Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung

Mit einer Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen Ver­si­cher­te das Leis­tungs­an­ge­bot der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) gezielt ergänzen. 

Vie­le gesetz­li­che Kas­sen bie­ten in Koope­ra­ti­on mit einer pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungZusatz­ta­ri­fe an. Dabei ste­hen Ver­si­cher­ten jedoch in der Regel nur die Tari­fe einespri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rers zur Aus­wahl. Wer den Umweg über sei­ne Kran­ken­kas­se mei­det, kann den pas­sen­den Ver­trag aus dem Tarif­an­ge­bot von mehr als 40 pri­va­ten Ver­si­che­rern aussuchen. 

Das Spek­trum der ange­bo­te­nen Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen ist groß: Es reicht von der Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung (Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett-Zim­mer) über die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung bis hin zur Heil­prak­ti­ker­ver­si­che­rung. Die mit­un­ter hohen Zuzah­lun­gen bei Zahn­be­hand­lun­gen las­sen sich durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungbegren­zen. Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die kei­ne Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall erhal­ten, kann eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung darstellen. 

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung deckt Leis­tun­gen ab, die bei einem sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt über die übli­chen Regel­leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­runghin­aus­ge­hen. Sie über­nimmt bei­spiels­wei­se die Kos­ten für die Unter­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer sowie Behand­lun­gen durch den Chefarzt. 

Zusatz­ver­si­che­rung

Mit einer Zusatz­ver­si­che­rung kön­nen Ver­brau­cher Lücken im Ange­bot ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) indi­vi­du­ell schließen. 

Mit einer sta­tio­nä­ren Zusatz­ver­si­che­rung sichern sich gesetz­lich Ver­si­cher­te Pri­vat­leis­tun­gen im Kran­ken­haus, bei­spiels­wei­se Chef­arzt­be­hand­lung oder ein Ein-/ Zwei­bett-Zim­mer. Mit ambu­lan­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen lässt sich bei­spiels­wei­se die Höhe der Zuzah­lung bei Bril­len, Medi­ka­men­ten oder beim Heil­prak­ti­ker ver­rin­gern. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt auch die Kos­ten für hoch­wer­ti­gen Zahn­ersatz und bie­tet Schutz vor teu­ren Zuzahlungen. 

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung schließt Lücken im Aus­lands­schutz der GKV, z.B. bei der Kos­ten­über­nah­me oder beim Rück­trans­port. Hin­ge­gen bie­tet die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ins­be­son­de­re Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern Schutz vor all­zu gro­ßen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen im Krankheitsfall. 

Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen boo­men, denn vie­len reicht die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung nicht

Nicht jeder ist mit sei­ner gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zufrie­den. Vor allem der geschrumpf­te Leis­tungs­ka­ta­log lässt man­chen nei­disch auf die PKV-Ange­bo­te schie­len. Wer nicht in die PKV ein­tre­ten kann oder will, schließt dann viel­leicht die eine oder ande­re pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung ab. Dabei gibt es etli­che nütz­li­che Ange­bo­te; man soll­te aber sehr genau auf die Bedin­gun­gen achten. 

Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen boo­men. Im let­zen Jahr (2010) gaben 16,5 Mil­lio­nen gesetz­lich Ver­si­cher­te mehr als sechs Mil­li­ar­den Euro aus – allein für Zusatz­po­li­cen. Zum Ver­gleich: Die PKV bringt es gera­de ein­mal auf knapp neun Mil­lio­nen Mit­glie­der. Die gro­ße Zahl der Abschlüs­se zeigt: Die pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung ist mitt­ler­wei­le nicht mehr eine exo­ti­sche Aus­nah­me, son­dern schon fast der Regel­fall. Die Grün­de lie­gen vor allem im mas­siv geschrumpf­ten Leis­tungs­an­ge­bot der „Gesetz­li­chen“ seit der Gesund­heits­re­form2004. Zusätz­lich erleich­ter­te der Gesetz­ge­ber die Koope­ra­ti­on von gesetz­li­cher und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung durch das GKV-Modernisierungsgesetz. 

Sinn­vol­le pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung für Rei­sen­de und Selbständige

Ent­spre­chend der stän­dig stei­gen­den Nach­fra­ge wächst auch das Ange­bot an pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen. Im Grun­de muss jeder selbst ent­schei­den, wel­che Zusatz­an­ge­bo­te ihm wich­tig sind. Vie­le Exper­ten sind sich jedoch in eini­gen grund­sätz­li­chen Emp­feh­lun­gen einig. So macht eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für jeden Sinn, der im Aus­land unter­wegs ist. Sie kos­tet wenig und bie­tet im Not­fall einen kos­ten­lo­sen Rück­trans­port an. 

Für Selb­stän­di­ge ist eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sehr emp­feh­lens­wert. Anders als bei Ange­stell­ten kön­nen bei Selb­stän­di­gen die Ein­nah­men sto­cken, wenn sie krank sind. Ange­stell­te hin­ge­gen erhal­ten in der Regel eine sechs­wö­chi­ge Lohn­fort­zah­lung. Eine ent­spre­chen­de pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung hilft Selb­stän­di­gen also, auch bei Krank­heit noch über die Run­den zu kommen. 

Kran­ken­haus und Zahn­ersatz: Auf den rich­ti­gen Tarif achten!

Man­che wei­te­re pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung ist grund­sätz­lich sinn­voll, aber nur wenn der rich­ti­ge Tarif gewählt wird. So ist bei einem Kran­ken­haus­zu­satz­ta­rif zwar die Chef­arzt­be­hand­lung ent­hal­ten. Manch­mal wird aber nur der 3,5‑fache Höchst­satz erstat­tet. Spe­zia­lis­ten neh­men oft ein Mehr­fa­ches davon. Wer also sicher gehen will, im Not­fall von höchst­qua­li­fi­zier­ten Ärz­ten behan­delt zu wer­den, soll­te auf Über­nah­me der Chef­arzt­kos­ten in unbe­schränk­ter Höhe ach­ten. Das kos­tet nur wenig mehr, öff­net aber alle Medizinertüren. 

Eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung kann auch hel­fen, hohe Zahn­arzt­rech­nun­gen zu drü­cken. Vor allem Zahn­ersatz ist teu­er: Wer kost­spie­li­ge Zahn­im­plan­ta­te oder Inlays möch­te, kann nicht auf die Unter­stüt­zung durch die gesetz­li­chen Kas­sen hof­fen. Damit die Kos­ten nicht aus dem Ruder lau­fen, ist eine pri­va­te Zahn-Zusatz­ver­si­che­rung wich­tig. Meist wer­den 60 bis 80 Pro­zent der Zahn­arzt­rech­nung übernommen. 

Aber auf­ge­passt: Man­che Anbie­ter wer­ben mit „100 %“ – damit mei­nen sie aber oft nur eine Ver­dop­pe­lung des Fest­zu­schus­ses, den die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zah­len. Da die­se Fest­zu­schüs­se rela­tiv gering sind, lohnt sich eine sol­che Ver­si­che­rung meist nicht. 

Man­che über­le­gen sogar einen Wech­sel zur PKV

Wer sich umfas­send absi­chern will, kommt um die eine oder ande­re pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung nicht her­um. Da über­legt sich man­cher, ob er nicht direkt in die PKV wech­selt. Das kann vor allem in jun­gen Jah­ren Sinn machen, wenn die Bei­trä­ge und Kon­di­tio­nen noch güns­tig sind. Aller­dings sind die Hür­den hoch gesteckt: Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt der­zeit bei 49.500 Euro brut­to. Die­se Zahl bedeu­tet, dass zum Bei­spiel ein Ange­stell­ter ein Jahr lang min­des­tens 49.500 Euro brut­to ver­die­nen muss, bevor er in die PKV wech­seln kann. 

Wäh­rend sich die Bei­trags­hö­he bei den gesetz­li­chen Kas­sen am Ein­kom­men bemisst, ist bei der PKV das Risi­ko­pro­fil ent­schei­dend – also vor allem Alter, Gesund­heits­zu­stand und Geschlecht. 

Bei allen Über­le­gun­gen zur Kran­ken­ver­si­che­rung soll­te man sich den Rat von Exper­ten holen. Sie ana­ly­sie­ren im Gespräch die per­sön­li­che Situa­ti­on und kön­nen maß­ge­schnei­der­te Ange­bo­te vorlegen. 

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen sehr nütz­lich für Zahn­be­hand­lun­gen und Krankenhausaufenthalte

Nicht immer sind die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kas­sen wirk­lich über­zeu­gend. In eini­gen Teil­ge­bie­ten schwä­cheln sie. Vie­len Ver­si­cher­ten kom­men des­halb Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen gera­de recht. Sol­che Bau­stei­ne kön­nen die gesetz­li­chen Leis­tun­gen gezielt auf­pep­pen und ris­kan­te Lücken schließen. 

In eini­gen Berei­chen sind aller­dings sol­che Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen eher ent­behr­lich. So ist ein Extra­schutz für Bril­len nach Mei­nung vie­ler Exper­ten unnö­tig. Auch beim Kran­ken­schutz fürs Aus­land ist Zurück­hal­tung gebo­ten: Oft ist ein sol­cher Schutz in einem ande­ren Gesamt­pa­ket bereits ent­hal­ten. All­ge­mein raten Fach­leu­te aller­dings von Kom­bi­na­tio­nen eher ab. Eben­so ist es auch nicht rat­sam, ohne wei­te­ren Ver­gleich Zusatz-Ange­bo­te der eige­nen Kran­ken­kas­se anzu­neh­men. Viel­leicht arbei­tet die Kas­se nicht mit dem güns­tigs­ten Anbie­ter zusam­men; eige­ne Ver­glei­che sind also sinnvoll. 

Häu­fig loh­nen sich Zahnzusatzversicherungen

In eini­gen Berei­chen sind Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen eine sinn­vol­le Ergän­zung des gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­schut­zes. Vor allem Zahn­be­hand­lun­gen sind häu­fig sehr kos­ten­in­ten­siv. Bes­se­re Qua­li­tät etwa beim Zahn­ersatz schlägt sich deut­lich in den Zahn­arzt­rech­nun­gen nie­der. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung über­nimmt einen Teil des Eigen­an­teils. Beim Abschluss sind eini­ge Gesichts­punk­te wichtig: 

  • Die Erstattungsquote sollte möglichst hoch sein, da ein einziges Prozent schon einem zweistelligen Euro-Betrag entsprechen kann.
  • Um eine Deckungslücke zu vermeiden, sollte der Versicherer die Rechnung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstatten.
  • Manche Versicherer versprechen eine hohe Leistungsquote. Die bezieht sich aber manchmal nur auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung, welcher dann um bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Die Festzuschüsse der Kassen sind allerdings relativ gering; wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass sich die Leistungen auf den kompletten Rechnungsbetrag beziehen.

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen hel­fen beim Krankenhaus-Aufenthalt

Ein Kran­ken­haus-Auf­ent­halt kann immer wie­der mal not­wen­dig wer­den. Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen kön­nen dann sehr hilf­reich sein. So ermög­li­chen sie die Behand­lung durch den Chef­arzt. Bei schwie­ri­gen Behand­lun­gen ist es beru­hi­gend, wenn man sich in die Hän­de eines Spe­zia­lis­ten bege­ben kann. 

Beim Abschluss soll­te man aber dar­auf ach­ten, dass die Kran­ken­haus-Zusatz­ver­si­che­rungauch den 3,5‑fachen Satz der Gebüh­ren­ord­nung der Ärz­te abdeckt. Sonst kön­nen Deckungs­lü­cken ent­ste­hen. Vor allem Pri­vat­kli­ni­ken neh­men oft mehr als den Regel­höchst­satz von 2,3.

Kran­ken­haus-Zusatz­ver­si­che­run­gen kön­nen auch für ein Ein- oder Zwei­bett­zim­mer wäh­rend des Auf­ent­hal­tes sor­gen. Wer auf die­ses Fea­ture ver­zich­tet, zahlt einen etwas nied­ri­ge­ren Beitrag. 

Unterm Strich kön­nen sich ein­zel­ne Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen aus­zah­len; kei­nes­falls soll­te aber bei ver­lo­ckend klin­gen­den Ange­bo­ten wahl­los zuge­grif­fen wer­den. Man­cher Schutz ist näm­lich bereits in ande­ren Ver­si­che­run­gen ent­hal­ten. Die Tari­fe zwi­schen den ein­zel­nen Ange­bo­ten vari­ie­ren beträcht­lich. Des­halb emp­fiehlt es sich, den Rat eines unab­hän­gi­gen Fach­man­nes ein­zu­ho­len. Er kann genau prü­fen, wel­cher Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell sinn­voll ist und wel­cher nicht. 

Auch eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung tritt nicht bedin­gungs­los ein

Drei The­ra­pien gleich­zei­tig anwen­den und mehr­fach abrech­nen – geht das? Das Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart hat­te sich kürz­lich wie­der ein­mal mit einem schwie­ri­gen Fall zu befas­sen. Der Klä­ger litt unter der „Schau­fens­ter­krank­heit“, die ein län­ge­res Gehen nach eini­gen Metern nahe­zu unmög­lich macht. Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung lag vor, aber die wei­ger­te sich hin­ter­her zu zahlen. 

Der behan­deln­de Arzt hat­te alle Regis­ter gezo­gen. Aller­dings war nichts Schul­me­di­zi­ni­sches dabei. Da wur­de die so genann­te Racz-Metho­de mit einer Kathe­der­ein­füh­rung ange­wandt. Dann zusätz­lich noch zwei wei­te­re rela­tiv unbe­kann­te Tech­ni­ken. Alles soll­te der guten Behand­lung und Schmerz­lin­de­rung die­nen. Der Erfolg war eher mäßig; zwei Jah­re spä­ter wur­de eine Ope­ra­ti­on fäl­lig. Trotz­dem alles bes­tens, mein­te der behan­deln­de Arzt. Gar nicht, mein­te die Ver­si­che­rung: Gym­nas­tik-Übun­gen mit psy­cho­lo­gi­scher Betreu­ung hät­ten es auch getan. 

Jeder hat ein biss­chen recht…

Da nun guter Rat teu­er war, zog man vor Gericht. Das ent­schied dann salo­mo­nisch und gab jedem ein biss­chen Recht. Der Klä­ger (der Ver­si­cher­te) hat berech­tig­te Ansprü­che, weil er eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat. Der behan­deln­de Arzt hat recht, weil er die beab­sich­tig­ten Behand­lun­gen vor­her mit­ge­teilt hat. Und die Ver­si­che­rung hat recht, weil nicht drei The­ra­pien gleich­zei­tig anwend­bar und erstat­tungs­fä­hig sind. Da der Arzt am Ende noch Beru­fung ein­leg­te und der aber nur teil­wei­se statt­ge­ge­ben wur­de, hat­ten alle Pro­zess­be­tei­lig­ten am Ende zumin­dest einen Teil der Kos­ten zu über­neh­men. Dumm gelaufen… 

… und jeder hat ein biss­chen unrecht

Die „Schau­fens­ter-Krank­heit“ ist eine dege­ne­ra­ti­ve Wir­bel­säu­len­krank­heit, die ein län­ge­res Gehen unmög­lich macht. Bei inten­si­vem Trai­ning kön­nen Gym­nas­tik-Übun­gen eine Bes­se­rung bewir­ken. Bei stär­ke­rer Schä­di­gung ist nur noch eine Ope­ra­ti­on mög­lich. Der Arzt emp­fahl auf­grund des rela­tiv frü­hen Sta­di­ums der Krank­heit meh­re­re alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den mit sta­tio­nä­rem Auf­ent­halt. Die Ver­si­che­rung sag­te Kos­ten­er­stat­tung für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Heil­be­hand­lung zu – gemäß den Bedin­gun­gen der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung. So weit so gut. Hin­ter­her ging aller­dings der Streit los: Waren alle Behand­lun­gen wirk­lich not­wen­dig? Und muss­te der Arzt wirk­lich jeden ein­zel­nen Hand­griff extra berech­nen und dabei sogar Leis­tun­gen eines mehr­köp­fi­gen Ärz­te­teams in Rech­nung stellen? 

Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ist kein Ruhebett

Das gin­ge wirk­lich zu weit, schrie­ben die Rich­ter dem Arzt ins Stamm­buch, der eine Beru­fungs­ver­hand­lung ange­regt hat­te. Außer­dem hät­te es erst ein­mal gereicht, nur eine The­ra­pie­form aus­zu­pro­bie­ren. So wur­den ihm 82 Pro­zent der Kos­ten auf­er­legt. Auch dem Anbie­ter der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung wur­den die Levi­ten gele­sen: Natür­lich sei­en alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den der Schul­me­di­zin gleich­zu­set­zen. Und das gel­te auch dann, wenn Heil­erfol­ge nicht nach­weis­bar sei­en – denn das lie­ge in der Natur der Sache. Und der Pati­ent? Er hät­te es doch ein­mal ver­su­chen kön­nen mit gym­nas­ti­schen Übun­gen. Am Ende waren also alle ein biss­chen Schuld. Und kei­ner so rich­tig glück­lich. Dar­um mer­ke: Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung heißt nicht, dass jeder Zusatz ver­si­chert ist. Wer es genau nach­le­sen möch­te: OLG Stutt­gart Az.: 7 U 60/09.

Umfang­rei­cher Test ermit­telt vie­le sehr gute sta­tio­nä­re Zusatzversicherungen

Seit Jah­ren nimmt die Zahl der gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten zu, die eine sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Zahl der Poli­cen mar­schiert mitt­ler­wei­le schon auf die Sechs-Mil­lio­nen-Mar­ke zu – im Jah­re 2006 waren es noch etwa fünf Mil­lio­nen. Immer mehr Men­schen wol­len bes­ser behan­delt wer­den. Ein Test gibt Auf­schluss über die bes­ten Policen. 

Eine sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung bringt etli­che Vor­tei­le. Der Kas­sen­pa­ti­ent wird zum Pri­vat­pa­ti­ent – mit allen Annehm­lich­kei­ten: Chef­arzt­be­hand­lung, 1- oder 2‑Bett-Zim­mer, erwei­ter­te freie Kran­ken­haus­wahl – je nach Tarif ist alles dank Extra­po­li­cen erhält­lich. Auch die Hono­rar­for­de­run­gen von beson­ders teu­ren Spit­zen­ärz­ten kön­nen bedient wer­den: Im Test fan­den sich etli­che Tari­fe, die not­falls auch mehr als den 3,5‑fachen Satz der Gebüh­ren­ord­nung erstat­ten, der von der „Chef­eta­ge“ meis­tens in Rech­nung gestellt wird. 

Sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­run­gen kos­ten weni­ger als man­che denken

Der Grund für den Zulauf bei sta­tio­nä­ren Zusatz­ver­si­che­run­gen liegt auf der Hand: Vie­le Pati­en­ten wün­schen sich die best­mög­li­che Behand­lung – und die gibt es nun mal eher für Pri­vat- als für Kas­sen­pa­ti­en­ten. Ein jun­ger, sicher­lich auch tüch­ti­ger Kli­nik­arzt betreut oft zunächst nur Kas­sen­pa­ti­en­ten; an man­chen Dia­gno­sen hat er natur­ge­mäß wesent­lich mehr zu knab­bern als der erfah­re­ne Chef­arzt im Raum nebenan. 

So wün­schen sich man­che Pati­en­ten direkt die Dia­gno­se (und Behand­lung) durch den Chef selbst und sind dafür auch bereit, mehr zu bezah­len. Das Ana­ly­se­haus Fran­ke und Born­berg fand im Test her­vor­ra­gen­de Tari­fe bereits ab 13 Euro (für 30-jäh­ri­ge Män­ner) bezie­hungs­wei­se ab 30 Euro (für 50-jäh­ri­ge Män­ner); Frau­en zah­len im Schnitt etwas mehr. 

Jani­tos und HUK im Test ganz vorne

Für die End­ergeb­nis­se im Test berück­sich­tig­te das Unter­neh­men die Rating-Note zu 70 Pro­zent und die Prä­mi­en-Note zu 30 Pro­zent. Beim Rating wur­den zuge­las­se­ne Chef­arzt­be­hand­lun­gen über dem Höchst­satz sowie erwei­ter­te Kran­ken­haus­wahl beson­ders posi­tiv bewer­tet. Auch der Ver­zicht des Ver­si­che­rers auf ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht gab ein dickes Plus. 

Als beson­ders emp­feh­lens­wer­te sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­run­gen erwie­sen sich die Jani­tos Ver­si­che­rung (Tarif JA sta­tio­när plus) und die HUK (Tarif SZ), jeweils für 1- und 2‑Bett-Zim­mer-Optio­nen. Bei­de Tari­fe wur­den Test­sie­ger sowohl bei Frau­en als auch bei Männern. 

Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung: Kas­sen­pa­ti­en­ten soll­ten ihren Ver­si­che­rungs­schutz aufbessern

Etli­che gesetz­lich Ver­si­cher­te haben bereits eine Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung, vie­le aber auch nicht. Dabei geht es in den Kran­ken­häu­sern schon heu­te oft zu wie beim Zahn­arzt: Der Ver­si­che­rungs­sta­tus oder die Zah­lungs­fä­hig­keit des Pati­en­ten ent­schei­den dar­über, ob er die ein­fa­che oder die Pre­mi­um­be­hand­lung bekommt. 

Wer als gesetz­lich Ver­si­cher­ter ins Kran­ken­haus muss, kann sich die Kli­nik oder den Arzt nicht frei wäh­len. Er muss in die Kli­nik gehen, in die ihn sein Arzt ein­weist. Der behan­deln­de Arzt ist dort meist der Sta­ti­ons­arzt oder – in pro­ble­ma­ti­schen Fäl­len – der Ober­arzt. Dabei kann die Behand­lung durch einen Spe­zia­lis­ten unter Umstän­den lebens­ret­tend sein. Mit einer Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung kön­nen sich gesetz­lich Ver­si­cher­te die glei­che Behand­lung sichern wie Pri­vat­pa­ti­en­ten, zum Bei­spiel eine Chefarztbehandlung. 

Die­se Bau­stei­ne machen eine gute Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung aus

Eine Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung kann mit unter­schied­li­chen Kom­po­nen­ten aus­ge­stat­tet sein. Ent­spre­chend viel­fäl­tig sind Leis­tun­gen und Prei­se. Eini­ge Bei­spie­le zur Kran­kenhaus-Zusatz­ver­si­che­rung:

  • Zimmer: Zweibettzimmer sind günstiger als Einzelzimmertarife.
  • Honorare: Einige Versicherungen begrenzen die Kostenübernahme. Spezialisten nehmen allerdings oft mehr als der Tarif erstattet. Verträge ohne Kostenbegrenzung sind also wertvoller.
  • Krankenhaus: Die freie Krankenhauswahl ist sehr wichtig.
  • Chefarzt: Freie Arztwahl ist das Herzstück der Krankenhaus-Zusatzversicherung.

Der indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­schutz rückt immer wei­ter in den Vor­der­grund. Neben den Zusatz­ver­si­che­run­gen für das Kran­ken­haus gibt es noch wei­te­re Ergän­zungs­ver­si­che­run­gen: die Zahn­ersatz-Zusatz­ver­si­che­rung, Zusatz­ver­si­che­run­gen für Seh­hil­fen, den Heil­prak­ti­ker oder die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Bei­trä­ge für eine Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung hän­gen zum einen ab von den indi­vi­du­ell ver­si­cher­ten Leis­tun­gen, zum ande­ren von Alter, Geschlecht und Gesund­heit des Versicherungsnehmers.

Auch gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen bie­ten die Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung an

Der Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz wird immer stär­ker in die Hän­de des Ein­zel­nen gelegt. Die Bun­des­re­gie­rung befür­wor­tet die­se Indi­vi­dua­li­sie­rung, die Kran­ken-Zusatz­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bau­stein in ihrem Gesund­heits­kon­zept. Zusatz­po­li­cen wur­den in der Ver­gan­gen­heit nur von pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen ange­bo­ten. Seit eini­ger Zeit koope­rie­ren aber auch die gesetz­li­chen Kas­sen auf die­sem Gebiet mit den Privaten. 

Die AOK Rheinland/ Ham­burg hat sogar eige­ne Ange­bo­te ent­wi­ckelt und bis Mit­te 2009 bereits 68.000 Poli­cen ver­kauft, so die Finan­cial Times Deutsch­land. Die­se Ent­wick­lung wird von den Ver­tre­tern der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen begrüßt. So for­dert Wil­fried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/ Ham­burg, gesetz­lich Ver­si­cher­te soll­ten eine Zusatz­po­li­ce abzu­schlie­ßen kön­nen, auch wenn sie durch Vor­er­kran­kun­gen belas­tet sind. Jedem sol­le es mög­lich sein, sich umfas­send zu versichern. 

 

Gute Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe erstat­ten auch Kos­ten für Behand­lun­gen in teu­re­ren Kli­ni­ken, die eine bes­se­re Ver­sor­gung erwar­ten las­sen. Gera­de bei ernst­haf­ten Erkran­kun­gen ist die Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung daher eine wert­vol­le Poli­ce. Bei „nor­ma­len“ Erkran­kun­gen kön­nen Ver­si­cher­te hin­ge­gen – auf Wunsch – auf die Kom­fort­leis­tun­gen ver­zich­ten und – in aus­ge­wähl­ten Tari­fen – vom Ver­si­che­rer einen Aus­gleich in Form eines Kran­ken­haus­ta­ge­gelds erhalten.