Eine Unfallversicherung versichert finanzielle Schäden, die Ihnen durch einen Unfall entstehen. Wenn Sie arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Sollten Sie einen Arbeitsunfall erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung dafür zuständig, deren Beiträge der Arbeitgeber entrichtet. Die private Unfallversicherung gilt auch für den privaten Bereich. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie zudem die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erweitern. Sollten Sie einen Arbeitsunfall haben, bekommen Sie von beiden Unfallversicherungen Geld bzw. vereinbarte Leistungen.
Ein Großteil der Unfälle ereignet sich in der Freizeit. Sollte Ihnen etwas zustoßen, bekommen Sie Geld von der privaten Unfallversicherung. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie nach einem Unfall invalide sind. Dann zahlt die Versicherung eine bestimmte Summe aus. Wirklich gute Unfallversicherungen leistet auch eine lebenslange Rente sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Brauche ich eine Unfallversicherung?
Wie zuvor erwähnt, ereignen sich die meisten Unfälle während der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle in der Freizeit nicht zuständig. Wenn Sie zum Beispiel ausrutschen, ungünstig fallen und sich einen Kreuzbandriss zuziehen, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten. Ansprüche auf Krankenhaustagegeld haben Sie dort zum Beispiel nicht. Auch ein Schmerzensgeld wird nicht von der Krankenkasse gezahlt.
Wenn Sie einen solchen Unfall erleiden, bekommen Sie zusätzliches Geld von der Unfallversicherung. Sollten Sie zum Beispiel nach einem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen sein, können Sie von dem Geld den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung bezahlen. Das Geld der gesetzlichen Krankenversicherung reicht hierfür normalerweise nicht aus.
Sollten Sie monatlich ein paar Euro über haben, können Sie eine Unfallversicherung abschließen. Diese ist eine sinnvolle Ergänzung zur Krankenversicherung. Alleroberste Priorität hat die Unfallversicherung nicht, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind wichtiger. Als drittwichtigste Versicherung wird oft die Rechtsschutzversicherung genannt. Haben Sie diesen Grundschutz abgeschlossen, ist eine Unfallversicherung sicherlich keine schlechte Idee.
Wichtig ist es, zu bedenken, dass viele Leistungen nur erbracht werden, wenn dauerhafte Schäden entstehen. Das ist mit der sogenannten Gliedertaxe geregelt. Wenn Sie durch einen Unfall beide Beine verlieren, bekommen Sie mehr Geld, als wenn Sie nur einen Finger verlieren. Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld werden im Normalfall aber auch ohne dauerhafte Beeinträchtigung geleistet.
Was kostet eine Unfallversicherung?
Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab. Einer davon ist Ihr Beruf. Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben, ist die Unfallversicherung ebenso zuständig wie die gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Als Bürokraft ist Ihr Unfallrisiko geringer als wenn Sie einen riskanten Handwerksberuf ausüben. Dementsprechend zahlt ein körperlich tätiger Handwerker für den gleichen Versicherungsschutz etwas höhere Beiträge als eine überwiegend sitzend tätige Schreibkraft.
Die gewünschten Leistungen spielen natürlich ebenfalls eine große Rolle. Wenn Sie im Falle eines Unfalls bis zu 100.000 Euro bekommen möchten, zahlen Sie niedrigere Beiträge als jemand, der gerne bis zu 300.000 Euro haben möchte.
Um trotzdem eine Antwort auf die Frage nach den Kosten einer Unfallversicherung zu geben: In einem wenig riskanten Beruf gibt es eine Unfallversicherung mit guten Leistungen schon für fünf bis zehn Euro im Monat.
Was ist bei einer Unfallversicherung zu beachten?
Zunächst ist die Deckungssumme wichtig. Wir empfehlen eine Summe von 200.000 Euro. Ansonsten ist es wichtig, dass Sie die Leistungen versichern, auf die Sie besonderen Wert legen. Wenn Sie beruflich oder in Ihrer Freizeit gerne tauchen, sollten Sie zum Beispiel Tauchschäden mitversichern. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Leistungen der Unfallversicherung genauer vorstellen.
Bergung & Transport
Bergung und Transport werden oftmals kaum berücksichtigt, denn es ist ja klar, wenn man einen Unfall hat, ruft man den Notruf und dieser schickt einen Krankenwagen, der einen ins Krankenhaus bringt. Bis auf evtl. eine kleine Zuzahlung übernimmt das die Krankenversicherung.
So einfach ist es aber nicht immer. Nehmen Sie mal an, Sie machen Urlaub in den Bergen. Auf einer Bergwanderung bewegen Sie sich abseits der Wege. Plötzlich rutschen Sie aus und stürzen den Berg hinab. Zum Glück war der Sturz nicht tief, aber Sie hängen mit dem Bein in einer Felsspalte fest und spüren darüber hinaus, dass es gebrochen ist.
Jetzt muss erstmal ein Rettungswagen her. Wenn die Stelle nicht erreichbar ist, muss ein Hubschrauber angefordert werden. Sollten die Rettungskräfte Ihr Bein nicht so einfach aus der Spalte heraus ziehen können, müssen noch Fachkräfte anrücken, die den Fels um Ihr Bein herum abtragen. Bis Sie mit dem Hubschrauber auf dem Weg ins Krankenhaus sind ist viel Zeit vergangen und in dieser Zeit sind sehr hohe Kosten entstanden, eben genau durch die Bergung durch Fachkräfte und den Transport per Hubschrauber.
Vielleicht werden Sie auch in einen schweren Autounfall verwickelt und Sie liegen mit Ihrem Fahrzeug in irgendeinem Graben und Ihr Bein ist so schlimm verletzt und eingeklemmt, dass eine Rettung nur mit Spezialwerkzeug ohne Amputation möglich ist. In so einem Fall kostet die Rettung auch schnell mehrere tausend Euro. Sie sollten daher darauf achten, dass derartige Kosten versichert sind.
Erhöhte Kraftanstrengung
Auch erhöhte Kraftanstrengung sollte versichert sein. Erhöhte Kraftanstrengungen bezeichnet Schäden an Muskeln, Sehnen, Bändern, Gelenken etc. durch ungewöhnlich schwere Belastung. Angenommen, Sie helfen einem Freund beim Umzug. Sie gehen in die Knie, um einen schweren Schrank anzuheben. Dann heben Sie den Schrank an und lassen ihn gleich wieder fallen, weil ein schrecklicher Schmerz durch ihren Körper fährt. Sie haben sich eine schwere Muskel- oder Bänderverletzung zugezogen.
Erhöhte Kraftanstrengung versichert derartige Schäden. Wie fast immer kommt es auch hier auf die Details an, denn nicht jede Verletzung ist gleichermaßen versichert. Verletzungen von Knorpeln oder Bandscheiben sind meistens ausgeschlossen. Schäden an Gliedmaßen und der Wirbelsäule sind meist versichert. Ob zum Beispiel auch verrenkte Gelenke oder Bänder, Kapseln und Sehen versichert sind, entnehmen Sie dem Kleingedruckten oder fragen direkt beim Versicherer nach.
Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten können mitversichert werden. Dann erhalten Sie Geld von der Unfallversicherung, wenn Sie zum Beispiel von Zecken oder anderen Tieren gebissen werden und Sie sich eine schmerzhafte Infektion einhandeln. Üblicherweise gilt dieser Schutz auch für Infektionen von Wunden, die nicht auf einen Biss oder vergleichbares entstanden sind.
Invaliditätsleistungen / Gliedertaxe
Dies ist einer der wichtigsten Aspekte einer Unfallversicherung. Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Geld Sie bei Verlust oder dauerhafter Schädigung von Körperteilen und Sinnen bekommen. Die Versicherungen bewerten die Körperteile nicht einheitlich. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie von einer Versicherung für den Verlust eines Daumens nur 20 Prozent der Auszahlungssumme bei Vollinvalidität erhalten, von einer anderen hingegen 30 Prozent.
Sollten durch ein Ereignis mehrere Gliedmaßen in Mitleidenschaft gezogen werden, werden die Prozentwerte addiert, jedoch nur bis zu 100 Prozent, was der Vollinvalidität entspricht. Sie sollten generell auf hohe Auszahlungen achten, aber vor allem bei Gliedmaßen, die für Sie und Ihren Beruf besonders wichtig sind. Für eine Schreibkraft ist der Verlust der Hand sicherlich schwerwiegender als der eines Fußes.
Kosmetische Operationen
Keine Unfallversicherung zahlt kosmetische Operationen, die nicht notwendig sind. Eine Brustverkleinerung oder ‑vergrößerung wird sicher nicht bezahlt. Die kosmetische OP muss als Unfallfolge notwendig sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nach einem Unfall schwer entstellt sind.
Krankenhaustagegeld & Genesungsgeld
Krankenhaustagegeld ist eine sinnvolle Leistung einer Unfallversicherung, falls Sie nicht bereits eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abgeschlossen haben. Für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Krankenhaus bleiben müssen, erhalten Sie von der Versicherung den vereinbarten Betrag, zum Beispiel 50 Euro.
Das Genesungsgeld ergänzt das Krankenhaustagegeld, sodass Sie im Endeffekt mehr Geld bekommen. Bei beiden Geldern geht es nicht nur um die Höhe, sondern auch um die Dauer. In der Regel wird Krankenhaustagegeld maximal zwei Jahre lang gezahlt. Richtig gute Tarife zahlen sogar bis zu 1.000 Tage und länger, auch wenn das Geld wahrscheinlich eine Ihrer kleineren Sorgen sein dürfte, wenn Sie schon zwei Jahre lang im Krankenhaus bleiben mussten.
Das Genesungsgeld wird in der Regel kürzer ausgezahlt, beispielsweise für maximal 100 Tage.
Meldefrist bei Unfalltod
Wenn Sie durch einen Unfall sterben, haben Ihre Angehörigen im Regelfall Ansprüche auf Leistungen durch den Versicherer. Damit diese Leistungen erbracht werden können, muss die Unfallversicherung über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Diese Frist sollte möglichst lang sein.
Vermutlich haben Ihre Angehörigen andere Sorgen, wenn Sie von Ihrem Tod erfahren. Zumindest andere Sorgen, als das Geld der Versicherung. Viele Tarife lassen Ihren Angehörigen 48 Stunden Zeit, um Ihren Tod zu melden. Es gibt sicherlich sehr viele Menschen, die in den ersten zwei Tagen nach dem Verlust eines geliebten Menschen noch nicht daran denken, dass die Versicherung informiert werden muss.
Gute Unfallversicherer lassen den Angehörigen mindestens 14 Tage lang Zeit. In zwei Wochen nach dem Tod ist zumindest im Normalfall alles wieder auf dem Weg zurück zur Normalität. Spätestens nach der Beisetzung ist dann auch die Ruhe da, sich um offizielle Angelegenheiten wie Versicherungen zu kümmern. Viele Menschen erfahren auch erst dann, dass eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Oder wissen Sie welche Ihrer Angehörigen eine Unfallversicherung abgeschlossen haben? Schließlich ist die Unfallversicherung eher selten das Top-Thema eines jeden Gesprächs. Und wenn Sie von der Versicherung wissen, wie wahrscheinlich denken Sie in vier Jahren direkt nach dem plötzlichen Unfalltod des Versicherungsnehmers daran?
Promillegrenze am Steuer
Dieser Aspekt ist heikel, aber nicht zu vernachlässigen. Vorneweg: Die Versicherung ist kein Freibrief für verantwortungsloses Fahren unter Alkoholeinfluss. Auch setzt sie nicht die gesetzliche Promillegrenze außer Kraft. Wenn Sie im Vollrausch einen Unfall erleiden, zahlt eine Unfallversicherung für gewöhnlich auch nicht, da Sie die Alkoholisierung, auf welche der Unfall zurückzuführen ist, selbst herbeigeführt haben.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, enthalten die meisten Unfallversicherungen eine sogenannte Alkoholklausel. Darin ist festgelegt, bis zu welcher Promillegrenze ein Unfall noch als Leistungsfall behandelt wird und wann nicht mehr. Liegt Ihr Alkoholpegel während des Unfalls unterhalb der Grenze, gibt es in der Regel kaum Probleme mit der Versicherung. Liegt er darüber, wird geprüft, ob der Alkohol den Unfall maßgeblich ausgelöst hat. Wenn Sie von einem Radfahrer von hinten angefahren werden und sich dabei verletzen, spielt Ihr Blutalkohol als Opfer für die Unfallversicherung üblicherweise keine Rolle, denn der Radfahrer hat Sie ja schließlich angefahren und Sie hätten ihn auch stocknüchtern nicht kommen sehen können.
Da Alkoholeinfluss in unterschiedlichen Situationen unterschiedlich gefährlich ist, gibt es mehrere Grenzen. Der niedrigste Wert gilt für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Haben Sie mit einem Blutalkoholpegel oberhalb der Promillegrenze einen Autounfall, zahlt die Unfallversicherung nicht. Allerdings ist festzuhalten, dass der Alkoholkonsum den Unfall ausgelöst haben muss.
Wenn Sie zum Beispiel mit dem Auto unterwegs sind und plötzlich bricht an einem Baum am Straßenrand ein schwerer Ast ab und fällt Ihnen aufs Autodach, weswegen Sie vor Schreck von der Straße abkommen, wird der Unfallschaden im Normalfall reguliert, da dieser Unfall genauso nüchtern hätte geschehen können. Fällt der Ast aufs Dach weil Sie betrunken gegen den Baum gefahren sind, bekommen Sie kein Geld. Für Radfahrer und Fußgänger gelten in der Regel höhere Promillegrenzen.
Auch am Arbeitsplatz spielt der Promillewert eine Rolle. Alkoholisiert sollte sowieso niemand arbeiten und in vielen Unternehmen ist der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz generell strikt untersagt. Wenn es aber mal etwas zu feiern gibt, wird oft aber eine Ausnahme gemacht. Wenn Sie geringfügig alkoholisiert einen Arbeitsunfall haben, gilt dieser als Arbeitsunfall, wenn er auch nüchtern hätte passieren können. Wenn Sie zum Beispiel eine schwere Kiste tragen, welche Sie versehentlich loslassen, sodass sie Ihnen auf den Fuß fällt, liegt das nicht grundlegend am Alkohol. Wenn Sie aber schwankend versuchen sich hinzusetzen, dabei den Bürostuhl verfehlen und sich das Steißbein brechen, wird das wahrscheinlich nicht als Arbeitsunfall gewertet. In diesem Fall wäre Ihre private Unfallversicherung Ihr Ansprechpartner.
Rente oder Einmalzahlung
Sie können die Leistungen Ihrer Unfallversicherung als Einmalzahlung inklusive einer dauerhaften Unfallrente bekommen. Bei der Einmalzahlung erhalten Sie im Leistungsfall die entsprechende Summe bezahlt bzw. es werden die Kosten bis zur vereinbarten Summe übernommen. Diese Form der Unfallversicherung ist oft die günstigere Variante, da das Risiko für die Versicherung leichter zu kalkulieren ist. Die Unfallversicherung verhält sich ähnlich wie eine Dread Disease Versicherung, welche im Falle einer schweren Erkrankung die vereinbarte Summe auszahlt.
Die Unfallversicherung mit Unfallrente ist meist etwas teurer und mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen. Diese bietet jedoch bessere Leistungen, denn der BU ist es egal, wodurch die Berufsunfähigkeit entstanden ist. Wichtig ist nur, dass die Leistungen erbracht werden, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei der Unfallversicherung muss für die Auszahlung der Unfallrente eine Invalidität von mindestens 50 Prozent vorliegen. Vorher wird die Rente nicht ausgezahlt. Zudem muss die Invalidität durch einen Unfall entstanden sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bessere, wenn auch etwas teurere Lösung, da sie auch bei Krankheit leistet. Wenn Sie sich aufgrund der Rentenleistung für die Unfallversicherung interessieren, sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vielleicht doch die bessere Wahl ist.
Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
Schmerzensgeld ist in den meisten Fällen an das Krankenhaustagegeld gebunden. Wenn Sie einen Knochenbruch erleiden, bekommen Sie etwas Geld von Ihrer Unfallversicherung. Dieser Aspekt kann jedoch vernachlässigt werden, denn die Summen sind meist recht niedrig und betragen meist nur wenige hundert Euro.
Das Schmerzensgeld sollte für die Entscheidung nicht maßgebend sein. Wenn Sie allerdings ein Krankenhaustagegeld versichern, ist das ein netter Zusatz, den Sie nebenbei mitnehmen können.
Vergiftungen durch Dämpfe, Gase oder Nahrungsmittel
Eine Nahrungsmittelvergiftung ist sehr ärgerlich und äußert sich in Form von Fieber, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit oder Bauchkrämpfen. Im Normalfall geht sie innerhalb weniger Tage von alleine wieder weg. In besonders schlimmen Fällen kann sie aber auch tödlich enden, das hängt von dem auslösenden Gift bzw. Bakterium ab.
Der Tod durch Lebensmittelvergiftung ist eher selten. Auch dauerhafte Schäden kommen infolge einer Lebensmittelvergiftung nicht häufig vor. Diese müssen aber gegeben sein, damit die Unfallversicherung Leistungen erbringt. Dieser Punkt sollte für die Wahl der richtigen Unfallversicherung wohl nicht entscheidend sein.
Gefährlicher sind da noch Dämpfe und Gase. Wenn Ihre Gastherme beispielsweise nicht richtig funktioniert, können giftige Gase ausströmen, die Sie gar nicht riechen. Ein Beispiel dafür ist Kohlenmonoxid. Kohlenmonoxid ist leichter als Luft und steigt nach oben. Wird die Kohlenmonoxidbelastung zu hoch, zeigt sich das in Form von Konzentrationsschwierigkeiten, Benommenheit, Schwindel oder Kopfschmerzen. Diese Symptome werden oft einfach für Erschöpfung und Müdigkeit gehalten. Kohlenmonoxid verhindert, dass Sauerstoff ins Blut gelangt, was zu dauerhaften Gehirn- und Gewebeschäden sowie bei einer zu starken Vergiftung zum Tod führen kann.
Wenn Sie eine Gastherme oder einen Kamin haben, ist die Gefahr durch das farb- und geruchlose Gift allgegenwärtig. Eine Versicherung gegen derartige Gase kann demnach sinnvoll sein. Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn Sie beruflich mit Dunsten, Gasen und Dämpfen in Kontakt kommen, allein schon, um sich für den Fall von schleichenden Vergiftungen oder Langzeitfolgen zu versichern.
Zahnersatz
Zahnersatz ist teuer. Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, sollte Zahnersatz über die Unfallversicherung mitversichert sein. Sie bekommen dann kein Geld, wenn Ihre Zähne krank werden und behandelt werden müssen. Aber immerhin sind Sie geschützt, wenn Ihre Zähne infolge eines Unfalls beschädigt werden.
Hier kommt es besonders auf die Details ein. So zahlen manche Versicherungen nur für den Verlust oder Teilverlust von sichtbaren Zähnen, beispielsweise Schneide- und Eckzähne. Andere hingegen versichern alle natürlichen Zähne. Auch auf die Summe kommt es an. Wenn Sie zum Beispiel so unglücklich stürzen, dass mehrere Zähne beschädigt werden, kommen Sie mit 10.000 Euro schnell an die Grenze des machbaren. 30.000 Euro sollten es hier schon sein.
Wie finde ich die beste Unfallversicherung?
Die einfachste Möglichkeit, eine gute Unfallversicherung zu finden, ist ein Unfallversicherungsvergleich mit einem Tarifrechner im Internet. Ein solcher Vergleich ist für Sie als Nutzer mit keinerlei Kosten verbunden. Natürlich bieten die Vergleichsportale ihre Dienste nicht nur aus reiner Freundlichkeit an, sie wollen natürlich auch Geld verdienen. Das tun sie mit Werbung und Provisionen der Versicherungen.
Wenn eine Versicherung über einen Vergleichsrechner abgeschlossen wird, erhält der Anbieter von der Versicherung eine Provision. Auf diese Weise können solche Rechner kostenlos angeboten werden. Sollten Sie bei einem Anbieter landen, der für die Nutzung des Rechners oder die Vermittlung Ihrer neuen Unfallversicherung Geld haben möchte, suchen Sie sich bitte umgehend ein anderes Vergleichsportal.
Ein Versicherungsvergleichsrechner kann nur die Tarife anzeigen, die ihm bekannt sind. Sollte ein Versicherungsunternehmen nicht wollen, dass der Rechner seine Tarife anzeigt, erscheinen sie auch nicht. Folglich ist es nicht unmöglich, dass es irgendwo noch einen besseren oder günstigeren Tarif gibt als der Rechner vorschlägt.
Für den eigentlichen Vergleich sind nicht viele Angaben notwendig. Sie geben an, wen Sie versichern wollen, wann Sie geboren sind und welchen Beruf Sie ausüben. Anschließend geben Sie die gewünschte Versicherungssumme ein und geben an, ob Sie Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Unfallrente versichern möchten.
Danach wird Ihnen eine Liste zahlreicher Unfallversicherungstarife angezeigt, die Ihre Grundvorgaben erfüllen. Auf den ersten Blick sehen Sie direkt die wichtigsten Leistungen sowie die Höhe der Beiträge.
Mit einem einfachen Mausklick können Sie sich die genauen Details der jeweiligen Tarife anzeigen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mehrere Unfallversicherungen auszuwählen und sich die Tarifdetails in einer tabellarischen Übersicht nebeneinander anzeigen zu lassen. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich die einzelnen Tarife voneinander unterscheiden.
Wenn Sie sich für einen Tarif besonders interessieren, können Sie sich ein kostenloses Angebot zuschicken lassen. Haben Sie sich dagegen bereits entschieden, können Sie Ihre neue Unfallversicherung direkt online beantragen. Sobald der Antrag abgesendet ist, ist die Versicherung Ihr Ansprechpartner. Das Portal hat mit dem Versicherungsvertrag direkt nichts zu tun. Alles was Sie mit der Versicherung klären müssen, klären Sie direkt mit dieser, ohne Umweg über das Vergleichsportal.