Mit einer Krankenzusatzversicherung können Versicherte das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezielt ergänzen.
Viele gesetzliche Kassen bieten in Kooperation mit einer private KrankenversicherungZusatztarife an. Dabei stehen Versicherten jedoch in der Regel nur die Tarife einesprivaten Krankenversicherers zur Auswahl. Wer den Umweg über seine Krankenkasse meidet, kann den passenden Vertrag aus dem Tarifangebot von mehr als 40 privaten Versicherern aussuchen.
Das Spektrum der angebotenen Krankenzusatzversicherungen ist groß: Es reicht von der Krankenhauszusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Einbett-Zimmer) über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Heilpraktikerversicherung. Die mitunter hohen Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen lassen sich durch eine Zahnzusatzversicherungbegrenzen. Für Selbstständige und Freiberufler, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, kann eine Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Krankenhauszusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt Leistungen ab, die bei einem stationären Aufenthalt über die üblichen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherunghinausgehen. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlungen durch den Chefarzt.
Zusatzversicherung
Mit einer Zusatzversicherung können Verbraucher Lücken im Angebot ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) individuell schließen.
Mit einer stationären Zusatzversicherung sichern sich gesetzlich Versicherte Privatleistungen im Krankenhaus, beispielsweise Chefarztbehandlung oder ein Ein-/ Zweibett-Zimmer. Mit ambulanten Zusatzversicherungen lässt sich beispielsweise die Höhe der Zuzahlung bei Brillen, Medikamenten oder beim Heilpraktiker verringern. Eine Zahnzusatzversicherung deckt auch die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und bietet Schutz vor teuren Zuzahlungen.
Eine Auslandskrankenversicherung schließt Lücken im Auslandsschutz der GKV, z.B. bei der Kostenübernahme oder beim Rücktransport. Hingegen bietet die Krankentagegeldversicherung insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern Schutz vor allzu großen finanziellen Einbußen im Krankheitsfall.
Private Zusatzversicherungen boomen, denn vielen reicht die gesetzliche Krankenversicherung nicht
Nicht jeder ist mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden. Vor allem der geschrumpfte Leistungskatalog lässt manchen neidisch auf die PKV-Angebote schielen. Wer nicht in die PKV eintreten kann oder will, schließt dann vielleicht die eine oder andere private Zusatzversicherung ab. Dabei gibt es etliche nützliche Angebote; man sollte aber sehr genau auf die Bedingungen achten.
Private Zusatzversicherungen boomen. Im letzen Jahr (2010) gaben 16,5 Millionen gesetzlich Versicherte mehr als sechs Milliarden Euro aus – allein für Zusatzpolicen. Zum Vergleich: Die PKV bringt es gerade einmal auf knapp neun Millionen Mitglieder. Die große Zahl der Abschlüsse zeigt: Die private Zusatzversicherung ist mittlerweile nicht mehr eine exotische Ausnahme, sondern schon fast der Regelfall. Die Gründe liegen vor allem im massiv geschrumpften Leistungsangebot der „Gesetzlichen“ seit der Gesundheitsreform2004. Zusätzlich erleichterte der Gesetzgeber die Kooperation von gesetzlicher und privater Krankenversicherung durch das GKV-Modernisierungsgesetz.
Sinnvolle private Zusatzversicherung für Reisende und Selbständige
Entsprechend der ständig steigenden Nachfrage wächst auch das Angebot an privaten Zusatzversicherungen. Im Grunde muss jeder selbst entscheiden, welche Zusatzangebote ihm wichtig sind. Viele Experten sind sich jedoch in einigen grundsätzlichen Empfehlungen einig. So macht eine Auslandskrankenversicherung für jeden Sinn, der im Ausland unterwegs ist. Sie kostet wenig und bietet im Notfall einen kostenlosen Rücktransport an.
Für Selbständige ist eine Krankentagegeldversicherung sehr empfehlenswert. Anders als bei Angestellten können bei Selbständigen die Einnahmen stocken, wenn sie krank sind. Angestellte hingegen erhalten in der Regel eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Eine entsprechende private Zusatzversicherung hilft Selbständigen also, auch bei Krankheit noch über die Runden zu kommen.
Krankenhaus und Zahnersatz: Auf den richtigen Tarif achten!
Manche weitere private Zusatzversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, aber nur wenn der richtige Tarif gewählt wird. So ist bei einem Krankenhauszusatztarif zwar die Chefarztbehandlung enthalten. Manchmal wird aber nur der 3,5‑fache Höchstsatz erstattet. Spezialisten nehmen oft ein Mehrfaches davon. Wer also sicher gehen will, im Notfall von höchstqualifizierten Ärzten behandelt zu werden, sollte auf Übernahme der Chefarztkosten in unbeschränkter Höhe achten. Das kostet nur wenig mehr, öffnet aber alle Medizinertüren.
Eine private Zusatzversicherung kann auch helfen, hohe Zahnarztrechnungen zu drücken. Vor allem Zahnersatz ist teuer: Wer kostspielige Zahnimplantate oder Inlays möchte, kann nicht auf die Unterstützung durch die gesetzlichen Kassen hoffen. Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, ist eine private Zahn-Zusatzversicherung wichtig. Meist werden 60 bis 80 Prozent der Zahnarztrechnung übernommen.
Aber aufgepasst: Manche Anbieter werben mit „100 %“ – damit meinen sie aber oft nur eine Verdoppelung des Festzuschusses, den die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Da diese Festzuschüsse relativ gering sind, lohnt sich eine solche Versicherung meist nicht.
Manche überlegen sogar einen Wechsel zur PKV
Wer sich umfassend absichern will, kommt um die eine oder andere private Zusatzversicherung nicht herum. Da überlegt sich mancher, ob er nicht direkt in die PKV wechselt. Das kann vor allem in jungen Jahren Sinn machen, wenn die Beiträge und Konditionen noch günstig sind. Allerdings sind die Hürden hoch gesteckt: Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 49.500 Euro brutto. Diese Zahl bedeutet, dass zum Beispiel ein Angestellter ein Jahr lang mindestens 49.500 Euro brutto verdienen muss, bevor er in die PKV wechseln kann.
Während sich die Beitragshöhe bei den gesetzlichen Kassen am Einkommen bemisst, ist bei der PKV das Risikoprofil entscheidend – also vor allem Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht.
Bei allen Überlegungen zur Krankenversicherung sollte man sich den Rat von Experten holen. Sie analysieren im Gespräch die persönliche Situation und können maßgeschneiderte Angebote vorlegen.
Krankenzusatzversicherungen sehr nützlich für Zahnbehandlungen und Krankenhausaufenthalte
Nicht immer sind die Leistungen der gesetzlichen Kassen wirklich überzeugend. In einigen Teilgebieten schwächeln sie. Vielen Versicherten kommen deshalb Krankenzusatzversicherungen gerade recht. Solche Bausteine können die gesetzlichen Leistungen gezielt aufpeppen und riskante Lücken schließen.
In einigen Bereichen sind allerdings solche Krankenzusatzversicherungen eher entbehrlich. So ist ein Extraschutz für Brillen nach Meinung vieler Experten unnötig. Auch beim Krankenschutz fürs Ausland ist Zurückhaltung geboten: Oft ist ein solcher Schutz in einem anderen Gesamtpaket bereits enthalten. Allgemein raten Fachleute allerdings von Kombinationen eher ab. Ebenso ist es auch nicht ratsam, ohne weiteren Vergleich Zusatz-Angebote der eigenen Krankenkasse anzunehmen. Vielleicht arbeitet die Kasse nicht mit dem günstigsten Anbieter zusammen; eigene Vergleiche sind also sinnvoll.
Häufig lohnen sich Zahnzusatzversicherungen
In einigen Bereichen sind Krankenzusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Vor allem Zahnbehandlungen sind häufig sehr kostenintensiv. Bessere Qualität etwa beim Zahnersatz schlägt sich deutlich in den Zahnarztrechnungen nieder. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil des Eigenanteils. Beim Abschluss sind einige Gesichtspunkte wichtig:
- Die Erstattungsquote sollte möglichst hoch sein, da ein einziges Prozent schon einem zweistelligen Euro-Betrag entsprechen kann.
- Um eine Deckungslücke zu vermeiden, sollte der Versicherer die Rechnung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstatten.
- Manche Versicherer versprechen eine hohe Leistungsquote. Die bezieht sich aber manchmal nur auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung, welcher dann um bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Die Festzuschüsse der Kassen sind allerdings relativ gering; wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass sich die Leistungen auf den kompletten Rechnungsbetrag beziehen.
Krankenzusatzversicherungen helfen beim Krankenhaus-Aufenthalt
Ein Krankenhaus-Aufenthalt kann immer wieder mal notwendig werden. Krankenzusatzversicherungen können dann sehr hilfreich sein. So ermöglichen sie die Behandlung durch den Chefarzt. Bei schwierigen Behandlungen ist es beruhigend, wenn man sich in die Hände eines Spezialisten begeben kann.
Beim Abschluss sollte man aber darauf achten, dass die Krankenhaus-Zusatzversicherungauch den 3,5‑fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte abdeckt. Sonst können Deckungslücken entstehen. Vor allem Privatkliniken nehmen oft mehr als den Regelhöchstsatz von 2,3.
Krankenhaus-Zusatzversicherungen können auch für ein Ein- oder Zweibettzimmer während des Aufenthaltes sorgen. Wer auf dieses Feature verzichtet, zahlt einen etwas niedrigeren Beitrag.
Unterm Strich können sich einzelne Krankenzusatzversicherungen auszahlen; keinesfalls sollte aber bei verlockend klingenden Angeboten wahllos zugegriffen werden. Mancher Schutz ist nämlich bereits in anderen Versicherungen enthalten. Die Tarife zwischen den einzelnen Angeboten variieren beträchtlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Rat eines unabhängigen Fachmannes einzuholen. Er kann genau prüfen, welcher Versicherungsschutz individuell sinnvoll ist und welcher nicht.
Auch eine Krankenzusatzversicherung tritt nicht bedingungslos ein
Drei Therapien gleichzeitig anwenden und mehrfach abrechnen – geht das? Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich kürzlich wieder einmal mit einem schwierigen Fall zu befassen. Der Kläger litt unter der „Schaufensterkrankheit“, die ein längeres Gehen nach einigen Metern nahezu unmöglich macht. Eine Krankenzusatzversicherung lag vor, aber die weigerte sich hinterher zu zahlen.
Der behandelnde Arzt hatte alle Register gezogen. Allerdings war nichts Schulmedizinisches dabei. Da wurde die so genannte Racz-Methode mit einer Kathedereinführung angewandt. Dann zusätzlich noch zwei weitere relativ unbekannte Techniken. Alles sollte der guten Behandlung und Schmerzlinderung dienen. Der Erfolg war eher mäßig; zwei Jahre später wurde eine Operation fällig. Trotzdem alles bestens, meinte der behandelnde Arzt. Gar nicht, meinte die Versicherung: Gymnastik-Übungen mit psychologischer Betreuung hätten es auch getan.
Jeder hat ein bisschen recht…
Da nun guter Rat teuer war, zog man vor Gericht. Das entschied dann salomonisch und gab jedem ein bisschen Recht. Der Kläger (der Versicherte) hat berechtigte Ansprüche, weil er eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat. Der behandelnde Arzt hat recht, weil er die beabsichtigten Behandlungen vorher mitgeteilt hat. Und die Versicherung hat recht, weil nicht drei Therapien gleichzeitig anwendbar und erstattungsfähig sind. Da der Arzt am Ende noch Berufung einlegte und der aber nur teilweise stattgegeben wurde, hatten alle Prozessbeteiligten am Ende zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen. Dumm gelaufen…
… und jeder hat ein bisschen unrecht
Die „Schaufenster-Krankheit“ ist eine degenerative Wirbelsäulenkrankheit, die ein längeres Gehen unmöglich macht. Bei intensivem Training können Gymnastik-Übungen eine Besserung bewirken. Bei stärkerer Schädigung ist nur noch eine Operation möglich. Der Arzt empfahl aufgrund des relativ frühen Stadiums der Krankheit mehrere alternative Heilmethoden mit stationärem Aufenthalt. Die Versicherung sagte Kostenerstattung für medizinisch notwendige Heilbehandlung zu – gemäß den Bedingungen der Krankenzusatzversicherung. So weit so gut. Hinterher ging allerdings der Streit los: Waren alle Behandlungen wirklich notwendig? Und musste der Arzt wirklich jeden einzelnen Handgriff extra berechnen und dabei sogar Leistungen eines mehrköpfigen Ärzteteams in Rechnung stellen?
Eine Krankenzusatzversicherung ist kein Ruhebett
Das ginge wirklich zu weit, schrieben die Richter dem Arzt ins Stammbuch, der eine Berufungsverhandlung angeregt hatte. Außerdem hätte es erst einmal gereicht, nur eine Therapieform auszuprobieren. So wurden ihm 82 Prozent der Kosten auferlegt. Auch dem Anbieter der Krankenzusatzversicherung wurden die Leviten gelesen: Natürlich seien alternative Heilmethoden der Schulmedizin gleichzusetzen. Und das gelte auch dann, wenn Heilerfolge nicht nachweisbar seien – denn das liege in der Natur der Sache. Und der Patient? Er hätte es doch einmal versuchen können mit gymnastischen Übungen. Am Ende waren also alle ein bisschen Schuld. Und keiner so richtig glücklich. Darum merke: Krankenzusatzversicherung heißt nicht, dass jeder Zusatz versichert ist. Wer es genau nachlesen möchte: OLG Stuttgart Az.: 7 U 60/09.
Umfangreicher Test ermittelt viele sehr gute stationäre Zusatzversicherungen
Seit Jahren nimmt die Zahl der gesetzlich versicherten Patienten zu, die eine stationäre Zusatzversicherung abschließen. Die Zahl der Policen marschiert mittlerweile schon auf die Sechs-Millionen-Marke zu – im Jahre 2006 waren es noch etwa fünf Millionen. Immer mehr Menschen wollen besser behandelt werden. Ein Test gibt Aufschluss über die besten Policen.
Eine stationäre Zusatzversicherung bringt etliche Vorteile. Der Kassenpatient wird zum Privatpatient – mit allen Annehmlichkeiten: Chefarztbehandlung, 1- oder 2‑Bett-Zimmer, erweiterte freie Krankenhauswahl – je nach Tarif ist alles dank Extrapolicen erhältlich. Auch die Honorarforderungen von besonders teuren Spitzenärzten können bedient werden: Im Test fanden sich etliche Tarife, die notfalls auch mehr als den 3,5‑fachen Satz der Gebührenordnung erstatten, der von der „Chefetage“ meistens in Rechnung gestellt wird.
Stationäre Zusatzversicherungen kosten weniger als manche denken
Der Grund für den Zulauf bei stationären Zusatzversicherungen liegt auf der Hand: Viele Patienten wünschen sich die bestmögliche Behandlung – und die gibt es nun mal eher für Privat- als für Kassenpatienten. Ein junger, sicherlich auch tüchtiger Klinikarzt betreut oft zunächst nur Kassenpatienten; an manchen Diagnosen hat er naturgemäß wesentlich mehr zu knabbern als der erfahrene Chefarzt im Raum nebenan.
So wünschen sich manche Patienten direkt die Diagnose (und Behandlung) durch den Chef selbst und sind dafür auch bereit, mehr zu bezahlen. Das Analysehaus Franke und Bornberg fand im Test hervorragende Tarife bereits ab 13 Euro (für 30-jährige Männer) beziehungsweise ab 30 Euro (für 50-jährige Männer); Frauen zahlen im Schnitt etwas mehr.
Janitos und HUK im Test ganz vorne
Für die Endergebnisse im Test berücksichtigte das Unternehmen die Rating-Note zu 70 Prozent und die Prämien-Note zu 30 Prozent. Beim Rating wurden zugelassene Chefarztbehandlungen über dem Höchstsatz sowie erweiterte Krankenhauswahl besonders positiv bewertet. Auch der Verzicht des Versicherers auf ein außerordentliches Kündigungsrecht gab ein dickes Plus.
Als besonders empfehlenswerte stationäre Zusatzversicherungen erwiesen sich die Janitos Versicherung (Tarif JA stationär plus) und die HUK (Tarif SZ), jeweils für 1- und 2‑Bett-Zimmer-Optionen. Beide Tarife wurden Testsieger sowohl bei Frauen als auch bei Männern.
Kranken-Zusatzversicherung: Kassenpatienten sollten ihren Versicherungsschutz aufbessern
Etliche gesetzlich Versicherte haben bereits eine Kranken-Zusatzversicherung, viele aber auch nicht. Dabei geht es in den Krankenhäusern schon heute oft zu wie beim Zahnarzt: Der Versicherungsstatus oder die Zahlungsfähigkeit des Patienten entscheiden darüber, ob er die einfache oder die Premiumbehandlung bekommt.
Wer als gesetzlich Versicherter ins Krankenhaus muss, kann sich die Klinik oder den Arzt nicht frei wählen. Er muss in die Klinik gehen, in die ihn sein Arzt einweist. Der behandelnde Arzt ist dort meist der Stationsarzt oder – in problematischen Fällen – der Oberarzt. Dabei kann die Behandlung durch einen Spezialisten unter Umständen lebensrettend sein. Mit einer Kranken-Zusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte die gleiche Behandlung sichern wie Privatpatienten, zum Beispiel eine Chefarztbehandlung.
Diese Bausteine machen eine gute Krankenzusatzversicherung aus
Eine Kranken-Zusatzversicherung kann mit unterschiedlichen Komponenten ausgestattet sein. Entsprechend vielfältig sind Leistungen und Preise. Einige Beispiele zur Krankenhaus-Zusatzversicherung:
- Zimmer: Zweibettzimmer sind günstiger als Einzelzimmertarife.
- Honorare: Einige Versicherungen begrenzen die Kostenübernahme. Spezialisten nehmen allerdings oft mehr als der Tarif erstattet. Verträge ohne Kostenbegrenzung sind also wertvoller.
- Krankenhaus: Die freie Krankenhauswahl ist sehr wichtig.
- Chefarzt: Freie Arztwahl ist das Herzstück der Krankenhaus-Zusatzversicherung.
Der individuelle Versicherungsschutz rückt immer weiter in den Vordergrund. Neben den Zusatzversicherungen für das Krankenhaus gibt es noch weitere Ergänzungsversicherungen: die Zahnersatz-Zusatzversicherung, Zusatzversicherungen für Sehhilfen, den Heilpraktiker oder die Auslandskrankenversicherung. Die Beiträge für eine Kranken-Zusatzversicherung hängen zum einen ab von den individuell versicherten Leistungen, zum anderen von Alter, Geschlecht und Gesundheit des Versicherungsnehmers.
Auch gesetzliche Krankenkassen bieten die Kranken-Zusatzversicherung an
Der Krankenversicherungsschutz wird immer stärker in die Hände des Einzelnen gelegt. Die Bundesregierung befürwortet diese Individualisierung, die Kranken-Zusatzversicherung ist ein wichtiger Baustein in ihrem Gesundheitskonzept. Zusatzpolicen wurden in der Vergangenheit nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. Seit einiger Zeit kooperieren aber auch die gesetzlichen Kassen auf diesem Gebiet mit den Privaten.
Die AOK Rheinland/ Hamburg hat sogar eigene Angebote entwickelt und bis Mitte 2009 bereits 68.000 Policen verkauft, so die Financial Times Deutschland. Diese Entwicklung wird von den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen begrüßt. So fordert Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/ Hamburg, gesetzlich Versicherte sollten eine Zusatzpolice abzuschließen können, auch wenn sie durch Vorerkrankungen belastet sind. Jedem solle es möglich sein, sich umfassend zu versichern.
Gute Versicherungstarife erstatten auch Kosten für Behandlungen in teureren Kliniken, die eine bessere Versorgung erwarten lassen. Gerade bei ernsthaften Erkrankungen ist die Krankenhauszusatzversicherung daher eine wertvolle Police. Bei „normalen“ Erkrankungen können Versicherte hingegen – auf Wunsch – auf die Komfortleistungen verzichten und – in ausgewählten Tarifen – vom Versicherer einen Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegelds erhalten.