Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt die medizinische Grundversorgung für jeden Bürger sicher. Darunter fallen zum Beispiel ärztliche Untersuchungen, medizinische Behandlungen, Operationen und Medikamente.
Das System ist solidarisch aufgebaut, was bedeutet, dass jedes Mitglied den gleichen Beitrag einzahlt. Gemeint ist dies (Beitrag, nicht Betrag) nicht absolut, also nicht jeder zahlt die gleiche Summe. Vielmehr werden automatisch 14,6 Prozent des Bruttolohns abgeführt. Wer mehr verdient, zahlt folglich auch mehr ein. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Darüber hinaus gibt es einen Zusatzbeitrag, welchen die Krankenkassen in einem bestimmten Rahmen selbst erheben können. Dieser liegt im Schnitt bei 0,9 Prozentpunkten. Seit 2019 werden auch die Zusatzbeiträge paritätisch bezahlt.
Muss ich in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein?
Jain. Hier muss man unterscheiden zwischen der Pflichtversicherung und der Versicherungspflicht. Jeder Bürger des Landes unterliegt einer Versicherungspflicht. Er ist vom Gesetz her verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Im Normalfall ist das die gesetzliche Krankenversicherung.
Ab einem bestimmten Jahreseinkommen (2019: 60.750 Euro brutto) kann man sich privat krankenversichern. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in der Regel deutlich besser als die der GKV, dafür muss man sie sich aber auf Dauer auch leisten können.
Selbstständige und Freiberufler sind nicht im eigentlichen Sinne pflichtversichert. Während man mit der Volljährigkeit normalerweise automatisch gesetzlich pflichtversichert ist, entfällt die Pflichtversicherung, sobald sich jemand selbstständig macht. Befreit ist er aber nicht. Selbstständige haben die Wahl, in die private Krankenkasse einzutreten oder sich in der gesetzlichen Krankenversicherung „freiwillig pflichtzuversichern“.
Um es kurz zu sagen: Wer nicht privat krankenversichert ist, muss gesetzlich krankenversichert sein, aufgrund der Versicherungspflicht. Wer nicht automatisch pflichtversichert ist bzw. sein muss, muss freiwillig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten und seine Beiträge zahlen. Es steht dabei jedem Bürger frei, die Krankenversicherung frei zu wählen. Es gibt nämlich nicht „die“ gesetzliche Krankenversicherung, sondern sehr viele unterschiedliche Versicherungsanbieter.
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um ein sozial gerechtes System. Jeder Angestellte zahlt 14,6 Prozent seines Bruttolohns zuzüglich Zusatzbeiträge in die GKV ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten zu jeweils 50 Prozent.
Wer sich aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen (nicht sozialversicherungspflichtiger Job) die Beiträge nicht leisten kann, bekommt sie vom Staat. Empfänger von Sozialleistungen wie zum Beispiel ALG 2, zahlen nur den Mindestsatz bzw. bekommen ihn im Rahmen der Sozialleistungen bezahlt.
Damit das System für alle Seiten gerecht ist, gibt es auch eine Obergrenze. Diese ist auch notwendig, da sonst alle Großverdiener in die PKV wechseln würden. Das Beitragsniveau der GKV wäre dann nicht mehr zu halten und die Beiträge würden stark ansteigen. Der Höchstbeitrag wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Im Jahr 2019 beträgt diese 54.450 Euro brutto im Jahr. Das bedeutet, dass die Beiträge nur für maximal dieses Einkommen angerechnet werden. Wer als gesetzlich krankenversicherter im Jahr 100.000 Euro verdient, zahlt die 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeiträge nur für die 54.450 Euro, nicht für das darüber hinaus verdiente Einkommen.
Was hat es mit dem Zusatzbeitrag auf sich?
Seit 2015 gibt es in der GKV den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag (ZB). Der allgemeine Beitragssatz wurde von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Den Zusatzbeitrag dürfen die Krankenkassen in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. Im Schnitt liegt er bei ca. 0,9 Prozentpunkten. Bei diesem Wert beträgt der Beitragssatz insgesamt 15,5 Prozent (14,6 + 0,9 =15,5). Bis 2019 musste der Zusatzbeitrag vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden, die Krankenversicherung wurde demnach für den Arbeitnehmer teurer. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, was als Riesenentlastung für den Arbeitnehmer gefeiert wurde, für den nun im Grunde alles ist wie vor der Reform.
Der Zusatzbeitrag ist nötig, wenn die Krankenkasse mehr Geld ausgibt als sie einnimmt. Reichen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, müssen die Kosten über den Zusatzbeitrag gedeckt werden. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn das Durchschnittsalter der Versicherungsnehmer steigt. Ältere Menschen benötigen häufiger ärztliche Unterstützung als jüngere Menschen. Dementsprechend sind die Behandlungskosten höher. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, die Maßnahmen zu bezahlen, sie darf keine notwendige Behandlung mit dem Hinweis, das Budget sei aufgebraucht, verweigern.
Es ist nicht so, dass die Krankenversicherer freie Hand bei der Gestaltung der Zusatzbeiträge haben. Die Zusatzbeiträge müssen von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Damit sich keine gesetzliche Krankenkasse auf wohlhabende junge Menschen spezialisiert, mit denen sie richtig viel Geld einnehmen kann, werden in die Kalkulation diverse Faktoren mit einbezogen, zum Beispiel das Durchschnittseinkommen der Mitglieder sämtlicher Krankenkassen. Hat eine Krankenversicherung hinreichend Rücklagen angespart, sollen Extrakosten zunächst mittels der Rücklagen finanziert werden, anstatt den Zusatzbeitrag zu erhöhen.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundlegend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung alles. Gleichzeitig aber auch kaum etwas. Das soll bedeuten, dass die GKV alles bezahlt, was notwendig ist, aber nicht alles, was möglich wäre. Es ist die Aufgabe der GKV, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Einfach ausgedrückt kann man sagen: Jeder Bürger, der verletzt, körperlich oder geistig krank ist, hat das Recht, zum Arzt zu gehen. Dieser ist zur Behandlung verpflichtet und rechnet die Kosten mit der Krankenversicherung ab. Der Patient selbst zahlt für den Arztbesuch nichts.
Es gibt kein festes Regelwerk, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung zu erbringen hat. Im Sozialgesetzbuch sind lediglich, teils auch sehr enge, Richtlinien vorgegeben. Anders ist es auch nicht möglich, denn niemand kann wirklich jeden denkbaren Krankheitsfall in allen Abstufungen akribisch in ein Behandlungsregelwerk einordnen.
Die GKV zahlt für notwendige Behandlungen. Wer gelegentlich Kopfschmerzen hat, welche mit rezeptfreien Schmerztabletten behandelt werden können, muss sie sich selbst in der Apotheke kaufen. Wer chronische Schmerzen hat, die einer physiotherapeutischen oder neurologischen Behandlung bedürfen, bekommt dies von der Kasse bezahlt. Je nach Ausmaß ist eine geringe Zuzahlung notwendig.
Nicht zwingend notwendige Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Wenn zum Beispiel eine Frau unglücklich mit ihrer Oberweite ist, kann das Depressionen auslösen. Wenn es soweit ist, übernimmt die Kasse die Kosten für einen Psychotherapeuten. Wenn es sich nur um ein kosmetisches „Problem“ handelt, also eine Schönheitschirurgie durchgeführt werden soll, dann ist das Privatsache.
An dieser Stelle sei auf einen Punkt hingewiesen, der verdeutlicht, warum ein Krankenkassenvergleich auch in der GKV sinnvoll ist und warum es sich um Richtlinien und nicht um klar definierte Vorschriften handelt. Ein zu großer Busen kann eine Frau durchaus stören und in ihrem Alltag behindern. Vielleicht findet sie ihn auch einfach nur aus ästhetischen Gesichtspunkten zu groß und würde ihn gerne verkleinern lassen. Aus letztgenanntem Grund wird das keine Krankenkasse bezahlen.
Nun verursacht ein so großer und somit auch schwerer Busen häufig Rückenschmerzen. Die Krankenkassen sind in der Pflicht, etwas gegen die Beschwerden zu tun. Die billigere Lösung ist eine Schmerztherapie mit Medikamenten und Physiotherapie bzw. Rückengymnastik. Dadurch gehen die Schmerzen weg und die Krankenversicherung muss nicht so viel bezahlen.
Die Alternative ist eine Brustverkleinerung. Diese hat den Effekt, dass die Belastung reduziert wird, was sich positiv auf die Rückenschmerzen auswirkt. So eine Operation ist natürlich teurer als die einfache Therapie. Manche Krankenkassen kalkulieren die Kosten jedoch über das Quartalsergebnis hinaus und übernehmen eine solche Operation.
Die Gründe sind ganz einfach: Aus menschlicher Sicht ist die Operation sinnvoll, da die Beschwerden bei einer Kurzzeitlösung nach einer gewissen Zeit mit Sicherheit wieder auftreten werden, was man einem Menschen nicht zwingend zumuten muss.
Der andere Grund ist der wirtschaftliche Aspekt. Die teure Operation wird jetzt bezahlt und wirkt sich negativ auf die aktuellen Bilanzen aus. Langfristig betrachtet ist es jedoch so: Die Beschwerden werden wahrscheinlich immer wieder auftreten, also müssen die Therapien nochmal bezahlt werden. Und noch langfristiger gedacht wird die Frau auch nicht jünger. Die Rückfälle werden häufiger und die Wahrscheinlichkeit von Bandscheibenvorfällen oder stärkeren Rückenbeschwerden, die vielleicht auch eine Wirbelsäulenoperation und teurere Medikamente erfordern, steigt immer weiter. Wird das Problem gleich an seiner Ursache behandelt, kostet die Versicherte das Unternehmen im Endeffekt wahrscheinlich weniger und führt zudem ein angenehmeres Leben.
Die Essenz dieses kleinen Exkurses: Beide Vorgehensweisen sind gesetzlich legitimiert. In beiden Fällen hat die Krankenversicherung ihre Pflicht erfüllt, wenn auch auf unterschiedliche Weise.
Grundlegend ist die Versicherung nämlich nur verpflichtet, Behandlungen zu bezahlen, bei denen die Methoden zielführend, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Wie genau die Krankenkasse vorgeht, ist ihr selbst überlassen. Beide Behandlungen aus dem Beispiel erfüllen diese Vorgaben
Warum muss ich so oft Zuzahlungen leisten?
Gleich zu Beginn sei festgehalten, dass es in einem sozial gerechten System nicht funktionieren kann, sämtliche mögliche Behandlungskosten zu übernehmen. Jeder Versicherungsnehmer zahlt einkommensabhängig in die GKV ein und jeder erhält die gleichen Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet nicht zwischen arm und reich. Der gut verdienende junge Arbeitnehmer bezahlt für die Behandlung von Rentnern oder Arbeitslosen mit. Dafür bekommt er aber auch jederzeit die gleichen Leistungen, auch wenn er selbst irgendwann alt ist und keine Beiträge mehr abführen kann.
Medizinische Versorgung ist abseits einfacher Behandlungen sehr teuer. Nicht jeder Knochenbruch kann von Spezialisten im Krankenhaus untersucht werden, die nicht nur ein Röntgenbild machen, sondern gleich einen teuren Computertomographen anschmeißen. Nicht jeder abgebrochene Zahn kann mit einer so hochwertigen Krone repariert werden, die man von außen gar nicht sieht. Die Kosten würden explodieren, sodass sich kaum noch jemand die Beiträge leisten könnte, sofern er nicht sowieso die Beiträge vom Amt bezahlt bekommt, welches die Ausgaben dafür auch irgendwo her bezahlen können muss.
Damit das System funktioniert, können nur zweckmäßige, erprobte, ausreichende und wirtschaftliche Behandlungen übernommen werden. Erprobte Methoden sind in der Regel günstig und funktionieren. Moderne oder gar experimentelle Behandlungsmethoden sind üblicherweise deutlich kostspieliger und werden erst von der Kasse übernommen, wenn die erprobte Behandlung keine hinreichende Besserung bringt. Was nicht zwingend notwendig ist, wird von der Krankenversicherung nicht bezahlt.
Medikamente sind meistens auch sehr teuer, wenn es sich nicht gerade um Generika handelt. Das sind Medikamente, deren Patentschutz abgelaufen ist. Das ist im Normalfall zehn bis fünfzehn Jahre nach Markteinführung der Fall. Jedes Pharmaunternehmen darf das Präparat dann nachahmen. Die Produktion ist deutlich günstiger als bei einem neuen Medikament, da die Entwicklungskosten minimal sind. Die einzige Forschungsarbeit besteht darin, das vorhandene Medikament nachzuahmen. Ein sehr gutes Beispiel ist Ibuprofen. Schmerztabletten mit diesem Wirkstoff gibt es von fast allen Pharmaunternehmen, seit der Patentschutz abgelaufen ist.
Wäre es erlaubt, Generika direkt oder kurz nach Markteinführung herzustellen, gäbe es kaum noch einen Anreiz zur Erforschung neuer Medikamente. Nun nimmt kaum jemand Medikamente, der nicht darauf angewiesen ist. Für teurere Medikamente ist stets eine Zuzahlung fällig. Diese orientiert sich aber am Medikamentenpreis. Liegt der Medikamentenpreis unter fünf Euro, zahlt man das Medikament selbst. Liegt es über fünf Euro, zahlt man zehn Prozent des Medikamentenpreises, aber mindestens fünf Euro. Der Höchstwert der Zuzahlung liegt bei zehn Euro pro Medikament. In seltenen Fällen ist ein Medikament teurer als der definierte Festbetrag. Dann müssen die zehn Prozent zuzüglich der Differenz zum Festbetrag bezahlt werden.
In manchen Fällen kann man sich von der Zuzahlung auch befreien lassen. Wer zum Beispiel chronisch krank ist und die Medikamente regelmäßig benötigt, kann sich befreien lassen. Es gibt hierfür eine einkommensabhängige Belastungsgrenze. Diese liegt bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens abzüglich der Freibeträge. Es zählen hierbei alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen. Bei chronisch kranken Menschen beträgt die Grenze ein Prozent des Bruttoeinkommens.
Unterm Strich bleibt eine sozial gerechte Lösung. Häufig übernehmen die Krankenversicherungen auch bessere Behandlungen, diese jedoch nur zum Teil. Wer zum Beispiel vom Zahnarzt eine Keramik- statt einer Amalgamfüllung bekommen möchte, muss seinen Teil dazu zuzahlen. Man kann seinen Versicherungsschutz aber auch erweitern. Wer viel Wert auf eine gute Zahnbehandlung legt, kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese ist monatlich nicht sonderlich teuer und übernimmt mindestens den größten Teil der Kosten von Zahnbehandlungen bzw. ‑ersatz.
Wie finde ich eine gute gesetzliche Krankenversicherung?
Vielleicht fragen Sie sich, warum es so viele gesetzliche Krankenversicherungen gibt, vor allem, da diese ja reguliert sind und alle dieselben Leistungen erbringen müssen. Das Beispiel weiter oben hat ja bereits gezeigt, dass nicht jede Krankenversicherung dieselben Leistungen erbringt. Gemein ist ihnen nur, dass sie sich an die Vorgaben halten, welche als eine Art Mindestleistungskatalog zu verstehen sind. Wie die Vorgaben schlussendlich umgesetzt werden, obliegt den Krankenkassen selbst.
Das bedeutet auch, dass die Krankenkassen unterschiedliche Zusatzleistungen anbieten dürfen und dies auch tun. Daher ist es sinnvoll, die gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, am besten mit einem Vergleichsrechner im Internet. Preislich unterscheiden sich die Krankenversicherungen kaum, da der Beitragssatz gesetzlich geregelt ist. Der einzige Unterschied ist bei den Zusatzbeiträgen zu suchen. Da der Zusatzbeitrag von Arbeitnehmer und ‑geber jeweils zur Hälfte getragen wird, spielt er keine besonders große Rolle. Wenn eine Krankenversicherung 0,9 Prozent erhebt und eine andere 1,1 Prozent, macht das aufs Jahr gerechnet nicht viel aus. Sollte der Leistungsumfang bei der teureren Krankenkasse größer sein, sollte man nicht am falschen Ende sparen.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie einen GKV-Vergleichsrechner im Internet benutzen, müssen Sie nur grundlegende Daten angeben. Dazu gehören die Postleitzahl, damit nur bei Ihnen verfügbare Krankenversicherer angezeigt werden, Ihr Jahreseinkommen sowie Ihr Arbeitsverhältnis. Letzteres ist wichtig, da Beamte andere Tarife bekommen als Selbstständige oder Angestellte.
Bei den meisten Rechnern haben Sie zusätzlich zahlreiche Filteroptionen. Hier können Sie zum Beispiel einstellen, ob Sie nur Tarife angezeigt bekommen möchten, in denen eine professionelle Zahnreinigung enthalten ist oder die eine höhere Zuzahlung zu Sehhilfen bieten als gesetzlich vorgeschrieben. So filtern Sie nach und nach die besten Angebote heraus, welche im Vergleichsrechner gelistet sind.
Wenn Sie sich entschieden haben, können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt online beantragen bzw. zu ihr wechseln. Beachten Sie dabei unbedingt folgendes: Kein seriöser Anbieter wird von Ihnen Geld verlangen, weder für die Nutzung des Vergleichsrechners noch für die Vermittlung Ihres neuen Krankenversicherers. Seriöse Portale dieser Art erhalten pro Abschluss eine Provision vom Versicherer. Darüber finanzieren sich die Anbieter, zusammen mit Werbeeinnahmen. Für den Kunden ist der Rechner generell kostenlos. Sollte jemand Geld von Ihnen verlangen, suchen Sie sich bitte ein anderes Vergleichsportal. Außerdem schließen Sie den Vertrag stets direkt mit dem Versicherer ab. Sämtliche Zahlungen und die komplette Kommunikation per Telefon, Fax, Mail oder Brief laufen ausschließlich über den Anbieter und nicht über das Vergleichsportal.
Wie wechsele ich die Krankenkasse?
Der Wechsel der Krankenversicherung ist ganz einfach online und jederzeit möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 18 Monaten bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert sind. Dabei gibt es eine Ausnahme: Wenn Ihr Krankenversicherer den Zusatzbeitrag erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall können Sie Ihren Anbieter auch vor Ablauf der 18 Monate kündigen.
In der Regel bieten die Krankenversicherer einen kostenlosen Wechselservice an. Dafür benötigt Ihr neuer Anbieter von Ihnen die Erlaubnis (ein Klick auf die Erlaubnis im Wechselformular online ist ausreichend) und Angaben zu Ihrem aktuellen Krankenversicherer. Ihr neuer Versicherer übernimmt für Sie die Kündigung und schickt Ihnen fristgerecht Ihre neuen Unterlagen und die Gesundheitskarte zu.
Sollte kein Wechselservice angeboten werden oder Sie die Kündigung lieber selbst in die Hand nehmen wollen, können Sie das natürlich auch tun. Dazu nutzen Sie eines der zahlreichen und kostenlos verfügbaren Kündigungsformulare, füllen es aus und schicken es an Ihre Krankenkasse.
Schon jetzt können Sie sich eine neue Krankenkasse suchen und den Versicherungsvertrag abschließen. Der nun folgende Schritt ist zwingend notwendig, damit Sie Ihre Krankenversicherung auch wirklich wechseln. Ihr aktueller Anbieter schickt Ihnen nach Bearbeitung der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu. Diese müssen Sie unbedingt an Ihre neue Krankenversicherung schicken, am besten per Fax oder Einschreiben.
Sollten Sie diesen Schritt vergessen oder die Bestätigung auf dem Postweg verloren gehen, können Sie natürlich weiterhin gewohnt zum Arzt gehen. Die Kündigung wird nämlich nur rechtskräftig, wenn Ihre neue Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse erhalten und ihr dies bestätigt hat. Daraus ergibt sich ein direkter Wechsel zum angegebenen Zeitpunkt. Falls etwas schiefläuft, wird die Kündigung ungültig und Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Anbieter gesetzlich krankenversichert.
Das System sieht nicht vor, dass Sie doppelte Beiträge bezahlen, an Ihren jetzigen und zukünftigen Versicherer. Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Sollten Sie nach einer Weile noch nichts von Ihrem neuen Krankenversicherer gehört haben, können Sie ruhig anrufen und nachfragen, ob alles geklappt hat. Ihre aktuelle Gesundheitskarte verliert am Tag des Wechsels, also am Tag des Versicherungsbeginns bei der neuen Kasse, ihre Gültigkeit.
Haben Sie Ihre neue Gesundheitskarte zwei Wochen vor dem Wechseltermin noch nicht bekommen, sollten Sie sogar unbedingt nachhaken, denn es kann ja durchaus sein, dass sie auf dem Postweg verloren gegangen ist. Mit einer Versicherungsbestätigung können Sie natürlich im Notfall trotzdem zum Arzt gehen, allerdings kann dadurch etwas Papierkram anfallen, den man bei rechtzeitiger Nachfrage verhindern kann.
Fazit: Gesetzliche Krankenversicherung & Wechsel
Eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Krankenversicherung steht jedem Bürger des Landes offen bzw. versichert ihn automatisch, wenn er nicht privat krankenversichert ist. Sie deckt die notwendige medizinische Versorgung ab, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Status oder Einkommen. Anders als die private Krankenversicherung kann sich jeder die gesetzliche Krankenversicherung leisten und falls nicht, wird sie vom Staat bezahlt. Weiterführenden Versicherungsschutz bekommt man recht günstig mit privaten Zusatzversicherungen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen Zusatzleistungen anbieten, wodurch sie sich voneinander unterscheiden, obwohl der grundlegende Leistungskatalog bei allen Krankenkassen gleich ist. Da der Zusatzbeitrag nicht sonderlich ins Gewicht fällt, sollten Sie Ihre Krankenversicherung nach den für Sie wichtigen Zusatzleistungen aussuchen. Sollte es in Ihrer Familie häufiger Fälle von Krebs gegeben haben, wäre eine Krankenversicherung ideal, die möglichst viele Leistungen auf dem Gebiet der Früherkennung und Vorsorge anbietet. Tragen Sie eine Brille oder erwarten, irgendwann eine brauchen zu können, weil in Ihrer Familie im Alter alle eine Brille brauchen, sollten Sie sich für eine Kasse entscheiden, die mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leistet.
Der Wechsel selbst ist auch überhaupt kein Problem. In der Regel dauert der Wechsel online nur wenige Minuten und ist für Sie absolut kostenlos, abgesehen evtl. von Portokosten, falls Sie bestimmte Unterlagen per Post an die Versicherung übersenden müssen.
Ein Risiko gibt es beim Krankenversicherung Wechseln nicht. Sollte bei der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse etwas schieflaufen, bleibt die Kündigung ungültig und Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Anbieter versichert. Sie können auch sofort neu kündigen und müssen nicht nochmal 18 Monate warten.
Hat Ihre neue Versicherung die Kündigungsbestätigung bekommen, wird die Kündigung gültig und zum angegebenen Zeitpunkt nutzen Sie die Gesundheitskarte ihres neuen Versicherers. Es ist nicht vorgesehen, dass Sie versehentlich Beiträge an beide Krankenversicherer leisten.
Mit dem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie nicht viel Geld sparen. Dafür können Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren, was gesundheitlich betrachtet sicher Gold wert sein kann.
Der Krankenkassenwechsel & Vergleich in der Schweiz stellt sich noch einmal etwas anders da und kann unter folgender Quelle ausführlich nachgelesen werden: Krankenkassenvergleich bei krankenkassencheck.ch