Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Hausratversicherung wohl die wichtigste freiwillige Versicherung. Zumindest jeder, der einen eigenen Haushalt führt, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat, also alles, was sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet. Dazu gehören Möbel ebenso wie Kleidung, Geschirr oder Elektrogeräte.
Im Falle eines Schadens, beispielsweise durch Einbruch, Überspannung, Wasserschaden oder einen Wohnungsbrand, bekommen Sie von der Hausratversicherung Geld, um die Sachen zu ersetzen.
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Diese Frage lässt sich relativ leicht beantworten. Können Sie Ihren gesamten Hausrat von Ihrem Geld ersetzen? Dann lautet die Antwort nein. Können Sie das nicht, dann lautet sie ja. Wie die meisten Menschen wissen Sie vermutlich nicht, wie viel Ihr Hausrat insgesamt wirklich wert ist. Schätzen Sie doch einfach mal, wie viel Geld Sie benötigen, um Ihre Wohnung so einzurichten und auszustatten, wie sie gerade ist, inklusive Ihrer Kleidung, Bücher und so weiter. Schreiben Sie diese Summe auf.
Nun nehmen Sie sich einen Stift und einen Block. Dann gehen Sie durch jeden Raum und notieren den etwaigen Wiederbeschaffungswert aller Gegenstände. Öffnen Sie auch Ihren Küchenschrank und schätzen den Wiederbeschaffungswert sämtlicher Gläser, Teller und Tassen. Ebenso öffnen Sie Ihren Kleiderschrank. Alles darin zählt, von der Badelatsche über Hosen, Kleider, Unterwäsche bis hin zum Designeranzug. Den Wert der Möbel notieren Sie selbstverständlich auch.
Denken Sie daran, den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert aufzuschreiben. Es geht dabei darum, sich den Gegenstand in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Wenn Sie denken, die alten Socken in Ihrer Schublade sind wertlos, kann das stimmen, Sie würden sicher nicht viel Geld dafür bekommen, wenn Sie sie jemandem zum Kauf anbieten. Müssten Sie aber jedes Paar ersetzen, kommen da schon einige Euro zusammen. Bei Elektrogeräten gilt das auch. Falls Sie sich vor zwei Jahren einen High-End-Fernseher gekauft haben, bekommen Sie das Geld, um sich einen neuen Fernseher in der Größe mit der Ausstattung zu kaufen. Einen Anspruch auf das aktuelle Top-Modell haben Sie nicht, auch wenn der Fernseher das absolute Top-Modell war, als Sie ihn gekauft haben. Sie bekommen die Summe, die ein gleichwertiger Fernseher aktuell kostet.
Ideelle Werte zählen dabei übrigens nicht. Wenn Sie vielleicht einen uralten Schrank von Ihrer Großmutter im Schlafzimmer haben, den Sie für kein Geld der Welt hergeben würden, nehmen Sie trotzdem den Wert, den ein neuer Schrank in dieser Größe kosten würde.
Anschließend vergleichen Sie den Schätzwert mit dem soeben ermittelten Wert. Sollten die Werte in etwa übereinstimmen, möchten wir herzlich gratulieren, dann können Sie sehr gut schätzen. In den allermeisten Fällen liegt der Schätzwert nämlich deutlich unter dem realen Wiederbeschaffungswert.
Nun wissen Sie, was Sie für die Neueinrichtung Ihrer Wohnung bezahlen müssten. Wenn Sie sich das nicht mal eben leisten können, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Selbst gute Versicherungen kosten in der Regel kaum fünf Euro im Monat, wobei sich die Beiträge natürlich an dem Versicherungswert orientieren. Der Hausrat einer kleinen Studentenwohnung ist sicherlich deutlich weniger wert, als der eines luxuriösen 100 qm-Apartments.
Was leistet eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollte durch Fremdeinwirkung ein Schaden entstehen, bekommen Sie Geld, um die Schäden reparieren zu lassen oder einen neuen Gegenstand gleicher Art und Güte zu kaufen. Versicherte Schäden sind zum Beispiel Schäden durch Überspannung, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
Üblicherweise ist auch Raub versichert. Sollten Sie auf der Straße ausgeraubt werden, bekommen Sie den Wert der geraubten Gegenstände ersetzt. Bei den meisten Versicherern ist auch versuchter Raub mitversichert. Sollte Sie jemand bedrohen und unter Gewaltandrohung die Herausgabe Ihres Smartphones verlangen, können Sie es dem Räuber geben und Anzeige erstatten. Von der Versicherung bekommen Sie Geld für ein gleichwertiges Ersatzgerät.
In den allermeisten Hausratversicherungs-Policen steht bei der Definition von Hausrat eine Formulierung wie „Gegenstände, die sich üblicherweise in Ihrer Wohnung befinden“. Das bedeutet, dass Sie auch versichert sind, wenn Sie beispielsweise Ihren Laptop mit zu Freunden nehmen. Übernachten Sie dort und jemand bricht ein und stiehlt ihn, bekommen Sie Geld für den Ersatz.
Neben dem eigentlichen Hausrat sind oft auch die Folgen des Schadens versichert. Wenn ein Einbrecher das Schloss aufbricht und dabei das Schloss zerstört und die Tür beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung auch dafür die Kosten. Es ist auch möglich, dass Sie nach einem Vorfall eine Weile nicht mehr in Ihrer Wohnung leben können, beispielsweise nach einem Wasserschaden oder einem Feuer. Sie müssen dann nicht bei Nachbarn oder Freunden unterkommen, sondern können sich für eine Weile auf Kosten der Versicherung ein Hotelzimmer mieten.
Welche Schäden versichert eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung versichert ihren Hausrat gegen beinahe allen Schäden, die nicht durch höhere Gewalt oder Vorsatz entstehen. Mit einer Elementarschädenversicherung als Zusatzoption können Sie Ihren Hausrat auch gegen Überschwemmung, Erdbeben und sogar Vulkanausbruch versichern. Gegen selbst verschuldete Schäden versichern sie Tarife, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden übernimmt hingegen keine Hausratversicherung.
In der nachfolgenden Liste können Sie sehen, welche Schäden mit einer Hausratversicherung ohne Zusatzoptionen versicherbar sind. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsschutz in jedem angebotenen Tarif enthalten ist. Sollten Sie auf eine Schadenart besonders viel Wert legen, achten Sie darauf, dass diese auch in ihrem Wunschtarif versichert ist. Besonderheiten, die nur wenige Versicherer anbieten, sind in der Liste nicht enthalten. Im Normalfall versicherbar sind folgende Schäden:
- Brand
- Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
- Diebstahl von Hausrat aus Kfz (Elektrogeräte, Geld, Wertsachen i.d.R. ausgeschlossen)
- Diebstahl von Kinderwagen (auch aus Hausflur oder Treppenhaus)
- Einbruchdiebstahl
- Explosion und Implosion
- Grobe Fahrlässigkeit
- Leitungswasser
- Mehrkosten für Leitungswasser nach Rohrbruch
- Nutzwärme
- Raub
- Rauch und Ruß
- Schäden außerhalb des Gebäudes auf versichertem Grundstück
- Scheck- und Kreditkartenmussbrauch nach Einbruchdiebstahl
- Seng- und Schmorschäden (Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut i.d.R. ausgeschlossen)
- Sturm und Hagel
- Überspannungsschäden an Elektrogeräten
- Vandalismus
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
Neben den Schadenarten ist auch wichtig, wo Ihre Hausratversicherung greift. Üblicherweise ist der Hausrat in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus sowie in Garagen auf dem versicherten Grundstück versichert. Sollten Sie einen Teil Ihres Hausrats eine längere Zeit mit sich führen, zum Beispiel Ihren Laptop auf einer längeren Geschäftsreise, ist die Außenversicherung wichtig, die eine entsprechend hohe Deckungssumme wie auch Aufenthaltsdauer bieten sollte.
Neben diesen Leistungen sind meistens auch zusätzliche Kosten versichert. Müssen Sie nach einem Leistungsfall Ihren Hausrat abtransportieren und irgendwo einlagern müssen, sollte dies versichert sein. Gleiches gilt für Gebäudereparaturkosten nach Einbruchdiebstahl. Sollte ein Einbrecher schwere Schäden an Haus oder Wohnung verursachen, bekommen Sie die Kosten für die Reparaturen erstattet.
Ebenfalls versichert sein sollten Aufräumungs- und Schutzkosten. Sollte Ihr Haus bewacht werden müssen, weil bei einem Einbruchdiebstahl die Tür zerstört wurde, bekommen Sie die Kosten erstattet. Nach einem Feuer muss der entstandene Schutt abtransportiert werden. Auch die Kosten dafür sollten von der Versicherung übernommen werden.
Hotelkosten sollten ebenfalls versichert sein. Sollten Sie nach einem Vorfall vorläufig in ein Hotel ziehen müssen, entstehen Ihnen dann keine weiteren finanziellen Schäden. Die meisten Versicherer übernehmen Hotelkosten von mindestens 100 Euro pro Tag für bis zu mindestens drei Monate.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Die Kosten einer Hausratversicherung lassen sich nicht pauschalisieren. Das ist bei Versicherungen generell nicht möglich. Die Beiträge werden anhand der Versicherungssumme bemessen. Ein weiterer Faktor ist das Schadenrisiko. Wenn Sie in einer Gegend mit einer hohen Kriminalitäts- oder Einbruchsrate wohnen, zahlen Sie vermutlich höhere Beiträge, als wenn Sie eine gemütliche Wohnung am Stadtrand oder auf dem Land bewohnen.
Um trotzdem einen ungefähren Wert zu benennen: In Berlin gibt es eine Hausratversicherung für eine 50 qm-Wohnung schon für unter 50 Euro pro Jahr. Auf den Monat heruntergerechnet sind das etwas über vier Euro. Das Geld hat man in der Regel selbst als Student am Monatsende über. Die Versicherung ist auch umso wichtiger, je weniger Geld man selbst hat. Bleibt am Monatsende nicht viel übrig, haben Sie es umso schwerer, den kompletten Hausrat zu ersetzen.
Weitere Kostenfaktoren sind Zusatzwünsche wie eine Glasversicherung oder die Versicherung gegen weitere Elementarschäden. Sollten Sie in einem Gebiet wohnen, in dem es zu Überschwemmungen kommen kann, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die daraus resultierenden Schäden versichert sind oder, ob Sie solche Schäden mit einer Elementarschadenversicherung absichern müssen. Leben Sie dagegen im zweiten Stock mitten in der Stadt, brauchen Sie eine solche Versicherung wahrscheinlich eher nicht.
Was gibt es bei einer Hausratversicherung zu beachten?
Bei einer Hausratversicherung geht es darum, dass der tatsächliche Wert des Hausrats zu möglichst niedrigen Beiträgen versichert ist. Generell ist es sehr wichtig, den gesamten Hausrat zu dokumentieren. Dazu gehen Sie durch Ihre Wohnung und fotografieren alles. Sie müssen nicht unbedingt jeden Teller einzeln fotografieren. Generell genügt ein Foto des geöffneten Schranks, damit die Versicherung im Schadenfall abschätzen kann, ob die Angaben realistisch sind.
Besonders wichtig wird das, wenn Sie bestimmte Gegenstände in unüblicher Menge besitzen. Vielleicht haben Sie ja ein Faible für teure Kleider oder hochwertige Anzüge. Selbst wenn Sie in Ihrem Beruf üblicherweise einen Anzug tragen, wird die Versicherung wahrscheinlich skeptisch, wenn Sie 40 verbrannte Anzüge zu je 250 Euro melden. Die Bilder sollten klar erkennbar und möglichst hoch aufgelöst sein. Löschen Sie die Bilder am besten nicht, grad wenn Sie sie mit dem Smartphone machen. Im Brandfall greifen Sie sich auf der Flucht wahrscheinlich ihr Handy. Dann können Sie den Besitz des Hausrats auch dann noch beweisen, wenn alles zerstört ist.
Vor allem bei etwas teureren Sachen sollten Sie die Quittungen aufbewahren. Sollte bei Ihnen eingebrochen und der neue Fernseher gestohlen werden, der 5.000 Euro gekostet hat, müssen Sie sicherlich einen Nachweis erbringen. Die Quittung ist am sichersten, denn einen leeren Originalkarton können Sie sich ja auch irgendwo geliehen haben. Im Brandfall bringen auch Quittungen nichts, wenn sie ebenfalls verbrannt sind. Hier wird erneut wichtig, dass Sie Ihren Hausrat so dokumentieren sollten, dass Sie alles jederzeit nachweisen können, wie eben mit Fotos auf dem Smartphone. Besonders sicher ist es, wenn Sie die Bilder verschlüsselt in einer Cloud speichern. Dann können Sie selbst dann alles nachweisen, wenn Sie nur noch den Schlafanzug haben, in dem Sie vor dem Feuer aus dem Haus geflohen sind.
Außenversicherung
Mit der Außenversicherung versichern Sie Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich außerhalb Ihrer Wohnung in einem geschlossenen Raum befindet.
Beispiel: Sie studieren und gehen nach der Uni zum Sport. Ihren Laptop haben Sie dabei und verstauen ihn in einer verschlossenen Umkleide. Dann ist es ein Fall für die Außenversicherung. Sollte sich jemand unbefugt Zutritt verschaffen und das Gerät stehlen, haben Sie Anspruch auf Geld von der Versicherung. Es kommt dabei darauf an, dass die Deckungssumme möglichst hoch ist, denn die Versicherungssumme ist bei der Außenversicherung meistens niedriger als bei Hausrat, welcher sich in Ihrer Wohnung befindet.
Darüber hinaus ist die maximale Dauer der Außenversicherung wichtig. Angenommen, Sie sind beruflich unterwegs und leben ein halbes Jahr lang in einem Hotel. Nach vier Monaten wird dort eingebrochen und Ihr Laptop wird gestohlen. Ist die Außenversicherung auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt, müssen Sie sich das Ersatzgerät selbst kaufen. Gilt sie hingegen ein Jahr, bekommen Sie das Geld von der Versicherung zurück.
Außerhalb gelagerte Sportgeräte müssen gegebenenfalls auch versichert werden. Ein gutes Beispiel ist Equipment für den Reitsport. Als Reiter oder Reiterin nehmen Sie sicherlich nicht jedes Mal den Sattel mit nach Hause. Wird er ohne diesen Versicherungsschutz aus der Reithalle gestohlen, bezahlen Sie einen neuen Sattel mit Ihrem eigenen Geld.
Knifflig wird es gerne bei Hausrat, welcher dauerhaft außer Haus gelagert wird, zum Beispiel in der Garage. Sollten Sie in einer Band spielen und die Garage als Proberaum nutzen, sollte der Versicherungsschutz unbedingt auch für Gegenstände gelten, welche in der Garage gelagert werden. Sollten Sie anderswo einen Proberaum gemietet haben, sind Geräte darin nicht unbedingt mitversichert. Das sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären.
Weniger schwierig ist, wenn Sie zum Beispiel freitags und samstags proben. Über Nacht können Sie Ihr Instrument ruhig im Proberaum lassen, da es sich ja überwiegend in Ihrer Wohnung befindet. Da dürfte im Diebstahlfall kaum eine Versicherung großen Ärger machen. Nur ob zum Beispiel Ihr Verstärker versichert ist, der sich außer bei Auftritten immer in dem Proberaum befindet, sollten Sie mit Ihrer Versicherung absprechen.
Datenrettung
Daten sind unbezahlbar. Sollte beispielsweise durch eine Überspannung die Festplatte Ihres Computers zerstört werden, sind die Daten verloren, falls Sie kein externes Backup haben. Mit einer professionellen Datenrettung besteht jedoch die Chance, die Daten wieder hergestellt zu bekommen. Professionelle Datenforensiker können selbst Daten von Festplatten retten, die äußerlich vollständig verbrannt und auch innerlich schwer beschädigt sind.
Eine solche Datenrettung kostet jedoch gerne mal mehrere hundert Euro und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Wenn die Versicherung das Geld für eine Datenrettung bereitstellt, können Sie es in jedem Fall versuchen. Tipp: Wenn die Versicherung kein und nur sehr wenig Geld für die Datenrettung zur Verfügung stellt, können Sie sich an Datenretter wenden, welche die Festplatte zuerst diagnostizieren.
Das machen zwar alle Datenretter, aber es gibt auch welche, die die Diagnose einzeln abrechnen. Lautet die Diagnose, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können, haben Sie vielleicht nur 60 Euro verloren und nicht gleich mehrere hundert.
Elementarschäden
Gegen Schäden durch Sturm, Hagel oder Überspannung infolge eines Blitzeinschlags ist Ihr Hausrat üblicherweise mit einer normalen Hausratversicherung versichert. Das gilt nicht für Naturgewalten, die sogenannte Elementarschäden verursachen.
Beispiel: Über die Außenversicherung haben Sie Hausrat in Ihrer Garage versichert. Es kommt zu einem Sturm, Wasser dringt ein und beschädigt diverse Gegenstände. Den Schaden bekommen Sie von der Versicherung im Normalfall ersetzt.
Nun tritt aber ein reißender Fluss über die Ufer und es kommt zu einer Überschwemmung. Ihr Keller läuft voll und Ihre Garage steht unter Wasser. Wohnen Sie im Erdgeschoss, ist der Schaden noch viel größer. Ohne eine Versicherung gegen Elementarschäden sehen Sie leider alt aus, denn diese Schäden übernimmt die normale Hausratversicherung in der Regel nicht.
Bricht das Dach Ihrer versicherten Garage aufgrund zu hoher Schneelast im Winter ein, bekommen Sie ohne Elementarschädenversicherung ebenfalls kein Geld. Auch Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen sind ohne diesen Zusatz nicht versichert. In Deutschland ist es zwar ziemlich unwahrscheinlich, aber mit einer Elementarschädenversicherung versichern Sie Ihren Hausrat auch gegen einen Vulkanausbruch.
Fahrradversicherung
Wenn Sie ein Fahrrad besitzen, ist dieses mit einer Hausratversicherung normalerweise nicht versichert, außer Sie bewahren es nachts immer in Ihrer Wohnung auf und es wird daraus gestohlen. Bei Fahrradversicherungen müssen Sie besonders genau hinschauen. Im Idealfall ist Ihr Fahrrad rund um die Uhr und überall geschützt, wenn Sie es nur mit einem sicheren Schloss an einem unbeweglichen Gegenstand festmachen.
Viele Fahrradversicherungen schließen zum Beispiel den Schutz während der Nacht aus. Fahren Sie mit dem Rad zur Arbeit und stellen nach Feierabend fest, dass es gestohlen wurde, würden Sie Geld für ein neues Rad bekommen. Wird es aber zum Beispiel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus dem Innenhof gestohlen, würden Sie kein Geld von der Versicherung bekommen,
Sie müssen dabei auch auf die Schadensumme achten. Nicht so wichtig ist es, wenn Sie ein ganz normales Fahrrad für den Alltag haben, beispielsweise ein Angebot eines Baumarkts oder Discounters. Bei einem hochwertigen Fahrrad können Sie hingegen Probleme bekommen. Sind Fahrräder nur mit einer Summe von bis zu 300 Euro versichert, bekommen Sie auch nur maximal 300 Euro, selbst wenn Sie für das Rad 1.500 Euro hingelegt haben.
Gartenmöbel & Gartengeräte
Wenn Sie einen eigenen Garten haben oder einen Gemeinschaftsgarten nutzen können und dort Gartenmöbel oder ‑geräte stehen haben, sollten Sie diese entsprechend versichern. Hierbei kommt es vor allem auf die Art der Gerätschaften und Möbel an. Sollten Sie in Ihrem Garten mehrere Skulpturen stehen haben, sollte der Versicherungsschutz auch für diese gelten. Skulpturen, Zierbrunnen oder ähnliches Inventar ist nämlich nicht zwangsläufig bei jeder Gartenversicherung mitversichert.
Gleiches gilt für Grills oder Kinderspielgerüste. Achten Sie hier genau auf den Versicherungsschutz. Üblicherweise nicht inbegriffen sind Gegenstände, die offen zugänglich sind. Der Standort sollte in jedem Fall durch eine Hecke, eine Mauer oder einen Zaun abgegrenzt sein. Sollte jemand die Schaukel Ihrer Kinder aus dem Vorgarten, welcher frei zugänglich ist, stehlen, werden aus den traurigen Augen Ihrer Kinder noch größere Tränen kullern, wenn Sie Ihnen nicht eine neue Schaukel besorgen können.
Glasbruch
Glasbruch ist eine Zusatzoption, die gut abgewogen werden sollte. Eine Glasbruchversicherung erhöht die Beiträge teils um mehrere Euro pro Monat. Wenn Sie nun zum Beispiel in einer Altbauwohnung mit Fenstern mit Einfachverglasung wohnen, lohnt sich die Versicherung im Grunde nicht. Sollten Sie eine einfache Scheibe kaputt machen, sollte der Ersatz weniger als einhundert Euro kosten. Wenn Sie jetzt nicht gerade ein äußerst ungeschickter Mensch sind, lohnen sich die zusätzlichen Beiträge in der Regel nicht.
Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie viele Glaselemente in Ihrer Wohnung haben, beispielsweise Glastüren, Tische mit Glasplatten oder Schränke mit verglasten Türen. Hier ist ein Schaden wesentlich wahrscheinlicher, sodass sich die Versicherung durchaus bezahlt machen kann. Wenn Sie ein Aquarium besitzen, sollten Sie darauf achten, dass dieses rundum versichert ist. Mit einer Glasversicherung versichern Sie nur da Aquarium selbst. Ihre Hausratversicherung sollte daher auch Schäden versichern, die durch austretendes Wasser aus dem Aquarium entstehen. Ob das der Fall ist, sehen Sie, wenn Sie nach Schäden durch Leitungswasser suchen.
Grobe Fahrlässigkeit
Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt einer guten Hausratversicherung. Ist dieser Punkt nicht versichert, kann die Versicherung schnell behaupten, Sie hätten einen Schaden verursacht, den Sie auch hätten verhindern können, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt hätten.
Beispiel: Sie haben die Kerzen Ihres Adventskranzes angezündet und verlassen den Raum. Sollte der Adventskranz Feuer fangen und einen Wohnungsbrand auslösen, haben Sie grob fahrlässig gehandelt, da Sie die Kerzen unbeaufsichtigt gelassen haben. Auf dem Schaden bleiben Sie dann wohl sitzen. Sollte die Wohnung durch den Brand eine Weile lang nicht bewohnbar sein, dürfte die Versicherung auch die Hotelkosten nicht übernehmen, da Sie den Grund für den Hotelaufenthalt grob fahrlässig verursacht haben.
Noch ein Beispiel: Sie sitzen vor Ihrem Laptop und das Kabel des Ladegeräts verläuft quer durch den Raum zur nächsten Steckdose. Sie stehen auf, erledigen eine Kleinigkeit, kommen zurück, stolpern und bleiben am Kabel hängen. Der Laptop wird vom Tisch gerissen und geht durch den Sturz kaputt. Das Kabel war eine Stolperfalle, von der Sie wussten. Die Versicherung kann den Schaden als grob fahrlässig herbeigeführt bewerten und muss dafür nicht aufkommen.
Ist grobe Fahrlässigkeit versichert, erhalten Sie das Geld trotzdem. Grobe Fahrlässigkeit versichert aber natürlich keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Wenn Ihnen Ihr Fernseher nicht mehr gefällt, können Sie ihn also nicht einfach auf den Boden werfen und von der Versicherung erwarten, Geld für ein neues Gerät zu bekommen.
Hotelkosten
Dieser Punkt wird häufig vernachlässigt bzw. unterschätzt. Nach einem Brand oder einem großen Wasserschaden können Sie in der Regel vorläufig nicht in Ihrer Wohnung bleiben. Sie müssen entweder bei Bekannten unterkommen oder sich ein Hotelzimmer nehmen, was mit der Zeit gut ins Geld geht.
Eine gute Hausratversicherung sollte Geld für ein Hotelzimmer bereitstellen. Sicherlich können Sie nicht erwarten, in der Präsidentensuite des besten Hotels der Stadt untergebracht zu werden. Aber bis zu 100 Euro die Nacht für bis zu drei Monaten sollte eine gute Hausratversicherung schon mindestens übernehmen.
Je größer der Haushalt, desto wichtiger kann die Hotelkostenübernahme werden. Eine Familie mit zwei Kindern im Hotel unterzubringen kann mit einem Budget von 100 Euro pro Nacht schon schwierig werden. In so einem Fall sollten Sie sich nach einer Versicherung umsehen, die möglichst viel Geld bereitstellt. Im Idealfall bietet eine Versicherung an, im Einzelfall den tatsächlichen Bedarf zu prüfen. Sind zum Beispiel zwei Zimmer notwendig, die pro Nacht siebzig Euro kosten, ist es gut möglich, dass die Versicherung dann auch 140 Euro pro Nacht übernimmt, obgleich sie im Normalfall nur 100 Euro bezahlen würde.
Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser sollten unbedingt mitversichert sein. Leitungswasser kann immer austreten, auch durch Verschleiß oder unsachgemäße Installationen. Angenommen, Sie tauschen die Armatur in der Küche aus und vergessen, den Kaltwasserzulauf am Ende nochmal fest anzuziehen. Irgendwann dürfte sich der Schlauch dann lösen und die Küche unter Wasser setzen. Ihre Möbel saugen sich mit Wasser voll und sind kaputt. Die Versicherung sollte solche Schäden ersetzen.
Auch Aquarien und Wasserbetten stellen eine Gefahr dar. Ein Wasserbett fasst jede Menge Wasser. Sollte eine Stelle undicht werden und das ganze Wasser verteilt sich in der Wohnung, ist schnell ein hoher Schaden entstanden.
Selbstbeteiligung
Mit einer Selbstbeteiligung senken Sie Ihre Beiträge. Immer wenn Sie einen Schaden melden der reguliert wird, zahlen Sie die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche dazu. Das sollten Sie nicht tun, denn es lohnt sich nicht. Angenommen, Sie entscheiden sich für 150 Euro Selbstbeteiligung. Diese Summe zahlen Sie für jeden Schaden. Im Gegenzug verringern sich die Beiträge, das aber nur gering. Vielleicht zahlen Sie fünf Euro weniger pro Jahr.
Es dauert 30 Jahre, bis Sie durch die niedrigeren Beiträge 150 Euro gespart haben. Das bedeutet, Sie würden quasi eine Wette darauf abschließen, dass Ihnen mindestens 30 Jahre lang kein Hausratschaden entsteht, um unterm Strich Geld zu sparen. Selbst bei einer kleinen Brieftasche lohnt sich das nicht. Bei wenig Geld lohnt es sich vor allem nicht, denn 150 Euro Zuzahlung sind im Schadenfall ein schmerzhafter Betrag.
Vandalismus, Raub & Einbruchdiebstahl
Bei einer Hausratversicherung kommt es auch darauf an, dass sie bei Raub Leistungen erbringt. Werden Sie auf der Straße überfallen und jemand raubt Ihre Brieftasche und Ihr Handy, sollten Sie von der Versicherung Geld für Ersatz bekommen. Achten Sie hier auf das Kleingedruckte, denn Raub sollte nicht nur die Entwendung von Gegenständen und Anwendung von Gewalt umfassen. Auch nur versuchter Raub sollte versichert sein. Sollte Sie zum Beispiel jemand mit einem Messer bedrohen und die Herausgabe Ihrer Wertgegenstände verlangen, sollten Sie ihm diese einfach geben und trotzdem Ersatz von Ihrer Versicherung bekommen können.
Einbrecher gehen nicht immer sonderlich subtil vor. Auf der Suche nach Wertsachen werden schnell mal Dinge beschädigt. Auch diese Schäden sollten Sie ersetzt bekommen. Gleiches gilt für Vandalismus, wenn ein Einbrecher einfach nur auf Zerstörung aus gewesen ist.
Versicherungssumme & Unterversicherung
Die Versicherungssumme ist ein entscheidender Punkt, den Sie beachten müssen. Sie können den Wert Ihres Hausrats selbst schätzen und angeben. Bleiben wir nun beim Brandfall. Ihre Wohnung brennt aus und der gesamte Hausrat ist zerstört. Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die Sie von der Versicherung bekommen können. Sind Sie unterversichert, bekommen Sie im Regelfall weniger als die Versicherungssumme.
Unterversichert sind Sie, wenn der Schaden größer ist als die Versicherungssumme. Angenommen, Sie haben Ihren Hausrat mit 30.000 Euro versichert. Nach dem Feuer stellen Sie fest, dass ein Schaden in Höhe von 40.000 Euro entstanden ist. Das Geld möchten Sie natürlich von der Versicherung haben. Mehr als 30.000 Euro werden Sie nicht bekommen, weil die Versicherungssumme begrenzt ist. Vermutlich bekommen Sie sogar weniger, weil Sie zu niedrige Beiträge gezahlt haben. Dadurch haben Sie unerlaubterweise Beiträge gespart, denn Sie hätten 40.000 Euro versichern müssen.
Weniger schlimm ist es, wenn Sie überversichert sind. Hier läuft es genau anders herum. Haben Sie Ihren Hausrat für 40.000 Euro versichert und melden nach dem Brand einen Schaden von 30.000 Euro, haben Sie zu hohe Beiträge bezahlt, denn Sie haben 10.000 Euro Hausrat versichert, den Sie gar nicht besitzen. Aller Voraussicht nach werden Sie die 30.000 Euro bekommen, das zu viel gezahlte Geld für die Beiträge bekommen Sie aber sicherlich nicht erstattet.
Bei der Hausratversicherung bieten die meisten Versicherer einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet nicht, dass Sie einfach einen niedrigeren Betrag angeben können, um Beiträge zu sparen. Vielmehr gibt es einen Durchschnittswert. Dieser liegt bei 650 Euro Versicherungswert pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn Sie diesen empfohlenen Mindestwert angeben, prüft die Hausratversicherung im Schadenfall für gewöhnlich nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt. Ergibt sich aus Ihrer Wohnfläche eine Versicherungssumme von 30.000 Euro und Ihnen entsteht ein Schaden von 35.000 Euro, dürften Sie höchstwahrscheinlich auch 35.000 Euro von Ihrer Versicherung bekommen.
Ausnahmen gibt es sicherlich, wenn die Schadensumme extrem groß ist. Wenn Sie gewusst haben mussten, dass der Schaden weit über der Versicherungssumme liegen kann, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Bei einem Schaden von beispielsweise 100.000 Euro wird zumindest eine gründliche Prüfung vorgenommen, was uns gleich zum nächsten Punkt bringt: Wertsachen.
Wertsachen
Wenn Sie besondere Wertsachen in Ihrer Wohnung haben, müssen Sie die Hausratversicherung informieren. Die Versicherung zum durchschnittlichen Mindestwert mit Verzicht auf Unterversicherung ist im Normalfall vollkommen ausreichend. Wenn Sie 10.000 Euro für einen tollen Schrank aus Massivholz bezahlt haben, haben Sie keinen Anspruch, genau diesen Wert ersetzt zu bekommen. Wenn es einen Schrank gleicher Größe und Farbe aus Massivholz für 2.000 Euro gibt, bekommen Sie die 2.000 Euro, da schließlich die Grundlage „gleicher Art und Güte“ gilt.
Wertsachen umfasst Dinge wie Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck oder Kunstgegenstände. Auch Edelmetalle gehören dazu. Wenn Sie Geld und Gold angelegt haben, indem Sie sich eine Sammlung Goldmünzen zugelegt haben, müssen Sie dies angeben. Auch eine Briefmarkensammlung kann sehr wertvoll sein. Damit Sie im Schadenfall nicht nur einen Briefmarkengutschein für die Post bekommen, müssen Sie die Sammlung und deren Wert nachweisen können.
Sie müssen nicht jede Kleinigkeit angeben. Wenn Sie bei einem Preisausschreiben eine Silbermünze im Wert von 300 Euro gewonnen haben, interessiert sich die Versicherung nicht großartig dafür. Wenn Sie sie als gestohlen melden, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie sie besessen haben. Bei größeren Werten sieht das dagegen anders aus.
Die Versicherung kann Ihnen vorschreiben, wie Sie Ihre Wertsachen ab einem bestimmten Wert zu lagern haben. So ist Bargeld oft nur bis zu 500 oder 1.000 Euro versichert. Wenn Sie jetzt 30.000 Euro in bar abgehoben haben, um von dem Geld am kommenden Tag ein Auto zu kaufen, sollten Sie es lieber in einem Safe aufbewahren. Wird nämlich ausgerechnet in dieser Nacht eingebrochen und das Geld gestohlen, ist der Traum vom neuen Auto ansonsten geplatzt.
Sollten Sie das Geld in einem Safe aufbewahren, bekommen Sie von der Hausratversicherung deutlich mehr Geld ausgezahlt, wenn der Safe versteckt genug und ordentlich angebracht worden war. Aber auch hier Obacht: Selbst bei Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem Safe übernimmt eine Hausratversicherung den Schaden nur bis zu einer bestimmten Summe, beispielsweise bis zu 10.000 Euro. Bewahren Sie in Ihrem Safe größere Werte auf, zum Beispiel eine Sammlung Goldmünzen mit einem Wert von 40.000 Euro, verlieren Sie im Falle eines Diebstahls trotzdem 30.000 Euro. Das Risiko können Sie verringern, indem Sie Ihrer Versicherungen Wertsachen oberhalb der Versicherungssumme melden und dementsprechend höhere Beiträge bezahlen.
Wie finde ich die richtige Hausratversicherung?
Eine gute Möglichkeit, die für Sie optimale Hausratversicherung zu finden, ist ein Tarifvergleich im Internet. Vergleichsrechner kennen so gut wie alle aktuellen Tarife von Hausratversicherungen und können Ihnen die für Sie besten Angebote anzeigen. Allerdings kann ein Vergleichsrechner nur Tarife anzeigen, welche in seiner Datenbank eingetragen sind. Wenn nachfolgend von dem besten oder günstigsten Tarif gesprochen wird, ist damit der beste oder günstigste Tarif aus dem entsprechenden Tarifrechner gemeint und nicht der wirklich der zwingend absolut besser oder günstigste, der überhaupt am Markt verfügbar ist.
Eine wichtige Sache vorneweg: Ein seriöser Vergleichsrechner im Internet ist für Sie vollkommen kostenfrei. Die Anbieter müssen natürlich von etwas leben. Das Geld dafür verdienen sie mit Werbung und Provisionen der Versicherungsanbieter, wenn eine Versicherung über den Rechner abgeschlossen wird. Für Sie als Nutzer ist der Vergleich komplett kostenfrei. Sollte ein Vergleichsrechner Geld von Ihnen verlangen, verlassen Sie bitte die Seite und suchen sich einen anderen Rechner.
Für den Hausratversicherungen-Vergleich werden nur wenige Angaben benötigt. Meistens reichen die Wohnfläche Ihres Heims und die Postleitzahl aus. Die Größe der Wohnfläche ist wichtig für die Berechnung der Beiträge, die Postleitzahl wird benötigt, um das Risiko besser einschätzen zu können. In einer Region mit einer hohen Einbruchsrate ist eine Hausratversicherung sicher teurer als in einem Gebiet, in dem so etwas so gut wie nie passiert.
Des Weiteren ist Ihr Alter von Belang und ob Sie im Öffentlichen Dienst arbeiten. Einige Versicherer bieten zum Beispiel spezielle Tarife für junge Leute an oder eben für welche, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.
Anschließend bekommen Sie eine Liste aller für Sie infrage kommenden Hausratversicherungen angezeigt. Mittels Filteroptionen können Sie die Auswahl einschränken, damit Sie nur die Tarife angezeigt bekommen, die Leistungen enthalten, die Ihnen besonders wichtig sind. Auf den ersten Blick sehen Sie in der Übersicht die wichtigsten Leistungen und die Beitragshöhe. Mit nur einem Klick können Sie sich die gesamten Tarifdetails anzeigen lassen.
Sie haben in der Regel auch die Möglichkeit, mehrere Tarife auszuwählen, um diese miteinander zu vergleichen. Sie bekommen dann eine Tabelle mit allen Leistungen angezeigt, sodass Sie direkt sehen können, inwieweit sich die Angebote unterscheiden.
Wenn Sie sich für eine Hausratversicherung entschieden haben, können Sie diese direkt online beantragen. Der Versicherungsvertrag wird direkt mit dem Anbieter abgeschlossen. Dieser ist natürlich auch Ihr Ansprechpartner, wenn es irgendetwas zu klären gibt. Das Vergleichsportal hat nichts weiter mit Ihrem Versicherungsvertrag zu tun.
Bei den großen Vergleichsportalen haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Kundenkonto anzulegen. Darin können Sie Ihre über das Portal abgeschlossenen Versicherungen ganz einfach verwalten. Dieser Service kostet Sie nichts und hat auch nichts mit der eigentlichen Versicherung zu tun. Vertragsangelegenheiten besprechen Sie ausschließlich direkt mit Ihrem Versicherer.