Unfall­ver­si­che­rung

Eine Unfall­ver­si­che­rung ver­si­chert finan­zi­el­le Schä­den, die Ihnen durch einen Unfall ent­ste­hen. Wenn Sie arbei­ten, sind Sie über Ihren Arbeit­ge­ber unfall­ver­si­chert. Soll­ten Sie einen Arbeits­un­fall erlei­den, ist die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung dafür zustän­dig, deren Bei­trä­ge der Arbeit­ge­ber ent­rich­tet. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gilt auch für den pri­va­ten Bereich. Mit einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung kön­nen Sie zudem die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung erwei­tern. Soll­ten Sie einen Arbeits­un­fall haben, bekom­men Sie von bei­den Unfall­ver­si­che­run­gen Geld bzw. ver­ein­bar­te Leistungen. 

Ein Groß­teil der Unfäl­le ereig­net sich in der Frei­zeit. Soll­te Ihnen etwas zusto­ßen, bekom­men Sie Geld von der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Es kann zum Bei­spiel sein, dass Sie nach einem Unfall inva­li­de sind. Dann zahlt die Ver­si­che­rung eine bestimm­te Sum­me aus. Wirk­lich gute Unfall­ver­si­che­run­gen leis­tet auch eine lebens­lan­ge Ren­te sowie Kran­ken­haus­ta­ge­geld und Genesungsgeld. 

Brau­che ich eine Unfallversicherung?

private haftpflichtversicheurngWie zuvor erwähnt, ereig­nen sich die meis­ten Unfäl­le wäh­rend der Frei­zeit. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist für Unfäl­le in der Frei­zeit nicht zustän­dig. Wenn Sie zum Bei­spiel aus­rut­schen, ungüns­tig fal­len und sich einen Kreuz­band­riss zuzie­hen, über­nimmt Ihre Kran­ken­ver­si­che­rung die Behand­lungs­kos­ten. Ansprü­che auf Kran­ken­haus­ta­ge­geld haben Sie dort zum Bei­spiel nicht. Auch ein Schmer­zens­geld wird nicht von der Kran­ken­kas­se gezahlt. 

Wenn Sie einen sol­chen Unfall erlei­den, bekom­men Sie zusätz­li­ches Geld von der Unfall­ver­si­che­rung. Soll­ten Sie zum Bei­spiel nach einem Unfall auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen sein, kön­nen Sie von dem Geld den bar­rie­re­frei­en Umbau Ihrer Woh­nung bezah­len. Das Geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung reicht hier­für nor­ma­ler­wei­se nicht aus.

Soll­ten Sie monat­lich ein paar Euro über haben, kön­nen Sie eine Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se ist eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Aller­obers­te Prio­ri­tät hat die Unfall­ver­si­che­rung nicht, Pri­vat­haft­pflicht- und Haus­rat­ver­si­che­rung sind wich­ti­ger. Als dritt­wich­tigs­te Ver­si­che­rung wird oft die Rechts­schutz­ver­si­che­rung genannt. Haben Sie die­sen Grund­schutz abge­schlos­sen, ist eine Unfall­ver­si­che­rung sicher­lich kei­ne schlech­te Idee. 

Wich­tig ist es, zu beden­ken, dass vie­le Leis­tun­gen nur erbracht wer­den, wenn dau­er­haf­te Schä­den ent­ste­hen. Das ist mit der soge­nann­ten Glie­derta­xe gere­gelt. Wenn Sie durch einen Unfall bei­de Bei­ne ver­lie­ren, bekom­men Sie mehr Geld, als wenn Sie nur einen Fin­ger ver­lie­ren. Leis­tun­gen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Gene­sungs­geld wer­den im Nor­mal­fall aber auch ohne dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung geleistet. 

Was kos­tet eine Unfallversicherung?

Die Kos­ten hän­gen von vie­len Fak­to­ren ab. Einer davon ist Ihr Beruf. Wenn Sie einen Arbeits­un­fall haben, ist die Unfall­ver­si­che­rung eben­so zustän­dig wie die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (GUV). Als Büro­kraft ist Ihr Unfall­ri­si­ko gerin­ger als wenn Sie einen ris­kan­ten Hand­werks­be­ruf aus­üben. Dem­entspre­chend zahlt ein kör­per­lich täti­ger Hand­wer­ker für den glei­chen Ver­si­che­rungs­schutz etwas höhe­re Bei­trä­ge als eine über­wie­gend sit­zend täti­ge Schreibkraft. 

Die gewünsch­ten Leis­tun­gen spie­len natür­lich eben­falls eine gro­ße Rol­le. Wenn Sie im Fal­le eines Unfalls bis zu 100.000 Euro bekom­men möch­ten, zah­len Sie nied­ri­ge­re Bei­trä­ge als jemand, der ger­ne bis zu 300.000 Euro haben möchte. 

Um trotz­dem eine Ant­wort auf die Fra­ge nach den Kos­ten einer Unfall­ver­si­che­rung zu geben: In einem wenig ris­kan­ten Beruf gibt es eine Unfall­ver­si­che­rung mit guten Leis­tun­gen schon für fünf bis zehn Euro im Monat. 

Was ist bei einer Unfall­ver­si­che­rung zu beachten?

Zunächst ist die Deckungs­sum­me wich­tig. Wir emp­feh­len eine Sum­me von 200.000 Euro. Ansons­ten ist es wich­tig, dass Sie die Leis­tun­gen ver­si­chern, auf die Sie beson­de­ren Wert legen. Wenn Sie beruf­lich oder in Ihrer Frei­zeit ger­ne tau­chen, soll­ten Sie zum Bei­spiel Tauch­schä­den mit­ver­si­chern. Nach­fol­gend möch­ten wir Ihnen ein paar Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung genau­er vorstellen. 

Ber­gung & Transport

Ber­gung und Trans­port wer­den oft­mals kaum berück­sich­tigt, denn es ist ja klar, wenn man einen Unfall hat, ruft man den Not­ruf und die­ser schickt einen Kran­ken­wa­gen, der einen ins Kran­ken­haus bringt. Bis auf evtl. eine klei­ne Zuzah­lung über­nimmt das die Krankenversicherung. 

So ein­fach ist es aber nicht immer. Neh­men Sie mal an, Sie machen Urlaub in den Ber­gen. Auf einer Berg­wan­de­rung bewe­gen Sie sich abseits der Wege. Plötz­lich rut­schen Sie aus und stür­zen den Berg hin­ab. Zum Glück war der Sturz nicht tief, aber Sie hän­gen mit dem Bein in einer Fels­spal­te fest und spü­ren dar­über hin­aus, dass es gebro­chen ist. 

Jetzt muss erst­mal ein Ret­tungs­wa­gen her. Wenn die Stel­le nicht erreich­bar ist, muss ein Hub­schrau­ber ange­for­dert wer­den. Soll­ten die Ret­tungs­kräf­te Ihr Bein nicht so ein­fach aus der Spal­te her­aus zie­hen kön­nen, müs­sen noch Fach­kräf­te anrü­cken, die den Fels um Ihr Bein her­um abtra­gen. Bis Sie mit dem Hub­schrau­ber auf dem Weg ins Kran­ken­haus sind ist viel Zeit ver­gan­gen und in die­ser Zeit sind sehr hohe Kos­ten ent­stan­den, eben genau durch die Ber­gung durch Fach­kräf­te und den Trans­port per Hubschrauber. 

Viel­leicht wer­den Sie auch in einen schwe­ren Auto­un­fall ver­wi­ckelt und Sie lie­gen mit Ihrem Fahr­zeug in irgend­ei­nem Gra­ben und Ihr Bein ist so schlimm ver­letzt und ein­ge­klemmt, dass eine Ret­tung nur mit Spe­zi­al­werk­zeug ohne Ampu­ta­ti­on mög­lich ist. In so einem Fall kos­tet die Ret­tung auch schnell meh­re­re tau­send Euro. Sie soll­ten daher dar­auf ach­ten, dass der­ar­ti­ge Kos­ten ver­si­chert sind. 

Erhöh­te Kraftanstrengung

Auch erhöh­te Kraft­an­stren­gung soll­te ver­si­chert sein. Erhöh­te Kraft­an­stren­gun­gen bezeich­net Schä­den an Mus­keln, Seh­nen, Bän­dern, Gelen­ken etc. durch unge­wöhn­lich schwe­re Belas­tung. Ange­nom­men, Sie hel­fen einem Freund beim Umzug. Sie gehen in die Knie, um einen schwe­ren Schrank anzu­he­ben. Dann heben Sie den Schrank an und las­sen ihn gleich wie­der fal­len, weil ein schreck­li­cher Schmerz durch ihren Kör­per fährt. Sie haben sich eine schwe­re Mus­kel- oder Bän­der­ver­let­zung zugezogen. 

Erhöh­te Kraft­an­stren­gung ver­si­chert der­ar­ti­ge Schä­den. Wie fast immer kommt es auch hier auf die Details an, denn nicht jede Ver­let­zung ist glei­cher­ma­ßen ver­si­chert. Ver­let­zun­gen von Knor­peln oder Band­schei­ben sind meis­tens aus­ge­schlos­sen. Schä­den an Glied­ma­ßen und der Wir­bel­säu­le sind meist ver­si­chert. Ob zum Bei­spiel auch ver­renk­te Gelen­ke oder Bän­der, Kap­seln und Sehen ver­si­chert sind, ent­neh­men Sie dem Klein­ge­druck­ten oder fra­gen direkt beim Ver­si­che­rer nach. 

Infek­ti­ons­krank­hei­ten

Infek­ti­ons­krank­hei­ten kön­nen mit­ver­si­chert wer­den. Dann erhal­ten Sie Geld von der Unfall­ver­si­che­rung, wenn Sie zum Bei­spiel von Zecken oder ande­ren Tie­ren gebis­sen wer­den und Sie sich eine schmerz­haf­te Infek­ti­on ein­han­deln. Übli­cher­wei­se gilt die­ser Schutz auch für Infek­tio­nen von Wun­den, die nicht auf einen Biss oder ver­gleich­ba­res ent­stan­den sind. 

Inva­li­di­täts­leis­tun­gen / Gliedertaxe

Dies ist einer der wich­tigs­ten Aspek­te einer Unfall­ver­si­che­rung. Die Glie­derta­xe bestimmt, wie viel Geld Sie bei Ver­lust oder dau­er­haf­ter Schä­di­gung von Kör­per­tei­len und Sin­nen bekom­men. Die Ver­si­che­run­gen bewer­ten die Kör­per­tei­le nicht ein­heit­lich. So kann es zum Bei­spiel sein, dass Sie von einer Ver­si­che­rung für den Ver­lust eines Dau­mens nur 20 Pro­zent der Aus­zah­lungs­sum­me bei Voll­in­va­li­di­tät erhal­ten, von einer ande­ren hin­ge­gen 30 Prozent. 

Soll­ten durch ein Ereig­nis meh­re­re Glied­ma­ßen in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den, wer­den die Pro­zent­wer­te addiert, jedoch nur bis zu 100 Pro­zent, was der Voll­in­va­li­di­tät ent­spricht. Sie soll­ten gene­rell auf hohe Aus­zah­lun­gen ach­ten, aber vor allem bei Glied­ma­ßen, die für Sie und Ihren Beruf beson­ders wich­tig sind. Für eine Schreib­kraft ist der Ver­lust der Hand sicher­lich schwer­wie­gen­der als der eines Fußes. 

Kos­me­ti­sche Operationen

Kei­ne Unfall­ver­si­che­rung zahlt kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, die nicht not­wen­dig sind. Eine Brust­ver­klei­ne­rung oder ‑ver­grö­ße­rung wird sicher nicht bezahlt. Die kos­me­ti­sche OP muss als Unfall­fol­ge not­wen­dig sein. Das ist zum Bei­spiel der Fall, wenn Sie nach einem Unfall schwer ent­stellt sind. 

Kran­ken­haus­ta­ge­geld & Genesungsgeld

Kran­ken­haus­ta­ge­geld ist eine sinn­vol­le Leis­tung einer Unfall­ver­si­che­rung, falls Sie nicht bereits eine Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben. Für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Kran­ken­haus blei­ben müs­sen, erhal­ten Sie von der Ver­si­che­rung den ver­ein­bar­ten Betrag, zum Bei­spiel 50 Euro. 

Das Gene­sungs­geld ergänzt das Kran­ken­haus­ta­ge­geld, sodass Sie im End­ef­fekt mehr Geld bekom­men. Bei bei­den Gel­dern geht es nicht nur um die Höhe, son­dern auch um die Dau­er. In der Regel wird Kran­ken­haus­ta­ge­geld maxi­mal zwei Jah­re lang gezahlt. Rich­tig gute Tari­fe zah­len sogar bis zu 1.000 Tage und län­ger, auch wenn das Geld wahr­schein­lich eine Ihrer klei­ne­ren Sor­gen sein dürf­te, wenn Sie schon zwei Jah­re lang im Kran­ken­haus blei­ben mussten. 

Das Gene­sungs­geld wird in der Regel kür­zer aus­ge­zahlt, bei­spiels­wei­se für maxi­mal 100 Tage. 

Mel­de­frist bei Unfalltod

Wenn Sie durch einen Unfall ster­ben, haben Ihre Ange­hö­ri­gen im Regel­fall Ansprü­che auf Leis­tun­gen durch den Ver­si­che­rer. Damit die­se Leis­tun­gen erbracht wer­den kön­nen, muss die Unfall­ver­si­che­rung über den Tod des Ver­si­che­rungs­neh­mers infor­miert wer­den. Die­se Frist soll­te mög­lichst lang sein. 

Ver­mut­lich haben Ihre Ange­hö­ri­gen ande­re Sor­gen, wenn Sie von Ihrem Tod erfah­ren. Zumin­dest ande­re Sor­gen, als das Geld der Ver­si­che­rung. Vie­le Tari­fe las­sen Ihren Ange­hö­ri­gen 48 Stun­den Zeit, um Ihren Tod zu mel­den. Es gibt sicher­lich sehr vie­le Men­schen, die in den ers­ten zwei Tagen nach dem Ver­lust eines gelieb­ten Men­schen noch nicht dar­an den­ken, dass die Ver­si­che­rung infor­miert wer­den muss. 

Gute Unfall­ver­si­che­rer las­sen den Ange­hö­ri­gen min­des­tens 14 Tage lang Zeit. In zwei Wochen nach dem Tod ist zumin­dest im Nor­mal­fall alles wie­der auf dem Weg zurück zur Nor­ma­li­tät. Spä­tes­tens nach der Bei­set­zung ist dann auch die Ruhe da, sich um offi­zi­el­le Ange­le­gen­hei­ten wie Ver­si­che­run­gen zu küm­mern. Vie­le Men­schen erfah­ren auch erst dann, dass eine Unfall­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Oder wis­sen Sie wel­che Ihrer Ange­hö­ri­gen eine Unfall­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben? Schließ­lich ist die Unfall­ver­si­che­rung eher sel­ten das Top-The­ma eines jeden Gesprächs. Und wenn Sie von der Ver­si­che­rung wis­sen, wie wahr­schein­lich den­ken Sie in vier Jah­ren direkt nach dem plötz­li­chen Unfall­tod des Ver­si­che­rungs­neh­mers daran? 

Pro­mil­le­gren­ze am Steuer

Die­ser Aspekt ist hei­kel, aber nicht zu ver­nach­läs­si­gen. Vor­ne­weg: Die Ver­si­che­rung ist kein Frei­brief für ver­ant­wor­tungs­lo­ses Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss. Auch setzt sie nicht die gesetz­li­che Pro­mil­le­gren­ze außer Kraft. Wenn Sie im Voll­rausch einen Unfall erlei­den, zahlt eine Unfall­ver­si­che­rung für gewöhn­lich auch nicht, da Sie die Alko­ho­li­sie­rung, auf wel­che der Unfall zurück­zu­füh­ren ist, selbst her­bei­ge­führt haben. 

Um recht­lich auf der siche­ren Sei­te zu sein, ent­hal­ten die meis­ten Unfall­ver­si­che­run­gen eine soge­nann­te Alko­hol­klau­sel. Dar­in ist fest­ge­legt, bis zu wel­cher Pro­mil­le­gren­ze ein Unfall noch als Leis­tungs­fall behan­delt wird und wann nicht mehr. Liegt Ihr Alko­hol­pe­gel wäh­rend des Unfalls unter­halb der Gren­ze, gibt es in der Regel kaum Pro­ble­me mit der Ver­si­che­rung. Liegt er dar­über, wird geprüft, ob der Alko­hol den Unfall maß­geb­lich aus­ge­löst hat. Wenn Sie von einem Rad­fah­rer von hin­ten ange­fah­ren wer­den und sich dabei ver­let­zen, spielt Ihr Blut­al­ko­hol als Opfer für die Unfall­ver­si­che­rung übli­cher­wei­se kei­ne Rol­le, denn der Rad­fah­rer hat Sie ja schließ­lich ange­fah­ren und Sie hät­ten ihn auch stock­nüch­tern nicht kom­men sehen können. 

Da Alko­hol­ein­fluss in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen unter­schied­lich gefähr­lich ist, gibt es meh­re­re Gren­zen. Der nied­rigs­te Wert gilt für das Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs. Haben Sie mit einem Blut­al­ko­hol­pe­gel ober­halb der Pro­mil­le­gren­ze einen Auto­un­fall, zahlt die Unfall­ver­si­che­rung nicht. Aller­dings ist fest­zu­hal­ten, dass der Alko­hol­kon­sum den Unfall aus­ge­löst haben muss. 

Wenn Sie zum Bei­spiel mit dem Auto unter­wegs sind und plötz­lich bricht an einem Baum am Stra­ßen­rand ein schwe­rer Ast ab und fällt Ihnen aufs Auto­dach, wes­we­gen Sie vor Schreck von der Stra­ße abkom­men, wird der Unfall­scha­den im Nor­mal­fall regu­liert, da die­ser Unfall genau­so nüch­tern hät­te gesche­hen kön­nen. Fällt der Ast aufs Dach weil Sie betrun­ken gegen den Baum gefah­ren sind, bekom­men Sie kein Geld. Für Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger gel­ten in der Regel höhe­re Promillegrenzen. 

Auch am Arbeits­platz spielt der Pro­mil­le­wert eine Rol­le. Alko­ho­li­siert soll­te sowie­so nie­mand arbei­ten und in vie­len Unter­neh­men ist der Alko­hol­kon­sum am Arbeits­platz gene­rell strikt unter­sagt. Wenn es aber mal etwas zu fei­ern gibt, wird oft aber eine Aus­nah­me gemacht. Wenn Sie gering­fü­gig alko­ho­li­siert einen Arbeits­un­fall haben, gilt die­ser als Arbeits­un­fall, wenn er auch nüch­tern hät­te pas­sie­ren kön­nen. Wenn Sie zum Bei­spiel eine schwe­re Kis­te tra­gen, wel­che Sie ver­se­hent­lich los­las­sen, sodass sie Ihnen auf den Fuß fällt, liegt das nicht grund­le­gend am Alko­hol. Wenn Sie aber schwan­kend ver­su­chen sich hin­zu­set­zen, dabei den Büro­stuhl ver­feh­len und sich das Steiß­bein bre­chen, wird das wahr­schein­lich nicht als Arbeits­un­fall gewer­tet. In die­sem Fall wäre Ihre pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung Ihr Ansprechpartner. 

Ren­te oder Einmalzahlung

Sie kön­nen die Leis­tun­gen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung als Ein­mal­zah­lung inklu­si­ve einer dau­er­haf­ten Unfall­ren­te bekom­men. Bei der Ein­mal­zah­lung erhal­ten Sie im Leis­tungs­fall die ent­spre­chen­de Sum­me bezahlt bzw. es wer­den die Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Sum­me über­nom­men. Die­se Form der Unfall­ver­si­che­rung ist oft die güns­ti­ge­re Vari­an­te, da das Risi­ko für die Ver­si­che­rung leich­ter zu kal­ku­lie­ren ist. Die Unfall­ver­si­che­rung ver­hält sich ähn­lich wie eine Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung, wel­che im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung die ver­ein­bar­te Sum­me auszahlt. 

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Unfall­ren­te ist meist etwas teu­rer und mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ver­glei­chen. Die­se bie­tet jedoch bes­se­re Leis­tun­gen, denn der BU ist es egal, wodurch die Berufs­un­fä­hig­keit ent­stan­den ist. Wich­tig ist nur, dass die Leis­tun­gen erbracht wer­den, wenn man sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kann. 

Bei der Unfall­ver­si­che­rung muss für die Aus­zah­lung der Unfall­ren­te eine Inva­li­di­tät von min­des­tens 50 Pro­zent vor­lie­gen. Vor­her wird die Ren­te nicht aus­ge­zahlt. Zudem muss die Inva­li­di­tät durch einen Unfall ent­stan­den sein. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die bes­se­re, wenn auch etwas teu­re­re Lösung, da sie auch bei Krank­heit leis­tet. Wenn Sie sich auf­grund der Ren­ten­leis­tung für die Unfall­ver­si­che­rung inter­es­sie­ren, soll­ten Sie in jedem Fall prü­fen, ob die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht viel­leicht doch die bes­se­re Wahl ist. 

Schmer­zens­geld bei Knochenbrüchen

Schmer­zens­geld ist in den meis­ten Fäl­len an das Kran­ken­haus­ta­ge­geld gebun­den. Wenn Sie einen Kno­chen­bruch erlei­den, bekom­men Sie etwas Geld von Ihrer Unfall­ver­si­che­rung. Die­ser Aspekt kann jedoch ver­nach­läs­sigt wer­den, denn die Sum­men sind meist recht nied­rig und betra­gen meist nur weni­ge hun­dert Euro. 

Das Schmer­zens­geld soll­te für die Ent­schei­dung nicht maß­ge­bend sein. Wenn Sie aller­dings ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld ver­si­chern, ist das ein net­ter Zusatz, den Sie neben­bei mit­neh­men können. 

Ver­gif­tun­gen durch Dämp­fe, Gase oder Nahrungsmittel

Eine Nah­rungs­mit­tel­ver­gif­tung ist sehr ärger­lich und äußert sich in Form von Fie­ber, Durch­fall, Erbre­chen, Übel­keit oder Bauch­krämp­fen. Im Nor­mal­fall geht sie inner­halb weni­ger Tage von allei­ne wie­der weg. In beson­ders schlim­men Fäl­len kann sie aber auch töd­lich enden, das hängt von dem aus­lö­sen­den Gift bzw. Bak­te­ri­um ab. 

Der Tod durch Lebens­mit­tel­ver­gif­tung ist eher sel­ten. Auch dau­er­haf­te Schä­den kom­men infol­ge einer Lebens­mit­tel­ver­gif­tung nicht häu­fig vor. Die­se müs­sen aber gege­ben sein, damit die Unfall­ver­si­che­rung Leis­tun­gen erbringt. Die­ser Punkt soll­te für die Wahl der rich­ti­gen Unfall­ver­si­che­rung wohl nicht ent­schei­dend sein. 

Gefähr­li­cher sind da noch Dämp­fe und Gase. Wenn Ihre Gas­ther­me bei­spiels­wei­se nicht rich­tig funk­tio­niert, kön­nen gif­ti­ge Gase aus­strö­men, die Sie gar nicht rie­chen. Ein Bei­spiel dafür ist Koh­len­mon­oxid. Koh­len­mon­oxid ist leich­ter als Luft und steigt nach oben. Wird die Koh­len­mon­oxid­be­las­tung zu hoch, zeigt sich das in Form von Kon­zen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten, Benom­men­heit, Schwin­del oder Kopf­schmer­zen. Die­se Sym­pto­me wer­den oft ein­fach für Erschöp­fung und Müdig­keit gehal­ten. Koh­len­mon­oxid ver­hin­dert, dass Sau­er­stoff ins Blut gelangt, was zu dau­er­haf­ten Gehirn- und Gewe­be­schä­den sowie bei einer zu star­ken Ver­gif­tung zum Tod füh­ren kann. 

Wenn Sie eine Gas­ther­me oder einen Kamin haben, ist die Gefahr durch das farb- und geruch­lo­se Gift all­ge­gen­wär­tig. Eine Ver­si­che­rung gegen der­ar­ti­ge Gase kann dem­nach sinn­voll sein. Beson­ders wich­tig ist die­ser Aspekt, wenn Sie beruf­lich mit Duns­ten, Gasen und Dämp­fen in Kon­takt kom­men, allein schon, um sich für den Fall von schlei­chen­den Ver­gif­tun­gen oder Lang­zeit­fol­gen zu versichern. 

Zahn­ersatz

Zahn­ersatz ist teu­er. Wenn Sie kei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben, soll­te Zahn­ersatz über die Unfall­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sein. Sie bekom­men dann kein Geld, wenn Ihre Zäh­ne krank wer­den und behan­delt wer­den müs­sen. Aber immer­hin sind Sie geschützt, wenn Ihre Zäh­ne infol­ge eines Unfalls beschä­digt werden. 

Hier kommt es beson­ders auf die Details ein. So zah­len man­che Ver­si­che­run­gen nur für den Ver­lust oder Teil­ver­lust von sicht­ba­ren Zäh­nen, bei­spiels­wei­se Schnei­de- und Eck­zäh­ne. Ande­re hin­ge­gen ver­si­chern alle natür­li­chen Zäh­ne. Auch auf die Sum­me kommt es an. Wenn Sie zum Bei­spiel so unglück­lich stür­zen, dass meh­re­re Zäh­ne beschä­digt wer­den, kom­men Sie mit 10.000 Euro schnell an die Gren­ze des mach­ba­ren. 30.000 Euro soll­ten es hier schon sein. 

Wie fin­de ich die bes­te Unfallversicherung?

Die ein­fachs­te Mög­lich­keit, eine gute Unfall­ver­si­che­rung zu fin­den, ist ein Unfall­ver­si­che­rungs­ver­gleich mit einem Tarif­rech­ner im Inter­net. Ein sol­cher Ver­gleich ist für Sie als Nut­zer mit kei­ner­lei Kos­ten ver­bun­den. Natür­lich bie­ten die Ver­gleichs­por­ta­le ihre Diens­te nicht nur aus rei­ner Freund­lich­keit an, sie wol­len natür­lich auch Geld ver­die­nen. Das tun sie mit Wer­bung und Pro­vi­sio­nen der Versicherungen. 

Wenn eine Ver­si­che­rung über einen Ver­gleichs­rech­ner abge­schlos­sen wird, erhält der Anbie­ter von der Ver­si­che­rung eine Pro­vi­si­on. Auf die­se Wei­se kön­nen sol­che Rech­ner kos­ten­los ange­bo­ten wer­den. Soll­ten Sie bei einem Anbie­ter lan­den, der für die Nut­zung des Rech­ners oder die Ver­mitt­lung Ihrer neu­en Unfall­ver­si­che­rung Geld haben möch­te, suchen Sie sich bit­te umge­hend ein ande­res Vergleichsportal. 

Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleichs­rech­ner kann nur die Tari­fe anzei­gen, die ihm bekannt sind. Soll­te ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nicht wol­len, dass der Rech­ner sei­ne Tari­fe anzeigt, erschei­nen sie auch nicht. Folg­lich ist es nicht unmög­lich, dass es irgend­wo noch einen bes­se­ren oder güns­ti­ge­ren Tarif gibt als der Rech­ner vorschlägt. 

Für den eigent­li­chen Ver­gleich sind nicht vie­le Anga­ben not­wen­dig. Sie geben an, wen Sie ver­si­chern wol­len, wann Sie gebo­ren sind und wel­chen Beruf Sie aus­üben. Anschlie­ßend geben Sie die gewünsch­te Ver­si­che­rungs­sum­me ein und geben an, ob Sie Zusatz­leis­tun­gen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Unfall­ren­te ver­si­chern möchten. 

Danach wird Ihnen eine Lis­te zahl­rei­cher Unfall­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe ange­zeigt, die Ihre Grund­vor­ga­ben erfül­len. Auf den ers­ten Blick sehen Sie direkt die wich­tigs­ten Leis­tun­gen sowie die Höhe der Beiträge. 

Mit einem ein­fa­chen Maus­klick kön­nen Sie sich die genau­en Details der jewei­li­gen Tari­fe anzei­gen las­sen. Außer­dem haben Sie die Mög­lich­keit, meh­re­re Unfall­ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len und sich die Tarif­de­tails in einer tabel­la­ri­schen Über­sicht neben­ein­an­der anzei­gen zu las­sen. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich die ein­zel­nen Tari­fe von­ein­an­der unterscheiden. 

Wenn Sie sich für einen Tarif beson­ders inter­es­sie­ren, kön­nen Sie sich ein kos­ten­lo­ses Ange­bot zuschi­cken las­sen. Haben Sie sich dage­gen bereits ent­schie­den, kön­nen Sie Ihre neue Unfall­ver­si­che­rung direkt online bean­tra­gen. Sobald der Antrag abge­sen­det ist, ist die Ver­si­che­rung Ihr Ansprech­part­ner. Das Por­tal hat mit dem Ver­si­che­rungs­ver­trag direkt nichts zu tun. Alles was Sie mit der Ver­si­che­rung klä­ren müs­sen, klä­ren Sie direkt mit die­ser, ohne Umweg über das Vergleichsportal.