Wenn Ihr Tier einem Dritten Schaden zufügt, haften Sie dafür in voller Höhe selbst. Das kann bei Sachschäden schnell teuer werden, Personenschäden können sogar Kosten in Millionenhöhe verursachen. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie vor solchen Kosten geschützt. Die Tierhalterhaftpflicht funktioniert genau wie Ihre private Haftpflichtversicherung. Der einzige Unterschied ist, dass nicht direkt Sie, sondern Ihr Hund oder Pferd versichert sind.
Warum brauche ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Tiere gelten juristisch als nicht schuldfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, die Sie einer anderen Person oder seinem Besitz zufügen, haften Sie persönlich. Da Tiere das nicht können, haften Sie als Halter für Schäden, die Ihre Tiere verursacht haben.
Vorneweg: Wenn Sie Nagetiere, kleine Vögel, Fische oder eine Katze haben, ist das Thema für Sie vom Tisch. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind Schäden von solchen Tieren mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Ihre Katze brauchen Sie selbst dann keine zusätzliche Versicherung, wenn sie Freigänger(in) ist.
Tiere wie Hunde und Pferde müssen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Eine Pflichtversicherung ist die Tierhaltehaftpflicht nur für Hunde. Die Regelung ist in mehreren Bundesländern bereits in Kraft, in den restlichen Ländern ist bereits beschlossen, dass die Haftpflicht für Hundehalter eine Pflichtversicherung werden wird. Die Größe des Hundes ist dabei egal. Auch ein Chihuahua, der kleiner als eine Katze ist, muss versichert werden.
Für Ihr Pferd ist eine Tierhalter-Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten aber dennoch unbedingt eine solche Versicherung abschließen. Nachfolgend möchten wir die Notwendigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung anhand einiger Beispiele zum Ausdruck bringen.
Beispiel 1: Schreck lass nach – Das Pferd
Egal wie gut Sie Ihren Hund oder Ihr Pferd im Griff haben: Sie wissen nie zu 100 Prozent, wie das Tier reagiert, wenn es sich erschreckt. Sie kennen das ja sicher von sich selbst. Wie reagieren Sie, wenn Sie erschreckt werden? Mal zucken Sie vielleicht kurz zusammen, mal schreien Sie vielleicht kurz auf und ein anderes mal springen Sie vor Schreck zur Seite und knallen gegen eine Laterne.
Ihrem Tier geht es nicht anders. Erziehung hin oder her, die unwägbare Triebhaftigkeit eines Tieres lässt sich nicht endgültig abstellen. Angenommen, Sie sind Pferdehalter. Auf dem Pferdehof gibt es ein kleines Fest für Kinder, es gibt Spiele, die Kinder können malen, basteln und dürfen natürlich auch auf einem Pony oder Pferd reiten.
Sie gehen in den Stall, setzen sich auf das Pferd und möchten zu den Kindern reiten. Gerade als Sie ankommen gibt es einen lauten Knall. Ihr Pferd erschreckt sich und geht durch. Es wirft Sie ab und rennt los. Dabei erwischt es eines der Kinder schwer mit einem Huf, dann rennt es weiter und galoppiert über den Sportwagen eines der Eltern und beruhigt sich wieder.
Den gesamten Schaden müssen Sie wieder gut machen. Ein großer Kostenfaktor ist die Reparatur des Autos. Motorhaube, Frontscheibe, Dach und Heck sind beschädigt. Ob nicht nur ein äußerlicher Blechschaden entstanden ist, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststellen, aber auf weit über eintausend Euro können Sie sich bereits einstellen.
Dann eilen Sie zum Kind, um das sich die Eltern bereits kümmern. Es heult und schreit vor Schreck und Schmerz. Das Kind kann nicht aufstehen, ein Krankenwagen wird herbeigerufen, der das Kind ins Krankenhaus bringt. Das Gejammer und Geschimpfe der Eltern, dass Sie Ihr Pferd offensichtlich nicht im Griff haben, wird Ihnen spätestens nach wenigen Tagen herzlich egal sein.
Dann nämlich kommt die Diagnose des Krankenhauses. Ihr Pferd hat das Kind so unglücklich erwischt, dass das Becken zertrümmert wurde. Neben Knochen, Sehnen und Bändern ist auch das Nervensystem schwer beschädigt werden, es ist unklar, ob das Kind je wieder richtig wird laufen können oder ob es sein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Die Krankenversicherung der Eltern übernimmt zunächst die Kosten aller notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Ihr Problem jedoch ist, dass die Krankenversicherung das Geld von Ihnen zurückverlangen wird, da die Kosten nur aufgrund des Verhaltens Ihres Pferdes entstanden sind.
Mehrere Tage Krankenhaus, teure Diagnostik und mehrere Operationen… Die Kosten können schnell in die Millionen gehen. Wenn das Kind nie wieder wird laufen können, zahlen Sie auch später noch für sämtliche Folgekosten, zum Beispiel für den Rollstuhl und den barrierefreien Umbau der Wohnung. Wäre die dauerhafte Verletzung so groß, dass das Kind nichtmals eine richtige Arbeit ausüben kann, müssten Sie sogar lebenslang Invalidenrente für das Kind bezahlen.
Wenn Sie so darüber nachdenken, erscheint eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd womöglich sinnvoll zu sein. An dieser Stelle sei vorweggenommen, dass eine gute Pferdehaftpflichtversicherung für ein Reitpferd schon für knapp 100 Euro pro Jahr zu haben ist, also für weniger als zehn Euro pro Monat.
Beispiel 2: Schreck 2 – Der Hund
Ähnlich verhält es sich mit einem Hund. Hunde müssen in Deutschland haftpflichtversichert sein. Das gilt noch nicht flächendeckend. Ob Sie Ihren Hund haftpflichtversichern müssen, können Sie beim Ordnungsamt erfragen. Aber selbst wenn es in Ihrem Bundesland keine Pflichtversicherung ist, sollten Sie eine solche Versicherung abschließen.
Ihr Hund mag so gut erzogen sein wie nur möglich, im Falle eines starken Schreckens bringt jedoch die beste Erziehung nichts. Sie spielen mit Ihrem Hund am Rande eines öffentlichen Parks. Ihr Hund ist recht groß und eigentlich eine urtreue Seele. Auf einmal erschreckt sich der Hund und rennt in Richtung Straße. Ein LKW fährt vorbei. Glücklicherweise kann der Fahrer noch rechtzeitig reagieren und ausweichen.
Etwas weniger glücklich sind die Besitzer der geparkten Fahrzeuge, die den Bremsvorgang unterstützt haben. Noch viel weniger glücklich ist der Radfahrer, an dem der LKW gerade vorbeifahren wollte und der zwischen LKW und Autos zerquetscht worden wäre, hätte er nicht versucht, zwischen zwei geparkte Autos zu flüchten, wobei er schwer gestürzt ist.
Vermutlich ahnen Sie jetzt bereits, was nun kommt. Die Schäden am LKW und den geparkten Autos müssen Sie bezahlen. Wenn Sie Glück haben, bleibt es bei der Kostenübernahme der Blechschäden. Mit etwas Pech hat sich der Radfahrer vielleicht nur ein Bein gebrochen und der LKW-Fahrer ist unverletzt. In diesem Fall gehen die Behandlungskosten nicht in die Millionen. Vermutlich werden es „nur“ viele tausend Euro. Das können Sie vielleicht noch mit einem Kredit in Raten abbezahlen.
In einem noch schlimmeren Fall hat sich der Radfahrer schwer verletzt. Möglicherweise ist er von Beruf Neurochirurg und hat sich einen so blöden Bruch an der Hand zugezogen, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall sind Sie für Ihr restliches Leben oder das des Neurochirurgen finanziell erledigt. Wenn er seinen Beruf aufgrund des Unfalls, welchen Ihr Hund ausgelöst hat, nicht mehr in dem Job arbeiten kann, müssen Sie die Gehaltszahlungen kompensieren.
Beispiel 3: Der will nur spielen
Beim Spielen entsteht die engste Bindung zwischen Mensch und Hund. Auch Ihr Hund spielt wahrscheinlich gerne. Dabei kann es auch mal passieren, dass er etwas übermütig wird. Vielleicht gehen Sie mit einem Freund und Ihrem Hund im Park spazieren. Ihr Freund wirft einen Tennisball und Ihr Hund apportiert ihn ganz eifrig.
Plötzlich geschieht es: Als Ihr Freund den Ball aus der Schnauze Ihres Hundes nehmen möchte, übertreibt er es beim Spielen und beißt versehentlich zu. Bestenfalls ist nichts passiert, im schlechteren Fall ist es aber ein satter Biss, der Bänder und Sehnen durchtrennt hat.
Sollte Ihr Freund einen nachhaltigen Schaden zurückbehalten, sodass er seine Hand nur noch eingeschränkt benutzen kann, kann er dadurch vielleicht berufsunfähig werden. Unter Freunden kann man sich sicher irgendwie gütig einigen, aber rein rechtlich kann er den Teil seines regelmäßigen Gehalts, den er aufgrund der Verletzung nicht mehr bekommt, da er eben nur noch begrenzt arbeitsfähig ist, von Ihnen zurückverlangen.
Was leistet eine Tierhalterhaftpflicht?
Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten, die infolge eines von Ihrem Hund verursachten Schadens auf Sie zu kommen können. Versichert sind Sach‑, Personen und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte mehrere Millionen Euro betragen, da die Kosten wie beschrieben extrem hoch sein können.
Die entstandenen Kosten tragen Sie ohne Obergrenze selbst, wenn Sie keine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben. Sollten Sie das nicht können, wird jedes Einkommen oberhalb des Existenzminimums gepfändet. Für Sie kann das ein Leben in Armut bedeuten, und das bis ans Lebensende.
Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Tarife mit 5 Millionen Euro sind zwar in den meisten Fällen ausreichend, doch wenn es ganz ungeschickt kommt und der Schaden sechs Millionen Euro beträgt, zahlen Sie die zusätzliche Million aus der eigenen Tasche. Da die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht sonderlich hoch sind, lohnt es sich nicht, an dieser Stelle zu sparen.
Was kostet eine Haftpflichtversicherung für mein Tier?
Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer. Die konkreten Kosten einer Tierhalterhaftpflicht lassen sich nicht pauschal beziffern, da zum Beispiel auch die Hunderasse in die Berechnung mit einfließt. Um trotzdem Zahlen zu nennen: Einen reinrassigen Dackel können Sie schon für weniger als 50 Euro pro Jahr mit sehr großem Leistungsumfang versichern.
Die Haltung von Pferden ist in der Regel teurer als die von Hunden. Das gilt auch für die Versicherung. Ein Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gibt es aber bereits für weniger als 100 Euro im Jahr.
Tierhalterhaftpflichtversicherung – Was beachten?
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es ein paar Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten, denn die Leistungsunterschiede der unterschiedlichen Tarife sind teils enorm. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar wichtige Leistungen näher vorstellen, damit Sie den Versicherungsschutz für sich und Ihren Vierbeiner finden können, den Sie auch wirklich brauchen.
Wichtige Leistungen für Hunde und Pferde
Manche Leistungen sind nur für Hunde relevant, andere nur für Pferde. Artenspezifische Leistungen finden Sie weiter unten im Artikel. An dieser Stelle soll es um Leistungen gehen, die für Hunde und Pferde gleichermaßen wichtig sind. Die Leistungen sind alphabetisch sortiert, nicht nach Wichtigkeit.
Auslandsaufenthalt
Wenn Sie sich nicht ausschließlich in Deutschland aufhalten, sollten Sie auf den Versicherungsschutz während eines Auslandsaufenthalts achten. Hier wird unterschieden zwischen europäischem Ausland und weltweitem Schutz. Zumindest in Europa sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt gelten.
Weltweiter Versicherungsschutz ist für gewöhnlich zeitlich begrenzt. Sollten Sie zum Beispiel beruflich für ein Jahr ins Ausland ziehen, sollte der Schutz entsprechend lang gültig sein. Bei den meisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen gilt der Versicherungsschutz im Ausland mindestens 24 Monate lang.
Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen / Welpen
Wenn Ihre Hündin oder Ihre Stute Nachwuchs bekommt, können Sie sich ganz um die Aufzucht kümmern, wenn der Welpe oder das Fohlen kostenlos mitversichert sind. Die meisten Versicherer versichern den Nachwuchs zwischen 6 und 12 Monate lang ohne Beiträge dafür zu verlangen.
Deckungsschäden
Dieses wunderschöne Wort der deutschen Sprache ist auch als „Ungewollter Deckakt“ bekannt. Ist Ihr männliches Tier nicht kastriert, kann er ungewollt Vater werden. Ähnlich wie bei einem One-Night-Stand beim Menschen ist der Vater auch für seine ungewollten Kinder verantwortlich.
Sollte Ihr Tier ungewollten Nachkommen zeugen, müssen Sie dafür die Kosten tragen. Das umfasst zum Beispiel Tierarztbesuche oder eine Abtreibung. Gerade bei Pferden können da sehr hohe Kosten entstehen, die von der Versicherung übernommen werden sollten.
Deckungssumme
Wie bei so ziemlich allen Schadenversicherungen ist die Deckungssumme auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung der vielleicht wichtigste Punkt. Wie wir bereits mit den Beispielen gezeigt haben, kann eine kleine Unachtsamkeit Ihres Tieres Schäden in Millionenhöhe verursachen. Bei einer größeren Verletzung kommen Sie schneller in den Millionenbereich als Ihnen vermutlich lieb ist.
Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. 20 bis 30 Millionen Euro dürfen es aber auch gern sein und sollten auch für so ziemlich alle Fälle ausreichen. Selbst wenn Ihr Hund versehentlich den Weihnachtsbaum eines Bekannten umwirft, dieser in Flammen aufgeht, das Haus niederbrennt und mehrere Menschen auf der Flucht verletzt werden, sollten 30 Millionen Euro ausreichen, um ein neues Haus bauen zu lassen und die Behandlungskosten sowie die Unterkunft der Geschädigten bis zum Wiedereinzug zu bezahlen. Mit nur 5 Millionen Euro könnte es hingegen wahrscheinlich sehr eng werden.
Forderungsausfalldeckung
Dieser Punkt wird gerne übersehen und kann im Zweifel wirklich wichtig werden. Angenommen, Sie sind selbst geschädigt. Dann haben Sie gegenüber dem Halter des fremden Tieres Ansprüche. Nun ist der andere Pferdehalter allerdings nicht versichert. Das ist in doppelter Hinsicht schade.
Für ihn ist es schade, weil ihm ein Leben am Existenzminimum droht. Sollte er den Schaden nicht bezahlen können, wird sein gesamtes Einkommen oberhalb des Existenzminimums für die Begleichung des Schadens eingezogen.
Für Sie allerdings bedeutet das, dass Sie ohne weitere Unterstützung mit den Folgen leben müssen. Versetzen Sie sich einfach mal in die Lage und spielen Sie es durch, wie so ein Unfall für Sie als Opfer sein würde. Sie erleben einen schönen Tag. Plötzlich hören Sie nur noch ein lautes Geräusch und es wird dunkel um Sie herum. Ein paar Tage später wachen Sie aus dem Koma auf. Man teilt Ihnen mit, dass Sie nie wieder werden gehen können. An Arbeiten ist wahrscheinlich auch nicht mehr zu denken.
Jetzt ist Ihre Welt auf Ihre Wohnung beschränkt, Ihr Leben wie sie es kannten ist vorbei. Hinzu kommt, dass der Halter des fremden Pferdes nicht versichert war, weswegen Sie sehr hohe Zuzahlungen für die Behandlungen leisten müssen. Sie sind also auch noch pleite.
Die Forderungsausfalldeckung springt in so einem Fall in die Bresche und leistet, was der fremde Halter nicht bezahlen kann. Ist diese Leistung versichert, enthalten die Leistungen meist auch eine Rechtsschutzversicherung (nur für diesen speziellen Fall), sodass Ihnen nicht auch noch Kosten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche tragen müssen.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die Sie im Leistungsfall aus eigener Tasche zuzahlen müssen. Kurz gesagt: Sie beteiligen sich an jedem Schaden mit beispielsweise 150 Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme alles, was teurer als 150 Euro ist.
Es gibt auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Aufgrund des Verzichts auf eine Selbstbeteiligung sind diese Tarife etwas teurer. Eine Tierhalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung lohnt sich nur bedingt. Es dauert viele Jahre, bis die 150 Euro eingespart sind, sodass sich die niedrigeren Beiträge für die Versicherung mit Selbstbeteiligung nicht lohnen. Sollten Sie einen kleinen oder großen Tollpatsch halten, der öfter mal einen Schaden verursacht, zahlen Sie jedes Mal die 150 Euro zu. Verglichen mit den geringen Zusatzbeiträgen bei Verzicht auf Selbstbeteiligung wird schnell klar, dass es sich einfach nicht lohnt.
An dieser Stelle sollten Sie aber genau hinsehen. Es gibt nämlich Tarife, die im Grunde nur für den ersten Schadenfall auf die Selbstbeteiligung verzichten und nach dem Schadenfall zum Beispiel fünf Jahre lang 300 Euro Selbstbeteiligung verlangen. Sie sollten darauf achten, dass „keine Selbstbeteiligung“ auch wirklich „keine Selbstbeteiligung“ bedeutet.
Versicherte Personen
Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz für möglichst viele Menschen gültig ist. Im Normalfall ist der Versicherungsnehmer inklusive seiner Familienmitglieder versichert. Wäre das nicht der Fall, dürften vielleicht nur Sie selbst Ihren Hund Gassi führen, nicht aber Ihr Lebenspartner. Würde dieser den Hund ausführen und der Hund beißt jemanden, würde die Versicherung nicht bezahlen. Auch Dritte sollten versichern sein, damit Sie Ihren Hund ohne Sorgen beim Nachbarn lassen können, wenn Sie ihn zum Beispiel nicht mit in den Urlaub nehmen können.
Reitet jemand anderes als Sie selbst Ihr Pferd, muss die Person natürlich auch versichert sein. Für jemanden, der sich um Ihr Tier kümmert, sollte Versicherungsschutz bestehen.
Wichtige Leistungen der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Nachfolgend stellen wir Ihnen Leistungen speziell für die Haftpflichtversicherung für Hunde vor.
Führen ohne Leine
Die Hundehalter-Haftpflicht zahlt auch für Schäden, die Ihr Hund ohne an der Leine zu sein verursacht. Wenn Sie ihn im Park mit Stöckchenwerfen bespaßen, haben Sie ihn ja für gewöhnlich nicht an der Leine. Es gibt Versicherungen, die in diesem Fall die Leistung verweigern. Üblicherweise ist Führen ohne Leine allerdings meist mitversichert.
Achten Sie bei diesem Punkt aufs Kleingedruckte. Wenn im Park Leinenzwang besteht und Sie sich nicht daran halten, können Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Haftpflichtversicherung zahlt ja zum Beispiel auch nicht für Schäden, wenn Sie Ihren Hund ohne wirklich triftigen Grund auf einen anderen Menschen hetzen. So einer könnte ein reflexhaftes „Fass“ sein, wenn Sie gerade von jemandem körperlich angegriffen werden.
Hundeschule
Schäden während eines Besuchs einer Hundeschule sind häufig nicht versichert. Wenn Sie vorhaben, mit Ihrem Hund eine Hundeschule zu besuchen, sollte der Versicherungsschutz auch dort gültig sein. Anderenfalls können Sie diesen Punkt ignorieren.
Schauvorführungen, Turniere, Hunderennen
Ähnlich ist es auch bei der Teilnahme an Hunderennen, Hundeschlittenfahrten, Turnieren oder Schauvorführungen. Wenn Sie an solchen Veranstaltung mit Ihrem Hund nicht teilnehmen, können Sie diese Leistung einfach ignorieren.
Sollten Sie so etwas allerdings in Erwägung ziehen, sollte im Rahmen solcher Veranstaltungen Versicherungsschutz bestehen.
Wichtige Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Nachfolgende Leistungen sind nur für die Haftpflichtversicherung für Pferde relevant.
Flurschäden / Weiderisiko
Wenn Ihr Pferd auf einer Weide mit anderen Pferden gehalten wird, sollten Sie Weiderisiko mit versichern. Sollte Ihr Pferd nämlich ein anderes Pferd angreifen oder auch nur zufällig verletzen, übernimmt dann die Versicherung die Entschädigung des Halters des anderen Pferdes.
Ein Flurschaden liegt vor, wenn Ihr Pferd zum Beispiel Schäden an einer Weide oder einem Feld verursacht. Dieser Punkt sollte versichert sein.
Mietsachschäden
Hier sollten die Deckungssummen angemessen sein. Wenn Sie sich Reitzubehör mieten oder ausleihen, müssen Sie eventuelle Schäden bezahlen. Sollten Sie sich vor allem hochwertiges Zubehör leihen, sollte die Deckungssumme entsprechend hoch sein. Um sicher zu gehen sollten es schon ein paar tausend Euro sein.
Auch nicht versicherungspflichtige Pferdeanhänger sollten versichert sein. Hier sollte die Versicherungssumme mindestens 10.000 Euro betragen. Auch Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen oder anderen Gebäuden können schnell mal entstehen. Entsprechend sollten die Deckungssummen angemessen hoch sein. Ein fünfstelliger Euro-Betrag gilt hier als Untergrenze.
Reitbeteiligung
Eine Reitbeteiligung liegt vor, wenn Sie nicht der einzige Reiter des Pferdes sind. Angenommen, Sie halten sich ein Pferd. Die Versicherung läuft auf Ihren Namen. Sie gewähren Ihrer besten Freundin ein Nutzungsrecht, sodass diese genau wie Sie regelmäßig ausreiten kann. In diesem Fall muss Reitbeteiligung im Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung enthalten sein.
Ist das nicht der Fall, bekommen Sie kein Geld von der Versicherung, sollte Ihr Pferd unter Aufsicht Ihrer Freundin einen Schaden anrichten. Bei Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester dürfte es kein Problem geben, da Familienangehörige üblicherweise mitversichert sind. Prüfen Sie aber bitte trotzdem, ob es eine Zusatzklausel gibt, die evtl. nur Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben, versichert. Wohnt Ihre Schwester woanders, könnte der Versicherungsschutz ohne Reitbeteiligung nicht gültig sein.
Reiten ohne Sattel
Reiten ohne Sattel ist gefährlicher als mit Sattel. Die Gefahr, abzurutschen und Ihr Pferd dabei zu erschrecken, ist deutlich erhöht. Achten Sie bitte darauf, dass Reiten ohne Sattel Bestandteil des Versicherungsschutzes ist. Das gilt auch, wenn Sie „eigentlich nie“ ohne Sattel reiten. Wenn das Schicksal gerade mies gelaunt ist, wird es Ihnen möglicherweise genau dann einen Unfall bescheren, wenn Sie ausnahmsweise mal von Ihrem normalen Verhalten abweichen.
Teilnahme an Pferdeveranstaltungen
Wenn Sie privat an Pferdeveranstaltungen teilnehmen, besteht nicht automatisch Versicherungsschutz. Ähnlich ist es mit privaten Kutschfahrten. Veranstaltungen und Kutschfahrten müssen im Leistungsumfang enthalten sein, wenn Sie mit Ihrem Pferd an so etwas teilnehmen möchten.
Wie finde ich die beste Haftpflichtversicherung für meinen Hund / mein Pferd?
Besonders einfach finden Sie Tierhalterhaftpflichtversicherungen mit einem Versicherungsvergleich im Internet. Vergleichsrechner kennen eine Vielzahl von Tarifen unterschiedlicher Anbieter. Vielleicht finden Sie auch Versicherungsanbieter, von denen Sie noch nie etwas gehört haben. Auch dort können Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht abschließen, denn dabei handelt es sich größtenteils um Anbieter, die sich auf die Versicherung von Tieren spezialisiert haben.
Ein Vergleichsrechner im Internet kann Ihnen nur die Tarife anzeigen, die in seiner Datenbank vorhanden sind. Wenn nachfolgend von dem besten oder günstigsten Tarif die Rede ist, bedeutet das „der beste oder günstigste Tarif, der dem jeweiligen Vergleichsrechner bekannt ist“.
Der Vergleich im Internet ist für Sie generell stets absolut kostenlos. Seriöse Anbieter verdienen ihr Geld mit Werbung und Provisionen der Versicherungen bei erfolgreicher Kreditvermittlung. Sollte ein Vergleichsrechner Geld von Ihnen verlangen, suchen Sie sich bitte einen anderen Anbieter.
Einen Vergleichsrechner für Tierhalterhaftpflichtversicherungen zu benutzen ist denkbar einfach. Sie geben lediglich an, ob Sie einen Hund oder ein Pferd versichern möchten. Dann müssen Sie nur noch eingeben, um was für einen Hund bzw. Pferd es sich handelt.
Anschließend bekommen Sie eine Liste mit infrage kommenden Tarifen angezeigt, der Sie die wichtigsten Tarifmerkmale direkt entnehmen können. Per Mausklick können Sie sich die genauen Tarifdetails anzeigen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mehrere Tarife auszuwählen und direkt miteinander zu vergleichen. In einer Tabelle sehen Sie so ganz einfach, worin sich die Tarife unterscheiden.
Wenn Sie sich für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung entschieden haben, können Sie den Versicherungsschutz direkt online beantragen. Den Versicherungsvertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter ab. Das Portal hat damit nichts weiter zu tun. Ansprechpartner ist und bleibt Ihr neuer Versicherungsanbieter.