Cana­da Life Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung – Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge

Die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der Cana­da Life Ver­si­che­rung heißt Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge. Cana­da Life ist der bekann­tes­te Anbie­ter von Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen und hat sich als Markt­füh­rer eta­bliert. Das liegt sicher­lich auch dar­an, dass die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge äußerst umfang­rei­chen Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet, da der Krank­heits­ka­ta­log 46 ver­schie­de­ne schwe­re Krank­hei­ten umfasst. Im Scha­den­fall leis­tet die Ver­si­che­rung eine Ein­mal­zah­lung als finan­zi­el­le Soforthilfe. 

Wei­te­re Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen im Vergleich:

Die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der Cana­da Life kann auch mit der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung des glei­chen Anbie­ters kom­bi­niert wer­den. Als Alter­na­ti­ve bie­tet Cana­da Life eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unter exakt die­sem Namen an. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­si­chert den Ver­lust von 19 Grund­fä­hig­kei­ten wie Sehen, Hören, Trep­pen stei­gen oder die Ori­en­tie­rungs­fä­hig­keit und zahlt im Scha­den­fall eine monat­li­che Ren­te aus. Auf Wunsch ist auch eine lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung möglich. 

Für wen ist die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge geeignet?

Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge der Cana­da Life eig­net sich für jeden, der sich finan­zi­ell gegen die Fol­ge­kos­ten einer schwe­ren Krank­heit absi­chern möch­te. Die Ein­mal­zah­lung stellt eine finan­zi­el­le Sofort­hil­fe dar, über die der Ver­si­che­rungs­neh­mer frei ver­fü­gen kann. 

Er kann damit bei­spiels­wei­se den behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau sei­nes Hau­ses bzw. sei­ner Woh­nung oder die Raten für sein Haus wei­ter bezah­len. Er kann das Geld auch zur Finan­zie­rung alter­na­ti­ver Behand­lungs­me­tho­den oder spe­zi­el­ler Medi­ka­men­te ver­wen­den, für die die Kran­ken­kas­se kei­ne Kos­ten über­nimmt. Das Geld kann der schwer Erkrank­te in jedem Fall behal­ten, das heißt, dass er selbst dann kei­ner­lei Rück­zah­lung leis­ten muss, soll­te er wie­der voll­stän­dig gene­sen oder wie­der arbei­ten kön­nen. Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge eig­net sich vor allem für: 

  • Berufstätige
  • Familien
  • Immobilienbesitzer
  • Sportler
  • Kinder
  • Wichtige Angestellte, Führungskräfte (Keyperson) von Unternehmen

Die Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen sind für alle Grup­pen gleich. Der Ver­si­che­rungs­schutz für Kin­der und die spe­zi­el­le Key­per­son-Ver­si­che­rung für Unter­neh­men wer­den auf­grund spe­zi­el­ler Beson­der­hei­ten bezüg­lich der ver­si­cher­ten Per­son jedoch noch mal geson­dert behandelt. 

Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge abge­schlos­sen wer­den kann ist den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Cana­da Life zu ent­neh­men. Dort fin­det man auch genaue Defi­ni­tio­nen der ver­si­cher­ten Krank­hei­ten und den Leis­tungs­be­din­gun­gen. So gibt es bei­spiels­wei­se Beson­der­hei­ten für Sport­ler. Hob­by- und Pro­fi­sport­ler kön­nen sich bei der Cana­da Life ver­si­chern, jedoch gibt es Ein­schrän­kun­gen bezüg­lich der aus­ge­üb­ten Sport­ar­ten. Ball­sport­ler zah­len die nor­ma­len Bei­trä­ge, ande­re Sport­ler müs­sen ggf. mit einem Risi­ko­zu­schlag rechnen. 

All­ge­mei­ne Leis­tun­gen der Cana­da Life Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst 46 schwe­re Krank­hei­ten. Sobald eine die­ser Krank­hei­ten dia­gnos­ti­ziert wor­den ist, wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus­ge­zahlt. Kin­der des Ver­si­che­rungs­neh­mers sind im Alter zwi­schen einem Monat und dem 18. Geburts­tag mit bis zu 35.000 Euro auto­ma­tisch mitversichert. 

Die Cana­da Life bie­tet die Mög­lich­keit der fle­xi­blen Ver­trags­an­pas­sung. So ist es ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung mög­lich, die Ver­si­che­rungs­sum­me und somit auch die Höhe der Bei­trä­ge fle­xi­bel an die aktu­el­le finan­zi­el­le Situa­ti­on anzupassen. 

Ver­si­cher­te Krank­hei­ten der Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Verlust der Hörfähigkeit
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Querschnittslähmung
  • Sprachverlust
  • Schwere Verbrennungen, Erfrierungen, Verätzungen
  • Schwere Kopfverletzungen
  • Gutartiger Hirntumor
  • Bakterielle Meningitis
  • Angioplastie am Herzen
  • Herzklappenoperation
  • Motoneuronerkrankung
  • Aortenplastik
  • Nierenversagen
  • Verlust der Sehfähigkeit
  • Kinderlähmung
  • Koma
  • Muskeldystrophie
  • Enzephalitis
  • Erkrankung des Herzmuskels
  • Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit vor 65 Jahre
  • Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
  • Abhängigkeit von einer dritten Person (zwischen 18. und 65. Geburtstag)
  • Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • Schwere rheumatoide Arthritis
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • HIV-Infektion als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten
  • HIV-Infektion durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs
  • Aplastische Anämie
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Asbestose
  • Erkrankung des zentralen Nervensystems
  • Schwerer Unfall
  • Intrakranielles Aneurysma
  • Progressive supranukleäre Blickparese
  • Knochenmarktransplantation
  • Multisystematrophie mit der Folge dauerhafter Symptome
  • Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK) mit der Folge dauerhafter Symptome

Key­per­son-Ver­si­che­rung: Schutz für Unternehmen

Die Key­per­son-Ver­si­che­rung der Cana­da Life Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge ist eine Beson­der­heit für Unter­neh­men. Der Arbeit­ge­ber kann eine Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung für sei­ne Ange­stell­ten abschlie­ßen. Gedacht ist die­se Ver­si­che­rung vor allem für wich­ti­ge Mit­ar­bei­ter in Schlüs­sel­po­si­tio­nen. Sol­che Mit­ar­bei­ter wer­den auch Key­per­son genannt und arbei­ten bei­spiels­wei­se im Manage­ment, ande­ren lei­ten­den Posi­tio­nen oder es sind ande­re Ange­stell­te, deren Aus­fall für das Unter­neh­men schwer zu kom­pen­sie­ren ist. 

Erkrankt oder stirbt ein erfah­re­ner Abtei­lungs­lei­ter an einer schwe­ren Krank­heit und fällt infol­ge des­sen aus, ist das für die meis­ten Unter­neh­men mit hohen Ver­lus­ten ver­bun­den. Die Suche nach einem qua­li­fi­zier­ten Nach­fol­ger kos­tet Zeit und Geld, der neue Mit­ar­bei­ter muss sich in der Posi­ti­on erst mal ori­en­tie­ren und außer­dem kann es vor­kom­men, dass das Unter­neh­men ohne die Key­per­son Pro­ble­me bekommt, Pro­duk­ti­ons- oder Lie­fer­ter­mi­ne einzuhalten. 

Abge­se­hen vom mensch­li­chen Ver­lust ist der Aus­fall einer Key­per­son zeit­gleich auch ein finan­zi­el­ler Ver­lust. Mit der Key­per­son-Ver­si­che­rung kann sich das Unter­neh­men für die­sen Fall absi­chern. Schließt ein Arbeit­ge­ber eine Key­per­son-Ver­si­che­rung für sei­nen Ange­stell­ten ab, ist er der Ver­si­che­rungs­neh­mer, nicht der Ange­stell­te. Das bedeu­tet, dass die Ein­mal­zah­lung nicht an den schwer erkrank­ten Arbeit­neh­mer aus­ge­zahlt wird, son­dern an den Arbeitgeber. 

Mit die­sem Geld hat er nun die Mög­lich­keit, den finan­zi­el­len Aus­fall zu kom­pen­sie­ren, even­tu­el­le Ver­trags­stra­fen zu bezah­len, den Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten oder exter­ne Exper­ten ein­zu­stel­len, die den Pos­ten des erkrank­ten Ange­stell­ten über­neh­men, bis man einen qua­li­fi­zier­ten Nach­fol­ger gefun­den hat. 

Unter­neh­men kön­nen die Bei­trä­ge der Key­per­son-Ver­si­che­rung von der Steu­er abset­zen und dadurch ihre Lohn­ne­ben­kos­ten sen­ken. Die Cana­da Life leis­tet die Ein­mal­zah­lung selbst dann, wenn die ver­si­cher­te Per­son nach der Gene­sung wie­der arbei­ten kann. 

Cana­da Life Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge für Kinder

Kin­der sind in der Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge bis zur Voll­jäh­rig­keit auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt bis zu 35.000 Euro. Das ist nicht so viel wie es sich anhört. Erlei­det ein Kind einen Unfall oder bekommt eine schwe­re Krank­heit wie Krebs oder Kin­der­läh­mung, bedeu­tet das für die Eltern in der Regel nicht nur see­li­sches Leid, son­dern auch einen gewal­ti­gen finan­zi­el­len Einschnitt. 

Min­des­tens ein Eltern­teil soll­te rund um die Uhr für das Kind da sein. Gehen bei­de Eltern­tei­le einer beruf­li­chen Tätig­keit nach, fällt dadurch erst­mal ein Gehalt weg. Natür­lich möch­te man auch immer die best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung für sein Kind, doch die Kran­ken­kas­sen zah­len nur für Stan­dard­ver­fah­ren. Moder­ne The­ra­pie­me­tho­den und Medi­ka­men­te gibt es nur mit Zuzah­lung, wel­che je nach Krank­heit die 35.000 Euro locker über­stei­gen können. 

Die Cana­da Life Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge für Kin­der bie­tet eine kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­sum­me für Kin­der zu erhö­hen. Wer sein Leben noch vor sich hat, soll­te im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung die best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Betreu­ung bekom­men, um die Chan­cen, nach der Gene­sung wie­der ein ganz nor­ma­les Leben füh­ren zu kön­nen, dras­tisch zu erhöhen.