Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert Sach‑, Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den im betrieb­li­chen Umfeld. Die Betriebs­haft­pflicht ist für jedes Unter­neh­men wich­tig, vom Groß­kon­zern über mit­tel­stän­di­sche Betrie­be bis hin zum Selbst­stän­di­gen oder Frei­be­ruf­ler, wel­cher ein 1‑Mensch-Unter­neh­men führt. Ver­si­chert sind nicht nur der Inha­ber, son­dern auch die Angestellten. 

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebs­haft­pflicht ist wie eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, nur eben für Unter­neh­men. Soll­te Ihr Betrieb einem Drit­ten Schä­den zufü­gen, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Haf­tung bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Nicht nur Sie selbst sind ver­si­chert, son­dern Ihr gan­zes Unter­neh­men inklu­si­ve Ihrer Mit­ar­bei­ter und Arbeitsgegenständen. 

Soll­te jemand ver­se­hent­lich durch einen Ihrer Mit­ar­bei­ter ver­letzt wer­den, greift die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und bezahlt für die ent­stan­de­nen Schä­den. Das gilt auch, wenn z.B. durch Bau­stel­le selbst Schä­den ent­ste­hen, zum Bei­spiel, wenn Sie an einer Fas­sa­de auf dem Geh­weg ein Gerüst instal­liert haben, wel­ches aus wel­chen Grün­den auch immer zusam­men­bricht und einen Pas­san­ten ver­letzt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schmer­zens­geld, Behand­lun­gen etc. 

Brau­che ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Ja. Eine Betriebs­haft­pflicht ist zwar kei­ne gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung (außer für bestimm­te Berufs­grup­pen), sie ist aber, genau wie die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die wich­tigs­te Ver­si­che­rung für Ihr Unter­neh­men. Ange­nom­men, Sie haben einen klei­nen Male­rei­be­trieb mit einem Mit­ar­bei­ter. Die­ser ist bei einem Kun­den tätig, rollt die Schutz­fo­lie aus und legt die Maler­rol­le zur Sei­te. Nun kommt plötz­lich der Kun­de um die Ecke, über­sieht die Rol­le, rutscht dar­auf aus und knallt mit dem Kopf mit vol­ler Wucht an die Kan­te des Tür­rah­mens und dann auf den har­ten Boden. 

Soll­te sich der Kun­de dabei den Kopf ver­letzt und Zäh­ne aus­ge­schla­gen haben, müs­sen Sie für die gesam­ten Behand­lungs­kos­ten zah­len. Bleibt ein blei­ben­der Scha­den zurück und der Kun­de ist nach dem Sturz arbeits­un­fä­hig, zah­len Sie außer­dem noch lebens­lang sei­ne Ren­te. So ein klei­nes Unter­neh­men kann an sol­chen Kos­ten zugrun­de gehen. 

Auch bei einem gro­ßen und gut lau­fen­den Betrieb ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wich­tig, vor allem, wenn häu­fi­ger Kun­den­kon­takt besteht. Ange­nom­men, Sie sind Chef einer Bur­ger­ket­te, die im gan­zen Land Filia­len betreibt. Ein Mit­ar­bei­ter hat den Boden frisch gewischt und kein Warn­schild auf­ge­stellt. Ein Kun­de kommt her­ein und rutscht aus wie im obi­gen Beispiel. 

Wenn der Laden gut läuft, sind sol­che Kos­ten meist noch bezahl­bar. Beden­ken Sie jedoch, wie groß das Risi­ko ist, dass etwas pas­siert, wenn Sie meh­re­re hun­dert Filia­len mit über tau­send Mit­ar­bei­tern haben. Dann ist das Risi­ko sehr hoch, dass so etwas in einer der Filia­len geschieht. Der Ange­stell­te des Maler­meis­ters wird die­sen Feh­ler zukünf­tig bewusst ver­mei­den und viel­leicht gibt es nie wie­der einen Unfall. Wenn aber über tau­send Mit­ar­bei­ter aktiv sind, besteht auch mehr als tau­send Mal das Risi­ko, dass ein Unfall pas­siert. Das kann sehr stark ins Geld gehen und auch einen gut lau­fen­de Fir­ma schwer belas­ten. Die Bei­trä­ge für eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind im Ver­gleich zu den dro­hen­den Kos­ten erstaun­lich übersichtlich. 

Was leis­tet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert gene­rell alle Sach‑, Per­so­nen- und unech­te Ver­mö­gens­schä­den im Rah­men ihrer Deckungs­sum­men. Tat­säch­lich wird zwi­schen ech­ten und unech­ten Ver­mö­gens­schä­den unter­schie­den. Unech­te Ver­mö­gens­schä­den sind Ver­mö­gens­schä­den, die dem Ver­un­glück­ten infol­ge des Scha­dens ent­ste­hen. Dazu zählt zum Bei­spiel Lohn­aus­fall oder die Ren­te im Fal­le der Arbeitsunfähigkeit. 

Es geht hier um Geld, wel­ches das Opfer nicht hat, es aber mit Sicher­heit bekom­men wür­de, hät­te es den Unfall nicht gege­ben. Ech­te Ver­mö­gens­schä­den sind Schä­den, bei denen das Opfer Geld ver­liert, wel­ches er schon hat. 

Der Leis­tungs­um­fang ist indi­vi­du­ell. Meist bie­ten die Ver­si­che­rer ein Basis­pa­ket, wel­ches auf die jewei­li­ge Bran­che zuge­schnit­ten ist. Die­ser Ver­si­che­rungs­schutz lässt sich modu­lar erwei­tern. So ist es zum Bei­spiel mög­lich, die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer pri­va­ten Haft­pflicht zu kombinieren. 

Ver­si­chert ist das gan­ze Unter­neh­men inklu­si­ve sei­ner Mit­ar­bei­ter und Sub­un­ter­neh­men. Wenn Sie im pro­du­zie­ren­den Gewer­be tätig sind und für den Trans­port ein Sub­un­ter­neh­men beauf­tra­gen, gilt der Schutz auch für den gesam­ten Lie­fer­pro­zess und die Ange­stell­ten des Sub­un­ter­neh­mers. Es sind gene­rell alle betrieb­li­chen Tätig­kei­ten versichert. 

Wenn der Maler­meis­ter aus dem Bei­spiel einen Mit­ar­bei­ter zum Kun­den schickt und es einen Unfall im Rah­men der Tätig­keit gibt, gilt der Ver­si­che­rungs­schutz. Es ist in der Regel nicht rele­vant, wobei der Scha­den genau ent­stan­den ist. Wenn der Maler nur zum Strei­chen von Tape­ten und glat­ten Wän­den ein­ge­stellt ist und er ver­ur­sacht, wie auch immer, einen Scha­den, wäh­rend er Löcher in der Wand ver­spach­telt, ist er eben­falls ver­si­chert. Obgleich das nicht sei­ne Auf­ga­be war, ent­stand der Scha­den im Rah­men der betrieb­li­chen Tätigkeit. 

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist fast auch immer eine Art Rechts­schutz­ver­si­che­rung Light. Wer­den Ihnen gegen­über Ansprü­che erho­ben, prüft die Ver­si­che­rung zunächst, ob die­se über­haupt berech­tigt sind und ver­sucht, die For­de­run­gen abzu­weh­ren. Sind die­se tat­säch­lich berech­tigt, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten eines mög­li­chen Gerichtsverfahrens. 

Kei­ne Leis­tun­gen erbringt die Betriebs­haft­pflicht bei vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­ten Schä­den. Auch für Schä­den, die durch Nicht­ein­hal­tung eines Ver­tra­ges ent­ste­hen, haf­tet die Ver­si­che­rung nicht. Wenn Sie zum Bei­spiel mit Ihrem Betrieb die Ver­kaufs­räu­me eines Geschäfts reno­vie­ren, legen Sie einen Zeit­punkt fest, an dem die Arbei­ten abge­schlos­sen sind und das Geschäft wie­der öff­nen kann. Soll­ten Sie Schä­den ver­ur­sa­chen, weil bei­spiels­wei­se eine Lei­ter umkippt und ein Fens­ter zer­stört, ist das ver­si­chert. Wenn Sie aller­dings mit der Arbeit nicht recht­zei­tig fer­tig wer­den, so ist das allein Ihr Pro­blem, wenn der Kun­de die erwar­te­ten Ein­nah­men, die er nicht hat­te, von Ihnen haben möchte. 

Ähn­lich ver­hält es sich, wenn Sie einen Lie­fer­ter­min nicht ein­hal­ten kön­nen. Das ist auch dann so, wenn Sie den Lie­fer­ter­min nicht ein­hal­ten kön­nen, weil ein Zulie­fe­rer drin­gend benö­tig­te Tei­le oder Mate­ria­len nicht oder zu spät gelie­fert hat. In die­sem Fall kön­nen Sie aber ver­su­chen, den Zulie­fe­rer zu ver­kla­gen, da die­ser schließ­lich den Ver­trag mit Ihnen nicht ein­ge­hal­ten hat. 

Was kos­tet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kos­ten einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wer­den nicht pau­schal fest­ge­legt. Es gibt zu vie­le Fak­to­ren, die sich auf die Bei­trags­hö­he aus­wir­ken, als das man hier einen pau­scha­len Wert ange­ben kön­nen. Ein Fak­tor ist die Art des Betriebs. Das Risi­ko, jeman­dem Scha­den zuzu­fü­gen ist bei einem Gerüst­bau­er sicher höher als bei einem Web­de­si­gner. Die­ser wäre auch mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bes­ser beraten. 

Beim Web­de­si­gner ist wohl die größ­te Gefahr, dass er beim Kun­den­be­such sei­nen Lap­top auf die Füße des Kun­den fal­len lässt und die­ser sich dadurch einen Kno­chen­bruch zuzieht. Das ist sicher äußerst unwahr­schein­lich und mög­li­cher Scha­den­er­satz dürf­te den Desi­gner wahr­schein­lich nicht in den Ruin treiben. 

Der Gerüst­bau­er hin­ge­gen trägt ein grö­ße­res Risi­ko. Er arbei­tet meist außen am Gebäu­de, oft auch auf dem Geh­weg. Dabei han­tiert er mit vie­len schwe­ren und lan­gen Stan­gen und Bret­tern. Die Gefahr, ver­se­hent­lich einen Scha­den zu ver­ur­sa­chen ist dabei nicht zu ver­ach­ten. Es reicht ja schon, dass einem Mit­ar­bei­ter ganz oben auf dem Regal eine Stan­ge aus der Hand rutscht und jeman­dem auf den Kopf fällt. 

Ein wei­te­rer Fak­tor ist natür­lich die Deckungs­sum­me. Mit der Deckungs­sum­me stei­gen auch die Bei­trä­ge. Die Sum­me soll­te mög­lichst hoch, aber auch ange­mes­sen sein. Für den Male­rei­be­trieb reicht sicher ein Tarif mit einer Deckungs­sum­me von 10 Mil­lio­nen Euro aus. Das wür­de ver­mut­lich auch dann rei­chen, wenn der Ver­un­fall­te danach quer­schnitts­ge­lähmt sein soll­te. Der Gerüst­bau­er soll­te eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me wäh­len, da Schä­den wahr­schein­li­cher sind. Beim Web­de­si­gner genügt auch eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 3 Mil­lio­nen Euro. 

Die Unter­neh­mens­grö­ße ist eben­falls wich­tig. Je mehr Mit­ar­bei­ter ein Betrieb hat, des­to grö­ßer ist das Gesamt­ri­si­ko. Bloß weil dem einen Ange­stell­ten nichts pas­siert, ist es mög­lich, dass die ande­ren einen Scha­den ver­ur­sa­chen. Daher wird die Betriebs­haft­pflicht mit zuneh­men­der Mit­ar­bei­ter­zahl teu­rer. All­ge­mein beein­flus­sen die Unter­neh­mens­zah­len die Kos­ten der Ver­si­che­rung, auch der Jah­res­um­satz und die Lohnkosten. 

Natür­lich ist auch der Leis­tungs­um­fang von Bedeu­tung. Je mehr Schä­den ver­si­chert sein sol­len, des­to teu­rer kann die Ver­si­che­rung wer­den. Hier lohnt sich ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich beson­ders, denn die Leis­tun­gen sind so unter­schied­lich, dass eine Leis­tung, die in einem teu­ren Tarif kos­ten­pflich­tig hin­zu­ge­bucht wer­den muss, in einem güns­ti­gen Tarif bereits ent­hal­ten sein kann. 

Trotz­dem ein Bei­spiel: Ein Male­rei­be­trieb mit zwei Mit­ar­bei­tern, einem Jah­res­um­satz von 17.500 Euro und 5.000 Euro Gehalts­aus­ga­ben kann eine Betriebs­kos­ten­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 5 Mil­lio­nen Euro bereits für etwas mehr als 200 Euro pro Jahr bekommen. 

Was ist bei einer Betriebs­haft­pflicht zu beachten?

Wich­tig ist vor allem, dass nur die Schä­den ver­si­chert sind, die in Ihrem Betrieb auf­tre­ten kön­nen. Als Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men brau­chen Sie zum Bei­spiel wohl kaum eine Ver­si­che­rung für ech­te Ver­mö­gens­schä­den. Wenn trotz­dem wel­che ver­ur­sacht wer­den kön­nen, soll­ten Sie die ent­spre­chen­de Zusatz­op­ti­on hin­zu buchen. 

Meist sind auch Umwelt­schä­den ver­si­chert. Das ist äußerst sinn­voll, wenn Sie mit Che­mi­ka­li­en oder ande­ren gefähr­li­chen Sub­stan­zen arbei­ten. Hier soll­ten Sie das Risi­ko abwä­gen. Wenn Sie inter­na­tio­na­le Kun­den haben, ist die Aus­lands­de­ckung eine gute Wahl. Soll­ten Sie in der Sicher­heits­bran­che arbei­ten, ist die Ver­si­che­rung im Fal­le von ver­lo­re­nen frem­den Schlüs­seln und Code­kar­ten eine sinn­vol­le Option. 

Bei der Deckungs­sum­me soll­ten Sie, wie bereits erwähnt, schau­en, dass sie nicht unbe­dingt so hoch wie mög­lich, son­dern ange­mes­sen ist. Bei einem klei­nen Betrieb oder einem Betrieb mit wenig Kun­den­ver­kehr, brau­chen Sie kei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me von 100 Mil­lio­nen Euro. Bei einem Unter­neh­men mit viel Kun­den­ver­kehr soll­te die Deckungs­sum­me min­des­tens zehn Mil­lio­nen Euro betra­gen, denn die Gefahr, dass ein Unfall pas­siert, deut­lich ist höher. Es braucht ja nur mal jemand aus­zu­rut­schen, dabei das Bein ver­dre­hen und sich einen Kreuz­band­riss zuzie­hen. Wich­tig ist auch die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me pro Scha­den­fall. Es bringt nichts, wenn die Ver­si­che­rung ins­ge­samt 20 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung stellt, pro Fall jedoch höchs­tens 3 Mil­lio­nen Euro bereitstellt. 

Die Deckungs­sum­me hängt auch von der Gefahr der Arbeit selbst ab. Wenn Sie Arbei­ten im öffent­li­chen Raum durch­füh­ren, ist die Gefahr von Schä­den deut­lich höher, als wenn die Arbei­ten haupt­säch­lich in einem Büro durch­ge­führt werden. 

Mit Ein­räu­mung eines Selbst­be­halts bzw. einer Selbst­be­tei­li­gung kön­nen Sie Ihre Bei­trä­ge sen­ken. Im Gegen­zug zah­len Sie bei jedem Scha­den­fall die fest­ge­leg­te Sum­me dazu. Hier müs­sen Sie das Risi­ko gut abschät­zen. Wenn bei Ihnen ein hohes Scha­den­ri­si­ko besteht, soll­ten Sie viel­leicht lie­ber eine Ver­si­che­rung ohne Selbst­be­tei­li­gung wäh­len. Dann sind zwar die Bei­trä­ge etwas höher, aber wenn Sie zu jedem Scha­den zum Bei­spiel 1.000 Euro zuzah­len müs­sen, geht das auf Dau­er ganz schön ins Geld. 

Aber auch bei Klein­be­trie­ben kann sich der Ver­zicht auf den Selbst­be­halt lohnen. 

Einen Tarif wie beim bei­spiel­haf­ten Maler­meis­ter gibt es ohne Selbst­be­tei­li­gung für knap­pe 100 Euro mehr pro Jahr. Das bedeu­tet, dass es zehn Jah­re lang kei­nen Haft­pflicht­fall geben darf, bis sich die Ein­spar­nis im Ver­gleich zu 1.000 Euro Selbst­be­tei­li­gung ren­tiert hat. Und wenn das Geschäft gera­de Mal nicht so gut läuft, kön­nen 1.000 Euro auch viel Geld für den Betrieb sein. 

Wie fin­de ich die bes­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung für mein Unternehmen?

Die bes­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihren Betrieb bekom­men Sie durch einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, nicht von einem Bera­ter der Ver­si­che­rung. Der Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter wird höchst­wahr­schein­lich nur Tari­fe von dem jewei­li­gen Ver­si­che­rer emp­feh­len. Ver­si­che­rungs­be­ra­ter hin­ge­gen arbei­ten unab­hän­gig. Eine Hono­rar­be­ra­tung kann schnell sehr kost­spie­lig sein. Bei Bera­tern, die auf Pro­vi­si­ons­ba­sis arbei­ten, kann es pas­sie­ren, dass Ver­trä­ge der Ver­si­che­rung emp­foh­len, von der er die höchs­te Pro­vi­si­on bekommt. 

Trotz­dem kann es nicht scha­den, einen Bera­ter hin­zu­zu­zie­hen, denn die­ser kann Ihnen im per­sön­li­chen Gespräch alle Leis­tun­gen und Optio­nen erklä­ren. Gemein­sam kön­nen Sie dann her­aus­fin­den, wel­chen Schutz Ihr Unter­neh­men wirk­lich braucht und auf was Sie ver­zich­ten können. 

Es kann aller­dings auch nicht scha­den, einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich im Inter­net durch­zu­füh­ren. Dazu sei vor­ne weg gesagt: Ein Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net ist für Sie voll­kom­men kos­ten­frei und unver­bind­lich. Möch­te ein Anbie­ter von Ihnen Geld oder per­sön­li­che Daten haben, die für den Ver­gleich nicht not­wen­dig sind, soll­ten Sie sich einen ande­ren Anbie­ter suchen. Ver­gleichs­rech­ner ken­nen nicht zwin­gend alle auf dem Markt erhält­li­chen Ange­bo­te. Möch­te ein Ver­si­che­rer nicht, dass sei­ne Tari­fe dort gelis­tet wer­den, wer­den sie es auch nicht. Wenn hier von dem bes­ten oder güns­tigs­ten Tarif gespro­chen wird, bezieht sich das auf die Tari­fe, die der Ver­gleichs­rech­ner aus­ge­ben kann. 

Der Ver­gleich selbst ist super ein­fach. Sie müs­sen ein­fach nur Ihre wich­tigs­ten Geschäfts­da­ten ange­ben, das bedeu­tet Bran­che bzw. Art des Betriebs, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Grün­dungs­da­tum, Jah­res­um­satz und Jah­res­lohn­kos­ten. Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Lis­te aller infra­ge kom­men­den Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe ange­zeigt. Auf den ers­ten Blick sehen Sie schon die wich­tigs­ten Eck­da­ten der Tari­fe sowie die Beitragshöhe. 

Sie haben die Mög­lich­keit, die Lis­te wei­ter zu fil­tern und zu sor­tie­ren, bei­spiels­wei­se nach Bei­trags­hö­he oder Selbst­be­tei­li­gung. Die Tarif­de­tails kön­nen sie mit einem Klick ein­se­hen. Eben­falls haben Sie die Mög­lich­keit, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len und die Details in einer prak­ti­schen Tabel­le über­sicht­lich zu ver­glei­chen. Wenn Sie Ihren Wunsch­ta­rif gefun­den haben, kön­nen Sie Ihre neue Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung direkt online beantragen. 

Der Ver­trag wird direkt mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geschlos­sen. Das Ver­gleichs­por­tal hat nichts mehr mit Ihrem Tarif zu tun. In Ver­trags­fra­gen oder im Scha­dens­fall ist allein der Ver­si­che­rungs­an­bie­ter Ihr Ansprechpartner.