Swiss Life — Vital­schutz mit Schwere-Krankheiten-Option

Die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der Swiss Life ist als Schwe­re-Krank­hei­ten-Opti­on als Zusatz­mo­dul im Tarif Swiss Life Vital­schutz erhält­lich. Beim Vital­schutz han­delt es sich um eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Soll­te der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine von 19 defi­nier­ten Grund­fä­hig­kei­ten, bei­spiels­wei­se die Fähig­keit zu sehen, hören oder spre­chen, ver­lie­ren, zahlt die Swiss Life eine monat­li­che Ren­te aus. 

Der Grund für den Fähig­keits­ver­lust ist irrele­vant, sofern er nicht grob fahr­läs­sig (bspw. auf­grund von Alko­hol- bzw. Dro­gen­miss­brauch) oder vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­de. Soll­te eine schwe­re Krank­heit zum Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit füh­ren, liegt ein Leis­tungs­fall vor und die Swiss Life zahlt die monat­li­che Ren­te aus. 

Mit der Schwe­re-Krank­hei­ten-Opti­on kann man sich zusätz­lich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Dread Dise­a­se ver­si­chern. In die­sem Fall leis­tet die Ver­si­che­rung eine Ein­mal­zah­lung, unab­hän­gig davon, ob die Erkran­kung zu einem Grund­fä­hig­keits­ver­lust führt oder nicht. 

Für wen eig­net sich die Swiss Life Vital­schutz mit Schwe­re Krank­hei­ten Option?

Der Swiss Life Vital­schutz eig­net sich für alle, die den Schutz ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­bau­en möch­ten. Er eig­net sich auch sehr gut für alle, die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen oder der Aus­übung ris­kan­ter Hob­bys oder Beru­fe kei­ne oder nur eine sehr teu­re Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen können. 

Die Schwe­re-Krank­hei­ten-Opti­on ist eine gute Lösung für alle, die im Fal­le einer schwe­ren Krank­heit auf ein finan­zi­el­les Pols­ter zurück­grei­fen möch­ten. Das aus­ge­zahl­te Geld steht zur frei­en Ver­fü­gung und kann bei­spiels­wei­se für bes­se­re und teu­re­re The­ra­pien oder den Bar­rie­re­frei­en Umbau von Haus oder Woh­nung ein­ge­setzt werden. 

Leis­tun­gen des Swiss Life Vitalschutz

Ver­liert der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der ver­trag­lich defi­nier­ten Grund­fä­hig­kei­ten, zahlt die Swiss Life eine monat­li­che Ren­te aus. Die Höhe der Ren­ten­zah­lun­gen sowie Ver­trags- und Leis­tungs­dau­er kön­nen indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Aus­ge­zahlt wird die Ren­te solan­ge die Beein­träch­ti­gung besteht oder die ver­ein­bar­te Leis­tungs­dau­er erreicht ist. 

Swiss Life Vital­schutz: Ver­si­cher­te Grundfähigkeiten

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Gleichgewicht
  • Gebrauch einer Hand
  • Gebrauch eines Armes
  • Heben und Tragen
  • Schreiben
  • Gebrauch der Beine
  • Knien oder Bücken
  • Stehen
  • Sitzen
  • Autofahren
  • Pflegebedürftigkeit
  • Demenz

Erwei­ter­ten Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet der Tarif Vital­schutz Kom­fort. Fol­gen­de Grund­fä­hig­kei­ten sind in die­sem Tarif zusätz­lich versichert: 

  • Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
  • Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)

Der Tarif Swiss Live Vital­schutz Pre­mi­um ver­si­chert dar­über hin­aus auch noch Schi­zo­phre­nie und schwe­re Depressionen. 

Wie der Ver­lust der ein­zel­nen Fähig­kei­ten defi­niert ist und unter wel­chen Umstän­den Leis­tun­gen erbracht wer­den, ist den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters zu entnehmen. 

Leis­tun­gen der Schwe­re Krank­hei­ten Option

Mit der Schwe­re-Krank­hei­ten-Opti­on erhält man im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung eine Ein­mal­zah­lung, die wahl­wei­se 12, 24 oder 36 Ren­ten­zah­lun­gen der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­spricht. Soll­te die schwe­re Krank­heit nicht zu einem Grund­fä­hig­keits­ver­lust füh­ren, bleibt es bei der Ein­mal­zah­lung, ansons­ten wird die Zah­lung zusätz­lich zur monat­li­chen Ren­te geleistet. 

Ver­si­che­rungs­schutz Swiss Life Vital­schutz Schwe­re Krank­hei­ten Option

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Querschnittslähmung
  • Koma
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Verlust der Sprache
  • Schädel-Hirn-Trauma

Nach dem ers­ten Leis­tungs­fall endet der Ver­si­che­rungs­schutz der Schwe­re Krank­hei­ten Opti­on nicht. Soll­te man spä­ter erneut eine schwe­re Krank­heit bekom­men, leis­tet die Swiss Life ent­spre­chend eine wei­te­re Ein­mal­zah­lung. Aller­dings wer­den die Zah­lun­gen nur ein­mal pro Krank­heit geleis­tet. Erhält man auf­grund einer schwe­ren Krebs­er­kran­kung eine Ver­si­che­rungs­leis­tung, geht man bei einer wei­te­ren Krebs­er­kran­kung leer aus. Erlei­det man spä­ter aber bei­spiels­wei­se einen Herz­in­farkt, han­delt es sich dabei um einen wei­te­ren Leistungsfall. 

Genaue Defi­ni­tio­nen der Krank­hei­ten und mög­li­che Aus­nah­men sind in den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters nachzuschlagen. 

Wei­te­re Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen im Vergleich: