Wenn Sie auf Rei­sen sind und ein Hotel­zim­mer oder eine Feri­en­woh­nung gemie­tet haben, bekom­men Sie Schä­den dar­an und an der Ein­rich­tung eben­falls bis zu einem bestimm­ten Betrag von der Ver­si­che­rung bezahlt. 

Viel­leicht pas­sen Sie ja auch mal auf den Hund Ihres Nach­barn auf und gehen mit ihm Gas­si. Soll­te der Hund wäh­rend­des­sen einen Scha­den ver­ur­sa­chen, kön­nen Sie trotz der Tier­hal­ter­haft­pflicht des Besit­zers in gro­ße Schwie­rig­kei­ten kom­men, denn als Hüter frem­der Hun­de liegt die Ver­ant­wor­tung und somit die Haf­tung bei Ihnen. Sie soll­ten dann beach­ten, ob Ihre Pri­vat­haft­pflicht auch in die­sem Fall zahlt. 

Was kos­tet eine Privathaftpflichtversicherung?

Gene­rell ist eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht teu­er. Die tat­säch­li­chen Kos­ten hän­gen natür­lich vom gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­schutz und den ent­spre­chen­den Tari­fen ab. Ers­te gute Tari­fe gibt es schon für um die 30 Euro pro Jahr. 

Für 60 Euro jähr­lich bekom­men Sie für sich und Ihren Lebens­part­ner bereits äußerst umfang­rei­che Leis­tun­gen mit zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trä­gen als Deckungs­sum­me für Sach‑, Per­so­nen- und Finanz­schä­den. Das ergibt umge­rech­net ledig­lich 2,50 Euro pro Per­son und Monat. Spä­tes­tens jetzt soll­te deut­lich wer­den, war­um es sich nicht lohnt, bei der Pri­vat­haft­pflicht auf Teu­fel komm raus zu spa­ren. Bei mög­li­chen Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he soll­te es kei­ne gro­ße Rol­le spie­len, ob Sie 2,50 Euro pro Monat aus­ge­ben oder glat­te drei Euro. 

Was ist beim Abschluss einer Pri­vat­haft­pflicht zu beachten?

Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll mög­lichst vie­le Leis­tun­gen und zugleich mög­lichst nied­ri­ge Bei­trä­ge bie­ten. Wich­tig ist, dass Sie sich Gedan­ken machen, wel­che Leis­tun­gen Sie unbe­dingt benö­ti­gen. Nach­fol­gend geben wie Ihnen eine Über­sicht über die wich­tigs­ten Aspek­te einer Privathaftpflichtversicherung. 

Aus­fall­de­ckung

Die Aus­fall­de­ckung ist eine Leis­tung, die häu­fig nicht beach­tet wird, aber doch extrem wich­tig sein kann. Sie schützt Sie näm­lich vor der Unter­ver­si­che­rung, wenn Sie bei einem Unfall das Opfer sein soll­ten. Neh­men wir mal das ers­te Bei­spiel und dre­hen es um. Sie sind der Rad­fah­rer, fah­ren nichts ahnend nach einem schö­nen Tag auf dem Rad­weg nach Hau­se und freu­en sich dar­auf, mit Ihren liebs­ten lecker zu Abend zu essen. 

Plötz­lich schnellt zwi­schen zwei Trans­por­tern ein ande­rer Mensch her­vor, sie erschre­cken sich gewal­tig und noch bevor Sie brem­sen oder aus­wei­chen kön­nen, flie­gen Sie über den Len­ker. Das nächs­te was Sie sehen, sind die Decken­lam­pen des Kran­ken­hau­ses und Sie stel­len fest, dass Sie sich nicht bewe­gen kön­nen. Das ist an sich ja bereits suboptimal. 

Nun las­sen Sie eine Rei­he von teu­ren Tests und Unter­su­chun­gen über sich erge­hen und wer­den mit der Dia­gno­se Quer­schnitts­läh­mung kon­fron­tiert. Das Finan­zi­el­le ist Ihnen in die­sem Moment ver­mut­lich vor­erst egal, was sich aber bald ändern wird, denn der Unfall­ver­ur­sa­cher ist gar nicht oder unter­ver­si­chert bezüg­lich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Per­son kann für Ihre Behand­lung nicht bezah­len, außer viel­leicht monat­lich ein­hun­dert Euro. 

Das bedeu­tet im Umkehr­schluss: Sie krie­gen die not­wen­di­ge Behand­lung, die aber mit sehr hohen Zuzah­lun­gen ver­bun­den ist, vor allem, wenn Sie eine umfang­rei­che­re und bes­se­re Behand­lung bekom­men möch­ten. Auch der bar­rie­re­freie Umbau Ihrer Woh­nung oder Ihres Hau­ses kos­tet viel Geld, da das Geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen selbst für die güns­tigs­ten Lösun­gen kaum ausreicht. 

Nun kommt der erneu­te, viel­leicht etwas über­dra­ma­ti­sier­te, Umkehr­schluss. Wie sieht Ihr Leben aus? Ihr Leben wie sie es kann­ten ist vor­bei, Sie sit­zen zu Hau­se, kön­nen fast nur noch gera­de­aus gucken und noch nicht ein­mal selbst­stän­dig auf Toi­let­te gehen. Die not­wen­di­gen Kos­ten haben Sie in den Ruin getrie­ben, Sie sind auch noch plei­te. Und das alles nur, weil ein ande­rer Mensch zu gei­zig oder zu unin­for­miert war, um sich anstän­dig zu versichern. 

Eine Aus­fall­ver­si­che­rung hin­ge­gen springt für den Ver­ur­sa­cher der Mise­re ein. Das Geld, wel­ches Sie von ihm und sei­ner Ver­si­che­rung nicht bekom­men, bekom­men Sie von Ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das nimmt den Ver­ur­sa­cher natür­lich nicht aus der Ver­ant­wor­tung, Ihre Ver­si­che­rung wird ver­su­chen, das aus­ge­zahl­te Geld von ihm zurück­zu­be­kom­men. Für Sie ist wich­tig, dass Sie das Geld und die Ver­sor­gung bekom­men ohne, auf den Kos­ten sit­zen zu blei­ben. Sie bekom­men trotz­dem, was Ihnen zusteht, nur eben von der eige­nen Versicherung. 

Aus­lands­auf­ent­hal­te

Schä­den, die Sie wäh­rend eines kur­zen Aus­lands­auf­ent­hal­tes ver­ur­sa­chen, sind meis­tens, aber nicht immer, ver­si­chert. Sie soll­ten trotz­dem prü­fen, ob auch so kur­ze Aus­lands­auf­ent­hal­te wie ein zwei­wö­chi­ger Urlaub ver­si­chert sind. 

Unbe­dingt soll­ten Sie auf die Ver­si­che­rung von Aus­lands­auf­ent­hal­ten ach­ten, wenn Sie pla­nen, eine län­ge­re Zeit im Aus­land zu ver­brin­gen. Soll­ten Sie stu­die­ren und pla­nen, ein Aus­lands­se­mes­ter ein­zu­le­gen, soll­te die ent­spre­chen­de Dau­er ver­si­chert sein. Sie haben ja nichts davon, wenn Sie nur bis zu einem Monat lang ver­si­chert sind, wenn Sie sich sechs Mona­te im Aus­land aufhalten. 

Dabei ist auch zu beach­ten, wo der Ver­si­che­rungs­schutz gilt. Übli­cher­wei­se wird zwi­schen euro­päi­schem und nicht-euro­päi­schem Aus­land unter­schie­den. Soll­ten Sie ein Aus­lands­se­mes­ter in den USA ein­le­gen wol­len, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz natür­lich welt­weit gel­ten und nicht nur inner­halb der EU

Baby­sit­ter / Ehrenamt

Die Aus­übung eines Ehren­am­tes oder gele­gent­li­ches Baby­sit­ten, auch gegen Bezah­lung, zäh­len nicht als Beruf, aber auch nicht als pri­va­te Frei­zeit. Daher sind Schä­den, die Sie wäh­rend sol­cher Tätig­kei­ten ver­ur­sa­chen, nicht über die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert. 

Sie soll­ten daher dar­auf ach­ten, dass auch hier Ver­si­che­rungs­schutz gege­ben ist. Falls Sie jedoch nicht Baby­sit­ten oder ein Ehren­amt aus­üben und es auch in Zukunft nicht möch­ten, kön­nen Sie die­sen Punkt natür­lich streichen. 

Deckungs­sum­men

Pri­mär sind natür­lich die Deckungs­sum­men aus­schlag­ge­bend. Die­se sind näm­lich die Ober­gren­zen der über­nom­me­nen Scha­dens­hö­he. Gene­rell soll­ten die Deckungs­sum­men meh­re­re Mil­lio­nen Euro betra­gen. Finanz- und Sach­schä­den dür­fen ruhig etwas nied­ri­ger sein. Der aller­wich­tigs­te Fak­tor ist die Deckungs­sum­me für Per­so­nen­schä­den. Wie Sie im ers­ten und drit­ten Bei­spiel gese­hen haben, ist das meis­tens der größ­te Unsi­cher­heits­fak­tor bei Unfäl­len. Hier kön­nen die Schä­den schnell einen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag erreichen. 

Zehn bis zwan­zig Mil­lio­nen Euro soll­ten es schon sein. Bei hohen Deckungs­sum­men soll­ten Sie auch dar­auf ach­ten, dass der maxi­mal aus­ge­zahl­te Betrag pro Per­son beson­ders hoch ist. Es bringt schließ­lich nichts, wenn die Ver­si­che­rung zwar gene­rell bis zu 50 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den bereit­stellt, aber pro geschä­dig­ter Per­son nur maxi­mal eine Mil­li­on Euro aus­zahlt. Dann könn­ten Sie zwar durch einen Unfall 50 Per­so­nen schä­di­gen, ohne etwas selbst bezah­len zu müs­sen, aller­dings nur, wenn kei­nem Unfall­op­fer ein Scha­den von mehr als einer Mil­li­on Euro ent­stan­den ist. 

Die Deckungs­sum­men unter­schei­den sich bei spe­zi­fi­schen Leis­tun­gen teils enorm. So kann es sein, dass eine Ver­si­che­rung für den Schlüs­sel­ver­lust in beruf­li­chem Kon­text nur 2.000 Euro bereit­stellt, eine ande­re hin­ge­gen bis zu 100.000 Euro. Wenn Sie in einem klei­nen mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men arbei­ten, kön­nen 2.000 Euro für einen Aus­tausch der gesam­ten Schließ­an­la­gen inklu­si­ve neu­er Schlüs­sel für alle aus­rei­chend sein. Soll­ten Sie aller­dings die Zugangs­schlüs­sel zu einem gro­ßen Kon­zern­ge­bäu­de ver­lie­ren, kön­nen Sie froh sein, wenn Sie mit 100.000 Euro auskommen. 

Delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Der Begriff „delikt­un­fä­hi­ge Kin­der“ ist kei­ne Belei­di­gung, son­dern bezeich­net Kin­der bis zur Voll­endung des sieb­ten Lebens­jah­res, wel­che rein juris­tisch noch nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Sie sind unfä­hig, ein Delikt als sol­ches zu erken­nen bzw. die mög­li­chen Fol­gen ihres Han­delns hin­rei­chend vor­aus­ah­nen zu kön­nen. Soll­te Ihr klei­nes Kind einen Scha­den ver­ur­sa­chen, haf­ten Sie für mög­li­che Schä­den. Selbst wenn Sie dabei sind und Ihre Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt haben. 

Sie kön­nen Ihr Kind ja nicht pau­sen­los kon­trol­lie­ren und an der Lei­ne hal­ten. Das dür­fen Sie wahr­schein­lich auch gar nicht. Wenn es jetzt bei Freun­den zu Besuch ist und Sie dabei sind, sind Sie per­sön­lich dafür haft­bar, wenn zum Bei­spiel beim Spie­len der Fern­se­her umkippt und kaputt geht. Eine gute Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt auch sol­che Schä­den. Anders kann es natür­lich aus­se­hen, wenn Sie Ihre Auf­sichts­pflicht sträf­lich ver­letzt haben. 

Gefäl­lig­keits­schä­den

Gefäl­lig­keits­schä­den sind äußerst fies. Das sind Schä­den, die Sie ver­ur­sa­chen, wenn Sie jeman­dem hel­fen. Kur­zes Bei­spiel: Sie hel­fen einem Freund beim Umzie­hen und tra­gen sein teu­res Note­book die Trep­pe her­ab, um es in den Trans­por­ter zu laden. Sie rut­schen aus, das Note­book fliegt in hohem Boden die Trep­pe her­un­ter und ist irrepa­ra­bel kaputt. 

Da Sie das Note­book haben fal­len las­sen, haf­ten Sie auch dafür, selbst wenn der Besit­zer Sie um den Trans­port gebe­ten hat. Sol­che Schä­den sind wirk­lich mies, denn sie sind unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den, wäh­rend Sie einem Freund ledig­lich hel­fen woll­ten. Eine gute pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te der­ar­ti­ge Schä­den zumin­dest mit bis zu meh­re­ren tau­send Euro abde­cken. Meis­tens sind die finan­zi­el­len Schä­den recht gering, doch wenn durch so etwas eine Freund­schaft zer­stört wird, ist das in der Regel schlim­mer als der finan­zi­el­le Verlust. 

Inter­net­nut­zung / Datenaustausch

Die­ser Punkt wird häu­fig unter­schätzt. Selbst wenn Sie Ihren Com­pu­ter nur für Text­be­ar­bei­tung oder Sur­fen im Inter­net ver­wen­den, kön­nen Sie damit ande­ren Per­so­nen Schä­den zufü­gen. Mög­li­cher­wei­se infi­ziert sich Ihr Rech­ner mit einem Virus und wird Teil eines Bot­net­zes. Er kann auch schäd­li­che E‑Mails ver­schi­cken, wel­che das Virus wei­ter ver­brei­ten. Soll­te so ein Virus bei­spiels­wei­se frem­de Fest­plat­ten löschen, müs­sen Sie dafür haf­ten, ob Sie von der Infek­ti­on wuss­ten oder nicht ist dabei egal. 

Auch off­line kön­nen Sie Schä­den an ande­ren Com­pu­tern ver­ur­sa­chen. Mög­li­cher­wei­se setzt ein Virus dar­auf, dass Sie es manu­ell ver­brei­ten, bei­spiels­wei­se mit­tels eines USB-Sticks. Schlie­ßen Sie Ihren infi­zier­ten USB-Stick an einen Rech­ner an, kann selbst ohne Inter­net­ver­bin­dung ein grö­ße­rer Scha­den ent­ste­hen. Die­ser Ver­si­che­rungs­schutz muss im Tarif ent­hal­ten sein. Steht er nicht in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce, haf­ten Sie selbst für der­ar­ti­ge Schäden. 

Miet­sa­chen / Geliehenes

Die­ser Punkt soll­te eben­falls ver­si­chert sein. Wenn Sie sich von einem Freund etwas teu­res aus­lei­hen und es kaputt geht, kann es sein, dass Sie den Scha­den selbst bezah­len müs­sen, da Sie in die­sem Moment Besit­zer des Gegen­stands sind. Somit kann er als Ihr Eigen­tum ange­se­hen wer­den, und dafür haf­ten Sie eben selbst. Gelie­he­ne Gegen­stän­de soll­ten zumin­dest bis zu ein paar tau­send Euro ver­si­chert sein, damit Sie auf der siche­ren Sei­te sind. 

Glei­ches gilt für Miet­sa­chen, unab­hän­gig davon, ob Sie ein teu­res Werk­zeug mie­ten, ein Hotel­zim­mer oder eine Feri­en­woh­nung. Wenn Sie dort Schä­den ver­ur­sa­chen, haf­ten Sie dafür. Für gemie­te­te Ein­rich­tung soll­te es schon eine fünf­stel­li­ge Ver­si­che­rungs­sum­me sein. Die Wahr­schein­lich­keit, dass Sie in einer Feri­en­woh­nung oder einem Hotel­zim­mer Schä­den im Mil­lio­nen­be­reich ver­ur­sa­chen, ist ver­mut­lich zu gering, um dafür höhe­re Bei­trä­ge zu bezahlen. 

Schlüs­sel­ver­lust

Ein Schlüs­sel­ver­lust ist immer ärger­lich. Aber er kann auch rich­tig teu­er wer­den. Ver­lie­ren Sie den Schlüs­sel zum Gebäu­de, in dem sich Ihre gemie­te­te Woh­nung befin­det, müs­sen in der Regel selbst dann die Schlös­ser aus­ge­tauscht wer­den, wenn sich kein Hin­weis auf Ihre Adres­se am Schlüs­sel­bund befun­den hat. Alle Schlös­ser, zu denen der ver­lo­re­ne Schlüs­sel passt, müs­sen aus­ge­tauscht wer­den. Die neu­en Schlüs­sel für alle ande­ren Mie­ter müs­sen Sie eben­falls bezahlen. 

Je grö­ßer das Gebäu­de bzw. je mehr Woh­nun­gen sich dar­in befin­den, des­to teu­rer wird es. Schlüs­sel­ver­lust im Beruf soll­te eben­falls ver­si­chert sein. Wenn Sie den Schlüs­sel zu Ihrer Arbeits­stät­te ver­lie­ren, müs­sen die Schlös­ser zwangs­läu­fig aus­ge­tauscht wer­den, was noch mehr ins Geld gehen kann, als wenn Sie den Schlüs­sel zu einem Miets­haus verlieren. 

Selbst­be­tei­li­gung

Sie kön­nen sich für eine Selbst­be­tei­li­gung ent­schei­den. Dann zah­len Sie pro Scha­dens­fall eine bestimm­te Sum­me, bspw. 150 Euro aus eige­ner Tasche. Im Gegen­zug sin­ken Ihre jähr­li­chen Bei­trä­ge. All­ge­mein raten wir bei der Pri­vat­haft­pflicht von einer Selbst­be­tei­li­gung ab. 

Die Bei­trä­ge sind sowie­so schon ziem­lich gering und eine wei­te­re Redu­zie­rung lohnt sich so gut wie nie. Ange­nom­men, sie wür­den im Jahr 50 Euro bezah­len, mit einer Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro nur 40 Euro im Jahr. Dann spa­ren Sie im Jahr zehn Euro, was bedeu­tet, dass Sie erst davon pro­fi­tie­ren, nach­dem Sie 15 Jah­re lang kei­nen Scha­den ver­ur­sacht haben, der für die Haft­pflicht rele­vant sein könn­te. Und wenn Sie die 150 Euro dann nach 20 Jah­ren doch das ers­te Mal zah­len müs­sen, fühlt sich der Ver­lust ver­mut­lich schlim­mer an, als wenn Sie pro Jahr auf zehn Euro verzichten. 

Sport / Hobby

Auch Unfäl­le wäh­rend des Sports oder der Aus­übung eines Hob­bys sind im Regel­fall von der Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt. Aller­dings gibt es durch­aus auch Aus­nah­men. Wenn Sie beim Feder­ball spie­len im Park jeman­den ver­let­zen, soll­te so ziem­lich jede Pri­vat­haft­pflicht den Scha­den regu­lie­ren. Es gibt aber auch Sport­ar­ten, bei denen ein Unfall schnell gro­ße Schä­den anrich­ten kann. Wenn Sie zum Bei­spiel mit vol­ler Geschwin­dig­keit mit Ihrem Surf­brett eine schwim­men­de Per­son ram­men, kön­nen sehr schlim­me Ver­let­zun­gen entstehen. 

Sie soll­ten dar­auf ach­ten, ob der­ar­ti­ge Unfäl­le ver­si­chert sind, falls Sie etwas gefähr­li­che­ren Sport­ar­ten nach­ge­hen. Glei­ches gilt für Hob­bys. Wenn Sie ger­ne Modell­flug­zeu­ge flie­gen las­sen, soll­te das mit ver­si­chert sein, denn ansons­ten wer­den Schä­den, die dabei ent­ste­hen, nicht regu­liert. Ein Bei­spiel dafür ist, dass der Motor Ihres Modell­flug­zeugs kaputt geht, sodass das Flug­zeug unkon­trol­liert auf die Stra­ße fliegt und einen Ver­kehrs­un­fall verursacht. 

Noch rela­tiv neu ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Dro­hen. Die­se fal­len für gewöhn­lich nicht in die Kate­go­rie Modell­flug­zeu­ge. Vie­le Ver­si­che­rer ver­si­chern Schä­den durch Droh­nen nicht. Ande­re unter­schei­den zwi­schen „Spiel­zeug“ und „rich­ti­ger“ Droh­ne. „Spiel­zeug“ bezeich­net an die­ser Stel­le klei­ne Dro­hen mit einem Gewicht von maxi­mal 250 Gramm. Dass eine so leich­te Droh­ne sehr gro­ße Schä­den ver­ur­sacht, ist eher unwahr­schein­lich. Soll­te der Motor aus­ge­hen und die Droh­ne einem Men­schen auf den Kopf fal­len, kommt es wahr­schein­lich höchs­tens zu einer Beule. 

Soll­ten Sie aber „rich­ti­ge“ Droh­nen flie­gen, an denen noch eine gute, gro­ße und har­te Kame­ra hängt, kann das zu sehr üblen Unfäl­len füh­ren. Fällt jeman­dem eine so schwe­re Droh­ne auf den Kopf, ist ein Schä­del­ba­sis­bruch zuzüg­lich wei­te­rer Ver­let­zun­gen nicht unwahr­schein­lich. Steu­ern Sie eine sol­che Droh­ne, soll­te Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über eine ent­spre­chen­de Klau­sel verfügen. 

Tie­re

Tie­re sind per se schuld­un­fä­hig. Dabei ist es egal, ob es ein Fisch oder ein Hams­ter ist. Auch „intel­li­gen­te“ Tie­re wie Kat­zen, Hun­de oder Pfer­de kön­nen in fast allen Län­dern der Erde nicht schul­dig gespro­chen wer­den. Die Haf­tung tra­gen Sie als Tierhalter. 

Im Nor­mal­fall sind Schä­den durch Klein­tie­re bis hin zur Kat­ze in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Soll­te Ihr Hams­ter bei jeman­dem ein Kabel anna­gen und einen Kabel­brand ver­ur­sa­chen, über­nimmt Ihre Pri­vat­haft­pflicht die Schä­den. Sel­bi­ges gilt für Ihre Kat­ze (auch wenn sie Frei­gän­ge­rIn ist), die im Über­mut jeman­den Beißt oder auf einen teu­ren Fern­se­her springt und die­sen umwirft. Soll­ten Sie kei­ne Tie­re hal­ten, kön­nen Sie die­sen Punkt igno­rie­ren. Als Tier­hal­ter soll­ten aller­dings unbe­dingt ent­spre­chend hohe Deckungs­sum­men gewählt werden. 

Als Hal­ter von Hun­den, Pfer­den und ver­gleich­ba­ren Tie­ren benö­ti­gen Sie eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se ist in den meis­ten Bun­des­län­dern eine Pflicht­ver­si­che­rung und soll es dem­nächst auch bun­des­weit werden. 

Wie fin­de ich die bes­te pri­va­te Haftpflichtversicherung?

Die bes­te pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die, die am bes­ten zu Ihren Ansprü­chen passt und zugleich mög­lichst wenig kos­tet. Sie kön­nen sich an einen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter oder ‑mak­ler wen­den. Sie kön­nen aber auch ein­fach einen Haft­pflicht-Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net ver­wen­den. Online Ver­gleichs­rech­ner sind für Sie voll­kom­men kos­ten­los nutzbar. 

Soll­te ein Anbie­ter in irgend­ei­ner Form für die Nut­zung oder die Ver­mitt­lung eines Ver­si­che­rungs­ver­trags Geld von Ihnen ver­lan­gen, suchen Sie sich bit­te umge­hend einen ande­ren Ver­gleichs­rech­ner. Seriö­se Ver­gleichs­por­ta­le ver­die­nen ihr Geld durch Wer­bung und bekom­men für jeden erfolg­rei­chen Abschluss von der Ver­si­che­rung eine Pro­vi­si­on aus­ge­zahlt. Die ein­zi­gen Kos­ten abseits der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge dür­fen Por­to­kos­ten sein, falls Sie Unter­la­gen wie den unter­schrie­be­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag per Post an die Ver­si­che­rung schi­cken müssen. 

Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net kön­nen natür­lich nur Tari­fe ver­glei­chen, wel­che in der Daten­bank gelis­tet sind. Soll­te ein Ver­si­che­rungs­an­bie­ter das nicht wol­len, wer­den Ihnen des­sen Tari­fe auch nicht ange­zeigt. Es ist dem­nach mög­lich, dass es irgend­wo noch einen bes­se­ren Tarif gibt, als den bes­ten, den der Ver­gleichs­rech­ner anzeigt. 

Um die für Sie bes­te Pri­vat­haft­pflicht in einem Ver­gleichs­rech­ner zu fin­den, brau­chen Sie nicht vie­le Anga­ben zu machen. Sie müs­sen ledig­lich ange­ben, wo Sie woh­nen, ob Sie sich allei­ne oder als Fami­lie ver­si­chern wol­len und wann sie gebo­ren wur­den bzw. wie alt Sie sind. Letz­te­res wird benö­tigt, damit der Ver­gleichs­rech­ner im Zwei­fel auch Son­der­ta­ri­fe für Senio­ren oder jun­ge Men­schen anzei­gen kann. 

Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Über­sicht aller infra­ge kom­men­den Tari­fe ange­zeigt. In der Über­sicht sehen Sie auf einen Blick die wich­tigs­ten Eck­da­ten und die Bei­trags­hö­he. Mit­tels eines ein­fa­chen Fil­ters kön­nen Sie die Such­ergeb­nis­se anpas­sen, indem Sie zum Bei­spiel die gewünsch­te Min­dest­de­ckungs­sum­me anpas­sen und ein paar Leis­tun­gen selek­tie­ren, die unbe­dingt ver­si­chert sein sol­len. Wenn Sie lei­den­schaft­li­cher Sur­fer sein soll­ten, kom­men Tari­fe ohne Ver­si­che­rungs­schutz beim Was­ser­sport bei­spiels­wei­se nicht infrage. 

Wenn Sie sich für einen Tarif inter­es­sie­ren, kön­nen Sie sich die Details ganz ein­fach per Klick anzei­gen las­sen. In der Regel ist es auch mög­lich, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len, um die Details neben­ein­an­der in einer über­sicht­li­chen Tabel­le anzei­gen zu las­sen. So sehen Sie sofort, inwie­weit sich die Leis­tun­gen unter­schei­den und ob es sich lohnt, viel­leicht doch den etwas teu­re­ren Tarif zu wählen. 

Haben Sie Ihre Ent­schei­dung getrof­fen, kön­nen Sie Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung direkt online bean­tra­gen. Die Ver­si­che­rung schlie­ßen Sie direkt beim Anbie­ter ab. Der Ver­gleichs­rech­ner ver­mit­telt die Ver­si­che­rung ledig­lich und wird nicht zum Ver­trags­part­ner. Die meis­ten Anbie­ter von Ver­gleichs­rech­nern bie­ten eine Mit­glied­schaft im Rah­men eines kos­ten­lo­sen Benut­zer­kon­tos an. 

In die­sem Kon­to kön­nen Sie Ihre über das Por­tal abge­schlos­se­nen Ver­si­che­run­gen über­sicht­lich ver­wal­ten, sodass Sie zum Bei­spiel sehen kön­nen, bei wel­chem Anbie­ter sie wel­che Ver­si­che­rung mit wel­chem Tarif abge­schlos­sen haben und wann es an der Zeit ist, einen neu­en Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren, um zu sehen, ob es mitt­ler­wei­le viel­leicht ein bes­se­res Ange­bot gibt. Das Ver­gleichs­por­tal hat kei­nen wei­te­ren Ein­fluss auf die Ver­trä­ge. Ihre Ver­trä­ge schlie­ßen Sie direkt und aus­schließ­lich mit dem jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ab. 

Kur­ze Zusam­men­fas­sung pri­va­te Haftpflichtversicherung

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet für Personen‑, Sach- und Finanz­schä­den, die Sie Drit­ten unbe­ab­sich­tigt zufü­gen. Das schließt direk­te Unfall­kos­ten sowie Fol­ge­kos­ten mit ein. Fol­ge­kos­ten sind zum Bei­spiel die Behand­lungs­kos­ten, soll­te jemand durch Sie eine schwe­re Ver­let­zung erlit­ten haben. 

Eine Pri­vat­haft­pflicht kos­tet nicht viel. Sin­gles bekom­men schon für weni­ger als 30 Euro im Jahr eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Deckungs­sum­me von 10 Mil­lio­nen Euro. Das sind umge­rech­net weni­ger als 2,50 Euro pro Monat. Die Pri­vat­haft­pflicht ist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie ist jedoch so wich­tig, dass sie die ers­te Ver­si­che­rung ist, wel­che man abschlie­ßen soll­te, noch vor einer Haus­rat- oder einer Rechtsschutzversicherung.