Die private Krankenversicherung (PKV) bietet privatrechtlich organisierten Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Neben den Kosten für medizinisch notwendige Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung je nach Tarif auch Kosten für Präventivmaßnahmen, Hilfsmittel, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden, Massagen, Physio- und Psychotherapien.
Privat krankenversichern kann sich grundsätzlich jeder Selbstständige, Beamte und Freiberufler. Arbeitnehmern steht die private Krankenversicherung offen, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Daneben können auch Studierende spezielle Studententarife in Anspruch nehmen.
Neben privaten Krankenvollversicherungen, die eine vollwertige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellen, bietet die PKV auch Ergänzungsversicherungen an, mit denen Versicherte Leistungslücken der GKV gezielt absichern können.
Was ist die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung (PKV) sichert Kosten ab, die durch Krankheiten oder Unfälle bedingt sind. Sie tritt auch bei vorbeugenden und diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen ein. Als Angebot privater Versicherungsgesellschaften ist die PKV eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Privatversicherer betreuen in Deutschland etwa neun Millionen Vollversicherte. Außerdem bestehen über 22 Millionen Zusatzversicherungen. Alle Anbieter
- sind privatrechtlich organisiert,
- übernehmen Kosten für Heilbehandlungen und Unfallfolgen und
- bieten weitere Leistungen an.
Die privaten Krankenversicherer unterstehen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Wer kann sich privat versichern?
In Deutschland ist jeder verpflichtet, sich krankenzuversichern. Der Schutz muss mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlungen beinhalten. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen bieten diesen Schutz an.
In der PKV können sich Arbeitnehmer versichern, deren Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Unabhängig vom Einkommen steht die PKV außerdem Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten offen. Andere Personengruppen können sich zwar nicht voll privat krankenversichern, jedoch eine private Zusatzversicherung beantragen.
Die wichtigsten Unterschiede, Vor- und Nachteile von PKV und GKV
Private und gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich in etlichen Aspekten grundsätzlich voneinander:
- Finanzierung: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Beiträgen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rentner, freiwillig Versicherte), Zuzahlungen sowie Bundeszuschüssen. Im Unterschied dazu arbeiten private Krankenversicherer nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Aus den Beiträgen bilden sie für jeden Versicherten ein Deckungskapital, das die späteren Leistungen abdeckt. Der Versicherer legt die Sparanteile der Kunden am Kapitalmarkt an.
- Beiträge: Die Krankenkassen richten die Höhe des Beitrags am Einkommen des Kunden aus; die Tarife in Privatversicherungen orientieren sich an Alter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungen.
- Abwicklung: Krankenkassen verwenden Leistungskataloge und rechnen direkt mit den Erbringern der Leistungen ab (Sachleistungsprinzip). Privatpatienten bezahlen vereinbarte Leistungen zunächst selbst und bekommen ihr Geld später erstattet (Kostenerstattungsprinzip).
Private Krankenversicherungen bieten – abgesehen vom Basistarif – deutlich bessere Leistungen als gesetzliche Kassen. Die meisten PKV-Policen
- bieten freie Arzt- und Krankenhauswahl,
- erstatten auch höhere Arzthonorare,
- ermöglichen die individuelle Wahl eines passenden Tarifs (zum Beispiel mit Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus),
- erstatten einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz,
- übernehmen Arzneimittelkosten komplett,
- beteiligen sich stärker an Heil- und Hilfsmitteln als Krankenkassen,
- ermöglichen es, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen,
- bieten vertraglich garantierte Leistungen, die nicht gekürzt werden können,
- erstatten bei Leistungsfreiheit Beiträge zurück und
- erlauben das Senken des Beitrags (Selbstbeteiligung oder Leistungsverzicht).
Private Krankenversicherungen haben auch Nachteile gegenüber den Krankenkassen:
- Familienmitglieder müssen eigene Beiträge zahlen;
- Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen, führen zu höheren Beiträgen, Leistungsausschlüssen oder zur kompletten Ablehnung;
- im Alter steigen die Prämien meist deutlich an;
- volle Beitragspflicht besteht auch bei Krankheit über sechs Wochen sowie während Mutterschafts- und Erziehungszeiten;
- ein Wechsel des Anbieters bringt oft finanzielle Nachteile mit sich;
- eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur selten möglich;
- psychotherapeutische Behandlungen gehören meist nicht zum Standard und
- häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe werden selten bezahlt.
Wie hoch sind die Beiträge?
In der privaten Krankenversicherung orientieren sich die Prämien am Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Versicherten. Im Laufe der Jahre ziehen sie oft deutlich an, verursacht vor allem durch steigende Kosten im Gesundheitswesen: Der medizinische Fortschritt und die wachsende Lebenserwartung zwingen die Versicherer dazu, immer mehr Geld aufzuwenden.
Prämienanhebungen sind aber manchmal auch hausgemacht: Manche Versicherer lassen Tarife auslaufen, indem sie dort keine neuen Versicherten aufnehmen. Folglich steigt der Anteil älterer Versicherter. Das führt zu höheren Ausgaben und damit zu höheren Beiträgen.
Eine Besonderheit bildet der Basistarif. Er muss von jedem Unternehmen angeboten werden und darf keine Risikozuschläge beinhalten.
Was sind Zusatzversicherungen?
Private Versicherer bieten außer Vollversicherungen auch Tarife zur Krankenzusatzversicherung an. Gesetzlich Versicherte werden damit in Teilbereichen zu Privatpatienten. Viele Krankenkassen kooperieren mit Privatversicherern und vermitteln solche Zusatzpolicen.
Mit Zusatzversicherungen lassen sich beispielsweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Zahnarztbehandlungen privat absichern. Auch Policen für Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld können abgeschlossen werden.
Weltenbummler können sich mit einer global geltenden Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung vor dem Risiko hoher Krankheitskosten schützen. Neben solchen Einzelangeboten gibt es auch Kombi-Pakete, die mehrere Zusatzversicherungen bündeln.
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, bietet neben vollwertigen Krankenversicherungstarifen auch Beihilfe- und Zusatztarife an.
Der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung ist grundsätzlich für Beamte, Selbstständige und Freiberufler möglich. Arbeitnehmer können hingegen nur bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze eine private Krankenvollversicherung abschließen.
Je nach Tarif leistet die PKV sowohl für medizinisch notwendige Behandlungen als auch für Präventionsmaßnahmen, alternative Heilmethoden, kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz, Psycho- und Physiotherapien sowie Massagen.
Private Ergänzungsversicherungen wie Zahn- oder Krankenhauszusatzpolicen bieten hingegen allen gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, Leistungslücken der GKV gezielt abzusichern.
Privatpatient
Im Unterschied zum Kassenpatienten gehen Privatpatienten ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit ihrem behandelnden Arzt ein. Dabei sind Mediziner und Patient nicht an den Behandlungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebunden, sodass auch höherwertige Leistungen und Behandlungsmethoden in Anspruch genommen werden können.
Die Kosten für medizinische Leistungen wie Arzthonorare oder Heil- und Hilfsmittel stellt der Arzt zunächst dem Privatpatienten in Rechnung. Der Arzt ist hierbei an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebunden. Privat versicherte Patienten begleichen ihre Arztrechnungen in der Regel direkt und reichen diese anschließend an ihren privaten Krankenversicherer zur Erstattung der versicherten Kosten weiter.
Die Leistungskataloge ausgewählter Privatversicherer enthalten, neben dem Anspruch auf freie Arzt- und Krankenhauswahl und moderne Heil- und Hilfsmittel, häufig auch Behandlungsmethoden, die hierzulande nicht verfügbar oder im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten sind.
Checkliste zeigt Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung
Nicht nur Berufsanfänger stehen vor der Frage, wie sie sich am günstigsten krankenversichern. Mehr als 130 gesetzliche Kassen und rund 50 private Krankenversicherer buhlen um die Gunst der Kunden. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen unterscheiden sich nur marginal. Die privaten Krankenversicherer bieten in der Regel deutlich mehr, die sogenannte PKV ist aber nicht für jedermann geeignet. Es ist daher hilfreich, die Vor- und Nachteile in Form einer Checkliste gegenüberzustellen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Das Einkommen eines abhängig Beschäftigten muss die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, damit er sich privat versichern darf. Diese Einkommensgrenze wird in der Regel jährlich angepasst. Hingegen kommen Beamte, Selbstständige und Freiberufler – ebenso wie Studenten – unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung punktet insbesondere bei den Leistungen
Generell sprechen insbesondere die besseren Leistungen für eine private Krankenversicherung. Dabei spielen nicht nur die freie Arzt- und Krankenhauswahl eine Rolle. Auch wenn es offiziell nicht gern zugegeben wird: Es ist ein offenes Geheimnis, dass Privatpatienten häufig schneller einen Arzttermin erhalten als Kassenpatienten. Der Grund: Ärzte können bei Privatpatienten mehr abrechnen als bei Kassenpatienten. Weiterer Vorteil für Privatpatienten: Ärzte verschreiben Privatversicherten eher auch alternative, neue oder hochwertigere (und damit teurere) Behandlungen. Doch es gibt nicht nur Vorteile. In nachstehenden Checklisten stellen wir die Vor- und Nachteile von Privatversicherung und gesetzlicher Krankenkasse gegenüber.
Checkliste 1: die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Diese Checkliste fasst die wichtigsten Vorteile der PKV zusammen:
- Privatversicherer bieten ein deutlich höheres Leistungsniveau.
- Versicherte können sich ihre Leistungsbausteine individuell zusammenstellen.
- Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist in der Regel eingeschlossen.
- Je nach Tarif sind Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus wählbar.
- Die PKV leistet auch für hochwertigen, unauffälligen Zahnersatz.
- Auch Sehhilfen/ Brillen werde in der Regel erstattet.
- Die PKV erstattet auch alternative Heilmethoden.
- Rezeptfreie Medikamente können erstattet werden, wenn diese ärztlich verordnet wurden; keine Rezeptgebühr.
- Leistungsgarantie: Die private Krankenversicherung garantiert die zugesagten Leistungen für die gesamte Vertragszeit. Die GKV kann jederzeit Leistungen kürzen!
Checkliste 2: Argumente gegen eine private Krankenversicherung
Diese Checkliste fasst zusammen, was im Einzelfall gegen eine private Krankenversicherung sprechen kann:
- Kinder sind nicht – wie in der GKV – kostenfrei mitversichert und müssen separat versichert werden.
- In der PKV steigen die Beiträge im Alter oft deutlich. Durch den Beitritt in jungen Jahren werden jedoch Altersrückstellungen gebildet, die den Beitragsanstieg im Alter abmildern sollen.
- Kinderbetreuung im Krankheitsfall und Eltern-Kind-Kuren gelten nicht als Standardleistungen.
- Versicherte müssen für Arzthonorare in Vorlage treten; das Geld wird später zurückerstattet.
Checkliste 3 für Beamte, Ehepartner, unverheiratete Eltern
Unabhängig von den genannten Checklisten profitieren manche Personengruppen besonders stark von einem der beiden Krankenversicherungssysteme. Für diese ist folgende Checkliste nützlich:
- Beamte: Für Staatsdiener ist in der Regel die private Krankenversicherung sinnvoll, da die Beihilfe bereits einen großen Teil der Krankheits- bzw. Versicherungskosten übernimmt; der verbleibende Rest kann günstig privat abgesichert werden.
- Ehepartner: In der GKV können Ehepartner kostenlos mitversichert werden, sofern sie weniger als 375 Euro (400 Euro bei geringfügiger Beschäftigung) verdienen.
- Eltern ohne Trauschein: Sie können beide Systeme kombinieren. Ist der Hauptverdiener privat und das andere Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert werden.
Unabhängig davon, ob jemand als Berufsanfänger die richtige Krankenversicherung sucht oder später wechseln möchte: Eine Checkliste hilft bei der Entscheidung für das passende Versicherungssystem. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte aber reiflich überlegt und mit erfahrenen Beratern abgestimmt sein, da es sich meist um eine Entscheidung für das ganze Leben handelt. Der Wahl des Versicherers und passenden Tarifs kommt hier somit eine besonders hohe Bedeutung zu.
Teure Tarife müssen nicht sein: Private Krankenversicherung lässt sich an die Ansprüche anpassen
Jeder möchte nach neuesten medizinischen Standards versorgt werden. Wer dafür auch mehr ausgeben möchte, wählt eine private Krankenversicherung. Die Tarife hängen nicht vom Einkommen ab, sondern werden aufgrund mehrerer Faktoren individuell berechnet. Darüber hinaus unterscheidet sich eine private Krankenversicherung auch bei den Leistungen deutlich von der gesetzlichen.
Wer im Jahr mehr als 49.900 Euro (Stand: 2011) verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Beamten und Selbständigen steht sie immer offen – einkommensunabhängig. Die individuellen PKV-Tarife berechnen sich aus dem Alter und dem Gesundheitszustand. Bis 2013 spielt auch das Geschlecht noch eine Rolle. Für Familienangehörige müssen eigene Beiträge bezahlt werden. Wer Vorerkrankungen hat, muss mit einem Risikozuschlag rechnen. Im Extremfall wird der Antrag sogar abgelehnt; aber auch der Ausschluss bestimmter Krankheiten ist möglich.
Worauf Kunden beim Vertragsabschluss achten sollten
Eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn ihre Vorteile voll ausgeschöpft werden. Der Kunde sollte sich vor Vertragsabschluss genau überlegen, was ihm besonders wichtig ist. Dabei sollten nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen eine Rolle spielen. Einige Anregungen:
- Chefarztbehandlung (ist meist Standard in der PKV)
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (ebenfalls meist Standard)
- Erstattung von Arztrechnungen mit mindestens dem 3,5-fachen der Gebührenordnung
- Umfangreicher, möglichst offener Hilfsmittelkatalog (damit Patienten auch zukünftig vom medizinischen Fortschritt profitieren)
- Möglichst unbegrenzte Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen (mindestens 50 Sitzungen pro Jahr sollten es sein)
- Option auf Höherversicherung während der Vertragslaufzeit (ohne erneute Gesundheitsprüfung)
- Möglichst kein Ausschluss von Vorerkrankungen (anderenfalls können unkalkulierbare Kosten entstehen)
- Ausreichender Schutz bei Zahnbehandlungen
- Gute Absicherung bei Auslandsreisen (Rücktransport, wenn „medizinisch sinnvoll“ – und nicht nur wenn „medizinisch notwendig“)
Was tun, wenn Tarife zu teuer werden?
Sehr gute Leistungen haben ihren Preis. Wer das Spektrum einer privaten Krankenversicherung voll ausschöpfen möchte, muss entsprechend tief in die Tasche greifen. Manchmal ändern sich aber die Lebensumstände; dann kann es schwierig werden, teure Tarife zu bezahlen. Hinzu kommen die ohnehin steigenden Kosten des Gesundheitswesens, von denen auch gesetzlich Versicherte nicht verschont werden. Bei ihnen kann der Staat jederzeit Leistungen einschränken, um die Kosten zu begrenzen; in der PKV können Kunden freiwillig entsprechende Vereinbarungen mit ihrem Versicherer treffen. So ist jederzeit ein Wechsel in günstigere Tarife möglich. Um eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden, sollte man beim gleichen Anbieter bleiben.
Sinkt das Bruttoeinkommen unter 49.900 Euro jährlich, können Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Arbeitslose kommen automatisch zurück, können aber eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung behalten. Ab dem 55. Lebensjahr besteht allerdings grundsätzlich für keinen mehr die Möglichkeit, in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.
Der Basistarif: private Krankenversicherung auf Sparflamme
Seit 2009 gibt es ein weiteres Hintertürchen für alle, denen die private Krankenversicherung zu teuer wird: der so genannte Basistarif. Er ist vor allem eine Option für Kunden, die hohe Risikozuschläge bezahlen oder die keinen Ausschluss von Vorerkrankungen möchten. Der Beitrag entspricht meist dem Höchstsatz der gesetzlichen Kassen: 2011 sind das 574,44 Euro. Auch die Leistungen des Basistarifs orientieren sich an der gesetzlichen Versicherung. So dürfen Privatversicherte sich nicht wundern, wenn Zuzahlungen und Praxisgebühren anfallen.
Die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung fällt vielen schwer. Unabhängige Fachleute helfen gern bei dem Entscheidungsprozess. Sie wägen Tarife und Leistungen genau gegeneinander ab. Auf ihren Rat sollte keiner verzichten, dem die Erhaltung seiner Gesundheit am Herzen (und am Geldbeutel) liegt.
Urteil: Bei fortgesetztem Betrug kann eine private Krankenversicherung die Kündigung aussprechen
Eine private Krankenversicherung kann vom Versicherer jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Da nützt auch der Hinweis auf den oft zitierten § 206 Absatz 1 VVG nichts: Der darin enthaltene Kündigungsschutz bezieht sich vorrangig auf Fälle von Beitragsrückständen. Das stellten die Richter am Oberlandesgericht Celle in einem Revisionsverfahren klar.
Was für eine Bescherung: Der Ehemann schwerkrank, die Ehefrau kümmert sich derweil um seine private Krankenversicherung – und betrügt die Versicherung um mehrere Tausend Euro. Die wiederum kündigt den Vertrag prompt, als die Sache auffliegt. — Da nützte dem Ehemann hinterher auch seine Argumentation nicht mehr, dass er – angeblich – vom Treiben seiner Frau nichts wusste. Die Kündigung des Vertrages durch den Versicherer war rechtens, da ein wichtiger Grund (arglistige Täuschung) vorlag, urteilten die Richter (Az.: 8 U 157/10).
Private Krankenversicherung lässt bei Betrug nicht mit sich spaßen
Der Kläger, ein pensionierter Polizist, hatte eine private Krankenversicherungabgeschlossen. Er erkrankte an Krebs; seine Frau kümmerte sich daraufhin um seine Abrechnungen. Allerdings nicht ganz im Sinne des Gesetzes: Sie fälschte eingereichte Belege, indem sie auch bei nicht gekauften Medikamenten die Preise ergänzte und alle voll abrechnete. Die erschwindelten Beträge summierten sich auf fast 4.000 Euro.
Als die Versicherung nach längerer Zeit Wind von der dreisten Manipulation bekam, war die Kündigung fast nur noch Formsache. Der Ehemann wollte sich allerdings damit nicht abfinden: Er war bereit, den – angeblich ohne sein Wissen – entstandenen Schaden sofort auszugleichen und klagte auf Rücknahme der Kündigung durch die private Krankenversicherung.
Kündigung erfolgte zu Recht – auch wenn eigentlich die Frau Schuld war
Der ehemalige Polizist hatte allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Weder in der ersten Verhandlung noch in der Revisionsverhandlung ließen die Richter sich von ihm und seinen Einlassungen überzeugen. Sein Hinweis auf § 206 Absatz 1 VVG wurde gekontert mit dem zugestandenen Recht der privaten Krankenversicherung auf Kündigung gemäß § 314 BGB: Danach kann ein Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Die Richter sahen zwar eine besondere Schutzwürdigkeit des Klägers, der sich gesundheitlich in einer sehr schwierigen Lage befinde; ein fortgesetzter Betrug sei aber in keinem Fall entschuldbar. Der Kläger sei für das Handeln seiner Frau mitverantwortlich, da sie seine Repräsentantin sei.
Ein kleiner Trost bleibt dem ehemaligen Gesetzeshüter: Entgegen seinen Behauptungen steht er nach dem Verfahren nämlich keineswegs ohne private Krankenversicherung da. Er kann sich jederzeit bei einem Anbieter seiner Wahl zum Basistarif versichern. Darauf wiesen auch die Richter noch einmal ausdrücklich hin.
So finden Sie eine günstige private Krankenversicherung
Etwa fünfzig Versicherungen decken den Markt der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ab: von A wie Allianz bis Z wie Zurich Krankenversicherung. Aus der Vielzahl der angebotenen Tarifangebote den wirklich besten, oder zumindest einen günstigen, Anbieter zu finden, ist eine echte Herausforderung.
Aus der Vielzahl der Versicherungen und Tarife lässt sich leider keine private Krankenversicherung ermitteln, die für jeden Verbraucher optimal ist. Denn in der PKV kann sich Jeder den Leistungsumfang individuell zusammenstellen, je nach Lebensstandard und Risikobereitschaft. Das Angebot der Versicherungen reicht von verschiedenen Ambulanz‑, Stationär‑, Zahn- und Krankentagegeldleistungen bis hin zu Tarifen ohne oder mit hoher Selbstbeteiligung. Ergebnis: Eine beträchtliche Zahl möglicher Tarifkombinationen.
Eine dauerhaft günstige private Krankenversicherung zu finden ist …
Um die auf Dauer beste private Krankenversicherung zu finden, sollten Sie nicht nur auf die aktuellen Versicherungsbeiträge schauen: Besonders wichtig für eine günstige private Krankenversicherung ist die langfristige Beitragsentwicklung. Dauerhafte Beitragsstabilität erreichen Versicherungen nur mit konservativer Planung und ausgewogener Kundenstruktur. Als Verbraucher ist es allerdings sehr aufwändig, die zahlreichen Versicherungen in punkto Beitragsstabilität zu vergleichen. Stattdessen können Sie sich z.B. gegen Gebühr an einen fachkundigen Honorar-/Versicherungsberater wenden – oder (kostenfrei) einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate ziehen.
… mit aktuellen Tarif- und Beitragsrechnern kein Hexenwerk.
Sowohl Honorarberater als auch Versicherungsmakler verfügen über aktuelle Tarif-Rechner, mit denen Sie gezielt nach Versicherern Ausschau halten können, die nachhaltig günstige Beiträge bieten und dabei die von Ihnen gewünschten Leistungen einschließen. Dies kann zum Beispiel ein besonders hochwertiger Zahntarif, das Einbettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung oder auch der Einschluss alternativer Heilverfahren sein.
Fazit: Nutzen Sie die Expertise fachkundiger Berater
Unter den zahlreichen Tarifen gibt es nicht “die beste private Krankenversicherung”. Ihre persönlichen Bedürfnisse entscheiden darüber, welches Angebot für Sie das richtige ist. Nutzen Sie die Tarif- und Vergleichsrechner eines fachkundigen und langjährig erfahrenen Beraters. (Artikel aktualisiert am 24.10.2011)