Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen

Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Was ist eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht wird oft­mals auch Heiz­öl­tank-Haft­pflicht­ver­si­che­rung genannt, da sie in der Regel für der­ar­ti­ge Tanks abge­schlos­sen wird. Gene­rell schützt die­se Ver­si­che­rung den Besit­zer eines Öltanks oder einer ande­ren Anla­ge, die mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen zu tun hat, vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, die durch Ver­un­rei­ni­gung von Gewäs­sern entstehen.

Das kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn der Öltank durch­ros­tet und Heiz­öl ins Erd­reich und das Grund­was­ser gelangt oder eine Ver­un­rei­ni­gung ent­steht, weil sich das Erd­reich absinkt und dadurch Lei­tungs­brü­che ver­ur­sacht. Die Kos­ten kön­nen schnell in die Mil­lio­nen gehen, denn in einem sol­chen Fall muss zunächst ein Gut­ach­ten bezüg­lich des Scha­dens und des Aus­ma­ßes der Ver­un­rei­ni­gung erstellt wer­den, das Gewäs­ser muss gerei­nigt wer­den und gege­be­nen­falls muss kon­ta­mi­nier­tes Erd­reich aus­ge­bag­gert, abtrans­por­tiert und ver­brannt wer­den. Um die Wich­tig­keit einer Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Besit­zer einer Ölhei­zung zu ver­deut­li­chen, soll­te man sich vor Augen füh­ren, dass ein Heiz­öl­tank im Schnitt 2.000 – 3.000 Liter Öl fasst und schon ein ein­zi­ger aus­ge­lau­fe­ner Liter über eine Mil­li­on Liter Grund­was­ser und meh­re­re Ton­nen Erd­bo­den ver­seu­chen kann. Dass die Rei­ni­gung sehr kos­ten­in­ten­siv aus­fällt, liegt anhand sol­cher Zah­len auf der Hand.

Was deckt eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht ab?

Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt den Inha­ber eines Heiz­öl­tanks oder einer ande­ren poten­ti­ell gewäs­ser­schä­di­gen­den Anla­ge nicht nur vor den Kos­ten der Scha­dens­be­sei­ti­gung am Erd­reich oder Gewäs­ser, son­dern deckt auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ab, die auf­grund von Personen‑, Sach‑, oder Ver­mö­gens­schä­den gel­tend gemacht wer­den, sofern sie in Zusam­men­hang mit der Anla­ge ste­hen. Beson­ders Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den kön­nen den Anla­gen­be­sit­zer dau­er­haft rui­nie­ren, denn er ist ver­pflich­tet, auch die Fol­ge­kos­ten des Scha­dens zu bezah­len. Das kön­nen teu­re Fol­ge­ope­ra­tio­nen, Reha­bi­li­tie­rungs­maß­nah­men, Ver­dienst­aus­fall oder im schlimms­ten Fall sogar Inva­li­den­ren­te bis zum Tod des Geschä­dig­ten sein. Zudem schützt eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Inha­ber einer poten­ti­ell gewäs­ser­schä­di­gen­den Anla­ge auch vor Kos­ten, die durch unbe­rech­tigt gestell­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che ent­ste­hen. Die Anwalts- und Gerichts­kos­ten wer­den eben­falls von der Ver­si­che­rung über­nom­men. Die Ver­si­che­rung gilt nicht nur für den Eigen­tü­mer der Anla­ge, son­dern auch für alle Per­so­nen, die beruf­lich mit die­ser zu tun haben. Beauf­tragt der Besit­zer im Rah­men eines Arbeits­ver­tra­ges eine Per­son mit der Rei­ni­gung oder Ver­wal­tung der Anla­ge, sind Schä­den an einem Gewäs­ser, die dadurch ent­ste­hen, eben­falls abgedeckt. 

Für wen ist eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht sinnvoll?

Eine sol­che Ver­si­che­rung ist für jeden Besit­zer eines Öltanks zu emp­feh­len. Dabei ist es egal, ob das Grund­stück bebaut, bewohnt oder unge­nutzt ist. Je nach Bedin­gun­gen des Miet­ver­trags kann eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch für Mie­ter sinn­voll sein,
denn eini­ge Ver­trä­ge beinhal­ten Klau­seln, laut denen auch der Mie­ter für Schä­den durch die Ölhei­zung oder den Öltank haften.
Übri­gens ist es ein Irr­glau­be, dass man kei­ne Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung braucht, wenn man eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. Scha­den­er­satz­an­sprü­che, die auf Gewäs­ser­schä­den zurück­zu­füh­ren sind, sind nur durch eine abge­schlos­se­ne Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, selbst wenn sie im pri­va­ten Rah­men entstehen. 

Wor­auf muss ich beim Abschluss einer Gewäs­ser­scha­den­po­li­ce achten?

Zunächst ist die Höhe der Deckungs­sum­me ent­schei­dend. Eine Ver­si­che­rung zahlt nur Schä­den bis zum Errei­chen der Deckungs­sum­me aus. Beträgt der Scha­den zwei Mil­lio­nen Euro, die Deckungs­hö­he dage­gen nur eine Mil­li­on Euro, muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer die ande­re Mil­li­on aus eige­ner Tasche bezah­len. All­ge­mein emp­foh­len wird eine Deckungs­hö­he von min­des­tens drei, eher noch fünf Mil­lio­nen Euro.
Für Hob­by­bast­ler und Künst­ler kann auch wich­tig ein, dass die Ver­si­che­rung nicht nur Schä­den durch den Heiz­öl­tank abdeckt, son­dern auch, nach Mög­lich­keit kos­ten­frei, ande­re gefähr­li­che Stof­fe wie Far­ben und Lacke. Die Gefahr durch sol­che Mate­ria­li­en wird oft­mals unter­schätzt. Wer bereits eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, soll­te prü­fen, ob eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Zusatz­op­ti­on in die­se auf­ge­nom­men wer­den kann, da es oft­mals güns­ti­ger ist, als der Abschluss einer sepa­ra­ten Poli­ce. Alter­na­tiv bie­ten vie­le Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men auch Rabat­te an, wenn man bereits eine ande­re Ver­si­che­rung bei dem Unter­neh­men hat. Ansons­ten ist die Höhe der Bei­trä­ge wich­tig, denn guter Schutz muss nicht teu­er sein. Die Bei­trags­span­ne ist teil­wei­se erheb­lich, so dass man, wenn man rich­tig ver­gleicht, für qua­si glei­che Leis­tun­gen nur einen Bruch­teil des­sen bezahlt, was ein ande­res Ange­bot kos­ten würde.

Wie fin­de ich eine gute Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Eine gute Ver­si­che­rung zu fin­den, ist nicht schwer, selbst, wenn man sich nicht damit aus­kennt. Es gibt zahl­rei­che Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net, die anhand weni­ger Daten eine Lis­te mit inter­es­san­ten Ange­bo­ten erstel­len, die man im Anschluss direkt ver­glei­chen kann. Anhand sol­cher Tabel­len sieht man alle rele­van­ten Leis­tun­gen direkt neben ein­an­der und kann die Ange­bo­te ver­glei­chen, ohne Unmen­gen Klein­ge­druck­tes durch­fors­ten zu müs­sen. Eine ande­re Mög­lich­keit ist die Bera­tung durch die Ver­brau­cher­zen­tra­le. Nach Ter­min­ver­ein­ba­rung kann man sich dort gegen eine gerin­ge Gebühr mit einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten zusam­men­set­zen. Man kann auch die Hil­fe eines Mit­glieds des Bund der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter in Anspruch neh­men. Die Bera­tung ist in die­sem Fall auch unab­hän­gig, da die Ver­si­che­rungs­be­ra­ter die­ses Bun­des kei­ne Cour­ta­ge oder Pro­vi­si­on von einer Ver­si­che­rung bekom­men. Die­se Bera­ter ver­lan­gen dafür ein Hono­rar, das höher ist, als die Gebühr der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Kei­ne aus­führ­li­che Ver­si­che­rungs­be­ra­tung, aber Erfah­rungs­wer­te und ein paar Tipps, kann man sicher­lich auch bekom­men, wenn man bei der War­tungs­fir­ma oder Ver­käu­fer des Tanks ein­fach mal danach fragt. 

Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht im Test

Der letz­te aus­führ­li­che Test zur Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht von der Stif­tung Warentest/Finanztest konn­te die Inter­risk für sich ent­schei­den. Mehr zu den regio­na­len und über­re­gio­na­len Test­ergeb­nis­sen bzw. Test­sie­gern erfah­ren Sie hier — Haft­pflicht­versicherung: So schüt­zen sich Öltank-Besit­zer gegen Gewässerschäden