Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist eine Kran­ken­ver­si­che­rung, die wäh­rend Rei­sen ins Aus­land gilt. Die deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung erbringt im Aus­land kei­ne oder nur ver­rin­ger­te Leis­tun­gen, wes­we­gen eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung sehr wich­tig wer­den kann. Das ist vor allem für Rei­sen außer­halb der EU wich­tig, da die deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung auch in den ande­ren euro­päi­schen Län­dern ihre Leis­tun­gen erbringt, wobei auch hier die Leis­tun­gen in man­chen Län­dern ein­ge­schränkt sind. 

Brau­che ich eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Wenn Sie inner­halb Deutsch­lands Urlaub machen, brau­chen Sie kei­ne zusätz­li­che Ver­si­che­rung. Sowohl der GKV als auch der PKV ist es egal, wo Sie sich ver­let­zen oder krank wer­den, solan­ge es inner­halb der deut­schen Lan­des­gren­zen ist. 

Im euro­päi­schen Aus­land bie­tet die Kran­ken­ver­si­che­rung zumin­dest eine Grund­ver­sor­gung. Oft nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für einen Rei­se­rück­trans­port. In die­sem Fall müs­sen Sie die Rei­se­kos­ten für eine vor­zei­ti­ge Rück­kehr nach Deutsch­land selbst bezah­len. Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung, die den Rei­se­rück­trans­port ver­si­chert, kann dem­nach auch inner­halb der EU sinn­voll sein. 

Wenn Sie außer­halb der EU Urlaub machen oder rei­sen (geschäft­li­che Rei­sen sind eben­falls ver­si­chert), leis­tet die Kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel nur stark ein­ge­schränkt oder über­haupt nicht. Soll­ten Sie nach Bra­si­li­en, Chi­na oder die USA rei­sen und sich dort ein Bein bre­chen, kann das zu einem sehr teu­ren Pro­blem wer­den, wel­ches mit jedem Tag im Kran­ken­haus immer teu­rer wird. 

Soll­te ein drin­gen­der Kran­ken­rück­trans­port not­wen­dig sein, weil Sie schwer krank sind und in Deutsch­land behan­delt wer­den müs­sen, kann es sein, dass Sie nur mit einem spe­zi­el­len Kran­ken­trans­port­flug­zeug in die Hei­mat geflo­gen wer­den kön­nen. Hier kom­men schnell Kos­ten von meh­re­ren zehn­tau­send Euro zusam­men. Mit einer Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung müs­sen Sie sich im Krank­heits­fall kei­ne gro­ßen Sor­gen ums Geld machen und kön­nen Sich auf die Gene­sung konzentrieren. 

Was kos­tet eine Auslandskrankenversicherung?

Wenn in Deutsch­land von einer Kran­ken­ver­si­che­rung gespro­chen wird, den­ken die meis­ten Men­schen wohl zuerst an hohe Kos­ten. In die­sem Punkt kön­nen wir Sie jedoch ganz schnell beru­hi­gen. Rei­sen Sie nur sel­ten, kön­nen Sie eine sehr güns­ti­ge Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung nur für die­se eine Rei­se abschließen. 

Sind Sie häu­fi­ger auf Rei­sen, kön­nen Sie auch eine Jah­res­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Dann lau­fen Sie auch nicht Gefahr, ein­mal die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung zu ver­ges­sen. In der Regel lohnt sich ein Jah­res­ver­trag schon ab der zwei­ten Reise. 

Um end­lich Zah­len spre­chen zu las­sen: Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung mit guten Leis­tun­gen und welt­wei­tem Schutz gibt es für Allein­rei­sen­de schon für um die zehn Euro im Jahr. Voll­um­fäng­li­cher Schutz kos­tet sel­ten mehr als zwan­zig Euro jähr­lich, also weni­ger als zwei Euro pro Monat. Wenn Sie an die Kos­ten eines Kran­ken­rück­trans­ports den­ken, soll­te schnell klar wer­den, dass Sie sich meh­re­re Leben lang rei­se­kran­ken­ver­si­chern könn­ten, ohne die Trans­port­kos­ten auch nur annä­hernd zu erreichen. 

Was ist bei einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zu beachten?

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Es gibt durch­aus gro­ße Unter­schie­de bei den Bei­trä­gen und den ver­si­cher­ten Leis­tun­gen. Eini­ge Leis­tun­gen sind weni­ger wich­tig, ande­re wie­der­um soll­ten unbe­dingt vom Ver­si­che­rungs­schutz abge­deckt sein. Nach­fol­gend möch­ten wir näher auf ver­schie­de­ne Leis­tun­gen der Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung eingehen. 

Ambu­lan­te & sta­tio­nä­re Behandlung

Ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Behand­lung müs­sen zwin­gend ver­si­chert sein, denn dar­um geht es bei der Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung schließ­lich. Sie müs­sen mit einer Krank­heit zum Arzt gehen kön­nen und wenn Sie sta­tio­när in einem Kran­ken­haus behan­delt wer­den und blei­ben müs­sen, soll­ten die­se Kos­ten eben­falls über­nom­men werden. 

Anrei­se­kos­ten für Angehörige

Die­sen Punkt müs­sen Sie nicht zwin­gend ver­si­chern. Soll­ten Sie auf Ihrer Rei­se so schwer krank oder ver­letzt wer­den, dass Sie eine län­ge­re sta­tio­nä­re Behand­lung benö­ti­gen und auch nicht trans­port­fä­hig sind, wer­den die Kos­ten für die Anrei­se Ihrer Ange­hö­ri­gen übernommen. 

Soll­te Ihnen etwas so schlim­mes pas­sie­ren, sind Ihren Ange­hö­ri­gen die Kos­ten für die Anrei­se ver­mut­lich nicht so wich­tig, da die Sor­ge um Sie alles über­schat­tet. Die Unter­brin­gungs­kos­ten wer­den in der Regel nicht über­nom­men. Das Hotel­zim­mer müss­ten Ihre Ange­hö­ri­gen vor­aus­sicht­lich sowie­so selbst bezah­len. Wenn die­se Leis­tung die Bei­trä­ge nicht erhöht, kann es natür­lich nicht scha­den, wenn die Anrei­se­kos­ten für Ange­hö­ri­ge ver­si­chert sind. 

Ber­gungs­kos­ten

Ber­gungs­kos­ten soll­ten unbe­dingt mit ver­si­chert sein. Mit der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung steht Ihnen umfäng­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu. Aller­dings gibt es Fak­to­ren, die trotz­dem zu hohen Kos­ten füh­ren kön­nen. Ber­gungs­kos­ten gehö­ren defi­ni­tiv dazu. 

Wenn Sie einen Unfall haben, haben Sie Anspruch auf einen Trans­port zum Kran­ken­haus mit einem Kran­ken­wa­gen. Das wird von der Ver­si­che­rung in der Regel über­nom­men. Wenn Sie jedoch an einem ungüns­ti­gen Ort ver­un­glü­cken, kann es pro­ble­ma­tisch wer­den. Den­ken Sie zum Bei­spiel an eine Berg­wan­de­rung. Sie rut­schen aus, stür­zen etwas den Berg her­ab und rut­schen mit dem Bein in eine Fels­spal­te. Das Bein ist gebro­chen und es lässt sich auch nicht ein­fach aus der Spal­te herausziehen. 

Mit einem nor­ma­len Kran­ken­wa­gen ist die Stel­le kaum zu errei­chen, also muss ein Hub­schrau­ber mit einem Ber­gungs­team geschickt wer­den, wel­ches Sie aus der miss­li­chen Lage befreit. Das kann ganz schön ins Geld gehen, denn im Gegen­satz zu nor­ma­len Ret­tungs­kos­ten sind Ber­gungs­kos­ten nicht immer ver­si­chert. Hier soll­ten Sie schon mit min­des­tens 10.000 Euro ver­si­chert sein. 

Dau­er der Reise

Wenn Sie ein­fach nur für zwei Wochen Urlaub machen, brau­chen Sie sich um die Rei­se­dau­er kei­ne Gedan­ken zu machen. Eine so kur­ze Zeit ist nor­ma­ler­wei­se immer ver­si­chert. Soll­ten Sie vor­ha­ben, län­ger zu ver­rei­sen, bei­spiels­wei­se für eine Welt­rei­se oder einen län­ge­ren beruf­li­chen Aus­lands­auf­ent­halt, kann die­ser Punkt wich­tig werden. 

Wich­tig ist zu beach­ten, dass die ange­ge­be­nen Zeit­räu­me pro Rei­se gel­ten. Soll­ten Sie bei­spiels­wei­se beruf­lich jeden Monat eine Woche im Aus­land ver­brin­gen, ist das kein Pro­blem. Die Zei­ten wer­den nicht addiert. Soll­ten Sie jedoch zwei Mona­te am Stück im Aus­land ver­brin­gen, kann das bereits kri­tisch wer­den, denn es gibt nur weni­ge Anbie­ter, die über­haupt Aus­lands­rei­sen von 60 Tagen ver­si­chern. In so einem Fall müs­sen Sie sich mit Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung in Ver­bin­dung setzen. 

Heil­prak­ti­ker

Soll­ten Sie alter­na­ti­ve Behand­lungs­me­tho­den durch Heil­prak­ti­ker der Schul­me­di­zin vor­zie­hen, kön­nen Sie Behand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker ver­si­chern. Ansons­ten ist die­se Leis­tung wohl eher nicht notwendig. 

Kran­ken­rück­trans­port

Ein Kran­ken­rück­trans­port soll­te in jedem Fall ver­si­chert sein, denn ansons­ten kann es im Zwei­fel rich­tig teu­er wer­den. Kos­ten in Höhe von meh­re­ren zehn­tau­send Euro sind hier­für wahr­lich kei­ne Seltenheit. 

Kran­ken­rück­trans­port bezeich­net den Trans­port zurück nach Deutsch­land. Soll­ten Sie wirk­lich schwer krank wer­den oder eine sehr schwe­re Ver­let­zung erlei­den, kön­nen Sie nicht ein­fach in ein Flug­zeug stei­gen. Es geht nicht dar­um, ein ein­fa­ches Flug­ti­cket bezahlt zu bekom­men. Viel­mehr geht es dar­um, die Kos­ten für einen Kran­ken­rück­trans­port in einem spe­zi­el­len Flug­zeug oder Hub­schrau­ber nicht selbst zah­len zu müssen. 

Um Ihnen die Wich­tig­keit der Kos­ten­über­nah­me zu ver­deut­li­chen: Ange­nom­men, Sie machen Urlaub in der Kari­bik. Die Flü­ge und die Unter­kunft kos­ten sicher­lich schon weit über ein­tau­send Euro. So einen Urlaub gön­nen Sich die meis­ten Leu­te als Beson­der­heit, nicht jeder hat Geld um regel­mä­ßig sol­che Rei­sen zu unter­neh­men. Nun erwischt Sie eine schwe­re Krank­heit, die beson­de­rer Behand­lung bedarf und mit der Sie kein Pas­sa­gier­flug­zeug betre­ten dür­fen. Sie müs­sen mit einem Kran­ken­trans­port­flug­zeug zurück nach Deutsch­land gebracht wer­den. Die Kos­ten für so einen Flug lie­gen bei etwa 60.000 Euro. 

Wenn Sie 70 Jah­re alt wer­den und pro Jahr zehn Euro spa­ren, müss­ten Sie umge­rech­net etwas über 85-mal leben, um die Kos­ten für einen sol­chen Flug zusam­men­zu­be­kom­men. Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung inklu­si­ve Kran­ken­rück­trans­port für zehn Euro pro Jahr ist dem­nach durch­aus sinnvoll. 

Ein klei­ner Punkt kann dabei noch wich­tig wer­den: Wenn mög­lich, soll­ten auch die Rück­rei­se­kos­ten für Ihre Ange­hö­ri­gen über­nom­men wer­den. Wenn die­se nicht mit in den Trans­port­flie­ger dür­fen, soll­te zumin­dest das nächst­ver­füg­ba­re Ticket für einen Lini­en­flug über­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te das Gepäck ver­si­chert sein. Im End­ef­fekt ist das nicht so wich­tig, denn einen Kof­fer trans­por­tie­ren zu las­sen, kann nicht beson­ders teu­er sein. Aber es ist dann eben doch Geld. 

Medi­zi­ni­sche Hilfsmittel

Medi­ka­men­te und medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel soll­ten eben­falls ver­si­chert sein. Medi­ka­men­te sind dabei noch der klei­ne­re Pos­ten. Malen wir mal den Teu­fel an die Wand: Sie wer­den im Urlaub von einem Auto ange­fah­ren und so schwer ver­letzt, dass Sie von nun an auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen sind. Die Ver­let­zung wird vor Ort behan­delt und ein Kran­ken­rück­trans­port ist auch nicht not­wen­dig, da Sie ja auch als Roll­stuhl­fah­rer. In so einer Situa­ti­on wäre noch zu klä­ren, inwie­weit die Ver­si­che­rung mög­li­che Zusatz­kos­ten über­nimmt, falls der Heim­flug umge­bucht wer­den muss, wenn die Plät­ze für Roll­stuhl­fah­rer auf die­sem Flug bereits aus­ge­bucht sind. 

Sind medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel nicht ver­si­chert, zah­len Sie den Roll­stuhl aus Ihrer eige­nen Tasche. Ach­ten Sie dar­auf, dass auch Herz­schritt­ma­cher ver­si­chert sind, denn die­se sind auch nicht güns­tig und wenn Sie einen Herz­an­fall erlei­den soll­ten, soll­ten Sie sich nicht zusätz­lich auch noch Sor­gen um Ihr Geld machen müssen. 

Schwan­ger­schaft

Schwan­ger­schaft ist ein beson­de­res The­ma und natür­lich nur rele­vant, wenn Sie oder Ihre Part­ne­rin schwan­ger sind. Zwi­schen dem fünf­ten und sieb­ten Schwan­ger­schafts­mo­nat ist es gene­rell kein Pro­blem, schwan­ger auf Rei­sen zu gehen. Auch Flug­rei­sen sind nicht schäd­lich für das Kind. 

Dass Sie hoch­schwan­ger von wei­ten und anstren­gen­den Rei­sen Abstand neh­men soll­ten, dürf­te Ihnen sicher bekannt sein. Der Ver­si­che­rungs­be­reich Schwan­ger­schaft ver­si­chert nicht die Geburt wäh­rend der Rei­se. Statt­des­sen sind Kom­pli­ka­tio­nen ver­si­chert. Soll­ten Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten, krie­gen Sie die Hil­fe, die Sie benö­ti­gen, ohne dafür zusätz­lich zur Kas­se gebe­ten zu werden. 

Der Schutz gilt eben­falls für Früh- oder Fehl­ge­bur­ten. Aus­ge­schlos­sen sind nur Gebur­ten, bei denen abseh­bar war, dass das Kind wäh­rend der Rei­se zur Welt kommt. 

Unauf­schieb­ba­re Operationen

Soll­ten Sie einen Unfall erlei­den und ope­riert wer­den müs­sen, wird ent­schie­den, ob der Ein­griff vor Ort vor­ge­nom­men oder auf­ge­scho­ben wird, um ihn in Deutsch­land durchzuführen. 

Anders als nor­ma­le Behand­lun­gen, bei­spiels­wei­se von Kno­chen­brü­chen, sind Ope­ra­tio­nen nicht zwin­gend ver­si­chert. Soll­te eine Ope­ra­ti­on zwin­gend not­wen­dig sein, sodass auch die Opti­on eines Kran­ken­rück­trans­ports ent­fällt, wer­den die Kos­ten ohne die­se Opti­on von der Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung nicht übernommen. 

Je nach Land und Kom­ple­xi­tät der Ope­ra­ti­on wird es schnell deut­lich teu­rer als ein Krankenrücktransport. 

Uner­war­te­te Ver­schlech­te­rung von Vorerkrankungen

Wenn Sie bereits eine Krank­heit haben bzw. wenn Sie chro­nisch krank sind, krie­gen Sie Behand­lun­gen im Aus­land in der Regel nicht bezahlt. In den Urlaub fah­ren kön­nen Sie natür­lich trotz­dem und wenn Sie sich ver­let­zen oder krank wer­den, über­nimmt die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung auch die Behandlungskosten. 

Bekann­te Vor­er­kran­kun­gen sind dabei aller­dings in der Regel aus­ge­schlos­sen. Die­se Kos­ten wer­den nur über­nom­men, wenn eine uner­war­te­te Ver­schlech­te­rung ein­tritt. Die meis­ten Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten, wenn Sie ein hal­bes Jahr vor Buchung der Rei­se nicht wegen der bestimm­ten Krank­heit beim Arzt in Behand­lung gewe­sen sein. Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen sind von die­ser Rege­lung natür­lich aus­ge­schlos­sen. Wenn Sie rein zur Kon­trol­le beim Arzt waren, was Sie vor einer Rei­se auch tun soll­ten, wirkt sich das nicht auf den Ver­si­che­rungs­schutz aus. 

Ander­wei­ti­ge Erkran­kun­gen wer­den natür­lich auf Kos­ten der Ver­si­che­rung behan­delt. Es geht hier aus­schließ­lich um die Behand­lungs­kos­ten von kon­kre­ten bekann­ten Vorerkrankungen. 

Ver­si­cher­te Länder

Sie müs­sen unbe­dingt dar­auf ach­ten, wel­che Län­der ver­si­chert sind bzw. in wel­chen Län­dern der Ver­si­che­rungs­schutz gül­tig ist. Sie müs­sen nun nicht anfan­gen, eine Lis­te der Län­der zu erstel­len, in die Sie mög­li­cher­wei­se rei­sen möch­ten. Übli­cher­wei­se wird nur nach Regio­nen unter­schie­den, meis­tens sind es die Län­der der EU, Welt­weit mit oder ohne USA und Kanada. 

Soll­ten Sie nicht vor­ha­ben, in die USA oder nach Kana­da zu rei­sen, benö­ti­gen Sie dort auch kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Aller­dings sind die Bei­trags­un­ter­schie­de so gering, dass Sie auch ein­fach den kom­plet­ten welt­wei­ten Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz abschlie­ßen kön­nen, denn wer weiß, viel­leicht ver­schlägt es Sie irgend­wann ja doch dorthin. 

Zahn­be­hand­lun­gen

Zahn­be­hand­lun­gen sind all­ge­mein nicht bil­lig. Es kann auf Rei­sen immer pas­sie­ren, dass Sie stür­zen und sich einen Zahn beschä­di­gen. Oder sie bekom­men plötz­lich schlim­me Zahn­schmer­zen. Dann soll­ten Sie ohne Sor­ge um Ihr Kon­to zum Zahn­arzt gehen können. 

In der Regel wer­den jedoch nur grund­le­gen­de Ver­sor­gun­gen über­nom­men. Es wer­den schmerz­lin­dern­de Maß­nah­men und not­wen­di­ge Behand­lun­gen durch­ge­führt. Zahn­ersatz wird im Nor­mal­fall auch bei Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung mit Opti­on Zahn­be­hand­lung nicht über­nom­men. Übli­cher­wei­se kann so etwas bis zu Ihrer Rück­kehr war­ten. Vie­le Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rer ver­si­chern jedoch die Repa­ra­tur von Zahn­ersatz, nicht jedoch neu­en Zahnersatz. 

Wenn Sie nur zur Kon­trol­le zum Zahn­arzt gehen, wird das nor­ma­ler­wei­se eben­falls nicht über­nom­men. Vor Ihrer Rei­se hät­ten Sie auch in Deutsch­land zur Rou­ti­ne­kon­trol­le gehen können. 

Wie fin­de ich die bes­te Auslandsreisekrankenversicherung?

Ein Tarif­ver­gleich im Inter­net ist eine sehr gute Mög­lich­keit, die rich­ti­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Sie zu fin­den. So ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich ist für Sie abso­lut kos­ten­frei und geht dar­über hin­aus auch noch sehr schnell. Sie geben ledig­lich ein, wen Sie ver­si­chern möch­ten (Sin­gle, Paar, Paar mit Kin­dern), wie alt Sie sind, ob Sie die zu ver­si­chern­de Rei­se bereits gebucht haben und ob Sie den Ver­si­che­rungs­schutz nur für eine Rei­se oder für ein gan­zes Jahr abschlie­ßen möchten. 

Direkt danach zeigt Ihnen der Rei­se­ver­si­che­rungs-Ver­gleich alle für Sie infra­ge kom­men­den Aus­lands­ver­si­che­run­gen an. Dabei ist zu berück­sich­ti­gen, dass der Rech­ner nur Tari­fe anzei­gen kann, wel­che in sei­ner Daten­bank ein­ge­tra­gen sind. Das bedeu­tet, dass er vie­le Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te anzeigt, aber nicht zwin­gend abso­lut alle. 

Auf den ers­ten Blick sehen Sie die Bei­trä­ge und wich­tigs­ten Leis­tun­gen der ein­zel­nen Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­run­gen. Mit einem Maus­klick kön­nen Sie sich die genau­en Tarif­de­tails anzei­gen lassen. 

Zudem haben Sie die Mög­lich­keit, meh­re­re Ange­bo­te aus­zu­wäh­len und direkt mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Sie bekom­men dann eine Tabel­le mit den ein­zel­nen Leis­tun­gen ange­zeigt, der Sie ganz ein­fach die Unter­schie­de der gewähl­ten Tari­fe ent­neh­men können. 

Mit­tels einer ein­fa­chen Fil­ter­funk­ti­on kön­nen Sie die Suche wei­ter ein­schrän­ken. So kön­nen Sie sich zum Bei­spiel nur Tari­fe anzei­gen las­sen, die Rei­sen bis zu 60 Tagen versichern. 

In der Über­sicht ist auch ein Rei­se­preis ange­ge­ben, meis­tens 2.500 Euro. Der Preis kann die Bei­trags­hö­he beein­flus­sen. Das ist bei einer Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel jedoch unwich­tig. Soll­ten Sie noch zusätz­li­chen Schutz wol­len, wie eine Rei­se­rück­tritts- oder Abbruch-Ver­si­che­rung, ist die­ser Wert aller­dings von Belang. 

Ihre Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen Sie nun ganz ein­fach online abschlie­ßen. Der Abschluss der Ver­si­che­rung bzw. die Antrag­stel­lung ist für Sie eben­falls kos­ten­frei. Der Ver­si­che­rungs­ver­trag kommt aus­schließ­lich zwi­schen Ihnen und dem Ver­si­che­rer zustan­de. Der Anbie­ter des Ver­gleichs­rech­ners mit Ihrem Ver­trag nichts wei­ter zu tun. 

Laut Finanz­test soll­te kein Rei­sen­der auf eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung verzichten

Sie ist für jeden sinn­voll, den es öfters ein­mal in die Fer­ne zieht: die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Poli­ce sorgt nicht nur für Über­nah­me von Behand­lungs­kos­ten, son­dern auch für einen even­tu­ell not­wen­di­gen Rück­trans­port nach Deutsch­land. Die Zeit­schrift „Finanz­test“ prüf­te 47 Ange­bo­te. Ergeb­nis: Von „sehr gut“ bis „man­gel­haft“ war alles vertreten. 

Vor allem gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te sind gut bera­ten, eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Kas­sen zah­len nur bei Rei­sen in EU-Län­der und in eini­ge wei­te­re Län­der. Ein Rück­trans­port gehört gene­rell nicht zu den Leis­tun­gen. Aber auch pri­vat Ver­si­cher­te soll­ten ihre Poli­ce genau prü­fen: In man­chen Ver­trä­gen ist die Rück­hol­mög­lich­keit nicht ein­ge­schlos­sen. Und das kann teu­er wer­den: Ambu­lanz­flü­ge von Asi­en nach Euro­pa kön­nen 70.000 Euro kos­ten; sogar von Mal­lor­ca nach Deutsch­land muss man schon mit rund 10.000 Euro rechnen. 

Finanz­test prüft vier Hauptkriterien

In ihrem Test leg­ten die Ber­li­ner Prü­fer stren­ge Maß­stä­be an und ver­ga­ben für jedes Ange­bot vier Gruppenurteile: 

  • Allgemeine Bedingungen (30 %): Hierzu gehören zum Beispiel Verzicht auf Selbstbehalt oder Alterseinschränkungen. Außerdem sollten grundsätzlich auch geeignete Behandlungsmaßnahmen über das schulmedizinische Angebot hinaus übernommen werden.
  • Besondere Bedingungen Krankenrücktransport, Überführung/Bestattung (30 %): Anspruch auf Rückerstattung sollte nicht nur in medizinisch notwendigen Fällen bestehen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen beziehungsweise wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Im Todesfall sollten wenigstens 10.000 Euro an Überführungs-/Bestattungskosten bereitstehen.
  • Ausschlüsse Gesundheit (30 %): Hierzu zählen Themen wie Vorerkrankungen, psychische Erkrankungen, Hilfsmittel und Zahnbehandlungen.
  • Ausschlüsse Krieg, Pandemie (10 %): Bei unvorhergesehenen Kriegen oder Unruhen sollten Leistungen nicht automatisch ausgeschlossen werden.

Auch bei Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen zäh­len die Details

Beson­ders kri­tisch zeig­te sich Finanz­test im aktu­el­len Test bei den Leis­tun­gen für einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Eine gute Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung soll­te den Auf­ent­halt in einer geeig­ne­ten Kli­nik ermög­li­chen; zudem soll­te das Kran­ken­haus gut erreich­bar und nicht zu weit ent­fernt sein. Die Merk­ma­le soll­ten sowohl für den Urlaubs­ort als auch für den Wohn­ort in Deutsch­land gelten. 

Auch sonst schau­ten die Tes­ter sehr genau auf die Details. So bie­ten eini­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen die Über­nah­me von Roo­ming-in-Kos­ten an; in die­sem Fall kön­nen Eltern bei ihren kran­ken Kin­dern im Zim­mer blei­ben und erhal­ten die Kos­ten erstat­tet. Umge­kehrt über­neh­men eini­ge Anbie­ter die Kos­ten für Betreu­ung oder Rück­rei­se der Kin­der, wenn ein Eltern­teil krank wird. 

Gute und güns­ti­ge Poli­cen fürs Ausland

Die Prei­se für eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung lie­gen nicht sehr hoch. Finanz­test ermit­tel­te eine sehr gute Fami­li­en­ver­si­che­rung für bereits 17,80 Euro; Sin­gles sind schon ab 7,50 Euro dabei – im Jahr, wohl­ge­merkt! Ange­sichts der umfang­rei­chen Leis­tun­gen sind die Tari­fe für Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen also über­ra­schend güns­tig. Senio­ren zah­len aller­dings fast immer einen Auf­schlag; meist wird er – je nach Ver­si­che­rer – ab dem 60., 65. oder 70. Lebens­jahr fällig. 

Mit einer getes­te­ten und für „sehr gut“ befun­de­nen Poli­ce kann kein Kun­de etwas falsch machen. Finanz­test hat sie­ben Ver­trä­ge gefun­den, die mit der Best­no­te abschnit­ten: Würz­bur­ger (Tarif: Tra­vel­se­cu­re AR-56), ERGO Direkt (RD), Necker­mann (RD), Inter (AV), DFV (AKV), LVM (ARJ) und LVM/hkk (ARJ-hkk). Wer eine die­ser Poli­cen in der Tasche hat, kann beru­higt ins Aus­land fah­ren – egal ob es sich um Urlaub oder eine Dienst­rei­se handelt. 

Stif­tung Waren­test: gro­ße Unter­schie­de bei Auslandskrankenversicherungen

Eine wich­ti­ge Ver­si­che­rung für Rei­se­lus­ti­ge stand auf dem Prüf­stand der Stif­tung Waren­test: die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Ergeb­nis­se rei­chen von „sehr gut“ bis „man­gel­haft“. Ein Ver­gleich lohnt sich also – nicht nur bei den Leis­tun­gen, auch bei den Bei­trä­gen gibt es erheb­li­che Unter­schie­de. Mit der Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters las­sen sich schnell ein paar Hun­dert Euro sparen. 

Wer län­ger als sechs Wochen ins Aus­land fährt, benö­tigt eine Kran­ken­po­li­ce für lan­ge Rei­sen. Oft wer­den sol­che Ver­si­che­run­gen für drei oder sechs Mona­te oder wahl­wei­se für ein gan­zes Jahr ange­bo­ten. Wer gesetz­lich ver­si­chert ist, soll­te in jedem Fall eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Kas­sen über­neh­men außer­halb Euro­pas kei­ner­lei Kos­ten und inner­halb Euro­pas nur ein­ge­schränkt. Pri­vat­pa­ti­en­ten emp­fiehlt Waren­test einen Aus­lands­schutz ins­be­son­de­re dann, wenn Kran­ken­rück­trans­por­te von ihrer Ver­si­che­rung nicht über­nom­men werden. 

Han­se­Mer­kur mit Tari­fen UR und RK365 ganz vorne

Die meis­ten Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen sind welt­weit gül­tig. Man­che haben aber auch einen ein­ge­schränk­ten Gel­tungs­be­reich. Fällt zum Bei­spiel der Schutz für Nord­ame­ri­ka weg, ver­bil­li­gen sich die Poli­cen. Ins­be­son­de­re die USA sind bei Kran­ken­be­hand­lun­gen extrem teu­er. Für eine Blind­darm­ope­ra­ti­on mit ein­wö­chi­gem Kran­ken­haus­auf­ent­halt wer­den rund 25.000 Euro fällig. 

Das bes­te Ange­bot mit welt­wei­ter Gül­tig­keit bie­tet Han­se­Mer­kur mit den Tari­fen UR und RK365: Traum­no­te „sehr gut“. Der Tarif gehört aller­dings mit 261 Euro für 90 Tage nicht gera­de zu den Schnäpp­chen. Auch bei den Tari­fen mit ein­ge­schränk­tem Gel­tungs­be­reich liegt die Han­se­Mer­kur mit ihren Leis­tun­gen vorn. Da ist auch der Preis akzep­ta­bel: 95 Euro. 

Län­ger job­ben im Aus­land? Auch dann gibt’s güns­ti­gen Krankenschutz

Jun­ge Leu­te gehen ger­ne ein­mal als Stu­dent oder Au-pair für län­ge­re Zeit ins Aus­land. In die­sem Fall sind die Ange­bo­te der Han­se­Mer­kur aller­dings weni­ger güns­tig. Statt­des­sen emp­fiehlt Waren­test die ERV (Euro­päi­sche Rei­se). Der Tarif kann welt­weit oder nur für Euro­pa gewählt werden. 

Wer län­ge­re Zeit im Aus­land jobbt oder ein Prak­ti­kum absol­viert, soll­te beson­ders auf das Klein­ge­druck­te ach­ten. Leis­tungs­aus­schlüs­se kön­nen rich­tig teu­er wer­den. Strit­ti­ge The­men sind oft Vor­er­kran­kun­gen, Rück­trans­port sowie Leis­tun­gen bei Krie­gen bzw. inne­ren Unruhen. 

Als güns­tig emp­fiehlt Waren­test die Tarif-Kom­bi­na­ti­on ARJ+ART von der LVM. 90 Tage Schutz kos­ten dort 88 Euro, ein gan­zes Jahr ist für 528 Euro zu haben. 

Waren­test rät bei Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung von „Paket­lö­sun­gen“ ab

Wenig begeis­tert ist die Stif­tung Waren­test von den gern ange­bo­te­nen Kom­bi­na­tio­nen. Vie­le Anbie­ter packen zur Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung noch eine Rei­se­haft­pflicht- und Unfall­ver­si­che­rung dazu. Bei­des ist oft über­flüs­sig: Wer sol­che Ver­si­che­run­gen bereits besitzt, kann sie ohne­hin welt­weit nut­zen. Und wer zahlt schon ger­ne dop­pelt? Auch Reiserücktritt‑, Flug­s­tor­no- oder Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung sind nicht das Gel­be vom Ei. Oft sind bei den Kom­bi­pa­ke­ten die Ver­si­che­rungs­sum­men beson­ders nied­rig. Auch hier kommt es dar­auf an, das Klein­ge­druck­te genau zu lesen, damit es hin­ter­her kei­ne bösen Über­ra­schun­gen gibt. 

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen im Test durch­weg mit guten Noten

Die weit­aus meis­ten Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen sind emp­feh­lens­wert. Zu die­sem Ergeb­nis kommt das Fach­ma­ga­zin „Finanz­test“ in einer aktu­el­len Ver­gleichs­stu­die (Finanz­test 05/2010). Ins­ge­samt wur­den für den Test 41 Rei­se­kran­ken­ver­si­che­run­gen kri­tisch unter die Lupe genom­men. Davon schnit­ten 23 mit der Gesamt­no­te sehr gut oder gut ab. Nur ein Anbie­ter fiel im Test durch. 

Ein­zig die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung des Unter­neh­mens Europ Assis­tance erhielt im Test die Note man­gel­haft. Als unter­durch­schnitt­lich wur­den eben­falls die Leis­tun­gen von Gotha­er, Inter und ADAC bewer­tet. Aller­dings reich­te es bei ihnen immer­hin noch für ein aus­rei­chen­des Test­ergeb­nis. Im gro­ßen Mit­tel­feld mit guter Beno­tung führ­ten die HUK-Coburg, die R+V sowie die Cen­tral Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Han­se­Mer­kur erhielt gleich für zwei ihrer Ange­bo­te eine Spit­zen­be­ur­tei­lung. Ihre Rei­se­ver­si­che­run­gen waren damit die ein­zi­gen, denen die Tes­ter unein­ge­schränkt sehr gute Kon­di­tio­nen beschei­ni­gen konnten. 

Preis­wer­te Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen boten im Test Topleistungen

Dass viel­leicht über­ra­schends­te Ergeb­nis im Test der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen: Die Best­plat­zier­ten gehö­ren zugleich zu den preis­wer­tes­ten Anbie­tern am Markt. Bei den Test­kan­di­da­ten mit schlech­ter Beno­tung bekom­men Kun­den für das­sel­be Geld oft weni­ger Leis­tung. Die Exper­ten von „Finanz­test“ emp­feh­len daher, vor dem Abschluss einer Aus­lands­rei­se­ver­si­che­rung nicht allein die Prei­se zu ver­glei­chen. Viel­mehr soll­te der Ver­brau­cher sein Haupt­au­gen­merk auf die Ver­trags­kon­di­tio­nen rich­ten. Denn die Qua­li­tät einer Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung hängt vom Ver­si­che­rungs­um­fang ab. Bei den Leis­tungs­zu­sa­gen unter­schei­den sich die Ver­si­che­rer deut­li­cher als bei den Tarifen. 

Wel­che Risi­ken die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abde­cken sollte

Die her­kömm­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt im Aus­land nur eine Not­fall­ver­sor­gung. Damit sich die zusätz­li­che Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung lohnt, muss sie mehr Risi­ken abde­cken. Dazu gehört etwa der Rück­trans­port im Krank­heits­fall, der für eine opti­ma­le medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung lebens­wich­tig sein kann. Ohne den Zusatz­schutz einer Aus­lands­rei­se­ver­si­che­rung aber kön­nen schnell hohe Kos­ten für den medi­zi­nisch betreu­ten Trans­port in die Hei­mat ent­ste­hen. Übri­gens gilt das auch für vie­le Pri­vat­ver­si­cher­te. Denn wie die gesetz­li­chen Kas­sen zahlt die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung sol­che Trans­por­te in der Regel nicht. 

Ver­si­che­rer haben Kon­di­tio­nen ver­bes­sert — Alt­ver­trä­ge nicht betroffen

Im Test wer­den zudem wei­te­re Qua­li­täts­merk­ma­le genannt, an denen der Ver­brau­cher eine gute Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung erken­nen kann. Im Ver­trag soll­te der Ver­si­che­rer bei­spiels­wei­se auf einen Selbst­be­halt des Kun­den ver­zich­ten. Über­dies soll­te er alle Arten von Behand­lungs­me­tho­den aner­ken­nen und genau defi­nie­ren, wann eine Vor­er­kran­kung zum Leis­tungs­aus­schluss füh­ren kann. Vie­le Ver­si­che­rer haben nach Ein­schät­zung der Tes­ter ihre Kon­di­tio­nen in letz­ter Zeit nach­ge­bes­sert. Doch Ach­tung: Alt­ver­trä­ge wer­den nicht auto­ma­tisch umge­stellt. Wer zu einem Anbie­ter mit gutem Test­ergeb­nis wech­seln möch­te, muss sei­nen alten Ver­trag zuerst frist­ge­recht kündigen. 

Kran­ken­ver­si­che­rung im Aus­land? Stif­tung Waren­test empfiehlt

Die Urlaubs­zeit naht und Mil­lio­nen Deut­sche zieht es ins Aus­land. Zeit also, sich um eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zu küm­mern. Die Stif­tung Waren­test hat die Poli­cen der ver­schie­de­nen Ver­si­che­run­gen unter die Lupe genommen. 

Dass Ver­si­che­rer nicht ger­ne zah­len, ist bekannt, heißt es in einer Mit­tei­lung der Stif­tung Waren­test. Auch, dass es in den Ver­trä­gen auf das Klein­ge­druck­te ankommt. Bei Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­run­gen heben sich sehr gute Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen oft nur durch ein oder zwei Wor­te im Ver­trag her­vor, stellt die Juni-Aus­ga­be der unab­hän­gi­gen Ver­brau­cher­zeit­schrift Finanz­test fest. 

Ent­schei­dend: Die Ver­brau­cher­freund­lich­keit der Versicherungen

Das Ergeb­nis fiel eigent­lich recht posi­tiv aus: Immer­hin sie­ben von 44 Poli­cen beka­men von den Tes­tern die Traum­no­te „Sehr gut“. Unter­sucht wur­de, wie ver­brau­cher­freund­lich die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen tat­säch­lich sind. Denn sie sind ent­schei­dend dafür, dass der wich­ti­ge Schutz für Rei­sen ins Aus­land auch wirk­lich greift – ob also im Fall der Fäl­le gezahlt wird. 

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für sechs Euro im Jahr

Vor allem bei Vor­er­kran­kun­gen kann es zum Streit mit Ver­si­che­rern kom­men, heißt es in der aktu­el­len Aus­ga­be von Finanz­test. Ver­si­che­run­gen zah­len näm­lich in der Regel nur, wenn eine Krank­heit am Urlaubs­ort „akut“, „unvor­her­ge­se­hen“ oder „uner­war­tet“ auf­tritt. Wer also ver­schnupft in den Urlaub reist und die Sache sich vor Ort zur Neben­höh­len­ent­zün­dung aus­wei­tet, die behan­delt wer­den muss, bekommt unter Umstän­den kein Geld vom Ver­si­che­rer. Mit einem sehr guten Tarif sind Rei­sen­de jedoch auf der siche­ren Sei­te. Und der kos­tet nicht ein­mal viel Geld: Ein­zel­per­so­nen zah­len gera­de ein­mal sechs Euro im Jahr. Finanz­test bewer­tet Ange­bo­te für Ein­zel­per­so­nen und Fami­li­en und erklärt, was die Ver­si­che­rung leis­tet und wor­auf Ver­brau­cher beim Abschluss ach­ten sollten. 

Auch eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung tritt nicht bedin­gungs­los ein

Drei The­ra­pien gleich­zei­tig anwen­den und mehr­fach abrech­nen – geht das? Das Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart hat­te sich kürz­lich wie­der ein­mal mit einem schwie­ri­gen Fall zu befas­sen. Der Klä­ger litt unter der „Schau­fens­ter­krank­heit“, die ein län­ge­res Gehen nach eini­gen Metern nahe­zu unmög­lich macht. Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung lag vor, aber die wei­ger­te sich hin­ter­her zu zahlen. 

Der behan­deln­de Arzt hat­te alle Regis­ter gezo­gen. Aller­dings war nichts Schul­me­di­zi­ni­sches dabei. Da wur­de die so genann­te Racz-Metho­de mit einer Kathe­der­ein­füh­rung ange­wandt. Dann zusätz­lich noch zwei wei­te­re rela­tiv unbe­kann­te Tech­ni­ken. Alles soll­te der guten Behand­lung und Schmerz­lin­de­rung die­nen. Der Erfolg war eher mäßig; zwei Jah­re spä­ter wur­de eine Ope­ra­ti­on fäl­lig. Trotz­dem alles bes­tens, mein­te der behan­deln­de Arzt. Gar nicht, mein­te die Ver­si­che­rung: Gym­nas­tik-Übun­gen mit psy­cho­lo­gi­scher Betreu­ung hät­ten es auch getan. 

Jeder hat ein biss­chen recht…

Da nun guter Rat teu­er war, zog man vor Gericht. Das ent­schied dann salo­mo­nisch und gab jedem ein biss­chen Recht. Der Klä­ger (der Ver­si­cher­te) hat berech­tig­te Ansprü­che, weil er eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat. Der behan­deln­de Arzt hat recht, weil er die beab­sich­tig­ten Behand­lun­gen vor­her mit­ge­teilt hat. Und die Ver­si­che­rung hat recht, weil nicht drei The­ra­pien gleich­zei­tig anwend­bar und erstat­tungs­fä­hig sind. Da der Arzt am Ende noch Beru­fung ein­leg­te und der aber nur teil­wei­se statt­ge­ge­ben wur­de, hat­ten alle Pro­zess­be­tei­lig­ten am Ende zumin­dest einen Teil der Kos­ten zu über­neh­men. Dumm gelaufen… 

… und jeder hat ein biss­chen unrecht

Die „Schau­fens­ter-Krank­heit“ ist eine dege­ne­ra­ti­ve Wir­bel­säu­len­krank­heit, die ein län­ge­res Gehen unmög­lich macht. Bei inten­si­vem Trai­ning kön­nen Gym­nas­tik-Übun­gen eine Bes­se­rung bewir­ken. Bei stär­ke­rer Schä­di­gung ist nur noch eine Ope­ra­ti­on mög­lich. Der Arzt emp­fahl auf­grund des rela­tiv frü­hen Sta­di­ums der Krank­heit meh­re­re alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den mit sta­tio­nä­rem Auf­ent­halt. Die Ver­si­che­rung sag­te Kos­ten­er­stat­tung für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Heil­be­hand­lung zu – gemäß den Bedin­gun­gen der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung. So weit so gut. Hin­ter­her ging aller­dings der Streit los: Waren alle Behand­lun­gen wirk­lich not­wen­dig? Und muss­te der Arzt wirk­lich jeden ein­zel­nen Hand­griff extra berech­nen und dabei sogar Leis­tun­gen eines mehr­köp­fi­gen Ärz­te­teams in Rech­nung stellen? 

Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ist kein Ruhebett

Das gin­ge wirk­lich zu weit, schrie­ben die Rich­ter dem Arzt ins Stamm­buch, der eine Beru­fungs­ver­hand­lung ange­regt hat­te. Außer­dem hät­te es erst ein­mal gereicht, nur eine The­ra­pie­form aus­zu­pro­bie­ren. So wur­den ihm 82 Pro­zent der Kos­ten auf­er­legt. Auch dem Anbie­ter der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung wur­den die Levi­ten gele­sen: Natür­lich sei­en alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den der Schul­me­di­zin gleich­zu­set­zen. Und das gel­te auch dann, wenn Heil­erfol­ge nicht nach­weis­bar sei­en – denn das lie­ge in der Natur der Sache. Und der Pati­ent? Er hät­te es doch ein­mal ver­su­chen kön­nen mit gym­nas­ti­schen Übun­gen. Am Ende waren also alle ein biss­chen Schuld. Und kei­ner so rich­tig glück­lich. Dar­um mer­ke: Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung heißt nicht, dass jeder Zusatz ver­si­chert ist. Wer es genau nach­le­sen möch­te: OLG Stutt­gart Az.: 7 U 60/09.

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