Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wenn Ihr Tier einem Drit­ten Scha­den zufügt, haf­ten Sie dafür in vol­ler Höhe selbst. Das kann bei Sach­schä­den schnell teu­er wer­den, Per­so­nen­schä­den kön­nen sogar Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he ver­ur­sa­chen. Mit einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie vor sol­chen Kos­ten geschützt. Die Tier­hal­ter­haft­pflicht funk­tio­niert genau wie Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Der ein­zi­ge Unter­schied ist, dass nicht direkt Sie, son­dern Ihr Hund oder Pferd ver­si­chert sind. 

War­um brau­che ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Tie­re gel­ten juris­tisch als nicht schuld­fä­hig. Sie kön­nen für Schä­den nicht haft­bar gemacht wer­den. Für Schä­den, die Sie einer ande­ren Per­son oder sei­nem Besitz zufü­gen, haf­ten Sie per­sön­lich. Da Tie­re das nicht kön­nen, haf­ten Sie als Hal­ter für Schä­den, die Ihre Tie­re ver­ur­sacht haben. 

Vor­ne­weg: Wenn Sie Nage­tie­re, klei­ne Vögel, Fische oder eine Kat­ze haben, ist das The­ma für Sie vom Tisch. Bis auf ganz weni­ge Aus­nah­men sind Schä­den von sol­chen Tie­ren mit Ihrer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Für Ihre Kat­ze brau­chen Sie selbst dann kei­ne zusätz­li­che Ver­si­che­rung, wenn sie Freigänger(in) ist. 

Tie­re wie Hun­de und Pfer­de müs­sen mit einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert wer­den. Eine Pflicht­ver­si­che­rung ist die Tier­hal­te­haft­pflicht nur für Hun­de. Die Rege­lung ist in meh­re­ren Bun­des­län­dern bereits in Kraft, in den rest­li­chen Län­dern ist bereits beschlos­sen, dass die Haft­pflicht für Hun­de­hal­ter eine Pflicht­ver­si­che­rung wer­den wird. Die Grö­ße des Hun­des ist dabei egal. Auch ein Chi­hua­hua, der klei­ner als eine Kat­ze ist, muss ver­si­chert werden. 

Für Ihr Pferd ist eine Tier­hal­ter-Haft­pflicht nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie soll­ten aber den­noch unbe­dingt eine sol­che Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Nach­fol­gend möch­ten wir die Not­wen­dig­keit einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung anhand eini­ger Bei­spie­le zum Aus­druck bringen. 

Bei­spiel 1: Schreck lass nach – Das Pferd

Egal wie gut Sie Ihren Hund oder Ihr Pferd im Griff haben: Sie wis­sen nie zu 100 Pro­zent, wie das Tier reagiert, wenn es sich erschreckt. Sie ken­nen das ja sicher von sich selbst. Wie reagie­ren Sie, wenn Sie erschreckt wer­den? Mal zucken Sie viel­leicht kurz zusam­men, mal schrei­en Sie viel­leicht kurz auf und ein ande­res mal sprin­gen Sie vor Schreck zur Sei­te und knal­len gegen eine Laterne. 

Ihrem Tier geht es nicht anders. Erzie­hung hin oder her, die unwäg­ba­re Trieb­haf­tig­keit eines Tie­res lässt sich nicht end­gül­tig abstel­len. Ange­nom­men, Sie sind Pfer­de­hal­ter. Auf dem Pfer­de­hof gibt es ein klei­nes Fest für Kin­der, es gibt Spie­le, die Kin­der kön­nen malen, bas­teln und dür­fen natür­lich auch auf einem Pony oder Pferd reiten. 

Sie gehen in den Stall, set­zen sich auf das Pferd und möch­ten zu den Kin­dern rei­ten. Gera­de als Sie ankom­men gibt es einen lau­ten Knall. Ihr Pferd erschreckt sich und geht durch. Es wirft Sie ab und rennt los. Dabei erwischt es eines der Kin­der schwer mit einem Huf, dann rennt es wei­ter und galop­piert über den Sport­wa­gen eines der Eltern und beru­higt sich wieder. 

Den gesam­ten Scha­den müs­sen Sie wie­der gut machen. Ein gro­ßer Kos­ten­fak­tor ist die Repa­ra­tur des Autos. Motor­hau­be, Front­schei­be, Dach und Heck sind beschä­digt. Ob nicht nur ein äußer­li­cher Blech­scha­den ent­stan­den ist, lässt sich zu die­sem Zeit­punkt noch nicht fest­stel­len, aber auf weit über ein­tau­send Euro kön­nen Sie sich bereits einstellen. 

Dann eilen Sie zum Kind, um das sich die Eltern bereits küm­mern. Es heult und schreit vor Schreck und Schmerz. Das Kind kann nicht auf­ste­hen, ein Kran­ken­wa­gen wird her­bei­ge­ru­fen, der das Kind ins Kran­ken­haus bringt. Das Gejam­mer und Geschimp­fe der Eltern, dass Sie Ihr Pferd offen­sicht­lich nicht im Griff haben, wird Ihnen spä­tes­tens nach weni­gen Tagen herz­lich egal sein. 

Dann näm­lich kommt die Dia­gno­se des Kran­ken­hau­ses. Ihr Pferd hat das Kind so unglück­lich erwischt, dass das Becken zer­trüm­mert wur­de. Neben Kno­chen, Seh­nen und Bän­dern ist auch das Ner­ven­sys­tem schwer beschä­digt wer­den, es ist unklar, ob das Kind je wie­der rich­tig wird lau­fen kön­nen oder ob es sein Leben lang auf den Roll­stuhl ange­wie­sen ist. 

Die Kran­ken­ver­si­che­rung der Eltern über­nimmt zunächst die Kos­ten aller not­wen­di­gen Behand­lungs­maß­nah­men. Ihr Pro­blem jedoch ist, dass die Kran­ken­ver­si­che­rung das Geld von Ihnen zurück­ver­lan­gen wird, da die Kos­ten nur auf­grund des Ver­hal­tens Ihres Pfer­des ent­stan­den sind. 

Meh­re­re Tage Kran­ken­haus, teu­re Dia­gnos­tik und meh­re­re Ope­ra­tio­nen… Die Kos­ten kön­nen schnell in die Mil­lio­nen gehen. Wenn das Kind nie wie­der wird lau­fen kön­nen, zah­len Sie auch spä­ter noch für sämt­li­che Fol­ge­kos­ten, zum Bei­spiel für den Roll­stuhl und den bar­rie­re­frei­en Umbau der Woh­nung. Wäre die dau­er­haf­te Ver­let­zung so groß, dass das Kind nicht­mals eine rich­ti­ge Arbeit aus­üben kann, müss­ten Sie sogar lebens­lang Inva­li­den­ren­te für das Kind bezahlen. 

Wenn Sie so dar­über nach­den­ken, erscheint eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihr Pferd womög­lich sinn­voll zu sein. An die­ser Stel­le sei vor­weg­ge­nom­men, dass eine gute Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für ein Reit­pferd schon für knapp 100 Euro pro Jahr zu haben ist, also für weni­ger als zehn Euro pro Monat. 

Bei­spiel 2: Schreck 2 – Der Hund

Ähn­lich ver­hält es sich mit einem Hund. Hun­de müs­sen in Deutsch­land haft­pflicht­ver­si­chert sein. Das gilt noch nicht flä­chen­de­ckend. Ob Sie Ihren Hund haft­pflicht­ver­si­chern müs­sen, kön­nen Sie beim Ord­nungs­amt erfra­gen. Aber selbst wenn es in Ihrem Bun­des­land kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung ist, soll­ten Sie eine sol­che Ver­si­che­rung abschließen. 

Ihr Hund mag so gut erzo­gen sein wie nur mög­lich, im Fal­le eines star­ken Schre­ckens bringt jedoch die bes­te Erzie­hung nichts. Sie spie­len mit Ihrem Hund am Ran­de eines öffent­li­chen Parks. Ihr Hund ist recht groß und eigent­lich eine urtreue See­le. Auf ein­mal erschreckt sich der Hund und rennt in Rich­tung Stra­ße. Ein LKW fährt vor­bei. Glück­li­cher­wei­se kann der Fah­rer noch recht­zei­tig reagie­ren und ausweichen. 

Etwas weni­ger glück­lich sind die Besit­zer der gepark­ten Fahr­zeu­ge, die den Brems­vor­gang unter­stützt haben. Noch viel weni­ger glück­lich ist der Rad­fah­rer, an dem der LKW gera­de vor­bei­fah­ren woll­te und der zwi­schen LKW und Autos zer­quetscht wor­den wäre, hät­te er nicht ver­sucht, zwi­schen zwei gepark­te Autos zu flüch­ten, wobei er schwer gestürzt ist. 

Ver­mut­lich ahnen Sie jetzt bereits, was nun kommt. Die Schä­den am LKW und den gepark­ten Autos müs­sen Sie bezah­len. Wenn Sie Glück haben, bleibt es bei der Kos­ten­über­nah­me der Blech­schä­den. Mit etwas Pech hat sich der Rad­fah­rer viel­leicht nur ein Bein gebro­chen und der LKW-Fah­rer ist unver­letzt. In die­sem Fall gehen die Behand­lungs­kos­ten nicht in die Mil­lio­nen. Ver­mut­lich wer­den es „nur“ vie­le tau­send Euro. Das kön­nen Sie viel­leicht noch mit einem Kre­dit in Raten abbezahlen. 

In einem noch schlim­me­ren Fall hat sich der Rad­fah­rer schwer ver­letzt. Mög­li­cher­wei­se ist er von Beruf Neu­ro­chir­urg und hat sich einen so blö­den Bruch an der Hand zuge­zo­gen, dass er sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kann. In die­sem Fall sind Sie für Ihr rest­li­ches Leben oder das des Neu­ro­chir­ur­gen finan­zi­ell erle­digt. Wenn er sei­nen Beruf auf­grund des Unfalls, wel­chen Ihr Hund aus­ge­löst hat, nicht mehr in dem Job arbei­ten kann, müs­sen Sie die Gehalts­zah­lun­gen kompensieren. 

Bei­spiel 3: Der will nur spielen

Beim Spie­len ent­steht die engs­te Bin­dung zwi­schen Mensch und Hund. Auch Ihr Hund spielt wahr­schein­lich ger­ne. Dabei kann es auch mal pas­sie­ren, dass er etwas über­mü­tig wird. Viel­leicht gehen Sie mit einem Freund und Ihrem Hund im Park spa­zie­ren. Ihr Freund wirft einen Ten­nis­ball und Ihr Hund appor­tiert ihn ganz eifrig. 

Plötz­lich geschieht es: Als Ihr Freund den Ball aus der Schnau­ze Ihres Hun­des neh­men möch­te, über­treibt er es beim Spie­len und beißt ver­se­hent­lich zu. Bes­ten­falls ist nichts pas­siert, im schlech­te­ren Fall ist es aber ein sat­ter Biss, der Bän­der und Seh­nen durch­trennt hat. 

Soll­te Ihr Freund einen nach­hal­ti­gen Scha­den zurück­be­hal­ten, sodass er sei­ne Hand nur noch ein­ge­schränkt benut­zen kann, kann er dadurch viel­leicht berufs­un­fä­hig wer­den. Unter Freun­den kann man sich sicher irgend­wie gütig eini­gen, aber rein recht­lich kann er den Teil sei­nes regel­mä­ßi­gen Gehalts, den er auf­grund der Ver­let­zung nicht mehr bekommt, da er eben nur noch begrenzt arbeits­fä­hig ist, von Ihnen zurückverlangen. 

Was leis­tet eine Tierhalterhaftpflicht?

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie vor hohen Kos­ten, die infol­ge eines von Ihrem Hund ver­ur­sach­ten Scha­dens auf Sie zu kom­men kön­nen. Ver­si­chert sind Sach‑, Per­so­nen und Ver­mö­gens­schä­den bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Die­se soll­te meh­re­re Mil­lio­nen Euro betra­gen, da die Kos­ten wie beschrie­ben extrem hoch sein können. 

Die ent­stan­de­nen Kos­ten tra­gen Sie ohne Ober­gren­ze selbst, wenn Sie kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihr Tier abge­schlos­sen haben. Soll­ten Sie das nicht kön­nen, wird jedes Ein­kom­men ober­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums gepfän­det. Für Sie kann das ein Leben in Armut bedeu­ten, und das bis ans Lebensende. 

Wir emp­feh­len eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro. Tari­fe mit 5 Mil­lio­nen Euro sind zwar in den meis­ten Fäl­len aus­rei­chend, doch wenn es ganz unge­schickt kommt und der Scha­den sechs Mil­lio­nen Euro beträgt, zah­len Sie die zusätz­li­che Mil­li­on aus der eige­nen Tasche. Da die Kos­ten einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht son­der­lich hoch sind, lohnt es sich nicht, an die­ser Stel­le zu sparen. 

Was kos­tet eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für mein Tier?

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht ist nicht teu­er. Die kon­kre­ten Kos­ten einer Tier­hal­ter­haft­pflicht las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern, da zum Bei­spiel auch die Hun­de­ras­se in die Berech­nung mit ein­fließt. Um trotz­dem Zah­len zu nen­nen: Einen rein­ras­si­gen Dackel kön­nen Sie schon für weni­ger als 50 Euro pro Jahr mit sehr gro­ßem Leis­tungs­um­fang versichern. 

Die Hal­tung von Pfer­den ist in der Regel teu­rer als die von Hun­den. Das gilt auch für die Ver­si­che­rung. Ein Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es aber bereits für weni­ger als 100 Euro im Jahr. 

Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Was beachten?

Bei der Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es ein paar Din­ge, die Sie unbe­dingt beach­ten soll­ten, denn die Leis­tungs­un­ter­schie­de der unter­schied­li­chen Tari­fe sind teils enorm. Nach­fol­gend möch­ten wir Ihnen ein paar wich­ti­ge Leis­tun­gen näher vor­stel­len, damit Sie den Ver­si­che­rungs­schutz für sich und Ihren Vier­bei­ner fin­den kön­nen, den Sie auch wirk­lich brauchen. 

Wich­ti­ge Leis­tun­gen für Hun­de und Pferde

Man­che Leis­tun­gen sind nur für Hun­de rele­vant, ande­re nur für Pfer­de. Arten­spe­zi­fi­sche Leis­tun­gen fin­den Sie wei­ter unten im Arti­kel. An die­ser Stel­le soll es um Leis­tun­gen gehen, die für Hun­de und Pfer­de glei­cher­ma­ßen wich­tig sind. Die Leis­tun­gen sind alpha­be­tisch sor­tiert, nicht nach Wichtigkeit. 

Aus­lands­auf­ent­halt

Wenn Sie sich nicht aus­schließ­lich in Deutsch­land auf­hal­ten, soll­ten Sie auf den Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend eines Aus­lands­auf­ent­halts ach­ten. Hier wird unter­schie­den zwi­schen euro­päi­schem Aus­land und welt­wei­tem Schutz. Zumin­dest in Euro­pa soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz unbe­grenzt gelten. 

Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz ist für gewöhn­lich zeit­lich begrenzt. Soll­ten Sie zum Bei­spiel beruf­lich für ein Jahr ins Aus­land zie­hen, soll­te der Schutz ent­spre­chend lang gül­tig sein. Bei den meis­ten Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen gilt der Ver­si­che­rungs­schutz im Aus­land min­des­tens 24 Mona­te lang. 

Bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung von Foh­len / Welpen

Wenn Ihre Hün­din oder Ihre Stu­te Nach­wuchs bekommt, kön­nen Sie sich ganz um die Auf­zucht küm­mern, wenn der Wel­pe oder das Foh­len kos­ten­los mit­ver­si­chert sind. Die meis­ten Ver­si­che­rer ver­si­chern den Nach­wuchs zwi­schen 6 und 12 Mona­te lang ohne Bei­trä­ge dafür zu verlangen. 

Deckungs­schä­den

Die­ses wun­der­schö­ne Wort der deut­schen Spra­che ist auch als „Unge­woll­ter Deck­akt“ bekannt. Ist Ihr männ­li­ches Tier nicht kas­triert, kann er unge­wollt Vater wer­den. Ähn­lich wie bei einem One-Night-Stand beim Men­schen ist der Vater auch für sei­ne unge­woll­ten Kin­der verantwortlich. 

Soll­te Ihr Tier unge­woll­ten Nach­kom­men zeu­gen, müs­sen Sie dafür die Kos­ten tra­gen. Das umfasst zum Bei­spiel Tier­arzt­be­su­che oder eine Abtrei­bung. Gera­de bei Pfer­den kön­nen da sehr hohe Kos­ten ent­ste­hen, die von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den sollten. 

Deckungs­sum­me

Wie bei so ziem­lich allen Scha­den­ver­si­che­run­gen ist die Deckungs­sum­me auch bei der Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der viel­leicht wich­tigs­te Punkt. Wie wir bereits mit den Bei­spie­len gezeigt haben, kann eine klei­ne Unacht­sam­keit Ihres Tie­res Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he ver­ur­sa­chen. Bei einer grö­ße­ren Ver­let­zung kom­men Sie schnel­ler in den Mil­lio­nen­be­reich als Ihnen ver­mut­lich lieb ist. 

Wir emp­feh­len eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro. 20 bis 30 Mil­lio­nen Euro dür­fen es aber auch gern sein und soll­ten auch für so ziem­lich alle Fäl­le aus­rei­chen. Selbst wenn Ihr Hund ver­se­hent­lich den Weih­nachts­baum eines Bekann­ten umwirft, die­ser in Flam­men auf­geht, das Haus nie­der­brennt und meh­re­re Men­schen auf der Flucht ver­letzt wer­den, soll­ten 30 Mil­lio­nen Euro aus­rei­chen, um ein neu­es Haus bau­en zu las­sen und die Behand­lungs­kos­ten sowie die Unter­kunft der Geschä­dig­ten bis zum Wie­der­ein­zug zu bezah­len. Mit nur 5 Mil­lio­nen Euro könn­te es hin­ge­gen wahr­schein­lich sehr eng werden. 

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung

Die­ser Punkt wird ger­ne über­se­hen und kann im Zwei­fel wirk­lich wich­tig wer­den. Ange­nom­men, Sie sind selbst geschä­digt. Dann haben Sie gegen­über dem Hal­ter des frem­den Tie­res Ansprü­che. Nun ist der ande­re Pfer­de­hal­ter aller­dings nicht ver­si­chert. Das ist in dop­pel­ter Hin­sicht schade. 

Für ihn ist es scha­de, weil ihm ein Leben am Exis­tenz­mi­ni­mum droht. Soll­te er den Scha­den nicht bezah­len kön­nen, wird sein gesam­tes Ein­kom­men ober­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums für die Beglei­chung des Scha­dens eingezogen. 

Für Sie aller­dings bedeu­tet das, dass Sie ohne wei­te­re Unter­stüt­zung mit den Fol­gen leben müs­sen. Ver­set­zen Sie sich ein­fach mal in die Lage und spie­len Sie es durch, wie so ein Unfall für Sie als Opfer sein wür­de. Sie erle­ben einen schö­nen Tag. Plötz­lich hören Sie nur noch ein lau­tes Geräusch und es wird dun­kel um Sie her­um. Ein paar Tage spä­ter wachen Sie aus dem Koma auf. Man teilt Ihnen mit, dass Sie nie wie­der wer­den gehen kön­nen. An Arbei­ten ist wahr­schein­lich auch nicht mehr zu denken. 

Jetzt ist Ihre Welt auf Ihre Woh­nung beschränkt, Ihr Leben wie sie es kann­ten ist vor­bei. Hin­zu kommt, dass der Hal­ter des frem­den Pfer­des nicht ver­si­chert war, wes­we­gen Sie sehr hohe Zuzah­lun­gen für die Behand­lun­gen leis­ten müs­sen. Sie sind also auch noch pleite. 

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung springt in so einem Fall in die Bre­sche und leis­tet, was der frem­de Hal­ter nicht bezah­len kann. Ist die­se Leis­tung ver­si­chert, ent­hal­ten die Leis­tun­gen meist auch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung (nur für die­sen spe­zi­el­len Fall), sodass Ihnen nicht auch noch Kos­ten für die Gel­tend­ma­chung Ihrer Ansprü­che tra­gen müssen. 

Selbst­be­tei­li­gung

Die Selbst­be­tei­li­gung ist die Sum­me, die Sie im Leis­tungs­fall aus eige­ner Tasche zuzah­len müs­sen. Kurz gesagt: Sie betei­li­gen sich an jedem Scha­den mit bei­spiels­wei­se 150 Euro. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me alles, was teu­rer als 150 Euro ist. 

Es gibt auch Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung. Auf­grund des Ver­zichts auf eine Selbst­be­tei­li­gung sind die­se Tari­fe etwas teu­rer. Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht mit Selbst­be­tei­li­gung lohnt sich nur bedingt. Es dau­ert vie­le Jah­re, bis die 150 Euro ein­ge­spart sind, sodass sich die nied­ri­ge­ren Bei­trä­ge für die Ver­si­che­rung mit Selbst­be­tei­li­gung nicht loh­nen. Soll­ten Sie einen klei­nen oder gro­ßen Toll­patsch hal­ten, der öfter mal einen Scha­den ver­ur­sacht, zah­len Sie jedes Mal die 150 Euro zu. Ver­gli­chen mit den gerin­gen Zusatz­bei­trä­gen bei Ver­zicht auf Selbst­be­tei­li­gung wird schnell klar, dass es sich ein­fach nicht lohnt. 

An die­ser Stel­le soll­ten Sie aber genau hin­se­hen. Es gibt näm­lich Tari­fe, die im Grun­de nur für den ers­ten Scha­den­fall auf die Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­ten und nach dem Scha­den­fall zum Bei­spiel fünf Jah­re lang 300 Euro Selbst­be­tei­li­gung ver­lan­gen. Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass „kei­ne Selbst­be­tei­li­gung“ auch wirk­lich „kei­ne Selbst­be­tei­li­gung“ bedeutet. 

Ver­si­cher­te Personen

Es ist wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­schutz für mög­lichst vie­le Men­schen gül­tig ist. Im Nor­mal­fall ist der Ver­si­che­rungs­neh­mer inklu­si­ve sei­ner Fami­li­en­mit­glie­der ver­si­chert. Wäre das nicht der Fall, dürf­ten viel­leicht nur Sie selbst Ihren Hund Gas­si füh­ren, nicht aber Ihr Lebens­part­ner. Wür­de die­ser den Hund aus­füh­ren und der Hund beißt jeman­den, wür­de die Ver­si­che­rung nicht bezah­len. Auch Drit­te soll­ten ver­si­chern sein, damit Sie Ihren Hund ohne Sor­gen beim Nach­barn las­sen kön­nen, wenn Sie ihn zum Bei­spiel nicht mit in den Urlaub neh­men können. 

Rei­tet jemand ande­res als Sie selbst Ihr Pferd, muss die Per­son natür­lich auch ver­si­chert sein. Für jeman­den, der sich um Ihr Tier küm­mert, soll­te Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. 

Wich­ti­ge Leis­tun­gen der Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Nach­fol­gend stel­len wir Ihnen Leis­tun­gen spe­zi­ell für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hun­de vor. 

Füh­ren ohne Leine

Die Hun­de­hal­ter-Haft­pflicht zahlt auch für Schä­den, die Ihr Hund ohne an der Lei­ne zu sein ver­ur­sacht. Wenn Sie ihn im Park mit Stöck­chen­wer­fen bespa­ßen, haben Sie ihn ja für gewöhn­lich nicht an der Lei­ne. Es gibt Ver­si­che­run­gen, die in die­sem Fall die Leis­tung ver­wei­gern. Übli­cher­wei­se ist Füh­ren ohne Lei­ne aller­dings meist mitversichert. 

Ach­ten Sie bei die­sem Punkt aufs Klein­ge­druck­te. Wenn im Park Lei­nen­zwang besteht und Sie sich nicht dar­an hal­ten, kön­nen Sie auf dem Scha­den sit­zen blei­ben. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt ja zum Bei­spiel auch nicht für Schä­den, wenn Sie Ihren Hund ohne wirk­lich trif­ti­gen Grund auf einen ande­ren Men­schen het­zen. So einer könn­te ein reflex­haf­tes „Fass“ sein, wenn Sie gera­de von jeman­dem kör­per­lich ange­grif­fen werden. 

Hun­de­schu­le

Schä­den wäh­rend eines Besuchs einer Hun­de­schu­le sind häu­fig nicht ver­si­chert. Wenn Sie vor­ha­ben, mit Ihrem Hund eine Hun­de­schu­le zu besu­chen, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz auch dort gül­tig sein. Ande­ren­falls kön­nen Sie die­sen Punkt ignorieren. 

Schau­vor­füh­run­gen, Tur­nie­re, Hunderennen

Ähn­lich ist es auch bei der Teil­nah­me an Hun­de­ren­nen, Hun­de­schlit­ten­fahr­ten, Tur­nie­ren oder Schau­vor­füh­run­gen. Wenn Sie an sol­chen Ver­an­stal­tung mit Ihrem Hund nicht teil­neh­men, kön­nen Sie die­se Leis­tung ein­fach ignorieren. 

Soll­ten Sie so etwas aller­dings in Erwä­gung zie­hen, soll­te im Rah­men sol­cher Ver­an­stal­tun­gen Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. 

Wich­ti­ge Leis­tun­gen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Nach­fol­gen­de Leis­tun­gen sind nur für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfer­de relevant. 

Flur­schä­den / Weiderisiko

Wenn Ihr Pferd auf einer Wei­de mit ande­ren Pfer­den gehal­ten wird, soll­ten Sie Wei­de­ri­si­ko mit ver­si­chern. Soll­te Ihr Pferd näm­lich ein ande­res Pferd angrei­fen oder auch nur zufäl­lig ver­let­zen, über­nimmt dann die Ver­si­che­rung die Ent­schä­di­gung des Hal­ters des ande­ren Pferdes. 

Ein Flur­scha­den liegt vor, wenn Ihr Pferd zum Bei­spiel Schä­den an einer Wei­de oder einem Feld ver­ur­sacht. Die­ser Punkt soll­te ver­si­chert sein. 

Miet­sach­schä­den

Hier soll­ten die Deckungs­sum­men ange­mes­sen sein. Wenn Sie sich Reit­zu­be­hör mie­ten oder aus­lei­hen, müs­sen Sie even­tu­el­le Schä­den bezah­len. Soll­ten Sie sich vor allem hoch­wer­ti­ges Zube­hör lei­hen, soll­te die Deckungs­sum­me ent­spre­chend hoch sein. Um sicher zu gehen soll­ten es schon ein paar tau­send Euro sein. 

Auch nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Pfer­de­an­hän­ger soll­ten ver­si­chert sein. Hier soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me min­des­tens 10.000 Euro betra­gen. Auch Miet­sach­schä­den an Stal­lun­gen, Reit­hal­len oder ande­ren Gebäu­den kön­nen schnell mal ent­ste­hen. Ent­spre­chend soll­ten die Deckungs­sum­men ange­mes­sen hoch sein. Ein fünf­stel­li­ger Euro-Betrag gilt hier als Untergrenze. 

Reit­be­tei­li­gung

Eine Reit­be­tei­li­gung liegt vor, wenn Sie nicht der ein­zi­ge Rei­ter des Pfer­des sind. Ange­nom­men, Sie hal­ten sich ein Pferd. Die Ver­si­che­rung läuft auf Ihren Namen. Sie gewäh­ren Ihrer bes­ten Freun­din ein Nut­zungs­recht, sodass die­se genau wie Sie regel­mä­ßig aus­rei­ten kann. In die­sem Fall muss Reit­be­tei­li­gung im Leis­tungs­um­fang Ihrer Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein. 

Ist das nicht der Fall, bekom­men Sie kein Geld von der Ver­si­che­rung, soll­te Ihr Pferd unter Auf­sicht Ihrer Freun­din einen Scha­den anrich­ten. Bei Ihrem Bru­der oder Ihrer Schwes­ter dürf­te es kein Pro­blem geben, da Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge übli­cher­wei­se mit­ver­si­chert sind. Prü­fen Sie aber bit­te trotz­dem, ob es eine Zusatz­klau­sel gibt, die evtl. nur Fami­li­en­mit­glie­der, die in Ihrem Haus­halt leben, ver­si­chert. Wohnt Ihre Schwes­ter woan­ders, könn­te der Ver­si­che­rungs­schutz ohne Reit­be­tei­li­gung nicht gül­tig sein. 

Rei­ten ohne Sattel

Rei­ten ohne Sat­tel ist gefähr­li­cher als mit Sat­tel. Die Gefahr, abzu­rut­schen und Ihr Pferd dabei zu erschre­cken, ist deut­lich erhöht. Ach­ten Sie bit­te dar­auf, dass Rei­ten ohne Sat­tel Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes ist. Das gilt auch, wenn Sie „eigent­lich nie“ ohne Sat­tel rei­ten. Wenn das Schick­sal gera­de mies gelaunt ist, wird es Ihnen mög­li­cher­wei­se genau dann einen Unfall besche­ren, wenn Sie aus­nahms­wei­se mal von Ihrem nor­ma­len Ver­hal­ten abweichen. 

Teil­nah­me an Pferdeveranstaltungen

Wenn Sie pri­vat an Pfer­de­ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men, besteht nicht auto­ma­tisch Ver­si­che­rungs­schutz. Ähn­lich ist es mit pri­va­ten Kutsch­fahr­ten. Ver­an­stal­tun­gen und Kutsch­fahr­ten müs­sen im Leis­tungs­um­fang ent­hal­ten sein, wenn Sie mit Ihrem Pferd an so etwas teil­neh­men möchten. 

Wie fin­de ich die bes­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung für mei­nen Hund / mein Pferd?

Beson­ders ein­fach fin­den Sie Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit einem Ver­si­che­rungs­ver­gleich im Inter­net. Ver­gleichs­rech­ner ken­nen eine Viel­zahl von Tari­fen unter­schied­li­cher Anbie­ter. Viel­leicht fin­den Sie auch Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, von denen Sie noch nie etwas gehört haben. Auch dort kön­nen Sie Ihre Tier­hal­ter­haft­pflicht abschlie­ßen, denn dabei han­delt es sich größ­ten­teils um Anbie­ter, die sich auf die Ver­si­che­rung von Tie­ren spe­zia­li­siert haben. 

Ein Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net kann Ihnen nur die Tari­fe anzei­gen, die in sei­ner Daten­bank vor­han­den sind. Wenn nach­fol­gend von dem bes­ten oder güns­tigs­ten Tarif die Rede ist, bedeu­tet das „der bes­te oder güns­tigs­te Tarif, der dem jewei­li­gen Ver­gleichs­rech­ner bekannt ist“. 

Der Ver­gleich im Inter­net ist für Sie gene­rell stets abso­lut kos­ten­los. Seriö­se Anbie­ter ver­die­nen ihr Geld mit Wer­bung und Pro­vi­sio­nen der Ver­si­che­run­gen bei erfolg­rei­cher Kre­dit­ver­mitt­lung. Soll­te ein Ver­gleichs­rech­ner Geld von Ihnen ver­lan­gen, suchen Sie sich bit­te einen ande­ren Anbieter. 

Einen Ver­gleichs­rech­ner für Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen zu benut­zen ist denk­bar ein­fach. Sie geben ledig­lich an, ob Sie einen Hund oder ein Pferd ver­si­chern möch­ten. Dann müs­sen Sie nur noch ein­ge­ben, um was für einen Hund bzw. Pferd es sich handelt. 

Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Lis­te mit infra­ge kom­men­den Tari­fen ange­zeigt, der Sie die wich­tigs­ten Tarif­merk­ma­le direkt ent­neh­men kön­nen. Per Maus­klick kön­nen Sie sich die genau­en Tarif­de­tails anzei­gen las­sen. Außer­dem haben Sie die Mög­lich­keit, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len und direkt mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. In einer Tabel­le sehen Sie so ganz ein­fach, wor­in sich die Tari­fe unterscheiden. 

Wenn Sie sich für eine Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­schie­den haben, kön­nen Sie den Ver­si­che­rungs­schutz direkt online bean­tra­gen. Den Ver­si­che­rungs­ver­trag schlie­ßen Sie direkt mit dem Anbie­ter ab. Das Por­tal hat damit nichts wei­ter zu tun. Ansprech­part­ner ist und bleibt Ihr neu­er Versicherungsanbieter.