Ver­si­che­run­gen

Deutsch­land ist ein Land der Ver­si­che­run­gen. Der durch­schnitt­li­che Deut­sche sehnt sich nach Sicher­heit für sich, sei­ne Fami­lie und sein Hab und Gut. Daher sind vie­le Men­schen in Deutsch­land über­ver­si­chert, das bedeu­tet, dass vie­le Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen wer­den, die man gar nicht braucht bzw. der Ver­si­che­rungs­schutz ist umfang­rei­cher als er tat­säch­lich sein müss­te. Das geht natür­lich ins Geld. 

Auf der ande­ren Sei­te sind vie­le Men­schen auch unter­ver­si­chert. Ihnen feh­len wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen oder sie haben die güns­tigs­ten Tari­fe, um mög­lichst viel Geld zu spa­ren. Dabei gibt es in so ziem­lich jedem Bereich auch in den nied­ri­gen Bei­trags­klas­sen sehr gute Ange­bo­te mit gro­ßem Leis­tungs­um­fang. Denn im Nach­hin­ein ist es egal, ob man zehn oder elf Euro pro Monat aus­gibt, den einen Euro dürf­te sich so ziem­lich jeder leis­ten kön­nen. Nicht egal ist es, wenn die­ser eine Euro gespart wird und man plötz­lich vor einem Scha­den von meh­re­ren tau­send Euro steht, wel­cher mit dem gering­fü­gig teu­re­ren Tarif über­haupt kein Pro­blem gewe­sen wäre. 

In die­sem Rat­ge­ber möch­ten wir Auf­klä­rungs­ar­beit leis­ten, damit Sie sich Ihren idea­len Ver­si­che­rungs­schutz zusam­men­stel­len kön­nen. Sie erfah­ren, wann sie wel­che Ver­si­che­rung benö­ti­gen und was die­se leis­ten soll­te. Außer­dem erfah­ren Sie, wie Sie Ver­si­che­run­gen mit für Sie idea­lem Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis finden. 

Wel­che Ver­si­che­run­gen sind Pflichtversicherungen?

In Deutsch­land gibt es Pflicht­ver­si­che­run­gen. Das sind Ver­si­che­run­gen, die jeder Bür­ger abschlie­ßen muss, da es gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Und das ist auch gut so. 

Gesetz­li­che Krankenversicherung

Das wohl bes­te Bei­spiel dafür ist die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung. Jeder Mensch, der hier gebo­ren wird, ist auto­ma­tisch kran­ken­ver­si­chert, und zwar bei der Kran­ken­ver­si­che­rung sei­ner Eltern. Soll­ten bei­de pri­vat kran­ken­ver­si­chert sein, müs­sen Sie das Kind pri­vat ver­si­chern, ansons­ten ist es auto­ma­tisch bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert. Soll­ten die Eltern nicht ermit­tel­bar sein, weil das Kind bei­spiels­wei­se in einer Baby­klap­pe abge­ge­ben wur­de, über­nimmt der Staat die Kos­ten für die Krankenversicherung. 

Die Kran­ken­ver­si­che­rung ist als Pflicht­ver­si­che­rung äußerst sinn­voll, denn nur so ist die medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung für jeden Bür­ger sicher­ge­stellt. Krank zu wer­den ist „kein Pro­blem“, denn die Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt die not­wen­di­gen Unter­su­chungs- und Behand­lungs­kos­ten. Anders als zum Bei­spiel in Ame­ri­ka müs­sen arme Men­schen ohne Kran­ken­ver­si­che­rung leben und im Not­fall dar­auf hof­fen, in einer sozia­len Ein­rich­tung rudi­men­tärs­te Behand­lung zu erfah­ren. Auch hier könn­ten sich nur sehr wohl­ha­ben­de Men­schen eine ernst­haf­te Krank­heit oder Ver­let­zung leisten. 

Für man­che Men­schen gilt die gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung nicht, son­dern nur die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht. Selbst­stän­di­ge, Beam­te und Viel­ver­die­ner kön­nen sich auch pri­vat kran­ken­ver­si­chern. Ansons­ten sind sie ver­pflich­tet sich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu versichern. 

Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen (Kfz, Tier­hal­ter, Beruf etc.)

Auch eini­ge Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Eine davon ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ohne einen Ver­si­che­rungs­nach­weis wird in Deutsch­land und vie­len ande­ren euro­päi­schen Staa­ten kein Fahr­zeug zuge­las­sen. Und auch das ist gut so. Es ist Gesetz, dass jeder Mensch für ver­ur­sach­te Schä­den haf­ten muss, sei es an Per­so­nen oder Gegenständen. 

So ein Scha­den kann schnell mal in die Mil­lio­nen gehen. Aber ein­fa­che Unfäl­le kön­nen schon aus­rei­chen, um in eine star­ke finan­zi­el­le Schief­la­ge zu gera­ten. Machen Sie doch ein­fach mal fol­gen­des Gedankenexperiment: 

Sie sind mit Ihrem Auto unter­wegs. Plötz­lich wer­den Sie durch eine Refle­xi­on kurz geblen­det oder Sie kon­zen­trie­ren sich aufs Radio, weil jetzt der Wet­ter­be­richt kommt, den Sie unbe­dingt hören wol­len. Wie dem auch sei, Sie sind kurz abge­lenkt und über­se­hen dabei, wie sich die Motor­hau­be eines teu­ren Ober­klas­se­fahr­zeugs aus einer Vor­fahrts­stra­ße her­aus auf Ihre Fahr­bahn schiebt. Unmit­tel­bar knal­len Sie dort hin­ein, Front, Motor, Getrie­be und Vor­der­ach­se des Luxus­wa­gens sind kaputt. Ihr Auto natür­lich auch. 

Zum Glück gibt es kei­ne Ver­let­zen, aber die Repa­ra­tur und falls nicht mög­lich, einen Ersatz­wa­gen glei­cher Qua­li­tät, müss­ten Sie aus Ihrer eige­nen Tasche bezah­len. Haben Sie so viel Geld übrig? Wenn nicht, wird Ihr Gehalt gepfän­det und Ihnen bleibt ein Leben am Exis­tenz­mi­ni­mum, zumin­dest solan­ge, bis der Scha­den bezahlt ist. Mit einer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kom­men Sie mit dem Schre­cken und einem kaput­ten Auto davon. 

Noch schlim­mer ist es, wenn Per­so­nen ver­letzt wer­den. Viel­leicht hat­te der Fah­rer ein klei­nes Kind im Auto, wel­ches trotz Kin­der­sitz so hart mit dem Kopf irgend­wo ange­schla­gen ist, dass es einen blei­ben­den Hirn­scha­den davon getra­gen hat.  Viel­leicht ist der Fah­rer auch Neu­ro­chir­urg und sei­ne Hand wur­de so ein­ge­quetscht, dass er sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kann. Auch hier haf­ten Sie unbe­grenzt. Sie müss­ten neben dem Sach­scha­den auch das Gehalt des Chir­ur­gen bezah­len, sowie nöti­ge medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel und Ope­ra­tio­nen. Für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung des Kin­des mit dem Hirn­scha­den zah­len Sie ein Leben lang, abge­se­hen natür­lich von Erkran­kun­gen, wel­che nicht auf den Unfall und des­sen Fol­gen zurück­zu­füh­ren sind. Schnell sind sie ins­ge­samt bei meh­re­ren Mil­lio­nen Euro. 

Auch für man­che Beru­fe gibt es ver­pflich­ten­de Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen. Ob das für Ihren Beruf gilt, wird Ihnen garan­tiert jemand wäh­rend der Aus­bil­dung oder dem Stu­di­um mit­ge­teilt haben. Ohne eine sol­che Ver­si­che­rung bekom­men Sie nor­ma­ler­wei­se auch gar nicht erst eine Zulas­sung. Davon betrof­fen sind zum Bei­spiel Ärz­te, Anwäl­te, Nota­re, Archi­tek­ten, Wirt­schafts­prü­fer und Steu­er­be­ra­ter. Es kann jeden­falls nicht scha­den, vor der Berufs­wahl Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len, ob eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den muss. 

In vie­len Bun­des­län­dern ist eine Tier­hal­ter­haft­pflicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Für Klein­tie­re bis hin zur Kat­ze ist sie nicht not­wen­dig, da die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung (sofern vor­han­den) Schä­den, die durch die Tie­re ver­ur­sacht wer­den regu­liert. Hun­de und Pfer­de jedoch müs­sen haft­pflicht­ver­si­chert wer­den. Da die Tie­re per Gesetz nicht schuld­fä­hig sind, haf­ten Sie per­sön­lich für alle Schä­den, wel­che die Tie­re verursachen. 

Ange­nom­men, Sie sind mit Ihrem Hund unter­wegs. Plötz­lich erschreckt er sich und läuft auf die Stra­ße. Ein Auto­fah­rer weicht gera­de noch aus, kommt von der Fahr­bahn ab, beschä­digt dabei meh­re­re Autos und bringt einen Rad­fah­rer zu Fall. Da Sie der Hal­ter des Hun­des sind, haf­ten Sie für alle ent­stan­de­nen Schä­den inklu­si­ve der direk­ten Unfall­fol­gen. Dazu gehö­ren der Sach­scha­den, aber auch finan­zi­el­le und direk­te Per­so­nen­schä­den. Allein die mög­li­chen Kran­ken­haus­kos­ten stel­len eine enor­me Belas­tung dar, hin­zu­kom­men meist noch Schmer­zens­geld, Gehalts­aus­fall und sämt­li­che Behandlungskosten. 

Wel­che Ver­si­che­run­gen soll­te ich unbe­dingt abschließen?

Neben den Pflicht­ver­si­che­run­gen gibt es auch Ver­si­che­run­gen, die man unbe­dingt abschlie­ßen soll­te, auch wenn sie nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind. 

Pri­va­te Haftpflichtversicherung

Eine Ver­si­che­rung, wel­che eigent­lich eine Pflicht­ver­si­che­rung sein soll­te, da sie ein­fach zu wich­tig ist, ist die pri­va­te Haftpflichtversicherung. 

Die­se Ver­si­che­rung funk­tio­niert wie die erwähn­te Kfz-Haft­pflicht, nur für den pri­va­ten Bereich und ohne Auto. Wenn Sie jeman­dem einen Personen‑, Sach‑, oder Finanz­scha­den zufü­gen, gewollt oder unge­wollt, haf­ten Sie dafür. Eine Höchst­sum­me gibt es nicht. Selbst wenn der Gesamt­scha­den meh­re­re Mil­lio­nen Euro beträgt, müs­sen Sie die­sen bezah­len. Wenn Sie das nicht kön­nen, leben Sie bis an Ihr Lebens­en­de am Exis­tenz­mi­ni­mum, da jedes Ein­kom­men dar­über gepfän­det wird. 

Glück­li­cher­wei­se gibt es pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schon für unter 10 Euro pro Monat mit meh­re­ren Mil­lio­nen Euro Deckungs­sum­me. Die Pri­vat­haft­pflicht ist bereits so etwas wie eine „Pflicht­ver­si­che­rung Light“, da so gut wie jeder Ver­mie­ter vor dem Ver­trags­ab­schluss einen Nach­weis über eine Pri­vat­haft­pflicht ver­langt. Ohne einen sol­chen ist es fast unmög­lich, eine Woh­nung zu mie­ten. Aber auch unab­hän­gig davon ist es mehr als rat­sam, eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, soll­ten Sie nicht z.B. bei Ihren Eltern mit­ver­si­chert sein. 

Hier geht es wei­ter zu unse­rem aus­führ­li­chen Arti­kel über die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wis­sen Sie, wie viel Geld Sie in Form von mate­ri­el­len Gütern besit­zen? Selbst wenn Sie als Stu­dent in einer klei­nen Woh­nung leben, kommt da eini­ges zusam­men. Was wäre, wenn ein Feu­er oder ein Was­ser­scha­den alles zer­stört? Oder wenn ein Ein­bre­cher die hal­be Woh­nung aus­räumt? Kön­nen Sie es sich leis­ten, alles neu anzuschaffen? 

Neh­men Sie ein­fach mal einen Block, notie­ren alles was Sie besit­zen und was eine Neu­an­schaf­fung kos­ten wür­de. Dabei zählt wirk­lich alles, jedes Buch, jedes T‑Shirt, jedes Paar Socken, jedes Möbel­stück, jeder Tel­ler und jede Tas­se. Beson­ders bei sol­chem „Klein­kram“ kommt ver­mut­lich deut­lich mehr zusam­men, als Sie bei einer spon­ta­nen Schät­zung ver­mu­ten werden. 

Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung sichern Sie Ihren Haus­rat ab. Haus­rat beschreibt alle Gegen­stän­de, die sich in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus befin­den. Eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet einen Fix­wert pro Qua­drat­me­ter. Wenn man die­sen Fix­wert wählt, wird in der Regel auf die Ein­re­de von Unter- oder Über­ver­si­che­rung ver­zich­tet. Im Klar­text bedeu­tet das: Sofern Sie kei­ne beson­de­ren Wert­ge­gen­stän­de wie teu­re Gemäl­de oder Gold­bar­ren besit­zen, wird jeder Scha­den reguliert. 

Alter­na­tiv kön­nen Sie einen Schätz­wert ange­ben. Hier­bei besteht aller­dings die Gefahr, dass Sie den Wert zu hoch oder zu nied­rig anset­zen. Ist er zu hoch, sind Sie über­ver­si­chert und zah­len zu hohe Bei­trä­ge. Ist er zu nied­rig, sind Sie unter­ver­si­chert und Sie krie­gen nicht alles ersetzt, son­dern maxi­mal alles bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Meis­tens bekom­men Sie sogar etwas weni­ger, da Sie weni­ger Bei­trä­ge gezahlt haben, als Sie hät­ten müssen. 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt Ihnen auch nicht den Neu­wert aller Gegen­stän­de. Sie zahlt den Wert, den man für eine Wie­der­be­schaf­fung „in glei­cher Güte und Qua­li­tät“ zah­len müss­te. Wenn zum Bei­spiel Ihr Fern­se­her gestoh­len wird, für den Sie 2.000 Euro bezahlt haben, die­ser aber mitt­ler­wei­le nur noch 1.000 Euro kos­tet, bekom­men Sie von der Ver­si­che­rung 1.000 Euro. Ist er nicht mehr im Han­del ver­füg­bar, bekom­men Sie das Geld für ein Gerät mit glei­cher Grö­ße und mög­lichst glei­cher Aus­stat­tung. Sie bekom­men also nicht nur den Zeit­wert, denn die­ser kann sehr schnell sin­ken, son­dern Geld für einen gleich­wer­ti­gen Ersatz. 

Ideel­le Wer­te wer­den jedoch lei­der nur sel­ten berück­sich­tigt. Soll­ten Sie als Fuß­ball­fan irgend­wie in Besitz des Tri­kots gekom­men sein, wel­ches Mario Göt­ze trug, als er die deut­sche Natio­nal­mann­schaft in Bra­si­li­en zum Welt­meis­ter­ti­tel geschos­sen hat, wer­den Sie vie­le Men­schen fin­den, die bereit wären, es Ihnen für Unsum­men abzu­kau­fen. Wird es bei einem Feu­er zer­stört, erhal­ten Sie höchst­wahr­schein­lich trotz­dem nur das Geld, um ein neu­es Tri­kot der deut­schen Natio­nal­mann­schaft kau­fen zu können. 

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Sind die­se Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen, ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung eine gute Wahl. Ein Rechts­streit kann jeder­zeit ent­ste­hen und unab­hän­gig davon, ob Sie schul­dig sind oder nicht, müs­sen Sie Ihren Anwalt erst­mal bezah­len. Soll­ten Sie den Rechts­streit gewin­nen, muss der Ver­lie­rer die Kos­ten für den Pro­zess und Ihren Anwalt über­neh­men. Bis das soweit ist, müs­sen Sie Vor­kas­se leis­ten. Soll­te der Ver­lie­rer die Kos­ten nicht auf­brin­gen kön­nen, kön­nen Sie sogar auf Ihren sit­zen blei­ben. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sind Sie vor sol­chen Kos­ten geschützt. Selbst wenn Sie ver­lie­ren, wer­den die Kos­ten übernommen. 

Das bedeu­tet nicht, dass Sie eine Flat­rate haben und bei jedem kleins­ten Ver­dacht mit dem Anwalt dro­hen soll­ten oder gar kön­nen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel nur die Kos­ten für Kla­gen, wel­che eine aus­rei­chen­de Aus­sicht auf Erfolg haben. Steht von vorn­her­ein fest, dass die Chan­cen zu gewin­nen mini­mal sind, müs­sen Sie Ihren Anwalt für gewöhn­lich selbst bezahlen. 

Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen gehö­ren zu den teu­re­ren Ver­si­che­run­gen. Des­we­gen sind sie modu­lar auf­ge­baut. Es gibt ver­schie­de­ne Modu­le. Das Wich­tigs­te ist wohl die Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die­se ver­si­chert Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten Bereich. Die meis­ten wei­te­ren Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen set­zen eine Pri­vat­rechts­schutz vor­aus. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Miet­rechts­schutz und Berufs­rechts­schutz. Die­se Modu­le umfas­sen die namens­ge­ben­den Berei­che, wel­che von der Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht abge­deckt sind. 

Eine Aus­nah­me bil­det die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Für die­se ist eine Pri­vat­rechts­schutz in der Regel kei­ne Vor­aus­set­zung. Wenn Sie Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen, pro­bie­ren Sie die unter­schied­li­chen Kom­bi­na­tio­nen aus. Sie müs­sen nur ver­si­chern, was Sie auch benö­ti­gen. Soll­ten Sie dau­er­haft arbeits­un­fä­hig sein, benö­ti­gen Sie natür­lich kei­nen Arbeits­rechts­schutz. Sind Sie nur mit den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln unter­wegs, brau­chen Sie kei­nen Kfz-Rechts­schutz. Jede Ver­si­che­rung an sich ist rela­tiv teu­er. Wenn Sie die ver­schie­de­nen Modu­le jedoch kom­bi­nie­ren, kön­nen Sie viel Geld sparen. 

Und bit­te beden­ken Sie: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung soll­ten Sie nie bei einem Ver­si­che­rer abschlie­ßen, bei dem Sie bereits Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge haben. Zwar sind die Rechts­an­wäl­te zur Neu­tra­li­tät ver­pflich­tet, aber man weiß ja nie, wer da alles zusam­men­ar­bei­tet, wenn eine Ver­si­che­rung, gegen die man klagt, auch den eige­nen Anwalt bezahlt. 

Wel­che Ver­si­che­run­gen kann ich sonst noch brauchen?

Haft­pflicht, Haus­rat und Rechts­schutz sind die Ver­si­che­run­gen, die Sie genau in der Rei­hen­fol­ge abschlie­ßen soll­ten. Wenn dann noch etwas Spiel­raum ist, kön­nen Sie über eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nachdenken. 

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die­se kann sehr wich­tig sein, denn es braucht nur einen klei­nen Unfall und schon kön­nen Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbei­ten. Wer sich als Dach­de­cker einen schwe­ren Bein­bruch zuzieht und nicht mehr sicher auf dem Dach ste­hen kann, ist ein arbeits­lo­ser Dach­de­cker. Wer als Schreib­kraft sei­ne Hand nicht mehr bewe­gen kann, ist eine arbeits­lo­se Schreibkraft. 

Aber für sol­che Fäl­le gibt es ja die Fest­stel­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit. Wenn ich nicht mehr arbei­ten kann, bekom­me ich ja Geld vom Staat. Das ist so nicht ganz kor­rekt. Dem Sozi­al­staat ist es herz­lich egal, ob Sie Ihren Beruf aus­üben kön­nen oder nicht. Für ihn zählt nur, dass Sie über­haupt arbei­ten kön­nen. Der Dach­de­cker mit dem Bein­bruch kann immer noch in der Ver­wal­tung arbei­ten. Die Schreib­kraft kann immer noch For­mu­la­re aus­ge­ben. Sofern das noch ein paar Stun­den am Tag kör­per­lich mach­bar ist, sind die Leu­te gezwun­gen, jeden Job anzu­neh­men, für den sie kör­per­lich noch irgend­wie geeig­net sind. 

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie davor, wenn Sie auf­grund einer Krank­heit oder Ver­let­zung dau­er­haft nicht mehr Ihren erlern­ten bzw. bis dato aus­ge­üb­ten Beruf arbei­ten kön­nen. Sie bekom­men dann eine monat­li­che Ren­te in ver­ein­bar­ter Höhe aus­ge­zahlt und lau­fen nicht Gefahr, irgend­ei­nen Job auf­ge­zwun­gen zu bekom­men. Die Ren­te ist auch höher als das Inva­li­den­geld, wel­ches sie bekom­men wür­den, wenn Sie tat­säch­lich kom­plett arbeits­un­fä­hig sein sollten. 

Dread Dise­a­se Versicherung

Eine Alter­na­ti­ve bzw. Ergän­zung dazu ist die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung, auch Schwe­re Krank­hei­ten Ver­si­che­rung genannt. Anders als die BU leis­tet die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung, wenn eine bestimm­te Krank­heit auf­tritt. Ob Sie spä­ter voll­stän­dig geheilt wer­den oder zumin­dest wie­der arbei­ten kön­nen, ist bei der Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung egal. Hier geht es rein um die Erkrankung. 

Beson­ders posi­tiv ist, dass die Krank­hei­ten klar defi­niert sind. Es gibt ein­deu­ti­ge Defi­ni­tio­nen, zum Bei­spiel wel­che Arten von Krebs ver­si­chert sind. Im Leis­tungs­fall zahlt die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung eine Ein­mal­zah­lung oder für eine gewis­se Zeit lang eine monat­li­che Ren­te. Vor dem Abschluss einer Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung soll­ten Sie unbe­dingt die ver­schie­de­nen Anbie­ter ver­glei­chen, denn sowohl bei den ver­si­cher­ten Krank­hei­ten als auch bei den Bei­trä­gen und Leis­tun­gen gibt es teils dras­ti­sche Unterschiede. 

Unfall­ver­si­che­rung

Wenn Sie einer Tätig­keit als Ange­stell­ter nach­ge­hen, sind Sie unfall­ver­si­chert. Das bedeu­tet, dass Sie auf dem direk­ten Arbeits­weg und wäh­rend der Arbeit unfall­ver­si­chert sind. Soll­te Ihnen durch einen Unfall ein finan­zi­el­ler Scha­den ent­ste­hen oder Ihre kör­per­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit ein­ge­schränkt sein, bekom­men Sie eine bestimm­te Kompensationszahlung. 

Aller­dings wis­sen Sie bestimmt auch, dass der Groß­teil aller Unfäl­le in der Frei­zeit pas­siert. Es genü­gen schon Klei­nig­kei­ten, um einen gro­ßen Scha­den zu erlei­den. Ein Sturz von der Lei­ter beim Leucht­mit­tel­wech­sel, ein Aus­rut­scher auf einem glat­ten Geh­weg beim Ein­kau­fen oder ein Kreuz­band­riss beim Gas­si gehen mit dem Hund, und schon ist ein Unfall nicht nur ärger­lich, son­dern auch teu­er. Da bei­spiels­wei­se gera­de ein Kreuz­band­riss etwas ist, was Sie selbst bei einer über­wie­gend sit­zen­den Tätig­keit ziem­lich lan­ge außer Gefecht setzt, kön­nen Sie einen tem­po­rä­ren Aus­gleich eines Gehalts­aus­falls bzw. einen Zuschuss zum Kran­ken­geld sicher­lich gut gebrauchen. 

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Man­che Ver­si­che­run­gen benö­ti­gen Sie nur unter bestimm­ten Umstän­den. Wenn Sie in ein Eigen­heim zie­hen, soll­ten Sie unbe­dingt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se ver­si­chert Schä­den an Ihrem Eigen­heim. Soll­te es zum Bei­spiel durch ein Feu­er oder einen sehr hef­ti­gen Sturm zer­stört wer­den, bekom­men Sie genug Geld, um so ein Haus wie­der auf­bau­en zu können. 

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt auch für Teil­schä­den. Das Haus muss also nicht kom­plett zer­stört sein. Soll­te durch einen Sturm das Dach beschä­digt wer­den, wird Geld für die Repa­ra­tur bereit­ge­stellt. Soll­te ein Klein­flug­zeug gegen die Fas­sa­de pral­len, wird auch die­ser Scha­den von der Ver­si­che­rung regu­liert. Glei­ches gilt für Graf­fi­ti­schä­den. Ist das Haus so stark beschä­digt, dass Sie mit Ihrer Fami­lie über einen län­ge­ren Zeit­raum in einem Hotel woh­nen müs­sen, bis der Scha­den repa­riert ist, bekom­men Sie die Kos­ten im ver­ein­bar­ten Rah­men eben­falls erstattet. 

Zusatz­ver­si­che­run­gen

Man­che Ver­si­che­run­gen decken nicht alle Fäl­le ab oder erbrin­gen unzu­rei­chen­de Leis­tun­gen. In so einem Fall haben Sie oft die Mög­lich­keit, rela­tiv güns­ti­ge Zusatz­ver­si­che­run­gen abzuschließen. 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Im Gesund­heits­sek­tor ist zum Bei­spiel die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sehr weit ver­brei­tet. Wer gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert ist, bekommt nur die bil­ligs­ten Fül­lun­gen und den ein­fachs­ten Zahn­ersatz. Und selbst dafür wird häu­fig eine klei­ne Zuzah­lung fäl­lig. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich für wenig Geld gegen die Kos­ten von teu­rem Zahn­ersatz ver­si­chern. Auch die Kos­ten für Pro­phy­la­xe und pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen wer­den oft­mals von einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernommen. 

Pri­va­te Pflegezusatzversicherung

Die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Zusatz­ver­si­che­rung für jeden, der sich einen Platz im Pfle­ge­heim aus eige­ner Tasche nicht leis­ten kann. Es gibt zwar die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung, die­se leis­tet jedoch zu wenig, näm­lich nur knapp die Hälf­te der tat­säch­lich anfal­len­den Kos­ten für eine sta­tio­nä­re Pfle­ge mit Pfle­ge­stu­fe III. Im bun­des­wei­ten Durch­schnitt müs­sen Pfle­ge­fäl­le monat­lich über 1.800 Euro selbst zuzahlen. 

Ist die Zuzah­lung nicht mög­lich bzw. evtl. vor­han­de­nes Ver­mö­gen dafür auf­ge­braucht, über­nimmt das Sozi­al­amt die Kos­ten der Unter­brin­gung und nimmt die Kin­der der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in die Pflicht. Wenn es bei Ihnen so aus­sieht, dass Sie kein gro­ßes Ver­mö­gen mit ins Pfle­ge­heim neh­men, soll­ten Sie über eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung nachdenken. 

Der Begriff Pfle­ge­heim klingt für Men­schen vor dem Ren­ten­al­ter meist unrea­lis­tisch und sehr weit weg. Doch dass der Kör­per im Alter nach und nach abbaut, ist mehr als nor­mal und nicht auf­zu­hal­ten. So ist auch der Auf­ent­halt in einem Pfle­ge­heim kaum auf­zu­hal­ten, sofern man nicht vor­zei­tig verstirbt. 

Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung soll­te mög­lichst früh abge­schlos­sen wer­den. Das hat den Vor­teil, dass die Bei­trä­ge noch sehr gering sind, da das nöti­ge Ver­mö­gen über einen lan­gen Zeit­raum hin­weg ange­spart wird. Je älter Sie sind, wenn Sie eine sol­che Ver­si­che­rung abschlie­ßen, des­to höher sind auch die Beiträge. 

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Die Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine Zusatz­ver­si­che­rung, die nicht unbe­dingt Prio­ri­tät zu haben hat. Sie ist aber sinn­voll, wenn Sie im Kran­ken­haus eine bes­se­re Ver­sor­gung genie­ßen möch­ten, als die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bezahlt. Dazu gehört zum Bei­spiel die Behand­lung durch den Chefarzt. 

Auch die freie Kran­ken­haus­wahl und die Zim­mer­grö­ße kön­nen Sie ver­si­chern. Sie kön­nen zum Bei­spiel ver­si­chern, dass Sie in einem Ein­zel- oder Dop­pel­zim­mer unter­ge­bracht wer­den und nicht in einem Mehrbettzimmer. 

Wie fin­de ich die bes­ten Ver­si­che­run­gen für mich?

Die bes­ten Ver­si­che­run­gen für Sie fin­den Sie mit­hil­fe eines Ver­si­che­rungs­be­ra­ters. Dabei soll­te es sich um einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter han­deln, idea­ler­wei­se auf Hono­rar­ba­sis. Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, die ihre Leis­tun­gen kos­ten­los anbie­ten, erhal­ten von der jewei­li­gen Ver­si­che­rung bei erfolg­rei­chem Ver­trags­ab­schluss eine Prämie. 

Hier kann es ver­lo­ckend sein, die Ver­si­che­run­gen zu emp­feh­len, die die höchs­ten Prä­mi­en bie­ten. Bera­ter auf Hono­rar­ba­sis ver­die­nen ihr Geld mit den Bera­tungs­leis­tun­gen und ihrem guten Ruf. Soll­ten die Kun­den mer­ken, dass sie zu teu­re oder gar unnö­ti­ge Ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen haben, spricht sich das im Umfeld schnell rum, was den Bera­ter im End­ef­fekt teu­er zu ste­hen kommt. 

Wir möch­ten hier aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass Ver­si­che­rungs­be­ra­ter nicht in eine „schmut­zi­ge Ecke“ gestellt wer­den sol­len. Die abso­lu­te Mehr­heit arbei­tet freund­lich, neu­tral, kor­rekt und kun­den­ori­en­tiert. Es gibt aber sicher auch ein paar schwar­ze Scha­fe. Sie soll­ten sich vor der Bera­tung selbst ein wenig mit den Ver­si­che­run­gen beschäf­ti­gen, damit Sie zumin­dest grob Bescheid wis­sen. Das erleich­tert die Arbeit für den Bera­ter und für Sie selbst. Und scheu­en Sie nicht, Fra­gen zu stel­len, wenn Ihnen etwas nicht ganz klar sein soll­te. Den ers­ten Schritt haben Sie bereits getan, indem Sie sich bei uns kos­ten­los informieren. 

Eine Bera­tung ist zeit­auf­wän­dig und bei Hono­rar­be­ra­tern häu­fig auch kost­spie­lig. Schnell und kos­ten­frei fin­den Sie Ihre neu­en Ver­si­che­run­gen bei einem Ver­si­che­rungs­ver­gleich im Inter­net. Seriö­se Anbie­ter erbrin­gen ihre Dienst­leis­tun­gen für den Kun­den abso­lut kos­ten­los. Ihr Geld ver­die­nen sie mit Wer­bung und Pro­vi­sio­nen der Ver­si­che­run­gen. Wenn Sie einen unse­rer Ver­gleichs­rech­ner bzw. denen unse­rer Part­ner nut­zen und eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen, schlie­ßen Sie die Ver­si­che­rung direkt mit dem Anbie­ter ab. Es ent­steht kein zusätz­li­cher Ver­trag mit uns oder unse­ren Partnern. 

Ein Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net ver­gleicht alle Tari­fe, die für Sie rele­vant und in der Daten­bank des Rech­ners ein­ge­tra­gen sind. In der Regel brau­chen Sie immer nur ein paar Daten anzu­ge­ben, wie zum Bei­spiel Ihre Post­leit­zahl und Ihr Alter. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind spe­zi­fisch. Ein Rech­ner für eine Haus­rat­ver­si­che­rung benö­tigt die Flä­che der zu ver­si­chern­den Woh­nung bzw. einen geschätz­ten Wert des Haus­rats. Eine Kfz-Ver­si­che­rung benö­tigt Infor­ma­tio­nen über den Fahr­zeug­typ und die Schadenfreiheitsklasse. 

Anhand die­ser weni­gen Anga­ben ermit­telt der Rech­ner die bes­ten Ange­bo­te. Sie kön­nen die Basis­da­ten der ange­zeig­ten Tari­fe direkt auf einen Blick ein­se­hen und auf Wunsch auch die kom­plet­ten Tarif­in­for­ma­tio­nen anzei­gen las­sen. Oft­mals gibt es auch die Mög­lich­keit, die Such­ergeb­nis­se mit­tels leicht ver­ständ­li­cher Fil­ter wei­ter ein­zu­gren­zen. Auch ein tabel­la­ri­scher Ver­gleich meh­re­rer Tari­fe ist in der Regel mög­lich, damit Sie auf einen Blick sehen kön­nen, wor­in, abge­se­hen vom Preis, sich die Tari­fe unterscheiden. 

Haben Sie sich für einen Anbie­ter und Tarif ent­schie­den, kön­nen Sie die Ver­si­che­rung ganz ein­fach online bean­tra­gen. Wenn Sie bereits eine Ver­si­che­rung haben und einen bes­se­ren Tarif gefun­den haben, kön­nen Sie die Ver­si­che­rung auch gleich mit dem Wech­sel beauf­tra­gen. Auch dies ist für gewöhn­lich kos­ten­los. Nach Prü­fung Ihres Antrags erhal­ten Sie in Kür­ze eine Ant­wort des Ver­si­che­rers mit allen nöti­gen Infor­ma­tio­nen über Ihre neue Ver­si­che­rung oder eine Ableh­nung, falls die Ver­si­che­rung Ihnen die Mit­glied­schaft aus irgend­wel­chen Grün­den ver­wei­gern sollte. 

Bis zu die­sem Punkt dür­fen Ihnen kei­ne Kos­ten ent­ste­hen. Ein­zig das Por­to müs­sen Sie bezah­len, wenn eine Ver­si­che­rung noch ein paar Doku­men­te oder einen unter­schrie­be­nen Ver­trag per Post anfor­dern sollte. 

Wann kann ich eine Ver­si­che­rung wechseln?

Das kommt ganz auf die Ver­si­che­rung an. Gene­rell kön­nen Sie eine Ver­si­che­rung abhän­gig von der jewei­li­gen Kün­di­gungs­frist kün­di­gen bzw. wech­seln. Ihre gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen Sie nach 18-mona­ti­ger Ver­si­che­rungs­zeit jeder­zeit mit einer kur­zen Frist kün­di­gen. Soll­te Ihr Ver­si­che­rer den Zusatz­bei­trag erhö­hen, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht und müs­sen die 18 Mona­te nicht abwar­ten. Die Kün­di­gung die­ser Pflicht­ver­si­che­rung wird erst dann gül­tig, wenn Sie sich bei einer ande­ren GKV ver­si­chert haben. 

Man­che Ver­si­che­run­gen bin­den Sie jedoch lang­fris­tig. Soll­ten Sie pri­vat kran­ken­ver­si­chert sein, kön­nen Sie nur unter bestimm­ten Umstän­den zurück in die GKV wech­seln. Ein Wech­sel inner­halb der PKV ist nicht vor­ge­se­hen und meist nur zum Basis­ta­rif mög­lich. Min­des­tens einen Teil der gezahl­ten Alters­rück­stel­lung geht beim Wech­sel in den meis­ten Fäl­len auch verloren. 

Wann Sie eine Ver­si­che­rung wech­seln kön­nen, kann an die­ser Stel­le nicht pau­schal beant­wor­tet wer­den. Die­se Infor­ma­tio­nen ent­neh­men Sie ihrem Versicherungsvertrag. 

Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie regel­mä­ßig min­des­tens ein­mal im Jahr ver­glei­chen. Bei­trä­ge und Leis­tun­gen der Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te wer­den regel­mä­ßig ange­passt. Beson­ders drin­gend soll­ten Sie Ihre bestehen­den Ver­si­che­run­gen über­prü­fen, wenn die­se vor ein paar Jah­ren oder einem noch grö­ße­ren Zeit­raum abge­schlos­sen wur­den. Vie­le Ver­si­che­rer ver­bes­sern ihre Leis­tun­gen mit der Zeit. Ist in Ihrem Ver­trag nicht vor­ge­se­hen, dass Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen auto­ma­tisch ange­wen­det wer­den, zah­len Sie mög­li­cher­wei­se die glei­chen Bei­trä­ge wie Neu­kun­den, wel­che jedoch zusätz­li­che oder ver­bes­ser­te Leis­tun­gen bekommen.