Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt den Eigentümer eines Grundstückes oder Hauses
vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die auf dem eigenen Grundstück
oder durch Objekte auf eben diesem entstanden sind. Das bedeutet, dass
der Besitzer eines Grundstückes, so gut er kann dafür Sorge zu tragen
hat, dass Dritte auf dem Grundstück keinen Gefahren ausgesetzt sind.
Diese Tatsache nennt sich Verkehrssicherheitspflicht.
Verkehrssicherheitspflicht beschreibt, dass, so es menschenmachbar ist,
alle Gefahren auf dem Grundstück zu minimieren sind. Beispielsweise
fällt darunter die Streu- und Räumpflicht, damit im Winter kein Passant
ausrutscht. Stürzt ein Nutzer des Grundstücks über eine lockere
Gehwegplatte, die nicht direkt ausgetauscht wurde, kann das Unfallopfer
den Grundstücksbesitzer deswegen auf Schadensersatz verklagen. Gleiches
gilt für Schäden an Autos, die durch einen herabfallenden Ast eines
Baumes, der auf dem Grundstück steht, verursacht wurden. Personenschäden
durch mangelnde Instandhaltung eines Gebäudes oder durch defekte
Beleuchtung sind ebenfalls Gegenstand einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für jeden
Grundstücksbesitzer zu empfehlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man
Hauseigentümer, Pächter, Nutznießer oder Vermieter ist. Derjenige, der
die Verantwortung für das Grundstück hat, haftet für Schäden, die
Personen durch mangelnde Verkehrssicherheit entstehen.
Keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauchen Eigentümer
von ausschließlich selbst bewohnten Häusern. Gibt es hier Schäden, so
sind diese durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Extraschutz ist in diesem Falle nicht nötig.
Was deckt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haftet für
Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch
unsachgemäßen Zustand des Grundstückes oder Hauses oder durch Unfälle
mit darauf oder darin befindlichen Objekten entstehen. Abgedeckt sind
dabei sowohl die direkten, als auch die auf den Unfall folgenden Kosten.
Gemeint sind damit zum Beispiel Kosten für Folgeoperationen,
Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall oder auch Invalidenrente.
Schäden, die außerhalb des Grundstückes entstehen, aber durch Objekte
darauf entstanden sind, werden ebenfalls reguliert, wie ein Blechschaden
durch einen herunterfallenden Ast eines Baumes auf dem Grundstück. Die
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist auch dafür zuständig,
unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Klagt ein Geschädigter zu Unrecht
Schadenersatz ein, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und
Prozesskosten.
So kann es beispielsweise sein, dass sich während eines Sturms ein
Dachziegel löst, welcher dann auf ein parkendes Auto fällt. Der Halter
des Fahrzeugs kann nun den Hauseigentümer auf Schadenersatz verklagen,
da der Dachziegel von seinem Haus stammt. Die Forderung wäre jedoch
unberechtigt, da im Falle eines Sturmes höhere Gewalt gegeben ist, wofür
der Hausbesitzer nichts kann und den Schaden entsprechend nicht
bezahlen muss. Löst sich hingegen unter normalen Witterungsbedingungen
ein Dachziegel und verursacht einen Schaden, muss der Hauseigentümer
dafür haften.
Worauf ist bei Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu beachten?
Wie bei allen Haftpflichtversicherungen ist auch bei der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Höhe der Deckungssumme einer
der wichtigsten Punkte. Da Schäden in Millionenhöhe keine Seltenheit
sind, sollte die Deckungssumme mindestens fünf, wenn nicht sogar zehn
Millionen Euro betragen.
Natürlich ist auch der Umfang der Versicherung enorm wichtig.
Grundlegend versichert sein sollten Schäden, die durch Fahrlässigkeit im
Bereich der Instandhaltung des Gebäudes, dem Zustand der
Treppenaufgänge, Außenbereiche und Wege, Schneeräumen auf dem
Bürgersteig, Reinigung und Beleuchtung entstehen.
Vermieter sollten darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden mit
versichert sind. Diese Schäden sind nicht direkt sichtbar und man
bemerkt sie erst später. Ein Beispiel für einen Allmählichkeitsschaden
ist ein Unfall bei einer Haussanierung. Beschädigt man nur leicht eine
Wasserleitung, etwa durch einen Bohrer, sickert nach und nach Wasser ins
Mauerwerk. Wenn man den Schaden bemerkt, ist es meist zu spät und die
Schadensbeseitigung kann richtig teuer werden.
Viele Wohnungen sind in Besitz von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
(WEG). Etwa die Hälfte der Versicherungsunternehmen bietet preiswerte
Spezialtarife für diesen Fall an, so dass nicht jeder Eigentümer eine
eigene Versicherungspolice braucht.
Wie finde ich eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Allgemein ähneln sich Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von
ihren Versicherungsbedingungen her recht stark. Die größten
Unterschiede liegen bei den Beitragshöhen. Ein Vergleich mehrerer
Anbieter lohnt sich in jedem Fall, denn manche Versicherer bieten
Policen mit beinahe gleichen Leistungen an, deren Beiträge jedoch um ein
vielfaches höher sind als Angebote der Konkurrenz.
Ebenfalls sehr wichtig ist der Leistungsvergleich, wenn noch besondere
Objekte auf dem Grundstück sind, die normalerweise nicht standardmäßig
Bestandteil einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind,
wie Photovoltaikanlagen oder Gastanks. Hier gilt es zu prüfen, ob es
günstige Angebote gibt, die Schäden durch derartige Objekte von Haus aus
abdecken oder ob es günstiger ist, die Anlagen separat zu versichern.
Eine gute Beratung bezüglich Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen bekommt man nach Terminabsprache
gegen einen geringen Betrag bei der Verbraucherzentrale. Dort kann man
sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen.
Ebenfalls sehr nützlich ist der Rat eines unabhängigen
Versicherungsberaters des Bundesverbands der Versicherungsberater. Zwar
zahlt man dem Berater ein Honorar, dafür bekommt man jedoch eine
ausführliche und neutrale Beratung. Gewährleistet ist das dadurch, dass
die Berater, im Vergleich zu Versicherungsvertretern, keine Courtage
oder Provision von der Versicherung, mit der der Vertrag abgeschlossen
wird, erhält.
Links zu Hilfsangeboten
BVBB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
BdV Bund der Versicherten
Vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.