BBV Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung – Dia­gno­se X

Die Baye­ri­sche, bes­ser als BBV Ver­si­che­rung bekannt, bie­tet unter­schied­li­che Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen an, bei­de als Vari­an­te des Tarifs Dia­gno­se X. Bei­de Tarif­mo­del­le kön­nen sowohl als selbst­stän­di­ge Ver­si­che­rung oder als Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Zudem muss sich nie­mand für eine Vari­an­te ent­schei­den, denn bei­de las­sen sich auch kombinieren. 

Mit dem Tarif Dia­gno­se X Mul­ti Pro­tect wird eine Exis­tenz­si­che­rungs-Ren­te ange­bo­ten, wel­che unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­zahlt wird. Die Ren­te wird zum Bei­spiel im Fal­le einer Krebs­er­kran­kung aus­ge­zahlt, eben­so bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, bestimm­ten Organ­schä­den, Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten, psy­chi­schen Erkran­kun­gen mit bestimm­ten Fol­gen oder dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung nach einem schwe­ren Unfall. 

Eine Ein­mal­zah­lung auf­grund einer schwe­ren Krank­heit leis­tet die BBV im Tarif Dia­gno­se X Pre­mi­um Pro­tect. Der Ver­si­che­rungs­schutz die­ser Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung umfasst Sofort­hil­fe bei 38 ver­schie­de­nen Erkrankungen. 

Finan­zi­el­le Sofort­hil­fe: Dia­gno­se X Pre­mi­um Protect

Die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der BBV garan­tiert mit dem Tarif Dia­gno­se X Pre­mi­um Pro­tect eine Ein­mal­zah­lung, soll­te der Ver­si­che­rungs­neh­mer an einer schwe­ren Krank­heit erkran­ken. Vor dem Abschluss des Ver­si­che­rungs­ver­trags erhält man ein per­sön­li­ches Ange­bot, wel­ches auf Grund­la­ge der finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten und Wün­schen des Ver­si­che­rungs­neh­mers und des Risi­kos des Leis­tungs­ein­tritts berech­net wird. Somit kann man selbst über die Höhe der Ein­mal­zah­lung ent­schei­den und dem­entspre­chend auch über die Beitragshöhe. 

War­um eine Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung mit Einmalzahlung?

Eine schwe­re Erkran­kung ist mit Kos­ten ver­bun­den, über die man im Vor­feld über­haupt nicht nach­denkt, wie bei­spiels­wei­se teu­re Auf­ent­hal­te in einer pri­va­ten Reha­kli­nik, behin­der­ten­ge­rech­ter Umbau der Woh­nung oder der mög­li­che Ver­lust des Arbeits­plat­zes. Die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen sind auf das Nötigs­te beschränkt. Vie­le schwe­re Krank­hei­ten kön­nen mit moderns­ten The­ra­pie­ver­fah­ren geheilt wer­den, doch die Kas­se über­nimmt nur die Kos­ten der bewähr­ten und güns­ti­ge­ren The­ra­pie, das moder­ne Ver­fah­ren zah­len Betrof­fe­ne selbst. 

Genau hier setzt Dia­gno­se X Pre­mi­um Pro­tect an. Die Ein­mal­zah­lung soll es dem Betrof­fe­nen und sei­ner Fami­lie ermög­li­chen, sich kom­plett auf die Hei­lung kon­zen­trie­ren zu kön­nen. Mit dem Geld hat man ein finan­zi­el­les Pols­ter, mit dem man die best­mög­li­che The­ra­pie und mög­li­che Fol­ge­kos­ten bezah­len kann. Eine schwe­re Krank­heit sorgt in den meis­ten Fäl­len dafür, dass Betrof­fe­ne und deren Ange­hö­ri­ge ihr Leben von jetzt auf gleich neu aus­rich­ten müs­sen. In einem sol­chen Fall ist die Ein­mal­zah­lung eine sehr wert­vol­le Stütze. 

Dia­gno­se X Pre­mi­um Pro­tect ver­si­chert fol­gen­de Krankheiten:

  • Myokardinfarkt (Herzinfarkt)
  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Operation der Hauptschlagader (Aorta)
  • Herzklappenoperation
  • Primäre Kardiomyopathie
  • Alzheimer-Krankheit vor dem 65. Lebensjahr
  • Idiopathisches Parkinson-Syndrom (Morbus Parkinson) vor dem 65. Lebensjahr
  • Gutartiger Hirntumor
  • Bakterielle Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)
  • Akute Virale Enzephalitis
  • Sporadische Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (sCJK)
  • Motoneuron-Erkrankung
  • Muskeldystrophie
  • Primäre Nebennierenrindeninsuffizienz (Morbus Addison)
  • Chronisches Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • Organ- oder Knochenmarkstransplantation
  • Multiple Sklerose
  • Lähmung von Gliedmaßen (Querschnittslähmung)
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • HIV-Infektion als Folge einer Bluttransfusion
  • HIV-Infektion als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten
  • Schwere Rheumatoide Arthritis
  • Koma
  • Verlust der Sprache
  • Hochgradige Sehbehinderung
  • Taubheit
  • Schweres Schädel-Hirn Trauma (Schwere Kopfverletzung)
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Schwere Verbrennung
  • Verlust der Eigenständigkeit (Pflegebedürftigkeit) vor dem 65. Lebensjahr
  • Primäre Pulmonale Hypertonie (primärer Lungenhochdruck)
  • Aplastische Anämie
  • Sonstige Erkrankungen des zentralen Nervensystems vor dem 65. Lebensjahr
  • Tödliche Krankheit

Auch der Todes­fall ist ver­si­chert. Stirbt der Ver­si­che­rungs­neh­mer aus einem nicht ver­si­cher­ten Grund, zahlt die BBV 5.000 Euro aus. Nicht voll­jäh­ri­ge Kin­der sind kos­ten­frei bis zu einer Höhe von 25.000 Euro mit­ver­si­chert. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird nur ein­mal aus­ge­zahlt, der Ver­si­che­rungs­schutz endet mit dem ers­ten Leistungsfall. 

Leis­tungs­aus­schlüs­se, genaue Defi­ni­tio­nen der Leis­tun­gen und deren Vor­aus­set­zun­gen sind den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der BBV zu entnehmen. 

Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te: Dia­gno­se X Mul­ti Protect

Im Fal­le einer schwe­ren Krank­heit erhält der Betrof­fe­ne im Tarif Dia­gno­se X Mul­ti Pro­tect eine monat­li­che Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te aus­ge­zahlt. Die Höhe der Ren­ten­zah­lun­gen kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor dem Ver­trags­ab­schluss in hun­der­ter­schrit­ten zwi­schen 500 und 3.000 Euro selbst festlegen. 

Die Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te wird im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung bis zu deren Hei­lung gezahlt oder bis der Ver­si­che­rungs­neh­mer das 67. Lebens­jahr voll­endet hat. Optio­nal kann man aber auch Ren­ten­zah­lun­gen bis ans Lebens­en­de ver­ein­ba­ren. Bei den meis­ten schwe­ren Erkran­kun­gen wird die Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te zunächst bis zu drei Jah­re lang aus­ge­zahlt, wobei die BBV ein­mal im Jahr das Recht hat, den Gesund­heits­zu­stand des Ver­si­che­rungs­neh­mers über­prü­fen zu las­sen. Bei­trä­ge wer­den in die­sem Zeit­raum nicht eingezogen. 

Sind die Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen min­des­tens drei Jah­re lang ohne Unter­bre­chung gege­ben, wird die Ren­te bis zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­en­de, also lebens­lang oder bis 67 Jah­re gezahlt. In die­sem Fall muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer aller­dings wie­der Bei­trä­ge zahlen. 

Anspruch auf die Ren­te besteht im Tarif Dia­gno­se X Mul­ti Pro­tect, wenn die Leis­tungs­be­din­gun­gen min­des­tens eines der fünf Bau­stei­ne erfüllt sind. Die­se fünf Bau­stei­ne sind: 

  • Schwere Unfälle
  • Organschäden
  • Verlust von Grundfähigkeiten
  • Pflegebedürftigkeit
  • Krebserkrankung

Wird bei dem Ver­si­che­rungs­neh­mer infol­ge eines schwe­ren Unfalls eine min­des­tens fünf­zig­pro­zen­ti­ge Inva­li­di­tät fest­ge­stellt, wird die Ren­te aus­ge­zahlt. Die Ein­stu­fung erfolgt nach Glie­derta­xe. Die Bedin­gun­gen der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit sind erfüllt, sobald der Ver­si­che­rungs­neh­mer min­des­tens Pfle­ge­stu­fe I erhal­ten hat. 

Defi­ni­tio­nen der Bau­stei­ne Organ­schä­den, Grund­fä­hig­kei­ten und Krebs­er­kran­kung sind im Ein­zel­nen in den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der BBV nach­zu­le­sen. Glei­ches gilt für sämt­li­che Leis­tungs­aus­schlüs­se, Zusatz­leis­tun­gen und so weiter. 

Tarif­kom­bi­na­ti­on auch mit Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Dia­gno­se X Inco­me Protect

Die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der BBV wird auch als Kom­bi­pro­dukt ange­bo­ten. Das bedeu­tet, dass es mög­lich ist, sowohl die Ein­mal­zah­lung als auch die monat­li­che Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te zu erhalten. 

Als Tarif Dia­gno­se X Inco­me Pro­tect ist außer­dem noch eine Kom­bi­na­ti­on mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung BU Pro­tect mög­lich. Alle drei Bau­stei­ne Ein­mal­zah­lung, Exis­tenz­si­che­rungs­ren­te und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind frei kombinierbar. 

Wei­te­re Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen im Vergleich: