Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wer braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung?
In Deutsch­land und Öster­reich ist die­se Ver­si­che­rung für Jäger zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Wer einen Jagd­schein bean­tra­gen möch­te, muss einen Ver­si­che­rungs­schutz vor­wei­sen kön­nen, wel­cher zumin­dest so lan­ge gül­tig ist, wie der Zeit­raum, für den der Jagd­schein bean­tragt wird. Auch ehe­ma­li­ge Jäger sind zum Abschluss einer Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­pflich­tet, es sei denn, sie geben ihre Jagd­waf­fe ab. Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet nicht nur für Schä­den, die durch Schuss­waf­fen zustan­de kom­men, son­dern auch für Schä­den, die zum Bei­spiel von einem Jagd­hund ver­ur­sacht wurden. 

Teil­wei­se ist die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung, denn drei Jagd­hun­de ohne Brauch­bar­keits­prü­fung und die Hal­tung von drei zur Jagd aus­ge­bil­de­ten Beiz­vö­geln sind eben­falls ver­si­chert, selbst wenn der Scha­den nicht wäh­rend der Jagd, son­dern in der Frei­zeit ent­stan­den ist. Wer braucht eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung? Jeder Jäger benö­tigt in Deutsch­land und Öster­reich zwin­gend eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um über­haupt einen Jagd­schein aus­ge­stellt zu bekom­men. Der Ver­si­che­rungs­schutz muss min­des­tens den gesam­ten Zeit­raum der Gül­tig­keit der Jagd­er­laub­nis abde­cken. Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Jäger Pflicht, aber sie macht auch für bestimm­te Leu­te Sinn, die ande­ren Tätig­kei­ten im Wald aus­üben. Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch sinn­voll für: 

  • Forstaufseher
  • Jagdpächter
  • Falkner, sofern Zusammenhang mit der Jagd besteht
  • Jagdaufseher
  • Förster
  • Forstbeamte
  • Jagdherren

Was deckt eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Sach‑, Ver­mö­gens- und Per­so­nen­schä­den ab, die einem Drit­ten im Zusam­men­hang mit der Jagd ent­ste­hen. Erlei­det ein Drit­ter durch die Jagd einen Scha­den, egal ob durch einen Jagd­hund oder einen Fehl­schuss, kann er vom Jäger Scha­den­er­satz ver­lan­gen. Da die Höhe des Scha­den­er­sat­zes nicht gede­ckelt ist, kann der Jäger sogar bis an sein Lebens­en­de zu Zah­lun­gen an den Geschä­dig­ten ver­ur­teilt wer­den. Der Jäger haf­tet nicht nur für den kon­kret ent­stan­de­nen Scha­den, son­dern auch für Fol­ge­kos­ten. Schießt er jeman­dem ver­se­hent­lich ins Bein, ist es mit der Zah­lung von Schmer­zens­geld nicht getan. Der Geschä­dig­te kann den Jäger pro­blem­los auf Über­nah­me aller Kos­ten ver­kla­gen, die im Zusam­men­hang mit dem Scha­den auch in Zukunft noch ent­ste­hen. Wer­den bei­spiels­wei­se Fol­ge­ope­ra­tio­nen nötig, kann der Geschä­dig­te mona­te­lang nicht arbei­ten oder ist dau­er­haft auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen, muss der Jäger sämt­li­che dadurch anfal­len­den Kos­ten ersetzen. 

Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet für Schä­den durch: 

  • Ausübung der Jagd
  • Halten von bis zu drei ausgebildeten Beizvögeln
  • Halten von bis zu drei Jagdhunden
  • Ausbildung und Abrichtung auch fremder Jagdhunde, sowie Teilnahme an Jagdhundeprüfungen
  • Jagdwaffen und Munition • Gifte und Fallen
  • Besitz, Unterhaltung und Betrieb jagdlicher Einrichtungen
  • Erlaubtes Jagen von Jagdgesetzfremden und Gattertieren
  • Produkthaftung bezüglich in Verkehr gebrachter Jagderzeugnisse
  • Fahrlässiges Überschreiten der Abschussgrenze wilder Hunde und Katzen
  • Jagdtiere und Schusswaffen auch außerhalb der Jagd

Neben der Beglei­chung der Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter ist die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch teil­wei­se eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Sie bie­tet pas­si­ven Rechts­schutz, was bedeu­tet, dass Anwalts‑, Pro­zess- und Gerichts­kos­ten auch von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, wenn sich die ein­ge­klag­ten Scha­den­er­satz­an­sprü­che als unbe­rech­tigt erwei­sen sollten. 

Wor­auf ist bei Abschluss einer Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu achten?

Wie bei jeder Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch bei einer Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Deckungs­sum­me sehr wich­tig. Die­se soll­te vor allem für Per­so­nen­schä­den min­des­tens drei oder fünf Mil­lio­nen Euro betra­gen. Man kann auch aus hei­te­rem Him­mel in den Ruin getrie­ben wer­den, wenn zum Bei­spiel jemand ver­letzt wird, weil ein Hoch­sitz im Jagd­re­vier ein­stürzt und die Per­son so stark ver­letzt wird, dass sie vom Jäger nicht nur Behand­lungs­kos­ten und Schmer­zens­geld ein­kla­gen kann, son­dern von die­sem lebens­lang Inva­li­den­ren­te zuge­spro­chen bekommt. Auch der Leis­tungs­um­fang kann bei glei­chen Bei­trä­gen von Tarif zu Tarif unter­schied­lich aus­fal­len. Gene­rell gilt, je mehr Schutz zum glei­chen Preis gebo­ten wird, des­to bes­ser. Sinn­voll kann eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung sein, die die Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen einen Drit­ten über­nimmt, soll­te man von die­ser Per­son im Kon­text der Jagd zu Scha­den kom­men. Ist die­se Per­son zu schlecht oder gar nicht ver­si­chert und kann den Scha­den­er­satz aus eige­ner Tasche nicht bezah­len, erhält man das Geld von der eige­nen Ver­si­che­rung. Die Kos­ten­über­nah­me bei Schä­den an gelie­he­nen Sachen kann eben­falls Sinn machen, genau wie welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu genie­ßen, was aber jeder für sich selbst ent­schei­den muss. Ein Blick ins Klein­ge­druck­te kann nie scha­den, denn es gibt durch­aus Unter­schied­li­che Defi­ni­tio­nen zum Bei­spiel von Per­so­nen­schä­den. Es gibt durch­aus Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, die direk­te oder indi­rek­te Infi­zie­rung mit HIV nicht als Per­so­nen­scha­den gel­ten las­sen, wohin­ge­gen ande­re sogar die Teil­nah­me an Hun­de­schlit­ten­ren­nen im Jagd­re­vier abdecken. 

Wie fin­de ich eine gute Jagdhaftpflichtversicherung?

Infor­ma­tio­nen über Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen fin­det man natür­lich im Inter­net. Auch jagd­spe­zi­fi­sche Print­ma­ga­zi­ne berich­ten häu­fi­ger über Neu­ig­kei­ten auf die­sem Gebiet. Ein paar Infor­ma­tio­nen bekommt man mit Sicher­heit auch beim ört­li­chen Forst­amt. Bes­ser und aus­führ­li­cher bera­ten wird man dage­gen, wenn man sich an einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter wen­det. Ein sol­cher kann den indi­vi­du­ell opti­ma­len Tarif fin­den und erklä­ren, war­um es exakt die­se Poli­ce sein soll. Die Bera­tung soll­te so unab­hän­gig wie nur mög­lich sein, denn ein Ver­tre­ter eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens wird einem höchst­wahr­schein­lich nur die Tari­fe des Unter­neh­mens emp­feh­len, das ihn beschäf­tigt. Unab­hän­gi­ge Ver­si­che­rungs­exper­ten erreicht man über den Bund der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter. Für die Bera­tung ver­lan­gen die Bera­ter ein Hono­rar, sind dafür aber unpar­tei­isch und rich­ten ihre Emp­feh­lun­gen nicht nach Cour­ta­ge oder Pro­vi­si­on aus. Gegen eine klei­ne Gebühr kann man auch bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le einen Ter­min mit einem Ver­si­che­rungs­be­ra­ter vereinbaren. 

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Test

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ein sehr spe­zi­el­les Ver­si­che­rungs­pro­dukt, wes­halb Ver­brau­cher­ma­ga­zi­ne wie z.B. die Stif­tung Waren­test der­zeit noch kei­ne aktu­el­len Tests dazu ver­an­lasst haben. 

Nicht alles gefun­den bei uns? Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­ti­ons­quel­len im Internet:

Aus­führ­li­cher Arti­kel zur Jagd­haft­pflicht im Fach­ma­ga­zin bei WildundHund.de

BdV Bund der Versicherten

Vzbv Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V.