Haus­rat­ver­si­che­rung

Neben der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die Haus­rat­ver­si­che­rung wohl die wich­tigs­te frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung. Zumin­dest jeder, der einen eige­nen Haus­halt führt, soll­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert den gesam­ten Haus­rat, also alles, was sich in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus befin­det. Dazu gehö­ren Möbel eben­so wie Klei­dung, Geschirr oder Elektrogeräte. 

Im Fal­le eines Scha­dens, bei­spiels­wei­se durch Ein­bruch, Über­span­nung, Was­ser­scha­den oder einen Woh­nungs­brand, bekom­men Sie von der Haus­rat­ver­si­che­rung Geld, um die Sachen zu ersetzen. 

Brau­che ich eine Hausratversicherung?

Die­se Fra­ge lässt sich rela­tiv leicht beant­wor­ten. Kön­nen Sie Ihren gesam­ten Haus­rat von Ihrem Geld erset­zen? Dann lau­tet die Ant­wort nein. Kön­nen Sie das nicht, dann lau­tet sie ja. Wie die meis­ten Men­schen wis­sen Sie ver­mut­lich nicht, wie viel Ihr Haus­rat ins­ge­samt wirk­lich wert ist. Schät­zen Sie doch ein­fach mal, wie viel Geld Sie benö­ti­gen, um Ihre Woh­nung so ein­zu­rich­ten und aus­zu­stat­ten, wie sie gera­de ist, inklu­si­ve Ihrer Klei­dung, Bücher und so wei­ter. Schrei­ben Sie die­se Sum­me auf. 

Nun neh­men Sie sich einen Stift und einen Block. Dann gehen Sie durch jeden Raum und notie­ren den etwa­igen Wie­der­be­schaf­fungs­wert aller Gegen­stän­de. Öff­nen Sie auch Ihren Küchen­schrank und schät­zen den Wie­der­be­schaf­fungs­wert sämt­li­cher Glä­ser, Tel­ler und Tas­sen. Eben­so öff­nen Sie Ihren Klei­der­schrank. Alles dar­in zählt, von der Bade­lat­sche über Hosen, Klei­der, Unter­wä­sche bis hin zum Desi­gner­an­zug. Den Wert der Möbel notie­ren Sie selbst­ver­ständ­lich auch. 

Den­ken Sie dar­an, den tat­säch­li­chen Wie­der­be­schaf­fungs­wert auf­zu­schrei­ben. Es geht dabei dar­um, sich den Gegen­stand in glei­cher Art und Güte wie­der­zu­be­schaf­fen. Wenn Sie den­ken, die alten Socken in Ihrer Schub­la­de sind wert­los, kann das stim­men, Sie wür­den sicher nicht viel Geld dafür bekom­men, wenn Sie sie jeman­dem zum Kauf anbie­ten. Müss­ten Sie aber jedes Paar erset­zen, kom­men da schon eini­ge Euro zusam­men. Bei Elek­tro­ge­rä­ten gilt das auch. Falls Sie sich vor zwei Jah­ren einen High-End-Fern­se­her gekauft haben, bekom­men Sie das Geld, um sich einen neu­en Fern­se­her in der Grö­ße mit der Aus­stat­tung zu kau­fen. Einen Anspruch auf das aktu­el­le Top-Modell haben Sie nicht, auch wenn der Fern­se­her das abso­lu­te Top-Modell war, als Sie ihn gekauft haben. Sie bekom­men die Sum­me, die ein gleich­wer­ti­ger Fern­se­her aktu­ell kostet. 

Ideel­le Wer­te zäh­len dabei übri­gens nicht. Wenn Sie viel­leicht einen uralten Schrank von Ihrer Groß­mutter im Schlaf­zim­mer haben, den Sie für kein Geld der Welt her­ge­ben wür­den, neh­men Sie trotz­dem den Wert, den ein neu­er Schrank in die­ser Grö­ße kos­ten würde. 

Anschlie­ßend ver­glei­chen Sie den Schätz­wert mit dem soeben ermit­tel­ten Wert. Soll­ten die Wer­te in etwa über­ein­stim­men, möch­ten wir herz­lich gra­tu­lie­ren, dann kön­nen Sie sehr gut schät­zen. In den aller­meis­ten Fäl­len liegt der Schätz­wert näm­lich deut­lich unter dem rea­len Wiederbeschaffungswert. 

Nun wis­sen Sie, was Sie für die Neu­ein­rich­tung Ihrer Woh­nung bezah­len müss­ten. Wenn Sie sich das nicht mal eben leis­ten kön­nen, soll­ten Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Selbst gute Ver­si­che­run­gen kos­ten in der Regel kaum fünf Euro im Monat, wobei sich die Bei­trä­ge natür­lich an dem Ver­si­che­rungs­wert ori­en­tie­ren. Der Haus­rat einer klei­nen Stu­den­ten­woh­nung ist sicher­lich deut­lich weni­ger wert, als der eines luxu­riö­sen 100 qm-Apartments. 

Was leis­tet eine Hausratversicherung?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert Ihren Haus­rat bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Soll­te durch Fremd­ein­wir­kung ein Scha­den ent­ste­hen, bekom­men Sie Geld, um die Schä­den repa­rie­ren zu las­sen oder einen neu­en Gegen­stand glei­cher Art und Güte zu kau­fen. Ver­si­cher­te Schä­den sind zum Bei­spiel Schä­den durch Über­span­nung, Sturm oder Einbruchdiebstahl. 

Übli­cher­wei­se ist auch Raub ver­si­chert. Soll­ten Sie auf der Stra­ße aus­ge­raubt wer­den, bekom­men Sie den Wert der geraub­ten Gegen­stän­de ersetzt. Bei den meis­ten Ver­si­che­rern ist auch ver­such­ter Raub mit­ver­si­chert. Soll­te Sie jemand bedro­hen und unter Gewalt­an­dro­hung die Her­aus­ga­be Ihres Smart­phones ver­lan­gen, kön­nen Sie es dem Räu­ber geben und Anzei­ge erstat­ten. Von der Ver­si­che­rung bekom­men Sie Geld für ein gleich­wer­ti­ges Ersatzgerät. 

In den aller­meis­ten Haus­rat­ver­si­che­rungs-Poli­cen steht bei der Defi­ni­ti­on von Haus­rat eine For­mu­lie­rung wie „Gegen­stän­de, die sich übli­cher­wei­se in Ihrer Woh­nung befin­den“. Das bedeu­tet, dass Sie auch ver­si­chert sind, wenn Sie bei­spiels­wei­se Ihren Lap­top mit zu Freun­den neh­men. Über­nach­ten Sie dort und jemand bricht ein und stiehlt ihn, bekom­men Sie Geld für den Ersatz. 

Neben dem eigent­li­chen Haus­rat sind oft auch die Fol­gen des Scha­dens ver­si­chert. Wenn ein Ein­bre­cher das Schloss auf­bricht und dabei das Schloss zer­stört und die Tür beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch dafür die Kos­ten. Es ist auch mög­lich, dass Sie nach einem Vor­fall eine Wei­le nicht mehr in Ihrer Woh­nung leben kön­nen, bei­spiels­wei­se nach einem Was­ser­scha­den oder einem Feu­er. Sie müs­sen dann nicht bei Nach­barn oder Freun­den unter­kom­men, son­dern kön­nen sich für eine Wei­le auf Kos­ten der Ver­si­che­rung ein Hotel­zim­mer mieten. 

Wel­che Schä­den ver­si­chert eine Hausratversicherung?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert ihren Haus­rat gegen bei­na­he allen Schä­den, die nicht durch höhe­re Gewalt oder Vor­satz ent­ste­hen. Mit einer Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung als Zusatz­op­ti­on kön­nen Sie Ihren Haus­rat auch gegen Über­schwem­mung, Erd­be­ben und sogar Vul­kan­aus­bruch ver­si­chern. Gegen selbst ver­schul­de­te Schä­den ver­si­chern sie Tari­fe, die Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chern. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den über­nimmt hin­ge­gen kei­ne Hausratversicherung. 

In der nach­fol­gen­den Lis­te kön­nen Sie sehen, wel­che Schä­den mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung ohne Zusatz­op­tio­nen ver­si­cher­bar sind. Das bedeu­tet aber nicht, dass der Ver­si­che­rungs­schutz in jedem ange­bo­te­nen Tarif ent­hal­ten ist. Soll­ten Sie auf eine Scha­den­art beson­ders viel Wert legen, ach­ten Sie dar­auf, dass die­se auch in ihrem Wunsch­ta­rif ver­si­chert ist. Beson­der­hei­ten, die nur weni­ge Ver­si­che­rer anbie­ten, sind in der Lis­te nicht ent­hal­ten. Im Nor­mal­fall ver­si­cher­bar sind fol­gen­de Schäden: 

  • Brand
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
  • Diebstahl von Hausrat aus Kfz (Elektrogeräte, Geld, Wertsachen i.d.R. ausgeschlossen)
  • Diebstahl von Kinderwagen (auch aus Hausflur oder Treppenhaus)
  • Einbruchdiebstahl
  • Explosion und Implosion
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Leitungswasser
  • Mehrkosten für Leitungswasser nach Rohrbruch
  • Nutzwärme
  • Raub
  • Rauch und Ruß
  • Schäden außerhalb des Gebäudes auf versichertem Grundstück
  • Scheck- und Kreditkartenmussbrauch nach Einbruchdiebstahl
  • Seng- und Schmorschäden (Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut i.d.R. ausgeschlossen)
  • Sturm und Hagel
  • Überspannungsschäden an Elektrogeräten
  • Vandalismus
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten

Neben den Scha­den­ar­ten ist auch wich­tig, wo Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung greift. Übli­cher­wei­se ist der Haus­rat in der eige­nen Woh­nung bzw. im eige­nen Haus sowie in Gara­gen auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück ver­si­chert. Soll­ten Sie einen Teil Ihres Haus­rats eine län­ge­re Zeit mit sich füh­ren, zum Bei­spiel Ihren Lap­top auf einer län­ge­ren Geschäfts­rei­se, ist die Außen­ver­si­che­rung wich­tig, die eine ent­spre­chend hohe Deckungs­sum­me wie auch Auf­ent­halts­dau­er bie­ten sollte. 

Neben die­sen Leis­tun­gen sind meis­tens auch zusätz­li­che Kos­ten ver­si­chert. Müs­sen Sie nach einem Leis­tungs­fall Ihren Haus­rat abtrans­por­tie­ren und irgend­wo ein­la­gern müs­sen, soll­te dies ver­si­chert sein. Glei­ches gilt für Gebäu­de­re­pa­ra­tur­kos­ten nach Ein­bruch­dieb­stahl. Soll­te ein Ein­bre­cher schwe­re Schä­den an Haus oder Woh­nung ver­ur­sa­chen, bekom­men Sie die Kos­ten für die Repa­ra­tu­ren erstattet. 

Eben­falls ver­si­chert sein soll­ten Auf­räu­mungs- und Schutz­kos­ten. Soll­te Ihr Haus bewacht wer­den müs­sen, weil bei einem Ein­bruch­dieb­stahl die Tür zer­stört wur­de, bekom­men Sie die Kos­ten erstat­tet. Nach einem Feu­er muss der ent­stan­de­ne Schutt abtrans­por­tiert wer­den. Auch die Kos­ten dafür soll­ten von der Ver­si­che­rung über­nom­men werden. 

Hotel­kos­ten soll­ten eben­falls ver­si­chert sein. Soll­ten Sie nach einem Vor­fall vor­läu­fig in ein Hotel zie­hen müs­sen, ent­ste­hen Ihnen dann kei­ne wei­te­ren finan­zi­el­len Schä­den. Die meis­ten Ver­si­che­rer über­neh­men Hotel­kos­ten von min­des­tens 100 Euro pro Tag für bis zu min­des­tens drei Monate. 

Was kos­tet eine Hausratversicherung?

Die Kos­ten einer Haus­rat­ver­si­che­rung las­sen sich nicht pau­scha­li­sie­ren. Das ist bei Ver­si­che­run­gen gene­rell nicht mög­lich. Die Bei­trä­ge wer­den anhand der Ver­si­che­rungs­sum­me bemes­sen. Ein wei­te­rer Fak­tor ist das Scha­den­ri­si­ko. Wenn Sie in einer Gegend mit einer hohen Kri­mi­na­li­täts- oder Ein­bruchs­ra­te woh­nen, zah­len Sie ver­mut­lich höhe­re Bei­trä­ge, als wenn Sie eine gemüt­li­che Woh­nung am Stadt­rand oder auf dem Land bewohnen. 

Um trotz­dem einen unge­fäh­ren Wert zu benen­nen: In Ber­lin gibt es eine Haus­rat­ver­si­che­rung für eine 50 qm-Woh­nung schon für unter 50 Euro pro Jahr. Auf den Monat her­un­ter­ge­rech­net sind das etwas über vier Euro. Das Geld hat man in der Regel selbst als Stu­dent am Monats­en­de über. Die Ver­si­che­rung ist auch umso wich­ti­ger, je weni­ger Geld man selbst hat. Bleibt am Monats­en­de nicht viel übrig, haben Sie es umso schwe­rer, den kom­plet­ten Haus­rat zu ersetzen. 

Wei­te­re Kos­ten­fak­to­ren sind Zusatz­wün­sche wie eine Glas­ver­si­che­rung oder die Ver­si­che­rung gegen wei­te­re Ele­men­tar­schä­den. Soll­ten Sie in einem Gebiet woh­nen, in dem es zu Über­schwem­mun­gen kom­men kann, soll­ten Sie unbe­dingt prü­fen, ob die dar­aus resul­tie­ren­den Schä­den ver­si­chert sind oder, ob Sie sol­che Schä­den mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung absi­chern müs­sen. Leben Sie dage­gen im zwei­ten Stock mit­ten in der Stadt, brau­chen Sie eine sol­che Ver­si­che­rung wahr­schein­lich eher nicht. 

Was gibt es bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung zu beachten?

Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung geht es dar­um, dass der tat­säch­li­che Wert des Haus­rats zu mög­lichst nied­ri­gen Bei­trä­gen ver­si­chert ist. Gene­rell ist es sehr wich­tig, den gesam­ten Haus­rat zu doku­men­tie­ren. Dazu gehen Sie durch Ihre Woh­nung und foto­gra­fie­ren alles. Sie müs­sen nicht unbe­dingt jeden Tel­ler ein­zeln foto­gra­fie­ren. Gene­rell genügt ein Foto des geöff­ne­ten Schranks, damit die Ver­si­che­rung im Scha­den­fall abschät­zen kann, ob die Anga­ben rea­lis­tisch sind. 

Beson­ders wich­tig wird das, wenn Sie bestimm­te Gegen­stän­de in unüb­li­cher Men­ge besit­zen. Viel­leicht haben Sie ja ein Fai­ble für teu­re Klei­der oder hoch­wer­ti­ge Anzü­ge. Selbst wenn Sie in Ihrem Beruf übli­cher­wei­se einen Anzug tra­gen, wird die Ver­si­che­rung wahr­schein­lich skep­tisch, wenn Sie 40 ver­brann­te Anzü­ge zu je 250 Euro mel­den. Die Bil­der soll­ten klar erkenn­bar und mög­lichst hoch auf­ge­löst sein. Löschen Sie die Bil­der am bes­ten nicht, grad wenn Sie sie mit dem Smart­phone machen. Im Brand­fall grei­fen Sie sich auf der Flucht wahr­schein­lich ihr Han­dy. Dann kön­nen Sie den Besitz des Haus­rats auch dann noch bewei­sen, wenn alles zer­stört ist. 

Vor allem bei etwas teu­re­ren Sachen soll­ten Sie die Quit­tun­gen auf­be­wah­ren. Soll­te bei Ihnen ein­ge­bro­chen und der neue Fern­se­her gestoh­len wer­den, der 5.000 Euro gekos­tet hat, müs­sen Sie sicher­lich einen Nach­weis erbrin­gen. Die Quit­tung ist am sichers­ten, denn einen lee­ren Ori­gi­nal­kar­ton kön­nen Sie sich ja auch irgend­wo gelie­hen haben. Im Brand­fall brin­gen auch Quit­tun­gen nichts, wenn sie eben­falls ver­brannt sind. Hier wird erneut wich­tig, dass Sie Ihren Haus­rat so doku­men­tie­ren soll­ten, dass Sie alles jeder­zeit nach­wei­sen kön­nen, wie eben mit Fotos auf dem Smart­phone. Beson­ders sicher ist es, wenn Sie die Bil­der ver­schlüs­selt in einer Cloud spei­chern. Dann kön­nen Sie selbst dann alles nach­wei­sen, wenn Sie nur noch den Schlaf­an­zug haben, in dem Sie vor dem Feu­er aus dem Haus geflo­hen sind. 

Außen­ver­si­che­rung

Mit der Außen­ver­si­che­rung ver­si­chern Sie Ihren Haus­rat auch dann, wenn er sich außer­halb Ihrer Woh­nung in einem geschlos­se­nen Raum befindet. 

Bei­spiel: Sie stu­die­ren und gehen nach der Uni zum Sport. Ihren Lap­top haben Sie dabei und ver­stau­en ihn in einer ver­schlos­se­nen Umklei­de. Dann ist es ein Fall für die Außen­ver­si­che­rung. Soll­te sich jemand unbe­fugt Zutritt ver­schaf­fen und das Gerät steh­len, haben Sie Anspruch auf Geld von der Ver­si­che­rung. Es kommt dabei dar­auf an, dass die Deckungs­sum­me mög­lichst hoch ist, denn die Ver­si­che­rungs­sum­me ist bei der Außen­ver­si­che­rung meis­tens nied­ri­ger als bei Haus­rat, wel­cher sich in Ihrer Woh­nung befindet. 

Dar­über hin­aus ist die maxi­ma­le Dau­er der Außen­ver­si­che­rung wich­tig. Ange­nom­men, Sie sind beruf­lich unter­wegs und leben ein hal­bes Jahr lang in einem Hotel. Nach vier Mona­ten wird dort ein­ge­bro­chen und Ihr Lap­top wird gestoh­len. Ist die Außen­ver­si­che­rung auf einen Zeit­raum von drei Mona­ten begrenzt, müs­sen Sie sich das Ersatz­ge­rät selbst kau­fen. Gilt sie hin­ge­gen ein Jahr, bekom­men Sie das Geld von der Ver­si­che­rung zurück. 

Außer­halb gela­ger­te Sport­ge­rä­te müs­sen gege­be­nen­falls auch ver­si­chert wer­den. Ein gutes Bei­spiel ist Equip­ment für den Reit­sport. Als Rei­ter oder Rei­te­rin neh­men Sie sicher­lich nicht jedes Mal den Sat­tel mit nach Hau­se. Wird er ohne die­sen Ver­si­che­rungs­schutz aus der Reit­hal­le gestoh­len, bezah­len Sie einen neu­en Sat­tel mit Ihrem eige­nen Geld. 

Kniff­lig wird es ger­ne bei Haus­rat, wel­cher dau­er­haft außer Haus gela­gert wird, zum Bei­spiel in der Gara­ge. Soll­ten Sie in einer Band spie­len und die Gara­ge als Pro­be­raum nut­zen, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz unbe­dingt auch für Gegen­stän­de gel­ten, wel­che in der Gara­ge gela­gert wer­den. Soll­ten Sie anders­wo einen Pro­be­raum gemie­tet haben, sind Gerä­te dar­in nicht unbe­dingt mit­ver­si­chert. Das soll­ten Sie mit Ihrem Ver­si­che­rer klären. 

Weni­ger schwie­rig ist, wenn Sie zum Bei­spiel frei­tags und sams­tags pro­ben. Über Nacht kön­nen Sie Ihr Instru­ment ruhig im Pro­be­raum las­sen, da es sich ja über­wie­gend in Ihrer Woh­nung befin­det. Da dürf­te im Dieb­stahl­fall kaum eine Ver­si­che­rung gro­ßen Ärger machen. Nur ob zum Bei­spiel Ihr Ver­stär­ker ver­si­chert ist, der sich außer bei Auf­trit­ten immer in dem Pro­be­raum befin­det, soll­ten Sie mit Ihrer Ver­si­che­rung absprechen. 

Daten­ret­tung

Daten sind unbe­zahl­bar. Soll­te bei­spiels­wei­se durch eine Über­span­nung die Fest­plat­te Ihres Com­pu­ters zer­stört wer­den, sind die Daten ver­lo­ren, falls Sie kein exter­nes Back­up haben. Mit einer pro­fes­sio­nel­len Daten­ret­tung besteht jedoch die Chan­ce, die Daten wie­der her­ge­stellt zu bekom­men. Pro­fes­sio­nel­le Daten­fo­ren­si­ker kön­nen selbst Daten von Fest­plat­ten ret­ten, die äußer­lich voll­stän­dig ver­brannt und auch inner­lich schwer beschä­digt sind. 

Eine sol­che Daten­ret­tung kos­tet jedoch ger­ne mal meh­re­re hun­dert Euro und eine Erfolgs­ga­ran­tie gibt es nicht. Wenn die Ver­si­che­rung das Geld für eine Daten­ret­tung bereit­stellt, kön­nen Sie es in jedem Fall ver­su­chen. Tipp: Wenn die Ver­si­che­rung kein und nur sehr wenig Geld für die Daten­ret­tung zur Ver­fü­gung stellt, kön­nen Sie sich an Daten­ret­ter wen­den, wel­che die Fest­plat­te zuerst diagnostizieren. 

Das machen zwar alle Daten­ret­ter, aber es gibt auch wel­che, die die Dia­gno­se ein­zeln abrech­nen. Lau­tet die Dia­gno­se, dass die Daten nicht wie­der­her­ge­stellt wer­den kön­nen, haben Sie viel­leicht nur 60 Euro ver­lo­ren und nicht gleich meh­re­re hundert. 

Ele­men­tar­schä­den

Gegen Schä­den durch Sturm, Hagel oder Über­span­nung infol­ge eines Blitz­ein­schlags ist Ihr Haus­rat übli­cher­wei­se mit einer nor­ma­len Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Das gilt nicht für Natur­ge­wal­ten, die soge­nann­te Ele­men­tar­schä­den verursachen. 

Bei­spiel: Über die Außen­ver­si­che­rung haben Sie Haus­rat in Ihrer Gara­ge ver­si­chert. Es kommt zu einem Sturm, Was­ser dringt ein und beschä­digt diver­se Gegen­stän­de. Den Scha­den bekom­men Sie von der Ver­si­che­rung im Nor­mal­fall ersetzt. 

Nun tritt aber ein rei­ßen­der Fluss über die Ufer und es kommt zu einer Über­schwem­mung. Ihr Kel­ler läuft voll und Ihre Gara­ge steht unter Was­ser. Woh­nen Sie im Erd­ge­schoss, ist der Scha­den noch viel grö­ßer. Ohne eine Ver­si­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den sehen Sie lei­der alt aus, denn die­se Schä­den über­nimmt die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. 

Bricht das Dach Ihrer ver­si­cher­ten Gara­ge auf­grund zu hoher Schnee­last im Win­ter ein, bekom­men Sie ohne Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung eben­falls kein Geld. Auch Schä­den durch Erd­rutsch, Erd­be­ben oder Lawi­nen sind ohne die­sen Zusatz nicht ver­si­chert. In Deutsch­land ist es zwar ziem­lich unwahr­schein­lich, aber mit einer Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung ver­si­chern Sie Ihren Haus­rat auch gegen einen Vulkanausbruch. 

Fahr­rad­ver­si­che­rung

Wenn Sie ein Fahr­rad besit­zen, ist die­ses mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht ver­si­chert, außer Sie bewah­ren es nachts immer in Ihrer Woh­nung auf und es wird dar­aus gestoh­len. Bei Fahr­rad­ver­si­che­run­gen müs­sen Sie beson­ders genau hin­schau­en. Im Ide­al­fall ist Ihr Fahr­rad rund um die Uhr und über­all geschützt, wenn Sie es nur mit einem siche­ren Schloss an einem unbe­weg­li­chen Gegen­stand festmachen. 

Vie­le Fahr­rad­ver­si­che­run­gen schlie­ßen zum Bei­spiel den Schutz wäh­rend der Nacht aus. Fah­ren Sie mit dem Rad zur Arbeit und stel­len nach Fei­er­abend fest, dass es gestoh­len wur­de, wür­den Sie Geld für ein neu­es Rad bekom­men. Wird es aber zum Bei­spiel zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr aus dem Innen­hof gestoh­len, wür­den Sie kein Geld von der Ver­si­che­rung bekommen, 

Sie müs­sen dabei auch auf die Scha­den­sum­me ach­ten. Nicht so wich­tig ist es, wenn Sie ein ganz nor­ma­les Fahr­rad für den All­tag haben, bei­spiels­wei­se ein Ange­bot eines Bau­markts oder Dis­coun­ters. Bei einem hoch­wer­ti­gen Fahr­rad kön­nen Sie hin­ge­gen Pro­ble­me bekom­men. Sind Fahr­rä­der nur mit einer Sum­me von bis zu 300 Euro ver­si­chert, bekom­men Sie auch nur maxi­mal 300 Euro, selbst wenn Sie für das Rad 1.500 Euro hin­ge­legt haben. 

Gar­ten­mö­bel & Gartengeräte

Wenn Sie einen eige­nen Gar­ten haben oder einen Gemein­schafts­gar­ten nut­zen kön­nen und dort Gar­ten­mö­bel oder ‑gerä­te ste­hen haben, soll­ten Sie die­se ent­spre­chend ver­si­chern. Hier­bei kommt es vor allem auf die Art der Gerät­schaf­ten und Möbel an. Soll­ten Sie in Ihrem Gar­ten meh­re­re Skulp­tu­ren ste­hen haben, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz auch für die­se gel­ten. Skulp­tu­ren, Zier­brun­nen oder ähn­li­ches Inven­tar ist näm­lich nicht zwangs­läu­fig bei jeder Gar­ten­ver­si­che­rung mitversichert. 

Glei­ches gilt für Grills oder Kin­der­spiel­ge­rüs­te. Ach­ten Sie hier genau auf den Ver­si­che­rungs­schutz. Übli­cher­wei­se nicht inbe­grif­fen sind Gegen­stän­de, die offen zugäng­lich sind. Der Stand­ort soll­te in jedem Fall durch eine Hecke, eine Mau­er oder einen Zaun abge­grenzt sein. Soll­te jemand die Schau­kel Ihrer Kin­der aus dem Vor­gar­ten, wel­cher frei zugäng­lich ist, steh­len, wer­den aus den trau­ri­gen Augen Ihrer Kin­der noch grö­ße­re Trä­nen kul­lern, wenn Sie Ihnen nicht eine neue Schau­kel besor­gen können. 

Glas­bruch

Glas­bruch ist eine Zusatz­op­ti­on, die gut abge­wo­gen wer­den soll­te. Eine Glas­bruch­ver­si­che­rung erhöht die Bei­trä­ge teils um meh­re­re Euro pro Monat. Wenn Sie nun zum Bei­spiel in einer Alt­bau­woh­nung mit Fens­tern mit Ein­fach­ver­gla­sung woh­nen, lohnt sich die Ver­si­che­rung im Grun­de nicht. Soll­ten Sie eine ein­fa­che Schei­be kaputt machen, soll­te der Ersatz weni­ger als ein­hun­dert Euro kos­ten. Wenn Sie jetzt nicht gera­de ein äußerst unge­schick­ter Mensch sind, loh­nen sich die zusätz­li­chen Bei­trä­ge in der Regel nicht. 

Anders sieht es natür­lich aus, wenn Sie vie­le Glas­ele­men­te in Ihrer Woh­nung haben, bei­spiels­wei­se Glas­tü­ren, Tische mit Glas­plat­ten oder Schrän­ke mit ver­glas­ten Türen. Hier ist ein Scha­den wesent­lich wahr­schein­li­cher, sodass sich die Ver­si­che­rung durch­aus bezahlt machen kann. Wenn Sie ein Aqua­ri­um besit­zen, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass die­ses rund­um ver­si­chert ist. Mit einer Glas­ver­si­che­rung ver­si­chern Sie nur da Aqua­ri­um selbst. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te daher auch Schä­den ver­si­chern, die durch aus­tre­ten­des Was­ser aus dem Aqua­ri­um ent­ste­hen. Ob das der Fall ist, sehen Sie, wenn Sie nach Schä­den durch Lei­tungs­was­ser suchen. 

Gro­be Fahrlässigkeit

Der Ver­zicht auf die Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt einer guten Haus­rat­ver­si­che­rung. Ist die­ser Punkt nicht ver­si­chert, kann die Ver­si­che­rung schnell behaup­ten, Sie hät­ten einen Scha­den ver­ur­sacht, den Sie auch hät­ten ver­hin­dern kön­nen, wenn Sie nicht grob fahr­läs­sig gehan­delt hätten. 

Bei­spiel: Sie haben die Ker­zen Ihres Advents­kran­zes ange­zün­det und ver­las­sen den Raum. Soll­te der Advents­kranz Feu­er fan­gen und einen Woh­nungs­brand aus­lö­sen, haben Sie grob fahr­läs­sig gehan­delt, da Sie die Ker­zen unbe­auf­sich­tigt gelas­sen haben. Auf dem Scha­den blei­ben Sie dann wohl sit­zen. Soll­te die Woh­nung durch den Brand eine Wei­le lang nicht bewohn­bar sein, dürf­te die Ver­si­che­rung auch die Hotel­kos­ten nicht über­neh­men, da Sie den Grund für den Hotel­auf­ent­halt grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht haben. 

Noch ein Bei­spiel: Sie sit­zen vor Ihrem Lap­top und das Kabel des Lade­ge­räts ver­läuft quer durch den Raum zur nächs­ten Steck­do­se. Sie ste­hen auf, erle­di­gen eine Klei­nig­keit, kom­men zurück, stol­pern und blei­ben am Kabel hän­gen. Der Lap­top wird vom Tisch geris­sen und geht durch den Sturz kaputt. Das Kabel war eine Stol­per­fal­le, von der Sie wuss­ten. Die Ver­si­che­rung kann den Scha­den als grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt bewer­ten und muss dafür nicht aufkommen. 

Ist gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chert, erhal­ten Sie das Geld trotz­dem. Gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chert aber natür­lich kei­ne vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­ten Schä­den. Wenn Ihnen Ihr Fern­se­her nicht mehr gefällt, kön­nen Sie ihn also nicht ein­fach auf den Boden wer­fen und von der Ver­si­che­rung erwar­ten, Geld für ein neu­es Gerät zu bekommen. 

Hotel­kos­ten

Die­ser Punkt wird häu­fig ver­nach­läs­sigt bzw. unter­schätzt. Nach einem Brand oder einem gro­ßen Was­ser­scha­den kön­nen Sie in der Regel vor­läu­fig nicht in Ihrer Woh­nung blei­ben. Sie müs­sen ent­we­der bei Bekann­ten unter­kom­men oder sich ein Hotel­zim­mer neh­men, was mit der Zeit gut ins Geld geht. 

Eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te Geld für ein Hotel­zim­mer bereit­stel­len. Sicher­lich kön­nen Sie nicht erwar­ten, in der Prä­si­den­ten­suite des bes­ten Hotels der Stadt unter­ge­bracht zu wer­den. Aber bis zu 100 Euro die Nacht für bis zu drei Mona­ten soll­te eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung schon min­des­tens übernehmen. 

Je grö­ßer der Haus­halt, des­to wich­ti­ger kann die Hotel­kos­ten­über­nah­me wer­den. Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern im Hotel unter­zu­brin­gen kann mit einem Bud­get von 100 Euro pro Nacht schon schwie­rig wer­den. In so einem Fall soll­ten Sie sich nach einer Ver­si­che­rung umse­hen, die mög­lichst viel Geld bereit­stellt. Im Ide­al­fall bie­tet eine Ver­si­che­rung an, im Ein­zel­fall den tat­säch­li­chen Bedarf zu prü­fen. Sind zum Bei­spiel zwei Zim­mer not­wen­dig, die pro Nacht sieb­zig Euro kos­ten, ist es gut mög­lich, dass die Ver­si­che­rung dann auch 140 Euro pro Nacht über­nimmt, obgleich sie im Nor­mal­fall nur 100 Euro bezah­len würde. 

Lei­tungs­was­ser

Schä­den durch Lei­tungs­was­ser soll­ten unbe­dingt mit­ver­si­chert sein. Lei­tungs­was­ser kann immer aus­tre­ten, auch durch Ver­schleiß oder unsach­ge­mä­ße Instal­la­tio­nen. Ange­nom­men, Sie tau­schen die Arma­tur in der Küche aus und ver­ges­sen, den Kalt­was­ser­zu­lauf am Ende noch­mal fest anzu­zie­hen. Irgend­wann dürf­te sich der Schlauch dann lösen und die Küche unter Was­ser set­zen. Ihre Möbel sau­gen sich mit Was­ser voll und sind kaputt. Die Ver­si­che­rung soll­te sol­che Schä­den ersetzen. 

Auch Aqua­ri­en und Was­ser­bet­ten stel­len eine Gefahr dar. Ein Was­ser­bett fasst jede Men­ge Was­ser. Soll­te eine Stel­le undicht wer­den und das gan­ze Was­ser ver­teilt sich in der Woh­nung, ist schnell ein hoher Scha­den entstanden. 

Selbst­be­tei­li­gung

Mit einer Selbst­be­tei­li­gung sen­ken Sie Ihre Bei­trä­ge. Immer wenn Sie einen Scha­den mel­den der regu­liert wird, zah­len Sie die Selbst­be­tei­li­gung aus eige­ner Tasche dazu. Das soll­ten Sie nicht tun, denn es lohnt sich nicht. Ange­nom­men, Sie ent­schei­den sich für 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung. Die­se Sum­me zah­len Sie für jeden Scha­den. Im Gegen­zug ver­rin­gern sich die Bei­trä­ge, das aber nur gering. Viel­leicht zah­len Sie fünf Euro weni­ger pro Jahr. 

Es dau­ert 30 Jah­re, bis Sie durch die nied­ri­ge­ren Bei­trä­ge 150 Euro gespart haben. Das bedeu­tet, Sie wür­den qua­si eine Wet­te dar­auf abschlie­ßen, dass Ihnen min­des­tens 30 Jah­re lang kein Haus­rat­scha­den ent­steht, um unterm Strich Geld zu spa­ren. Selbst bei einer klei­nen Brief­ta­sche lohnt sich das nicht. Bei wenig Geld lohnt es sich vor allem nicht, denn 150 Euro Zuzah­lung sind im Scha­den­fall ein schmerz­haf­ter Betrag. 

Van­da­lis­mus, Raub & Einbruchdiebstahl

Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung kommt es auch dar­auf an, dass sie bei Raub Leis­tun­gen erbringt. Wer­den Sie auf der Stra­ße über­fal­len und jemand raubt Ihre Brief­ta­sche und Ihr Han­dy, soll­ten Sie von der Ver­si­che­rung Geld für Ersatz bekom­men. Ach­ten Sie hier auf das Klein­ge­druck­te, denn Raub soll­te nicht nur die Ent­wen­dung von Gegen­stän­den und Anwen­dung von Gewalt umfas­sen. Auch nur ver­such­ter Raub soll­te ver­si­chert sein. Soll­te Sie zum Bei­spiel jemand mit einem Mes­ser bedro­hen und die Her­aus­ga­be Ihrer Wert­ge­gen­stän­de ver­lan­gen, soll­ten Sie ihm die­se ein­fach geben und trotz­dem Ersatz von Ihrer Ver­si­che­rung bekom­men können. 

Ein­bre­cher gehen nicht immer son­der­lich sub­til vor. Auf der Suche nach Wert­sa­chen wer­den schnell mal Din­ge beschä­digt. Auch die­se Schä­den soll­ten Sie ersetzt bekom­men. Glei­ches gilt für Van­da­lis­mus, wenn ein Ein­bre­cher ein­fach nur auf Zer­stö­rung aus gewe­sen ist. 

Ver­si­che­rungs­sum­me & Unterversicherung

Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist ein ent­schei­den­der Punkt, den Sie beach­ten müs­sen. Sie kön­nen den Wert Ihres Haus­rats selbst schät­zen und ange­ben. Blei­ben wir nun beim Brand­fall. Ihre Woh­nung brennt aus und der gesam­te Haus­rat ist zer­stört. Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist die Höchst­sum­me, die Sie von der Ver­si­che­rung bekom­men kön­nen. Sind Sie unter­ver­si­chert, bekom­men Sie im Regel­fall weni­ger als die Versicherungssumme. 

Unter­ver­si­chert sind Sie, wenn der Scha­den grö­ßer ist als die Ver­si­che­rungs­sum­me. Ange­nom­men, Sie haben Ihren Haus­rat mit 30.000 Euro ver­si­chert. Nach dem Feu­er stel­len Sie fest, dass ein Scha­den in Höhe von 40.000 Euro ent­stan­den ist. Das Geld möch­ten Sie natür­lich von der Ver­si­che­rung haben. Mehr als 30.000 Euro wer­den Sie nicht bekom­men, weil die Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt ist. Ver­mut­lich bekom­men Sie sogar weni­ger, weil Sie zu nied­ri­ge Bei­trä­ge gezahlt haben. Dadurch haben Sie uner­laub­ter­wei­se Bei­trä­ge gespart, denn Sie hät­ten 40.000 Euro ver­si­chern müssen. 

Weni­ger schlimm ist es, wenn Sie über­ver­si­chert sind. Hier läuft es genau anders her­um. Haben Sie Ihren Haus­rat für 40.000 Euro ver­si­chert und mel­den nach dem Brand einen Scha­den von 30.000 Euro, haben Sie zu hohe Bei­trä­ge bezahlt, denn Sie haben 10.000 Euro Haus­rat ver­si­chert, den Sie gar nicht besit­zen. Aller Vor­aus­sicht nach wer­den Sie die 30.000 Euro bekom­men, das zu viel gezahl­te Geld für die Bei­trä­ge bekom­men Sie aber sicher­lich nicht erstattet. 

Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­ten die meis­ten Ver­si­che­rer einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht. Das bedeu­tet nicht, dass Sie ein­fach einen nied­ri­ge­ren Betrag ange­ben kön­nen, um Bei­trä­ge zu spa­ren. Viel­mehr gibt es einen Durch­schnitts­wert. Die­ser liegt bei 650 Euro Ver­si­che­rungs­wert pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che. Wenn Sie die­sen emp­foh­le­nen Min­dest­wert ange­ben, prüft die Haus­rat­ver­si­che­rung im Scha­den­fall für gewöhn­lich nicht, ob eine Unter­ver­si­che­rung vor­liegt. Ergibt sich aus Ihrer Wohn­flä­che eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 30.000 Euro und Ihnen ent­steht ein Scha­den von 35.000 Euro, dürf­ten Sie höchst­wahr­schein­lich auch 35.000 Euro von Ihrer Ver­si­che­rung bekommen. 

Aus­nah­men gibt es sicher­lich, wenn die Scha­den­sum­me extrem groß ist. Wenn Sie gewusst haben muss­ten, dass der Scha­den weit über der Ver­si­che­rungs­sum­me lie­gen kann, kann es zu Schwie­rig­kei­ten kom­men. Bei einem Scha­den von bei­spiels­wei­se 100.000 Euro wird zumin­dest eine gründ­li­che Prü­fung vor­ge­nom­men, was uns gleich zum nächs­ten Punkt bringt: Wertsachen. 

Wert­sa­chen

Wenn Sie beson­de­re Wert­sa­chen in Ihrer Woh­nung haben, müs­sen Sie die Haus­rat­ver­si­che­rung infor­mie­ren. Die Ver­si­che­rung zum durch­schnitt­li­chen Min­dest­wert mit Ver­zicht auf Unter­ver­si­che­rung ist im Nor­mal­fall voll­kom­men aus­rei­chend. Wenn Sie 10.000 Euro für einen tol­len Schrank aus Mas­siv­holz bezahlt haben, haben Sie kei­nen Anspruch, genau die­sen Wert ersetzt zu bekom­men. Wenn es einen Schrank glei­cher Grö­ße und Far­be aus Mas­siv­holz für 2.000 Euro gibt, bekom­men Sie die 2.000 Euro, da schließ­lich die Grund­la­ge „glei­cher Art und Güte“ gilt. 

Wert­sa­chen umfasst Din­ge wie Bar­geld, Urkun­den, Wert­pa­pie­re, Schmuck oder Kunst­ge­gen­stän­de. Auch Edel­me­tal­le gehö­ren dazu. Wenn Sie Geld und Gold ange­legt haben, indem Sie sich eine Samm­lung Gold­mün­zen zuge­legt haben, müs­sen Sie dies ange­ben. Auch eine Brief­mar­ken­samm­lung kann sehr wert­voll sein. Damit Sie im Scha­den­fall nicht nur einen Brief­mar­ken­gut­schein für die Post bekom­men, müs­sen Sie die Samm­lung und deren Wert nach­wei­sen können. 

Sie müs­sen nicht jede Klei­nig­keit ange­ben. Wenn Sie bei einem Preis­aus­schrei­ben eine Sil­ber­mün­ze im Wert von 300 Euro gewon­nen haben, inter­es­siert sich die Ver­si­che­rung nicht groß­ar­tig dafür. Wenn Sie sie als gestoh­len mel­den, müs­sen Sie ledig­lich nach­wei­sen, dass Sie sie beses­sen haben. Bei grö­ße­ren Wer­ten sieht das dage­gen anders aus. 

Die Ver­si­che­rung kann Ihnen vor­schrei­ben, wie Sie Ihre Wert­sa­chen ab einem bestimm­ten Wert zu lagern haben. So ist Bar­geld oft nur bis zu 500 oder 1.000 Euro ver­si­chert. Wenn Sie jetzt 30.000 Euro in bar abge­ho­ben haben, um von dem Geld am kom­men­den Tag ein Auto zu kau­fen, soll­ten Sie es lie­ber in einem Safe auf­be­wah­ren. Wird näm­lich aus­ge­rech­net in die­ser Nacht ein­ge­bro­chen und das Geld gestoh­len, ist der Traum vom neu­en Auto ansons­ten geplatzt. 

Soll­ten Sie das Geld in einem Safe auf­be­wah­ren, bekom­men Sie von der Haus­rat­ver­si­che­rung deut­lich mehr Geld aus­ge­zahlt, wenn der Safe ver­steckt genug und ordent­lich ange­bracht wor­den war. Aber auch hier Obacht: Selbst bei Auf­be­wah­rung von Wert­ge­gen­stän­den in einem Safe über­nimmt eine Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me, bei­spiels­wei­se bis zu 10.000 Euro. Bewah­ren Sie in Ihrem Safe grö­ße­re Wer­te auf, zum Bei­spiel eine Samm­lung Gold­mün­zen mit einem Wert von 40.000 Euro, ver­lie­ren Sie im Fal­le eines Dieb­stahls trotz­dem 30.000 Euro. Das Risi­ko kön­nen Sie ver­rin­gern, indem Sie Ihrer Ver­si­che­run­gen Wert­sa­chen ober­halb der Ver­si­che­rungs­sum­me mel­den und dem­entspre­chend höhe­re Bei­trä­ge bezahlen. 

Wie fin­de ich die rich­ti­ge Hausratversicherung?

Eine gute Mög­lich­keit, die für Sie opti­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung zu fin­den, ist ein Tarif­ver­gleich im Inter­net. Ver­gleichs­rech­ner ken­nen so gut wie alle aktu­el­len Tari­fe von Haus­rat­ver­si­che­run­gen und kön­nen Ihnen die für Sie bes­ten Ange­bo­te anzei­gen. Aller­dings kann ein Ver­gleichs­rech­ner nur Tari­fe anzei­gen, wel­che in sei­ner Daten­bank ein­ge­tra­gen sind. Wenn nach­fol­gend von dem bes­ten oder güns­tigs­ten Tarif gespro­chen wird, ist damit der bes­te oder güns­tigs­te Tarif aus dem ent­spre­chen­den Tarif­rech­ner gemeint und nicht der wirk­lich der zwin­gend abso­lut bes­ser oder güns­tigs­te, der über­haupt am Markt ver­füg­bar ist. 

Eine wich­ti­ge Sache vor­ne­weg: Ein seriö­ser Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net ist für Sie voll­kom­men kos­ten­frei. Die Anbie­ter müs­sen natür­lich von etwas leben. Das Geld dafür ver­die­nen sie mit Wer­bung und Pro­vi­sio­nen der Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, wenn eine Ver­si­che­rung über den Rech­ner abge­schlos­sen wird. Für Sie als Nut­zer ist der Ver­gleich kom­plett kos­ten­frei. Soll­te ein Ver­gleichs­rech­ner Geld von Ihnen ver­lan­gen, ver­las­sen Sie bit­te die Sei­te und suchen sich einen ande­ren Rechner. 

Für den Haus­rat­ver­si­che­run­gen-Ver­gleich wer­den nur weni­ge Anga­ben benö­tigt. Meis­tens rei­chen die Wohn­flä­che Ihres Heims und die Post­leit­zahl aus. Die Grö­ße der Wohn­flä­che ist wich­tig für die Berech­nung der Bei­trä­ge, die Post­leit­zahl wird benö­tigt, um das Risi­ko bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen. In einer Regi­on mit einer hohen Ein­bruchs­ra­te ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sicher teu­rer als in einem Gebiet, in dem so etwas so gut wie nie passiert. 

Des Wei­te­ren ist Ihr Alter von Belang und ob Sie im Öffent­li­chen Dienst arbei­ten. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zum Bei­spiel spe­zi­el­le Tari­fe für jun­ge Leu­te an oder eben für wel­che, die im Öffent­li­chen Dienst tätig sind. 

Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Lis­te aller für Sie infra­ge kom­men­den Haus­rat­ver­si­che­run­gen ange­zeigt. Mit­tels Fil­ter­op­tio­nen kön­nen Sie die Aus­wahl ein­schrän­ken, damit Sie nur die Tari­fe ange­zeigt bekom­men, die Leis­tun­gen ent­hal­ten, die Ihnen beson­ders wich­tig sind. Auf den ers­ten Blick sehen Sie in der Über­sicht die wich­tigs­ten Leis­tun­gen und die Bei­trags­hö­he. Mit nur einem Klick kön­nen Sie sich die gesam­ten Tarif­de­tails anzei­gen lassen. 

Sie haben in der Regel auch die Mög­lich­keit, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len, um die­se mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Sie bekom­men dann eine Tabel­le mit allen Leis­tun­gen ange­zeigt, sodass Sie direkt sehen kön­nen, inwie­weit sich die Ange­bo­te unterscheiden. 

Wenn Sie sich für eine Haus­rat­ver­si­che­rung ent­schie­den haben, kön­nen Sie die­se direkt online bean­tra­gen. Der Ver­si­che­rungs­ver­trag wird direkt mit dem Anbie­ter abge­schlos­sen. Die­ser ist natür­lich auch Ihr Ansprech­part­ner, wenn es irgend­et­was zu klä­ren gibt. Das Ver­gleichs­por­tal hat nichts wei­ter mit Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag zu tun. 

Bei den gro­ßen Ver­gleichs­por­ta­len haben Sie die Mög­lich­keit, ein kos­ten­lo­ses Kun­den­kon­to anzu­le­gen. Dar­in kön­nen Sie Ihre über das Por­tal abge­schlos­se­nen Ver­si­che­run­gen ganz ein­fach ver­wal­ten. Die­ser Ser­vice kos­tet Sie nichts und hat auch nichts mit der eigent­li­chen Ver­si­che­rung zu tun. Ver­trags­an­ge­le­gen­hei­ten bespre­chen Sie aus­schließ­lich direkt mit Ihrem Versicherer.