Kfz-Ver­si­che­rung

Um mit einem moto­ri­sier­ten Fahr­zeug am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men zu dür­fen, benö­ti­gen Sie eine Kfz-Ver­si­che­rung. Es gibt zwei Arten von KFZ-Ver­si­che­run­gen, näm­lich die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung und die Kas­ko­ver­si­che­rung. Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Ohne einen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­nach­weis kön­nen Sie Ihr Fahr­zeug nicht zulas­sen und ein Num­mern­schild bekom­men. Mehr dazu erfah­ren Sie im Anschluss in die­sem Beitrag. 

Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land eine Pflicht­ver­si­che­rung. Wenn Sie in Deutsch­land ein Auto anmel­den möch­ten, benö­ti­gen Sie einen Ver­si­che­rungs­nach­weis. Um die­sen zu bekom­men, schlie­ßen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab. Das müs­sen Sie nicht erst am Tag der Anmel­dung, son­dern kön­nen es ruhig eine Wei­le vor­her tun. Bei der Kfz-Ver­si­che­rung ist es so, dass Sie eine vor­läu­fi­ge Ver­si­che­rungs­num­mer bekom­men. Die­se legen Sie der Zulas­sungs­stel­le vor. 

Dort wird geprüft, ob die Num­mer bei der Ver­si­che­rung auch wirk­lich exis­tiert. Wenn dem so ist, bekom­men Sie die Zulas­sungs­pa­pie­re und die Num­mern­schil­der. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt ab die­sem Moment. Sie zah­len in der Regel auch erst ab dann. Sobald Sie die Zulas­sungs­stel­le ver­las­sen haben, ist Ihr Fahr­zeug ver­si­chert. Schlie­ßen Sie die Ver­si­che­rung einen Monat vor der Zulas­sung ab, zah­len Sie im Nor­mal­fall kein Geld, son­dern erst ab der tat­säch­li­chen Zulassung. 

Eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert Schä­den, die Sie Ande­ren im Stra­ßen­ver­kehr zufü­gen. Wenn Sie einen Unfall ver­ur­sa­chen, haf­ten Sie für alle damit zusam­men­hän­gen­den Schä­den. Das gilt nicht nur für Schä­den am PKW, son­dern auch für Per­so­nen­schä­den. Hier kann es sehr schnell sehr teu­er werden. 

kfz versicherungSelbst eigent­lich harm­los aus­se­hen­de Unfäl­le kön­nen schwe­re Schä­den ver­ur­sa­chen, bei­spiels­wei­se einen blei­ben­den Ner­ven­scha­den. Die Behand­lung ist in der Regel sehr kost­spie­lig. Sie müs­sen aber nicht nur für die Behand­lung bezah­len, son­dern für sämt­li­che Unfall­fol­gen, wie zum Bei­spiel Ver­dienst­aus­fall oder Arbeits­un­fä­hig­keit, wel­che aus dem Ner­ven­scha­den resul­tie­ren kann. 

Hier soll­ten Sie nicht am fal­schen Ende spa­ren. Eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist nicht beson­ders teu­er. Sie soll­ten sich für einen Tarif mit einer mög­lichst hohen Scha­dens­sum­me ent­schei­den. Meh­re­re Mil­lio­nen Euro dür­fen es, beson­ders bei Per­so­nen­schä­den, schon sein. Preis­lich unter­schei­den sich Tari­fe mit gerin­gen Deckungs­sum­men kaum von Tari­fen mit hohen Sum­men. Die paar Euro im Jahr tun Ihnen wahr­schein­lich nicht weh, vor allem, wenn Sie beden­ken, wel­che Fol­gen eine zu gerin­ge Deckungs­sum­me nach sich zie­hen kann.

Sind Sie nur bis zu einem Scha­den von 300.000 Euro ver­si­chert und die Behand­lung samt Fol­gen kos­ten eine Mil­li­on Euro, müs­sen Sie die rest­li­chen 700.000 Euro aus eige­ner Tasche bezah­len. Haben Sie das Geld nicht gera­de über, was wahr­schein­lich ist, da Ihnen die paar Euro im Jahr dann sicher­lich egal wären, wird Ihr Ver­mö­gen samt Ein­kom­men gepfän­det. Sämt­li­ches Ein­kom­men ober­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums wird ein­ge­zo­gen, bis die Rech­nung abbe­zahlt ist. 

Kas­ko-Ver­si­che­rung

Die Kas­ko-Ver­si­che­rung ist, im Gegen­satz zur Kfz-Haft­pflicht, kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Mit einer Kas­ko­ver­si­che­rung ver­si­chern Sie Unfall­schä­den an Ihrem Fahr­zeug. Soll­ten Sie einen Unfall ver­ur­sa­chen, zahlt die Kfz-Haft­pflicht nur für die Schä­den des Unfall­geg­ners. Eine Kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für Ihr eige­nes Auto. Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen. 

Teil­kas­ko

Die Teil­kas­ko ver­si­chert Unfall­schä­den, wenn Sie nicht allein­schul­dig sind. Soll­ten Sie ein par­ken­des Fahr­zeug beschä­di­gen oder an der Ampel so spät brem­sen, dass Sie dem Vor­der­mann in den Kof­fer­raum fah­ren, sind Sie im Nor­mal­fall allein­schul­dig. Ste­hen­de Autos stel­len ein­fach in dem Sin­ne kei­ne Gefahr dar, als dass Sie einen Unfall ver­ur­sa­chen können. 

Wenn Sie im Stra­ßen­ver­kehr plötz­lich abrupt brem­sen und das Fahr­zeug hin­ter Ihnen fährt Ihnen hin­ten drauf, wird Ihnen übli­cher­wei­se eine Teil­schuld zuge­wie­sen. Der Unfall­geg­ner trägt eben­falls eine Teil­schuld, denn er hät­te einen grö­ße­ren Abstand hal­ten müs­sen. Als Teil­schul­di­ger bekom­men Sie die Schä­den nicht in vol­ler Höhe von der Kfz-Haft­pflicht des Unfall­geg­ners bezahlt. Die Rest­sum­me bekom­men Sie von Ihrer Teilkaskoversicherung. 

Voll­kas­ko

Die Leis­tun­gen der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung gehen weit über die der Teil­kas­ko hin­aus. Hier ist es egal, ob Sie allein­schul­dig sind oder nicht. Sämt­li­che Unfall­schä­den an Ihrem Fahr­zeug wer­den von der Ver­si­che­rung reguliert. 

Das ist aber natür­lich kein Frei­brief für zu schnel­les und rück­sichts­lo­ses Fah­ren. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz zahlt die Voll­kas­ko näm­lich nicht. Sie bekom­men folg­lich nicht immer ein neu­es Auto, wenn Sie einen Unfall pro­vo­zie­ren oder Ihr Auto den Hang hin­ab in einen See rol­len las­sen, weil es Ihnen nicht mehr gefällt. 

Was kos­tet eine Kfz-Versicherung?

Die Kos­ten einer Kfz-Ver­si­che­rung las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern. Es sind schlicht­weg zu vie­le Fak­to­ren, die die Bei­trä­ge beein­flus­sen. Man kann ledig­lich sagen, dass es am güns­tigs­ten ist, nur eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung erhöht die jähr­li­chen Kos­ten natür­lich, ist aber immer sinn­voll, wenn man sein Fahr­zeug nicht mal eben erset­zen kann. 

Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist am teu­ers­ten und in der Regel nur für Neu­wa­gen zu emp­feh­len. In den ers­ten Jah­ren ver­lie­ren Autos sehr schnell an Wert. Sie brau­chen ja nur mal zu einem Gebraucht­wa­gen­händ­ler zu gehen und schau­en, was die Autos kos­ten (abzüg­lich einer Gewinn­mar­ge), wie alt sie sind und was sie damals neu gekos­tet haben. Einer Kas­ko­ver­si­che­rung ist es herz­lich egal, was Sie für Ihr Auto bezahlt haben. Wenn Sie in einen Unfall ver­wi­ckelt sind, bekom­men Sie stets nur den Zeit­wert ersetzt. 

Im Zusam­men­hang mit Kfz-Ver­si­che­run­gen haben Sie bestimmt schon mal von einem „wirt­schaft­li­chen Total­scha­den“ gehört. Das bezeich­net Schä­den, deren Repa­ra­tur teu­rer ist als der Zeit­wert des Autos. Sie kön­nen etwas Geld von der Ver­si­che­rung bekom­men, für die Repa­ra­tur oder ein Ersatz­fahr­zeug glei­cher Art wird das Geld aber nicht rei­chen. Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist daher nur bei neu­en Fahr­zeu­gen not­wen­dig, da sie sich für älte­re Fahr­zeu­ge kaum noch lohnt. Nach ein paar Jah­ren reicht auch eine Teilkaskoversicherung. 

Wie kann ich bei der Kfz-Ver­si­che­rung Geld sparen?

Da die Kos­ten einer Kfz-Ver­si­che­rung nicht pau­schal genannt wer­den kön­nen, soll­ten Sie auf einen Tarif­ver­gleich im Inter­net zurück­grei­fen. Sol­che Tarif­rech­ner ver­glei­chen alle Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe, die in der Daten­bank vor­han­den sind. Anders als bei einer Haus­rat- oder Rechts­schutz­ver­si­che­rung brau­chen Sie zahl­rei­che Anga­ben, um die Kos­ten zu ermitteln. 

Sie benö­ti­gen mög­lichst exak­te Infor­ma­tio­nen bezüg­lich des zu ver­si­chern­den Fahr­zeugs. Mar­ke, Typ und Bau­jahr sind nicht aus­rei­chend. Auch zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen über Sie bzw. den Fah­rer sind not­wen­dig, da sich die Bei­trä­ge auch am Alter und der Scha­den­frei­heits­klas­se ori­en­tie­ren. Außer­dem müs­sen Sie Ihre Post­leit­zahl ange­ben, da nicht jedes Fahr­zeug in jeder Regi­on zum sel­ben Preis ver­si­chert wer­den kann. 

In Städ­ten ist das Unfall­ri­si­ko im Schnitt höher als auf dem Land. Mög­li­cher­wei­se ist ein bestimm­ter Fahr­zeug­typ in Ber­lin häu­fi­ger in Unfäl­le ver­wi­ckelt als in Mün­chen. In die­sem Fall ist die Ver­si­che­rung eines sol­chen Fahr­zeugs in Ber­lin wahr­schein­lich teu­rer als in München. 

Wenn Sie meh­re­re Fahr­zeu­ge ins Auge gefasst haben, soll­ten Sie den Tarif­ver­gleich für alle Autos durch­füh­ren, denn die Prei­se kön­nen sich auch bei Fahr­zeu­gen der glei­chen Art und Grö­ße unter­schei­den. Mit etwas Glück ist die Ver­si­che­rung des von Ihnen favo­ri­sier­ten Fahr­zeugs ja sogar beson­ders günstig. 

Vor allem als Fahr­an­fän­ger kann eine Kfz-Ver­si­che­rung rich­tig ins Geld gehen. Scha­den­frei­heits­ra­bat­te gibt es eben­so wenig wie Fahr­er­fah­rung. Zudem fah­ren Fahr­an­fän­ger als ers­tes Auto häu­fig einen Gebraucht­wa­gen, der rela­tiv güns­tig zu haben ist. Die Wahr­schein­lich­keit, dass auch die Risi­ko­ein­stu­fung eines sol­chen Fahr­zeugs recht hoch ist, ist durch­aus gegeben. 

Hier gilt es zu prü­fen, ob der Nach­wuchs sein Fahr­zeug nicht als Zweit­wa­gen sei­ner Eltern ver­si­chern und als Fah­rer ein­ge­tra­gen wer­den kann. Im Nor­mal­fall gel­ten die Scha­den­frei­heits­ra­bat­te des Erst­wa­gens auch für den Zweit­wa­gen. Die Ver­si­che­rung ist dem­nach weit­aus güns­ti­ger als eine Ver­si­che­rung auf den jun­gen Fah­rer selbst. Es ist dabei unbe­dingt zu beach­ten, was spä­ter mit der Scha­den­frei­heits­klas­se geschieht. Möch­te der jun­ge Mensch spä­ter eine eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung abschlie­ßen, bei­spiels­wei­se für sein nächs­tes Auto, soll­te er die Scha­den­frei­heits­klas­se mit­neh­men kön­nen. Ansons­ten wür­de er wie­der auf Scha­den­frei­heits­klas­se 1 zurück­ge­stuft werden. 

Nicht spa­ren soll­ten Sie bei den Deckungs­sum­men. Wer hier spart, spart am fal­schen Ende. Wie zuvor bereits erwähnt, haf­ten Sie für sämt­li­che Unfall­schä­den in vol­ler Höhe. Ein paar Euro mehr im Jahr zu bezah­len ergibt durch­aus Sinn, wenn man bedenkt, wel­che hor­ren­den Kos­ten ein Unfall nach sich zie­hen kann. 

Ihre jähr­li­che Fahr­leis­tung soll­te so exakt wie mög­lich ange­ge­ben wer­den. Geben Sie zu viel an, zah­len Sie unnö­tig viel Geld. Geben Sie zu wenig an, dro­hen im Zwei­fel Abzü­ge bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung, da Sie weni­ger bezahlt haben, als Sie eigent­lich gemusst hät­ten. Als erfah­re­ner Fah­rer ken­nen Sie ja Ihre unge­fäh­re Fahr­leis­tung im Jahr. Sind kei­ne Erfah­rungs­wer­te vor­han­den, genügt eine ers­te Schät­zung. Fra­gen Sie sich ein­fach, wie oft Sie mit dem Auto unter­wegs sind. 

Wenn Sie täg­lich zur Arbeit und wie­der zurück fah­ren, haben Sie ja schon mal eine Min­dest­di­stanz, die Sie im Jahr zurück­le­gen. Hin­zu kom­men noch ein paar Kilo­me­ter für Ein­kaufs­fahr­ten und Fahr­ten in den Urlaub. Fah­ren Sie zwei­mal im Jahr 500 km weit in den Urlaub, ergibt das eine Gesamt­stre­cke von immer­hin 2.000 km. Ihre jähr­li­che Fahr­leis­tung kön­nen Sie jedes Jahr aktua­li­sie­ren. Wenn Sie mer­ken, dass Sie Ihre Jah­res­fahr­leis­tung bereits nach einem hal­ben Jahr erreicht haben, kön­nen Sie dies Ihrer Ver­si­che­rung jeder­zeit mit­tei­len, damit die­se die Bei­trä­ge anpas­sen kann. 

Fah­ren Sie nur sel­ten oder gar nicht ins Aus­land, kön­nen Sie bei aus­lands­be­zo­ge­nen Leis­tun­gen spa­ren. Auf eine Rück­füh­rung Ihres Unfall­fahr­zeugs aus dem Aus­land kön­nen Sie dann schließ­lich ver­zich­ten. Wenn Sie Ihr Auto in einer Gara­ge par­ken, kön­nen Sie eben­falls Geld spa­ren, denn das Unfall­ri­si­ko ist gerin­ger, als wenn es an einer öffent­li­chen Stra­ße ste­hen würde. 

Sozu­sa­gen pas­siv kön­nen Sie Geld spa­ren, indem Sie eine Kfz-Ver­si­che­rung mit einer mode­ra­ten Rück­stu­fungs­po­li­tik wäh­len. Bei den meis­ten Tari­fen wer­den Sie im Fal­le eines Unfalls zurück­ge­stuft, das heißt, dass sich Ihre Scha­den­frei­heits­klas­se ver­rin­gert und somit die Bei­trä­ge stei­gen. Es gibt aber auch gute Tari­fe, bei denen man ein „Frei­los“ hat und die Rück­stu­fung erst beim zwei­ten Unfall erfolgt oder nur, wenn seit dem letz­ten Unfall eine gewis­se Zeit ver­gan­gen ist. 

Sie kön­nen auch mit einem Ver­si­che­rungs­ver­gleich Geld spa­ren. Ein­mal im Jahr soll­ten Sie einen aktu­el­len Tarif­check durch­füh­ren. Ver­si­che­run­gen ändern ihren Leis­tungs­ka­ta­log rela­tiv häu­fig. So kann es sein, dass es im kom­men­den Jahr eine Kfz-Ver­si­che­rung gibt als im letz­ten Jahr, als Sie Ihre Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben. Blei­ben Sie also wach­sam, und füh­ren Sie regel­mä­ßig einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch. Das gilt auch für alle ande­ren Ver­si­che­run­gen, die regel­mä­ßig gewech­selt wer­den können. 

Wie fin­de ich die bes­te Kfz-Versicherung?

Die für Sie bes­te Kfz-Ver­si­che­rung kön­nen Sie in einem Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net fin­den. „Kön­nen“ bedeu­tet, dass ein Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net nicht zwangs­läu­fig alle am Markt erhält­li­chen Tari­fe kennt. Das heißt, dass es nicht unmög­lich ist, dass es nicht noch irgend­wo ein bes­se­res Ange­bot geben kann. 

Für den Ver­gleichs­rech­ner brau­chen Sie eine gewis­se Men­ge an Daten. Das liegt ein­fach dar­an, dass die Bei­trä­ge von vie­len Fak­to­ren abhän­gig sind. Dazu zäh­len die Scha­den­frei­heits­ra­bat­te, der Wohn­sitz, die Jah­res­ki­lo­me­ter des Fah­rers sowie detail­lier­te Anga­ben zum Fahrzeug. 

Haben Sie alle Daten ein­ge­ge­ben, wer­den alle infra­ge kom­men­den Tari­fe ange­zeigt. Direkt in der Über­sicht sehen Sie den Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, den Tarif­na­men, die Grund­da­ten des Tarifs sowie die Jah­res­bei­trä­ge. Die voll­stän­di­gen Tarif­de­tails kön­nen Sie sich ganz ein­fach anzei­gen las­sen. Nor­ma­ler­wei­se ist es auch mög­lich, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len, damit die Tarif­de­tails in einer ein­fa­chen Über­sicht direkt ersicht­lich wer­den. So kön­nen Sie ganz schnell her­aus­fin­den, in wel­chen Aspek­ten sich die Tari­fe unter­schei­den und wel­cher daher für Sie die bes­se­re Wahl ist. 

Sie kön­nen die Tarif­lis­te auch fil­tern, um zum Bei­spiel nur Ange­bo­te ange­zeigt zu bekom­men, wel­che zusätz­lich einen Schutz­brief ent­hal­ten. Dazu haben Sie die Mög­lich­keit, ein­zel­ne Daten nach­träg­lich zu ver­än­dern. Haben Sie meh­re­re Fahr­zeu­ge ins Auge gefasst, ändern Sie ein­fach die Fahr­zeug­da­ten, anstatt sämt­li­che Anga­ben erneut ein­ge­ben zu müssen. 

Viel­leicht haben Sie es ja auch eilig, weil Sie zufäl­lig an ein Schnäpp­chen gera­ten sind, bei­spiels­wei­se an einen guten Gebraucht­wa­gen in der Nach­bar­schaft. Dann möch­ten Sie das Fahr­zeug bestimmt mög­lichst schnell anmel­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten einen „eVB-Ser­vice“ an, bei dem Sie Ihr Auto sofort ver­si­chern kön­nen. Sie erhal­ten per Mail, SMS oder App Ihren vor­läu­fi­gen Ver­si­che­rungs­nach­weis und kön­nen damit noch am sel­ben Tag zur Zulas­sungs­stel­le gehen und Ihr neu­es Auto spä­ter am sel­ben Tag sogar schon auf den öffent­li­chen Stra­ßen fahren. 

Zwei­tes, Drit­tes und wei­te­re Fahr­zeu­ge versichern

Häu­fig reicht ein Fahr­zeug nicht aus. So möch­te der Ehe­part­ner viel­leicht auch ein eige­nes Auto haben oder der Spröss­ling wird bald voll­jäh­rig und kann es gar nicht erwar­ten, sein ers­tes eige­nes Auto zu haben. 

Bei der Ver­si­che­rung meh­re­rer Fahr­zeu­ge kön­nen Sie viel Geld spa­ren, wenn Sie alles rich­tig machen. Die Fahr­zeu­ge von Lebens­part­ner und erwach­se­nem Kind jeweils ein­zeln zu ver­si­chern, ist in der Regel die teu­ers­te Lösung. 

Zweit­wa­gen versichern

Gera­de Fahr­an­fän­ger zah­len sehr viel für eine Kfz-Ver­si­che­rung. Das ist auch logisch, denn die Uner­fah­ren­heit nach ein paar Pra­xis­stun­den in der Fahr­schu­le ist ein hohes Risi­ko und es erfolgt auto­ma­tisch die Ein­stu­fung in Scha­den­frei­heits­klas­se 0 (SF 0). Die­se Klas­se ist beson­ders teu­er, grund­le­gend etwa dop­pelt so teu­er wie die Ein­stu­fung in SF 1. 

Güns­ti­ger ist es, wenn ein Eltern­teil das Fahr­zeug auf sei­nen Namen zulässt und als Zweit­wa­gen für Fahr­an­fän­ger ver­si­chert. Das Kind wird als Fah­rer ein­ge­tra­gen. Das ist dann zwar teu­rer, als wür­de der Eltern­teil allei­ni­ger Fah­rer sein, aber es ist immer noch deut­lich güns­ti­ger als in SF 0. 

Dabei gilt zu beach­ten, dass der Nach­wuchs sei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se beim Ver­si­che­rungs­wech­sel auch behält. Als ein­ge­tra­ge­ner Fah­rer sam­melt er schließ­lich Scha­den­frei­heits­klas­se bzw. steigt in der SF auf. Kann er sei­ne Rabat­te nicht mit­neh­men, wür­de die Klas­se ver­fal­len und er könn­te sein Fahr­zeug wahr­schein­lich nur in SF 1 versichern. 

Ehe­paa­re oder Men­schen, die in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft leben, kön­nen das zwei­te Fahr­zeug als Zweit­wa­gen beson­ders güns­tig ver­si­chern. Meis­tens wird der Zweit­wa­gen direkt in die SF des Erst­wa­gens ein­ge­stuft. Eine Aus­nah­me gibt es natür­lich, denn wenn der Ehe­part­ner mit dem Zweit­wa­gen bereits eine bes­se­re Scha­den­frei­heits­klas­se hat, behält er die­se selbst­ver­ständ­lich. Das ist natür­lich nicht unter allen Umstän­den garan­tiert. Wenn jemand schon jung hei­ra­tet und der Part­ner eine gute Scha­den­frei­heits­klas­se hat, wird er kaum die Mög­lich­keit haben, sich güns­tig mit­zu­ver­si­chern. Zuerst muss genü­gend Fahr­pra­xis vor­han­den sein. 

Dritt­wa­gen versichern

Die Ver­si­che­rung eines drit­ten Autos funk­tio­niert grund­le­gend wie die Ver­si­che­rung eines Zweit­wa­gens. Spe­zi­el­le Ange­bo­te für Dritt­wa­gen sind eher sel­ten anzu­tref­fen. Es ist dar­auf zu ach­ten, dass der Ver­si­che­rer die soge­nann­te Zweit­wa­gen­re­ge­lung anbie­tet. Die Zweit­wa­gen­re­ge­lung sorgt dafür, dass das drit­te Auto ähn­lich ver­si­chert wer­den kann wie ein Zweitwagen. 

Dass der Dritt­wa­gen aller­dings wie der Zweit­wa­gen in eine even­tu­ell vor­han­de­ne hohe Scha­den­frei­heits­klas­se ein­ge­stuft wird, ist lei­der eher die Aus­nah­me. Ganz beson­ders wich­tig ist, dass die Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge mög­lichst unab­hän­gig von­ein­an­der sind. Das bedeu­tet nicht, dass jedes Fahr­zeug bei einem ande­ren Anbie­ter ver­si­chert sein soll­te, das wäre ja auch Unsinn. Es bedeu­tet, dass die Scha­den­frei­heits­klas­sen mög­lichst fah­rer- und nicht Fahr­zeug­ge­bun­den sind. 

Bei letz­te­rem könn­te es pas­sie­ren, dass ein Unfall mit dem Dritt­wa­gen nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Scha­den­frei­heits­klas­sen der bei­den ande­ren Autos hat. Ver­ur­sacht das Kind mit dem Dritt­wa­gen einen Unfall, kann das rich­tig teu­er wer­den, falls nicht nur die Dritt­wa­gen­ver­si­che­rung durch die Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se­teu­rer wird, son­dern auch noch die Ver­si­che­run­gen der Fahr­zeu­ge der Eltern. 

Außer­dem soll­te der Fah­rer sei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se mit­neh­men kön­nen, genau wie beim Zweit­wa­gen, damit das Kind bei einem spä­te­ren Ver­si­che­rungs­wech­sel nicht wie­der als Fahr­an­fän­ger ein­ge­stuft wird. (Quel­le: https://finanzschotte.de/versicherungen/kfz-versicherungen/kfz-versicherung-3-auto )