Jagdhaftpflichtversicherung
Teilweise ist die Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn drei Jagdhunde ohne Brauchbarkeitsprüfung und die Haltung von drei zur Jagd ausgebildeten Beizvögeln sind ebenfalls versichert, selbst wenn der Schaden nicht während der Jagd, sondern in der Freizeit entstanden ist. Wer braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung? Jeder Jäger benötigt in Deutschland und Österreich zwingend eine Jagdhaftpflichtversicherung, um überhaupt einen Jagdschein ausgestellt zu bekommen. Der Versicherungsschutz muss mindestens den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Jagderlaubnis abdecken. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist für Jäger Pflicht, aber sie macht auch für bestimmte Leute Sinn, die anderen Tätigkeiten im Wald ausüben. Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist auch sinnvoll für:
- Forstaufseher
- Jagdpächter
- Falkner, sofern Zusammenhang mit der Jagd besteht
- Jagdaufseher
- Förster
- Forstbeamte
- Jagdherren
Was deckt eine Jagdhaftpflichtversicherung ab?
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Sach‑, Vermögens- und Personenschäden ab, die einem Dritten im Zusammenhang mit der Jagd entstehen. Erleidet ein Dritter durch die Jagd einen Schaden, egal ob durch einen Jagdhund oder einen Fehlschuss, kann er vom Jäger Schadenersatz verlangen. Da die Höhe des Schadenersatzes nicht gedeckelt ist, kann der Jäger sogar bis an sein Lebensende zu Zahlungen an den Geschädigten verurteilt werden. Der Jäger haftet nicht nur für den konkret entstandenen Schaden, sondern auch für Folgekosten. Schießt er jemandem versehentlich ins Bein, ist es mit der Zahlung von Schmerzensgeld nicht getan. Der Geschädigte kann den Jäger problemlos auf Übernahme aller Kosten verklagen, die im Zusammenhang mit dem Schaden auch in Zukunft noch entstehen. Werden beispielsweise Folgeoperationen nötig, kann der Geschädigte monatelang nicht arbeiten oder ist dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen, muss der Jäger sämtliche dadurch anfallenden Kosten ersetzen.
Eine Jagdhaftpflichtversicherung haftet für Schäden durch:
- Ausübung der Jagd
- Halten von bis zu drei ausgebildeten Beizvögeln
- Halten von bis zu drei Jagdhunden
- Ausbildung und Abrichtung auch fremder Jagdhunde, sowie Teilnahme an Jagdhundeprüfungen
- Jagdwaffen und Munition • Gifte und Fallen
- Besitz, Unterhaltung und Betrieb jagdlicher Einrichtungen
- Erlaubtes Jagen von Jagdgesetzfremden und Gattertieren
- Produkthaftung bezüglich in Verkehr gebrachter Jagderzeugnisse
- Fahrlässiges Überschreiten der Abschussgrenze wilder Hunde und Katzen
- Jagdtiere und Schusswaffen auch außerhalb der Jagd
Neben der Begleichung der Schadenersatzansprüche Dritter ist die Jagdhaftpflichtversicherung auch teilweise eine Rechtsschutzversicherung. Sie bietet passiven Rechtsschutz, was bedeutet, dass Anwalts‑, Prozess- und Gerichtskosten auch von der Versicherung übernommen werden, wenn sich die eingeklagten Schadenersatzansprüche als unberechtigt erweisen sollten.
Worauf ist bei Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung zu achten?
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung ist auch bei einer Jagdhaftpflichtversicherung die Deckungssumme sehr wichtig. Diese sollte vor allem für Personenschäden mindestens drei oder fünf Millionen Euro betragen. Man kann auch aus heiterem Himmel in den Ruin getrieben werden, wenn zum Beispiel jemand verletzt wird, weil ein Hochsitz im Jagdrevier einstürzt und die Person so stark verletzt wird, dass sie vom Jäger nicht nur Behandlungskosten und Schmerzensgeld einklagen kann, sondern von diesem lebenslang Invalidenrente zugesprochen bekommt. Auch der Leistungsumfang kann bei gleichen Beiträgen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfallen. Generell gilt, je mehr Schutz zum gleichen Preis geboten wird, desto besser. Sinnvoll kann eine Forderungsausfalldeckung sein, die die Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten übernimmt, sollte man von dieser Person im Kontext der Jagd zu Schaden kommen. Ist diese Person zu schlecht oder gar nicht versichert und kann den Schadenersatz aus eigener Tasche nicht bezahlen, erhält man das Geld von der eigenen Versicherung. Die Kostenübernahme bei Schäden an geliehenen Sachen kann ebenfalls Sinn machen, genau wie weltweiten Versicherungsschutz zu genießen, was aber jeder für sich selbst entscheiden muss. Ein Blick ins Kleingedruckte kann nie schaden, denn es gibt durchaus Unterschiedliche Definitionen zum Beispiel von Personenschäden. Es gibt durchaus Versicherungsbedingungen, die direkte oder indirekte Infizierung mit HIV nicht als Personenschaden gelten lassen, wohingegen andere sogar die Teilnahme an Hundeschlittenrennen im Jagdrevier abdecken.
Wie finde ich eine gute Jagdhaftpflichtversicherung?
Informationen über Jagdhaftpflichtversicherungen findet man natürlich im Internet. Auch jagdspezifische Printmagazine berichten häufiger über Neuigkeiten auf diesem Gebiet. Ein paar Informationen bekommt man mit Sicherheit auch beim örtlichen Forstamt. Besser und ausführlicher beraten wird man dagegen, wenn man sich an einen unabhängigen Versicherungsberater wendet. Ein solcher kann den individuell optimalen Tarif finden und erklären, warum es exakt diese Police sein soll. Die Beratung sollte so unabhängig wie nur möglich sein, denn ein Vertreter eines Versicherungsunternehmens wird einem höchstwahrscheinlich nur die Tarife des Unternehmens empfehlen, das ihn beschäftigt. Unabhängige Versicherungsexperten erreicht man über den Bund der Versicherungsberater. Für die Beratung verlangen die Berater ein Honorar, sind dafür aber unparteiisch und richten ihre Empfehlungen nicht nach Courtage oder Provision aus. Gegen eine kleine Gebühr kann man auch bei der Verbraucherzentrale einen Termin mit einem Versicherungsberater vereinbaren.
Jagdhaftpflichtversicherung im Test
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist ein sehr spezielles Versicherungsprodukt, weshalb Verbrauchermagazine wie z.B. die Stiftung Warentest derzeit noch keine aktuellen Tests dazu veranlasst haben.
Ausführlicher Artikel zur Jagdhaftpflicht im Fachmagazin bei WildundHund.de