Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Das bedeu­tet, dass die Kos­ten für den Anwalt sowie für den Pro­zess und damit zusam­men­hän­gen­den Zusatz­kos­ten über­nom­men wer­den. Dabei ist es uner­heb­lich, ob Sie selbst ver­klagt wer­den oder ob Sie Ansprü­che gel­tend machen und vor Gericht durch­set­zen möchten. 

Dabei geht es nicht dar­um, sich eine Art Kla­ge-Flat­rate zu kau­fen. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet einen Schutz­schirm, damit Sie als Ange­klag­ter die Anwalts­kos­ten nicht vor­stre­cken müs­sen. Und sie trägt die Kos­ten für Kla­gen Ihrer­seits, sofern die­se eine gewis­se Aus­sicht auf Erfolg haben. Wenn Ihr Anlie­gen aus­sichts­los ist, wer­den die Kos­ten für gewöhn­lich nicht über­nom­men. Wenn Sie sich unge­recht behan­delt füh­len, mel­den Sie den Fall Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung, wel­che die Situa­ti­on beur­teilt und die ent­spre­chen­den Schrit­te ein­lei­tet. Sie wer­den in jedem Fall anwalt­lich beraten. 

Brau­che ich eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist die dritt­wich­tigs­te frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung. Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist genau wie eine Haus­rat­ver­si­che­rung noch wich­ti­ger. Wenn Sie die­se Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen und noch Geld für wei­te­re Ver­si­che­run­gen haben, kön­nen Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nachdenken. 

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist sehr sinn­voll, vor allem, wenn jemand Sie ver­kla­gen möch­te. Im deut­schen Rechts­sys­tem ist es so, dass der Ver­lie­rer die Kos­ten des Ver­fah­rens bezah­len muss, auch den Anwalt der Gegen­sei­te. Wenn Sie ver­klagt wer­den und Recht bekom­men, zah­len Sie für das Ver­fah­ren nichts. Aller­dings arbei­tet Ihr Anwalt bis zum end­gül­ti­gen Urteil nicht umsonst. 

Sie müs­sen in Vor­leis­tung tre­ten und Ihren Anwalt bezah­len. Falls Sie Recht bekom­men, muss die Gegen­sei­te für Ihren Anwalt auf­kom­men, doch bis es so weit ist, kön­nen vie­le tau­send Euro Kos­ten zusam­men­kom­men. Auch wenn Sie das Geld zurück­be­kom­men, müs­sen Sie die Kos­ten erst­mal selbst bezah­len. Soll­ten Sie selbst Ankla­ge ein­rei­chen, zah­len Sie Ihren Anwalt natür­lich auch erst­mal selbst. 

Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung brau­chen Sie sich dar­über kei­ne Gedan­ken zu machen. Wer­den Sie ange­klagt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten Ihres Anwalts. Als Kla­gen­der über­nimmt die Ver­si­che­rung sämt­li­che Kos­ten, wenn sie davon aus­geht, dass der Fall gewon­nen wer­den kann. Die Kos­ten­über­nah­me ist unab­hän­gig davon, ob Sie den Fall gewin­nen oder ver­lie­ren. Wer­den die Kos­ten über­nom­men, müs­sen Sie auch bei einer Nie­der­la­ge nichts bezah­len, abge­se­hen von der Selbst­be­tei­li­gung, wenn Sie eine ver­ein­bart haben. 

Es wer­den nur die direkt im Zusam­men­hang mit dem Ver­fah­ren anfal­len­den Kos­ten über­nom­men. Soll­te Sie jemand zum Bei­spiel auf 10.000 Euro Schmer­zens­geld ver­kla­gen und Recht bekom­men, müs­sen Sie die Sum­me natür­lich selbst zah­len. Aber wenigs­tens müs­sen Sie sich nicht auch noch wegen der Pro­zess­kos­ten Sor­gen machen. 

Leis­tun­gen einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für benö­tig­ten Rechts­bei­stand, von der Ankla­ge bis zum Urteil. Dazu zäh­len alle Kos­ten, nicht nur die Kos­ten des Anwalts, son­dern auch Verfahrens‑, Pro­zess- und Gerichts­kos­ten. Sie ver­mit­telt nicht nur einen Anwalt, son­dern ist gene­rell Ihr Ansprech­part­ner in juris­ti­schen Angelegenheiten. 

Die meis­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rer bie­ten eine kos­ten­lo­se Anwalts-Hot­line. Die­se rufen Sie an, um direkt mit einem Anwalt ver­bun­den zu wer­den, der Ihr Anlie­gen bewer­tet und Ihnen Ihre juris­ti­schen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten erklärt. 

Es gibt nicht „Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung“. Es gibt Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für unter­schied­li­che Lebens­be­rei­che. Sie müs­sen nur die Berei­che ver­si­chern, die für Sie wich­tig sind. Soll­ten Sie das Arbeits­le­ben bereits hin­ter sich haben, benö­ti­gen Sie zum Bei­spiel kei­ne Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Sind sie grund­le­gend zu Fuß oder mit den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln unter­wegs, wer­den Sie sicher kei­ne Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung benötigen. 

Ach­ten Sie trotz­dem dar­auf, dass eine Anwalts­hot­line nicht nur für Ihre ver­si­cher­ten Berei­che gül­tig ist. Man weiß nie, was im Leben alles auf einen zukom­men kann. Daher ist es wich­tig, sich mit jeder recht­li­chen Fra­ge an einen Fach­an­walt wen­den zu kön­nen. Die­ser kann Ihnen dann sagen, ob es sich loh­nen kann, pri­vat einen Anwalt zu kon­sul­tie­ren, wenn die Ver­si­che­rung dafür nicht zustän­dig ist. 

Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­si­chert recht­li­che Strei­tig­kei­ten im pri­va­ten Rah­men. Das schließt auch Ver­trags­recht mit ein. Wich­tig ist, dass Sie als Ange­klag­ter oder Klä­ger als Pri­vat­per­son auf­tre­ten. Soll­ten Sie Ärger mit Ihrem Chef haben, sind Sie Arbeit­neh­mer, nicht Pri­vat­per­son. Als Arbeit­neh­mer benö­ti­gen Sie einen Berufsrechtsschutz. 

Ver­si­chert sein soll­ten Straf‑, Ver­trags- und Sachen­recht. Das sind die wich­tigs­ten Punk­te für den pri­va­ten Bereich. Auch hier gilt, dass sich Ver­trä­ge etc. auf das Pri­va­te bezie­hen. Streit mit Ihrem Ver­mie­ter schlich­ten Sie mit dem Wohn­rechts­schutz. Der Miet­ver­trag gehört nicht zum „nor­ma­len“ Ver­trags­rechts­schutz. Anders sieht es zum Bei­spiel mit Kauf­ver­trä­gen oder Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen aus. 

Wich­ti­ger Hin­weis: Egal wie zufrie­den Sie mit Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­tern sind, ent­schei­den Sie sich bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung bit­te für einen ande­ren Anbie­ter. Natür­lich sind Anwäl­te zur Neu­tra­li­tät ver­pflich­tet, aller­dings weiß man aber nie, wie lei­den­schaft­lich ein Anwalt wirk­lich vor­geht, wenn er das Unter­neh­men ver­kla­gen muss, wel­ches sein eige­nes Gehalt bezahlt. Möch­ten Sie zum Bei­spiel Geld von Ihrer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Ver­si­che­rer A ein­kla­gen, soll­te die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht auch über Ver­si­che­rer A laufen. 

Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­si­chert, wie der Name es nahe­legt, Rechts­strei­tig­kei­ten im beruf­li­chen Rah­men. Wenn Sie zum Bei­spiel eine Abmah­nung oder Kün­di­gung anfech­ten möch­ten, tre­ten Sie dabei als Arbeit­neh­mer auf und nicht als Privatperson. 

Sie kön­nen mit einer Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch gegen Beam­te kla­gen. Die Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt übli­cher­wei­se auch Kla­gen gegen Behör­den. Soll­ten Sie mit einem Bescheid nicht ein­ver­stan­den sein, kön­nen Sie gegen die ent­spre­chen­de Behör­de Kla­ge einreichen. 

Füh­len Sie sich hin­ge­gen von einem bestimm­ten Beam­ten unge­recht behan­delt und möch­ten ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen die Per­son anstre­ben, hilft Ihnen eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung weiter. 

Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­si­chert Strei­tig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr. Hier ist Stra­ßen­ver­kehr im wei­te­ren Sin­ne gemeint. Soll­ten Sie sich mit einer Werk­statt oder einem Auto­händ­ler anle­gen, weil die Rech­nung über­zo­gen war oder das Fahr­zeug nicht die Funk­tio­nen hat, die der Händ­ler ver­spro­chen hat, fällt das unter Verkehrsrechtsschutz. 

Wenn Sie Ver­kehrs­recht ver­si­chern möch­ten, prü­fen Sie bit­te unbe­dingt, ob Sie nicht bereits ver­si­chert sind. Vie­le Kfz-Ver­si­che­run­gen beinhal­ten näm­lich bereits eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Dabei kommt es dar­auf an, wie umfang­reich die­se ist. Oft­mals sind nur Kla­gen im direk­ten Zusam­men­hang mit dem Stra­ßen­ver­kehr ver­si­chert, also bei­spiels­wei­se Kla­gen bezüg­lich Ver­kehrs­un­fäl­len oder Bußgeldern. 

Falls Ihnen das aus­reicht und Sie nicht auf die Ver­si­che­rung von Strei­tig­kei­ten mit Werk­stät­ten oder Händ­lern bestehen, kön­nen Sie sich die Mehr­kos­ten einer Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch schenken. 

Wohn­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ihr Ver­mie­ter möch­te Ihnen kün­di­gen? Ihnen ist die Kinn­la­de nach unten geklappt, weil die Neben­kos­ten­ab­rech­nung unver­schämt hoch war? Dann ist das ein Fall für die Wohn­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die­se über­nimmt die Kos­ten von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mie­ter und Vermieter. 

Als Eigen­tü­mer von Wohn­raum sind Sie auch vor Pro­zess­kos­ten geschützt. Soll­ten Sie sich gegen einen Grund­steu­er­be­scheid weh­ren oder einen Kon­flikt mit der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft haben, kön­nen Sie sich damit an die Wohn­rechts­schutz­ver­si­che­rung wenden. 

Was kos­tet eine Rechtsschutzversicherung?

Wie bei allen Ver­si­che­run­gen lässt sich auch für die Rechts­schutz­ver­si­che­rung kein abso­lu­ter Wert ange­ben. Die Bei­trä­ge erge­ben sich aus vie­len Fak­to­ren. Der wich­tigs­te Fak­tor ist sicher­lich der Umfang des Versicherungsschutzes. 

Wenn Sie Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen wer­den Sie fest­stel­len, dass die ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen rela­tiv teu­er sind. Los geht es bei etwas unter 10 Euro pro Monat, wenn Sie allei­ne leben, nur Pri­vat­recht ver­si­chern möch­ten und eine Selbst­be­tei­li­gung von min­des­tens 150 Euro in Kauf neh­men. Ohne Selbst­be­tei­li­gung geht es mit etwas unter zwan­zig Euro pro Monat los. 

Es bie­tet sich an, gleich meh­re­re Lebens­be­rei­che zu ver­si­chern. Die Bei­trä­ge wer­den nicht addiert. Wenn Sie zum Bei­spiel zusätz­lich die Berei­che Beruf und Ver­kehr ver­si­chern möch­ten, kön­nen Sie das schon für knapp 15 Euro monat­lich tun, wobei die 15 Euro für alle drei Ver­si­che­rungs­be­rei­che zusam­men gelten. 

Was ist bei einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu beachten?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung soll­te die Berei­che ver­si­chern, die Ihnen beson­ders wich­tig sind. Ver­schaf­fen Sie sich ein­fach mal einen Über­blick über die gebo­te­nen Leis­tun­gen und ent­schei­den, wel­che Leis­tun­gen Sie unbe­dingt benö­ti­gen und wel­che für Sie zu ver­nach­läs­si­gen sind. Es gibt aber ein paar Punk­te, die all­ge­mein sehr wich­tig sind. Nach­fol­gend geben wir Ihnen dar­über eine kur­ze Übersicht. 

Bei­trä­ge

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung soll­te ein mög­lichst gutes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis haben. Bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt, noch mehr als bei den meis­ten Ver­si­che­run­gen, die Devi­se, dass teu­er nicht auto­ma­tisch bes­ser ist. Die Bei­trä­ge unter­schei­den sich teils enorm. Selbst im unte­ren Preis­seg­ment gibt es Tari­fe, die genau­so viel leis­ten wie teu­re Ver­si­che­run­gen, dabei aber knap­pe 80 Pro­zent güns­ti­ger sind. 

Scrol­len Sie bei einem Tarif­ver­gleich also bit­te nicht gleich ganz nach unten, wo die teu­re­ren Tari­fe ste­hen, son­dern neh­men Sie sich Zeit für einen gründ­li­chen Ver­gleich. Bei man­chen Ver­si­che­rungs­ar­ten ist der Preis nicht beson­ders wich­tig, da wir von einem meist nur zwei­stel­li­gen Betrag pro Jahr spre­chen, zum Bei­spiel bei Haus­rat oder Haft­pflicht. Bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung geht es um zwei­stel­li­ge Beträ­ge pro Monat, was auf das Jahr gerech­net ziem­lich viel Geld sein kann. 

Fan­gen Sie ruhig bei den güns­tigs­ten Tari­fen an. Wenn die bei­den güns­tigs­ten Ihnen nicht zusa­gen, machen Sie bei den nächs­ten wei­ter. Falls sie nach der Metho­de „die bei­den für um die 30 Euro tau­gen nichts, dann schau ich mir direkt die für um die 50 Euro an“ vor­ge­hen soll­ten, kön­nen Sie viel Geld verschenken. 

Deckungs­sum­me

Hier soll­ten Sie sich nach Mög­lich­keit nach Tari­fen umse­hen, die eine unbe­grenz­te Deckungs­sum­me bie­ten. Oft liest man, dass 350.000 Euro aus­rei­chend sind. Nun ist das auch viel Geld, doch ein Rechts­streit kann sogar noch deut­lich teu­rer wer­den. Wenn meh­re­re Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den müs­sen, ist eine sol­che Sum­me schnell erreicht und alles dar­über zah­len Sie aus eige­ner Tasche. 

Unver­hofft kommt oft, sagt man so schön. Der bes­te Ver­si­che­rungs­schutz bringt nichts, wenn Sie ins Aus­land fah­ren und dort juris­ti­sche Schwie­rig­kei­ten bekom­men. Vor allem im nicht­eu­ro­päi­schen Aus­land kann es kom­plex und teu­er wer­den. Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass die Deckungs­sum­me für Rechts­strei­tig­kei­ten in ande­ren Län­dern mög­lichst hoch ist. 

Freie Anwalts­wahl

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bezahlt nicht auto­ma­tisch jeden Anwalt. Die Ver­si­che­rung kann durch­aus dar­auf bestehen, dass einer ihrer Part­ner­an­wäl­te Ihren Fall über­nimmt. Gute Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen las­sen Ihnen die freie Wahl. Viel­leicht hat ja ein Anwalt, über den Sie nur gutes gehört haben, in Ihrer Nähe sei­ne Kanz­lei. Dann möch­ten Sie im Streit­fall sicher­lich zu die­sem Anwalt gehen. 

In vie­len Fäl­len ist das auch mög­lich. Sie müs­sen nur prü­fen, ob Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten über­nimmt. Manch­mal ist die freie Anwalts­wahl mit einer Selbst­be­tei­li­gung ver­bun­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt sämt­li­che Pro­zess­kos­ten und Sie nur bspw. 150 Euro, wenn Sie Ihren Wunsch­an­walt damit beauftragen. 

Selbst­be­tei­li­gung

Vie­le Ver­si­che­rungs­ar­ten bie­ten die Opti­on, die Bei­trä­ge zu sen­ken, wenn Sie im Gegen­zug bereit sind, sich mit einer ver­ein­bar­ten Sum­me an jedem Scha­den­fall zu betei­li­gen. In vie­len Fäl­len lohnt sich das nicht. Wenn Sie zum Bei­spiel eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung abschlie­ßen, ver­rin­gern sich die Bei­trä­ge teil­wei­se nicht mal um fünf Euro pro Jahr. Das bedeu­tet, dass Sie min­des­tens 30 Jah­re lang kei­nen Scha­den­fall haben dür­fen, damit sich die Bei­trags­er­spar­nis lohnt. 

Bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung hin­ge­gen sieht es anders aus. Wenn Sie nun nicht stän­dig mit Kla­gen kon­fron­tiert sind, lohnt es sich, eine Selbst­be­tei­li­gung zu ver­ein­ba­ren. Wie im Abschnitt über die Kos­ten einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung bereits ange­merkt, kann eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro durch­aus sinn­voll sein. Wenn Sie dann pro Monat — nicht pro Jahr — zehn Euro spa­ren, lohnt sich die Selbst­be­tei­li­gung schon nach 15 Mona­ten ohne Rechtsstreit. 

Ob Sie sich für eine Selbst­be­tei­li­gung ent­schei­den oder nicht, liegt natür­lich allein bei Ihnen. Wir emp­feh­len 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung, die Sie zum Bei­spiel auf einem Tages­geld­kon­to par­ken. Dann haben Sie das Geld stets griff­be­reit und kön­nen bei den Bei­trä­gen viel Geld spa­ren. Außer­dem bekom­men Sie Zin­sen auf das Geld. 

Media­ti­on

Media­ti­on soll­te bei einer guten Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein. Sei­en Sie hier­bei aber bit­te vor­sich­tig. Media­ti­on ist ein Ver­fah­ren, in dem ver­sucht wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen, was eine Men­ge Geld spart. Bei einer Media­ti­on set­zen Sie sich sozu­sa­gen mit Ihrem „Geg­ner“ zusam­men und ver­su­chen, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu finden. 

Vor­sicht ist bei soge­nann­ten Media­ti­ons­ta­ri­fen gebo­ten. Die­se über­neh­men die Kos­ten von, häu­fig auch län­ge­ren, Media­ti­ons­ver­fah­ren. Soll­te dabei kei­ne Eini­gung erzielt wer­den kön­nen, wer­den die Ver­fah­rens­kos­ten jedoch kaum in vol­ler Höhe über­nom­men. Sie spa­ren dadurch zwar Geld, aber wenn es hart auf hart kommt und ein Streit vor Gericht geht, kann es für Sie teu­er werden. 

Ein Kom­pro­miss ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, wel­che den Ver­such einer Media­ti­on vor­schreibt. Die Bei­trä­ge sind übli­cher­wei­se ver­hält­nis­mä­ßig gering und die Kos­ten eines Pro­zes­ses wer­den über­nom­men. Die Vor­aus­set­zung dafür ist, dass vor dem Ver­fah­ren eine Media­ti­on statt­ge­fun­den haben muss, es sei denn, die ande­re Par­tei lehnt dies strikt ab. 

Erst­be­ra­tung auf jedem Gebiet

Die­ser Punkt ist beson­ders wich­tig und wird häu­fig ver­nach­läs­sigt. In der Regel bie­tet eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung eine kos­ten­lo­se tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung durch einen Fach­an­walt an. Wenn Sie eine umfang­rei­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die sowie­so sämt­li­che Berei­che abdeckt, ist die­ser Aspekt für Sie wahr­schein­lich weni­ger wichtig. 

Nun haben Sie aber viel­leicht nur eine Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen und bekom­men plötz­lich Post von Ihrem Ver­mie­ter. Es ist die Neben­kos­ten­ab­rech­nung und die erscheint Ihnen deut­lich über­zo­gen zu sein. In so einem Fall ist es gut, wenn Sie die Mög­lich­keit haben, mit einem Fach­an­walt für Wohn- bzw. Miet­recht zu spre­chen. So kön­nen Sie zumin­dest Ihre Optio­nen aus­lo­ten, um zu sehen, ob es sich loh­nen könn­te, einen Anwalt hinzuzuziehen. 

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung wird die­sen Anwalt höchst­wahr­schein­lich nicht bezah­len, aber Sie geben wenigs­tens kein Geld für ein Erst­ge­spräch aus, wel­ches mög­li­cher­wei­se so aus­geht, dass Sie die Rech­nung vor Gericht nicht anfech­ten kön­nen. Ach­ten Sie auch dar­auf, dass so eine Erst­be­ra­tung kei­nes­falls als Scha­den­fall gewer­tet wird, denn dann kann die Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wer­den, sofern Sie eine ver­ein­bart haben. 

Haus­be­su­che & Korrespondenzanwalt

Die­ser Aspekt ist vor allem für die rei­fe­re Gene­ra­ti­on sehr wich­tig. Dass man im Alter kör­per­lich abbaut ist sicher kein Geheim­nis. Die Welt wird immer klei­ner und irgend­wann schafft man es kaum noch allei­ne zum Super­markt an der Ecke. Wer zum Bei­spiel aus Alters­grün­den nicht mehr selbst zum Anwalt fah­ren kann, kann sich den Anwalt nach Hau­se holen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann auch die Anrei­se­kos­ten des Anwalts. 

Auch wenn Sie schwer­be­hin­dert sind, soll­te die­se Opti­on ver­si­chert sein. Wenn Sie daheim auf Hil­fe ange­wie­sen sind und Ihre Woh­nung kaum mehr allei­ne ver­las­sen kön­nen, kommt der Anwalt zu Ihnen. 

Ein Kor­re­spon­denz­an­walt kann auch sehr wert­voll sein. Die­ser ver­tritt die Inter­es­sen sei­nes Man­dan­ten, wenn der Gerichts­stand­ort zu weit von des­sen Wohn­ort ent­fernt ist. Ange­nom­men, Sie woh­nen in Ber­lin und jemand ver­klagt Sie vor einem Gericht in Mün­chen. Wenn Sie sich nicht an jedem Pro­zess­tag nach Mün­chen bege­ben möch­ten oder kön­nen, kön­nen Sie einen Kor­re­spon­denz­an­walt hin­zu­zie­hen, wel­cher Sie vertritt. 

Wie fin­de ich eine gute Rechtsschutzversicherung?

Die ein­fachs­te Art und Wei­se, eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu fin­den, ist ein Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net. Vor­ne­weg: Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net soll­ten für Sie stets abso­lut kos­ten­frei sein. Die Anbie­ter ver­die­nen Ihr Geld mit Wer­bung und Pro­vi­sio­nen der Ver­si­che­rungs­an­bie­ter. Kein seriö­ser Anbie­ter wird Geld von Ihnen verlangen. 

Für den Ver­si­che­rungs­ver­gleich wer­den nicht vie­le Anga­ben benö­tigt. Übli­cher­wei­se reicht ihr beruf­li­cher und fami­liä­rer Sta­tus aus. Hin­zu kom­men Post­leit­zahl und Alter bzw. Ihr Geburts­da­tum. Manch­mal wird noch nach einer Vor­ver­si­che­rung gefragt. 

Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Lis­te aller für Sie infra­ge kom­men­der Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ange­zeigt. Aller­dings kann ein Ver­gleichs­rech­ner nur die Tari­fe anzei­gen, die in sei­ner Daten­bank ste­hen. Es ist folg­lich mög­lich, dass es außer­halb des Ver­gleichs­rech­ners evtl. noch ein bes­se­res oder güns­ti­ge­res Ange­bot geben kann. 

In der Über­sicht sehen Sie die wich­tigs­ten Leis­tun­gen und die Bei­trä­ge direkt auf den ers­ten Blick. Sie kön­nen die Such­ergeb­nis­se ein­schrän­ken, indem Sie die prak­ti­schen Fil­ter nut­zen. So kön­nen Sie sich zum Bei­spiel nur Tari­fe anzei­gen las­sen, in denen ein Ver­trags-Check ver­si­chert ist. Sie kön­nen Ihre Ver­trä­ge dann ohne Zusatz­kos­ten von einem Anwalt durch­che­cken las­sen. Ach­ten Sie nur dar­auf, ob dafür die Selbst­be­tei­li­gung bezahlt wer­den muss. 

Mit einem ein­fa­chen Klick kön­nen Sie sich die kom­plet­ten Tarif­de­tails anzei­gen las­sen. Übli­cher­wei­se gibt es auch die Mög­lich­keit, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len, um die Details in einer über­sicht­li­chen Tabel­le neben­ein­an­der ange­zeigt zu bekom­men. So sehen Sie die Unter­schie­de der Tari­fe ohne lan­ge suchen zu müssen. 

Haben Sie Ihre Wahl getrof­fen, kön­nen Sie Ihre neue Rechts­schutz­ver­si­che­rung direkt online bean­tra­gen. Man­che Rech­ner bie­ten außer­dem die Mög­lich­keit, ein Ange­bot anzu­for­dern. Sie bekom­men dann alle Unter­la­gen zuge­schickt und haben bspw. vier Wochen Zeit, um die Ver­si­che­rung zu den zuge­sen­de­ten Bedin­gun­gen abzu­schlie­ßen. Soll­ten sich die Bei­trä­ge wäh­rend die­ser Zeit erhö­hen, bezah­len Sie trotz­dem nur die Bei­trä­ge, die in den erhal­te­nen Unter­la­gen fest­ge­hal­ten sind. 

Sie kön­nen auch meh­re­re Ange­bo­te anfor­dern. Dies soll­te für Sie eben­falls kos­ten­los sein. Weder die Nut­zung des Ver­gleichs­rech­ners noch ein ange­for­der­tes Ange­bot ver­pflich­ten Sie zu irgend­et­was. Selbst wenn Sie meh­re­re Ange­bo­te ein­ho­len, sind Sie nicht dazu ver­pflich­tet, eines davon anzu­neh­men. Möch­ten Sie kein Ange­bot anneh­men, igno­rie­ren Sie es ein­fach und es kommt kein Ver­trag zustande.