Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Scha­den­er­satz­an­sprü­che ab,
die Drit­te gegen den Ver­si­cher­ten auf­grund von die­sem, durch das Führen
von Was­ser­sport­ge­rä­ten ver­ur­sach­ten, Vermögens‑, Sach‑, und
Per­so­nen­schä­den stel­len. Als Was­ser­sport­ge­rä­te gilt im Grun­de alles, was
schnel­ler oder här­ter als eine Luft­ma­trat­ze ist, also zum Beispiel
Surf­bret­ter und Boote.
Schä­den durch Was­ser­sport sind kei­ne Sel­ten­heit, pro Jahr pas­sie­ren in
der EU um die 50.000 Was­ser­sport­un­fäl­le. In eini­gen Län­dern wie Spanien,
Ita­li­en oder der Schweiz gehört die Wassersporthaftpflichtversicherung
zu den Pflicht­ver­si­che­rung. Jeder, der Was­ser­sport betreibt, muss eine
sol­che Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben und den Versicherungsnachweis
mit sich führen.
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Unfäl­le kön­nen rich­tig teu­er wer­den und einen Men­schen auf Lebens­zeit in
den finan­zi­el­len Ruin trei­ben. Stößt man mit sei­nem Boot mit einem
ande­ren zusam­men, kann es nicht nur zu Sach­schä­den, son­dern auch zu
schwe­ren Per­so­nen­schä­den kommen.
Der Unfall­ver­ur­sa­cher muss dann, da die Höhe von Schadenersatzansprüchen
nicht begrenzt ist, für alle durch den Unfall ent­stan­de­nen Schäden
haf­ten. Das kann von einem rei­nen Schmer­zens­geld über Krankenhauskosten,
den Kos­ten für Fol­ge­ope­ra­tio­nen, Reha-Maß­nah­men oder Verdienstausfall
bis hin zur lebens­lan­gen Zah­lung einer Inva­li­den­ren­te gehen. 

Was deckt eine Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Eine Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Personen‑, Sach‑, und
Ver­mö­gens­schä­den ab, die einem Drit­ten durch das Füh­ren eines
Was­ser­sport­ge­räts ent­stan­den sind. Ver­si­chert ist nicht nur der Kapitän
eines Boo­tes (hier exem­pla­risch für Was­ser­sport­ge­rä­te), son­dern alle
wei­te­ren Per­so­nen an Bord, die zur Füh­rung berech­tigt sind. Ent­steht ein
Scha­den durch ein Motor­boot, wel­ches einen Was­ser­sport­ler zieht, ist
dies eben­falls abge­si­chert, nicht jedoch Schä­den, die durch den
Gezo­ge­nen ent­ste­hen. Die­ser benö­tigt eine eige­ne Versicherung.
Neben den Pro­zess­kos­ten und dem zu leis­ten­den Scha­den­er­satz wer­den auch
Anwalts- und Gerichts­kos­ten abge­deckt, die auf­grund unberechtigt
gestell­ter Ansprü­che ent­ste­hen. Wird also Scha­den­er­satz von einer Person
ein­ge­klagt, der sich als unbe­rech­tigt erweist, bezahlt die Versicherung
die Kos­ten, die dem Ver­si­cher­ten ent­stan­den sind.
Die Kos­ten einer Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­ten sich nicht
nur nach der Deckungs­hö­he, son­dern vor allem nach dem versicherten
Was­ser­sport­ge­rät. Beein­flus­sen­de Fak­to­ren sind zum Bei­spiel die
Segel­flä­che von Segel­schif­fen, die Art des Boo­tes und die Stär­ke der
Moto­ri­sie­rung, falls vorhanden. 

Wer braucht eine Wassersporthaftpflichtversicherung?

Jeder Boots­be­sit­zer soll­te eine Wassersporthaftpflichtversicherung
abschlie­ßen, denn Schä­den durch Boo­te sind in den wenigs­ten Fäl­len durch
die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Es lohnt aber immer ein
Blick in die ent­spre­chen­de Poli­ce, denn oft sind zumin­dest Schä­den, die
durch das gele­gent­li­che Nut­zen von Tret- oder Pad­del­boo­te abgedeckt.
Auch Sur­fer und Was­ser­ski­fah­rer soll­ten prü­fen, ob ihre Sport­art durch
die Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt ist oder gegen einen geringen
Bei­trag mit ein­ge­schlos­sen wer­den kann. Steht die Sport­art in der Police
und wird nicht in grö­ße­rem Maße aus­ge­übt, als dort ange­ge­ben, wird
kei­ne zusätz­li­che Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung benötigt.
Anders ver­hält es sich bei ange­trie­be­nen Boo­ten, also Boo­te, die durch
Segel oder Moto­ren ange­trie­ben wer­den. In den wenigs­ten Fäl­len greift
hier die pri­va­te Haft­pflicht und wenn, dann in der Regel nur in einem
ver­hält­nis­mä­ßig klei­nem Rah­men. Motor­boot- oder Yacht­be­sit­zer sollten
ihr Boot gene­rell auch eine Haft­pflicht- und Kaskoversicherung
abschlie­ßen, ähn­lich wie bei der Kfz-Ver­si­che­rung für Landfahrzeuge.
Meist gibt es preis­güns­ti­ge Kom­bi­ver­trä­ge für eine Boots­haft­pflicht- und
Bootskaskoversicherung. 

Was ist bei Abschluss einer Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu beachten?

Nutzt man nicht nur das eige­ne Boot, ist es wich­tig, dass die so
genann­te „Skip­per-Ver­si­che­rung“ Bestand­teil des Ver­tra­ges ist. Diese
Ver­si­che­rung schützt den Ver­si­cher­ten auch vor Schä­den, die er mit einem
frem­den Was­ser­fahr­zeug verursacht.
Man soll­te auch unbe­dingt dar­auf ach­ten, für wel­che Regio­nen die
Ver­si­che­rung gilt. Oft haf­ten Ver­si­che­run­gen nur bei Schä­den, die in
Deutsch­land ent­stan­den sind. Befährt man inter­na­tio­na­le Gewässer,
soll­ten die­se unbe­dingt mit­ver­si­chert sein, damit die einmalige
Boots­fahrt im Urlaub nicht das teu­ers­te Ver­gnü­gen aller Zei­ten wird.
Aus­lands­schutz soll­te man gene­rell im Was­ser­sport­be­reich abschließen,
wenn man nicht nur deut­sche Bin­nen­ge­wäs­ser befährt, zumal eine
Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung in man­chen Län­dern Pflicht ist und
hohe Stra­fen dro­hen, kann man den Schutz in die­sem Land nicht
nachweisen.
Selbst­ver­ständ­lich muss auch auf die Höhe der Deckungs­sum­me geachtet
wer­den. Die­se soll­te so hoch wie mög­lich, min­des­tens jedoch drei oder
fünf Mil­lio­nen Euro betra­gen und auch Ver­mö­gens­schä­den entsprechend
absichern. 

Wie fin­de ich eine gute Wassersporthaftpflichtversicherung?

300x250Eine gute Was­ser­sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann man auf diver­se Weisen
fin­den. Im Inter­net gibt es vie­le Ver­glei­che von Wassersport-
respek­ti­ve Boots­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen. Die­se bie­ten aber zunächst
eine gro­be Über­sicht über die ver­füg­ba­ren Angebote.
In die­sem Bereich soll­te man idea­ler­wei­se die Hil­fe eines unabhängigen
Ver­si­che­rungs­be­ra­ters in Anspruch neh­men. Die Unab­hän­gig­keit ist
wich­tig, da sich der Bera­ter voll und ganz auf den Kundenwunsch
kon­zen­trie­ren kann und kei­nen Grund hat, eine bestimm­te Ver­si­che­rung zu
emp­feh­len, weil er eine Cour­ta­ge oder Pro­vi­si­on bei Vertragsabschluss
von dem Unter­neh­men bekommt.
Unab­hän­gi­ge Ver­si­che­rungs­be­ra­tung gibt es bei Mit­glie­dern des Bun­des der
Ver­si­che­rungs­be­ra­ter. Hier bekommt man gegen ein Hono­rar eine
aus­gie­bi­ge und indi­vi­du­el­le Bera­tung durch einen Versicherungsexperten.
Auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le bie­tet Ver­si­che­rungs­be­ra­tung an. Nach
vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che kann man auch hier, gegen eine geringe
Gebühr, mit einem Ver­si­che­rungs­exper­ten den gewünsch­ten Schutz erörtern.