Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Als Haus­be­sit­zer oder künf­ti­ger Bau­herr ist das The­ma Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Sie sicher­lich von Bedeu­tung. Damit ver­si­chern Sie Schä­den an Ihrem Haus. Soll­te Ihr Haus durch Blitz­ein­schlag, Sturm oder Feu­er beschä­digt wer­den, bekom­men Sie die Schä­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt. Anders als zum Bei­spiel bei der Kfz-Ver­si­che­rung, bekom­men Sie nicht den Zeit­wert ersetzt. Wenn Ihr Haus voll­stän­dig zer­stört wer­den soll­te, bekom­men Sie von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genug Geld, um genau so ein Haus neu auf­bau­en zu lassen. 

Brau­che ich eine Wohngebäudeversicherung?

In Deutsch­land ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Anders als zum Bei­spiel die Kran­ken­ver­si­che­rung oder die Kfz-Ver­si­che­rung, wenn Sie mit einem Auto oder Motor­rad am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men möch­ten, ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung. Wir emp­feh­len Ihnen jedoch drin­gend, eine sol­che Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Im Scha­den­fall ist sie genau­so wich­tig wie eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, oder auch in Kurz­form Gebäu­de­ver­si­che­rung genannt, brau­chen Sie nur als Eigen­tü­mer eines Hau­ses. Als Mie­ter rei­chen die Pri­vat­haft­pflicht und eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung voll­kom­men aus. Schä­den am Gebäu­de sind Ange­le­gen­heit des Ver­mie­ters bzw. des­sen Gebäudeversicherung. 

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst dein Haus sowie Fest­in­stal­la­tio­nen (z.B. eine Ein­bau­kü­che) dar­in und Neben­ge­bäu­de auf dem­sel­ben Grund­stück. Soll­ten Sie nicht in der glück­li­chen Lage sein, Ihr Haus noch ein­mal zu finan­zie­ren, soll­ten Sie es unbe­dingt mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützen. 

Was leis­tet eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erbringt ihre Leis­tun­gen nicht nur im Fal­le einer voll­stän­di­gen Zer­stö­rung. Sie über­nimmt auch die Kos­ten von klei­ne­ren Beschä­di­gun­gen. Soll­te zum Bei­spiel bei einem Sturm das Dach zer­stört wer­den, bekom­men Sie genug Geld, um den Scha­den repa­rie­ren zu las­sen. Schä­den durch Lei­tungs­was­ser, Feu­er, Frost oder Hagel sind eben­falls versichert. 

Natur­ge­wal­ten kön­nen mit einer soge­nann­ten Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung ver­si­chert wer­den. Die­se kön­nen Sie im Rah­men Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung als Opti­on hin­zu­bu­chen. Natur­ka­ta­stro­phen umfas­sen bei­spiels­wei­se Erd­be­ben, Lawi­nen oder Hoch­was­ser. Auch wenn ein Vul­kan­aus­bruch in Deutsch­land extrem unwahr­schein­lich ist, regu­liert die Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung auch Schä­den, die durch einen Vul­kan­aus­bruch ent­stan­den sind. 

Ob Sie die Ele­men­tar­schä­den­ver­si­che­rung brau­chen, bleibt natür­lich Ihnen über­las­sen. Wenn Sie aller­dings in einer Regi­on leben, in der z.B. Über­schwem­mun­gen durch­aus wahr­schein­lich sind, soll­ten Sie das zusätz­li­che Geld aber in jedem Fall investieren. 

Neben den eigent­li­chen Schä­den wer­den auch Fol­ge­schä­den ver­si­chert. In einem aus­ge­brann­ten Haus kön­nen Sie schließ­lich nicht leben und brau­chen eine ande­re Unter­kunft. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt daher für gewöhn­lich auch Hotel­kos­ten mit einer bestimm­ten Sum­me pro Tag. Auf ein­zel­ne Leis­tun­gen gehen wir spä­ter im Arti­kel noch genau­er ein. 

Was kos­tet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kos­ten einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung las­sen sich beson­ders schlecht pau­schal benen­nen. Dafür hän­gen die Bei­trä­ge von zu vie­len ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Das beginnt bei der Adres­se, geht über Details des Gebäu­des bis hin zum gewünsch­ten Versicherungsschutz. 

So beein­flusst die Wohn­flä­che die Bei­trä­ge eben­so wie die Anzahl Stock­wer­ke oder das Vor­han­den­sein einer Fuß­bo­den­hei­zung. Um die Kos­ten für Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu ermit­teln, füh­ren Sie am bes­ten einen Tarif­ver­gleich durch und fül­len den Fra­ge­bo­gen gewis­sen­haft aus. 

Trotz­dem ein Bei­spiel: Ein selbst­ge­nutz­tes Ein­fa­mi­li­en­haus mit einem Ober­ge­schoss, Bau­jahr 1980 mit einer Sanie­rung der elek­tri­schen Lei­tun­gen im Jahr 2010 und einer Wohn­flä­che von 100 m², von denen sich 20 m² im Kel­ler befin­den, kann für weni­ger als 200 Euro pro Jahr ver­si­chert werden. 

Wir emp­feh­len aller­dings, bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht am fal­schen Ende zu spa­ren. 100 Euro pro Jahr mehr zu zah­len ist es defi­ni­tiv wert, wenn Sie dafür im Scha­den­fall die Hotel­kos­ten über­nom­men bekom­men, bis das Gebäu­de wie­der bewohnt wer­den kann. Man­che güns­ti­gen Tari­fe ver­si­chern Hotel­kos­ten zum Bei­spiel nicht. Und wenn Sie mit Ihrer Fami­lie meh­re­re Mona­te in ein Hotel zie­hen müs­sen, kos­tet das sicher deut­lich mehr als weni­ge hun­dert Euro, die Sie gespart haben. 

Was gibt es bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu beachten?

Bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt es vie­le Din­ge, auf die Sie ach­ten soll­ten, damit Ihr Haus auch wirk­lich gut ver­si­chert ist. Nach­fol­gend möch­ten wir Ihnen ver­schie­de­ne Scha­den­ar­ten genau­er erklä­ren, auch wel­che, die wirk­lich wich­tig wer­den kön­nen und bei denen vie­le Men­schen fälsch­li­cher­wei­se spa­ren und damit ein hohes Risi­ko eingehen. 

Auf­prall­schä­den

Es gibt zwei Arten von Auf­prall­schä­den. Der Auf­prall von Luft­fahr­zeu­gen ist einer davon. Die Wahr­schein­lich­keit, dass ein abstür­zen­des Flug­zeug Ihr Haus beschä­digt oder zer­stört, ist sicher­lich nicht beson­ders hoch, wenn Sie nicht gera­de in der Nähe eines Flug­ha­fens oder Flug­fel­des woh­nen. Wenn es aber doch dazu kommt, soll­te Ihr Gebäu­de ver­si­chert sein. Glück­li­cher­wei­se ist der Auf­prall von Luft­fahr­zeu­gen bei den meis­ten Gebäu­de­ver­si­che­run­gen mit vol­ler Höhe versichert. 

Der ande­re Scha­den­typ ist der Auf­prall von frem­den Fahr­zeu­gen. Die­ser Fall ist schon wahr­schein­li­cher, vor allem, falls Ihr Haus in einer Kur­ve steht. In den Nach­rich­ten hört man ja häu­fi­ger, dass zum Bei­spiel ein LKW von der Stra­ße abge­kom­men ist und erst durch ein Gebäu­de gestoppt wur­de. Auf­prall­schä­den soll­ten daher ver­si­chert sein. 

Aufräumungs‑, Abbruch‑, Bewe­gungs- & Schutzkosten

Die­ser Punkt wird häu­fig ver­nach­läs­sigt. Vie­le Men­schen den­ken lei­der nur bis zum Scha­den und nicht wei­ter zu den Fol­gen. Wenn Ihr Haus nie­der­brennt, bekom­men Sie Geld für ein neu­es Haus. Doch ein mas­si­ves Haus brennt nun mal nicht zu einem Asche­berg nie­der, den man mit einem Bag­ger und einem Las­ter mal eben schnell für recht wenig Geld weg­schaf­fen kann, um mit dem Neu­bau zu beginnen. 

Ist Ihr Gebäu­de so zer­stört, dass es abge­ris­sen wer­den muss, kom­men enor­me Kos­ten auf Sie zu. Sie brau­chen eine Fir­ma, die sich um den Abriss küm­mert. Die Trüm­mer müs­sen zudem abtrans­por­tiert wer­den und das Gelän­de soll­te in einem Zustand ver­las­sen wer­den, in dem ein Wie­der­auf­bau über­haupt wie­der mög­lich ist. Die­se Kos­ten allei­ne zu tra­gen ist eine gro­ße finan­zi­el­le Belastung. 

Soll­te Ihr Haus auf­grund eines Unfalls frei zugäng­lich sein, muss ein Wach­schutz ein­ge­rich­tet wer­den. Falls ein LKW in Ihrem Wohn­zim­mer zum Still­stand kommt, bleibt nach der Ent­fer­nung ein gro­ßes Loch in der Wand. Bis die­ses Loch wie­der ver­schlos­sen ist, muss jemand das Gebäu­de bewa­chen, damit es nicht in der Nacht geplün­dert wird. 

Besei­ti­gung und Wie­der­auf­fors­tung umge­stürz­ter Bäume

Wenn Sie gro­ße Bäu­me auf Ihrem Grund­stück haben, kann die­ser Punkt für Sie wich­tig wer­den. Ist das nicht der Fall, kön­nen Sie die­se Leis­tung wahr­schein­lich igno­rie­ren. Wenn Bäu­me im Sturm umstür­zen, kön­nen Sie da nicht ein­fach lie­gen blei­ben. Muss ein gro­ßer Baum abtrans­por­tiert wer­den, fal­len hohe Kos­ten an, nicht nur für die Arbei­ter, die ihn in trans­por­ta­ble Stü­cke sägen, son­dern auch für die schwe­ren Trans­por­te und das Verladen. 

Man­che Ver­si­che­rer ver­si­chern die Besei­ti­gung von umge­stürz­ten Bäu­men in vol­ler Höhe. Das kann sich loh­nen, wenn Sie meh­re­re gro­ße Bäu­me haben. Bei bei­spiels­wei­se nur einem Baum reicht wahr­schein­lich ein unte­rer fünf­stel­li­ger Betrag. 

Die Kos­ten für die Wie­der­auf­fors­tung umge­stürz­ter Bäu­me sind etwas weni­ger wich­tig. Soll­ten meh­re­re Bäu­me ent­wur­zelt wer­den, bekom­men Sie Geld, um die Flä­che mit jun­gen Bäu­men wie­der auf­fors­ten zu kön­nen. Das kann zwar auch gut ins Geld gehen, ist aber nicht ganz so dra­ma­tisch wie die Besei­ti­gung umge­stürz­ter Bäume. 

Gara­gen und Außen­ge­bäu­de auf dem Grundstück

Im Regel­fall sind Gara­gen auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück mit­ver­si­chert. Die Gara­ge muss dem Ver­si­che­rer mit­ge­teilt wer­den. Neben­ge­bäu­de oder Gar­ten­häu­ser sind nicht immer mit­ver­si­chert. Soll­ten Sie pla­nen, ein Gar­ten­haus oder ein mas­si­ves Neben­ge­bäu­de zu errich­ten, soll­ten Sie von Anfang an dar­auf ach­ten, ob und wie umfang­reich Ver­si­che­rungs­schutz besteht. 

Im Lau­fe des Lebens ändern sich die Men­schen häu­fig. Viel­leicht sind Sie der Mei­nung, ein Gar­ten­haus wür­de für Sie nie infra­ge kom­men. Dann brau­chen Sie natür­lich auch kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz dafür. Wenn Sie in 20 Jah­ren anders dar­über den­ken, ist das wahr­schein­lich kein Pro­blem. Dann tre­ten Sie an Ihre Ver­si­che­rung her­an und äußern den Wunsch, dass auch das Gar­ten­haus ver­si­chert sein soll. Es ist bestimmt mög­lich, den Ver­si­che­rungs­schutz gegen eine gerin­ge Bei­trags­an­pas­sung auszuweiten. 

Graf­fi­ti­schä­den

Abhän­gig von dem Stand­ort Ihres Hau­ses kann die Ver­si­che­rung gegen Graf­fi­ti­schä­den durch­aus wich­tig sein. Wenn Sie bei­spiels­wei­se neben einem Jugend­zen­trum woh­nen, wäre das so ein Fall. Die jun­gen Leu­te sit­zen zusam­men, haben Spaß, trin­ken etwas und kom­men aus lau­ter Über­mut auf die Idee, eine Wand Ihres Hau­ses mit Graf­fi­ti zu beschmie­ren. Oder irgend­ein Cha­ot kommt zufäl­lig vor­bei und beschließt des Nachts, dass Ihr Haus der per­fek­te Ort für sei­ne Bot­schaft an die Welt sein dürf­te. (Die kor­rek­te Bezeich­nung eines Graf­fi­tis ist übri­gens Graf­fi­to. Da im All­tag stets der Plu­ral ohne das „s“ am Ende ver­wen­det wird, blei­ben wir dabei.) 

Graf­fi­ti­schä­den sind kei­ne schwe­ren Schä­den, denn sie machen ja nichts im direk­ten Sin­ne kaputt. Es gibt auch Graf­fi­ti, die wah­re Kunst­wer­ke sind. Viel­leicht gefällt es Ihnen sogar. Soll­te die­ser unge­wöhn­li­che Fall nicht ein­tre­ten, müs­sen Sie die „Street-Art“ ent­fer­nen. Ein­fa­ches Was­ser mit Sei­fe reicht da sel­ten aus. Selbst wenn Sie sich ein spe­zi­el­les Farb­ent­fer­nungs­mit­tel kau­fen, muss die Wand schon sehr glatt sein, damit Sie eine Chan­ce haben, das Graf­fi­ti voll­stän­dig zu entfernen. 

Dafür brau­chen Sie dann einen Fach­mann. Bei einer ver­klin­ker­ten oder rau ver­putz­ten Wand kann es sogar bil­li­ger sein, die beschmier­te Flä­che kom­plett zu erneu­ern. Je nach Grö­ße und Auf­wand kann das weit über tau­send Euro kos­ten. Die meis­ten Ver­si­che­rer, die Graf­fi­ti­schä­den ver­si­chern, ver­lan­gen von Ihnen eine Selbst­be­tei­li­gung. Das ist aber in Ord­nung, wenn Sie weni­ge hun­dert Euro für die Besei­ti­gung aus­ge­ben und nicht meh­re­re tau­send Euro. 

Eine teu­re Gebäu­de­ver­si­che­rung, die Graf­fi­ti ohne Selbst­be­tei­li­gung und in vol­ler Höhe ver­si­chert, wer­den Sie wahr­schein­lich nicht brau­chen, wenn sich das Gebäu­de nicht gra­de in einem Gebiet befin­det, in dem Graf­fi­ti zur Tages­ord­nung gehören. 

Gro­be Fahrlässigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit soll­ten Sie unbe­dingt ver­si­chern. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung bezahlt für Schä­den, die Sie nicht selbst ver­ur­sacht haben. Nun kann es aber pas­sie­ren, dass Sie unacht­sam sind und einen grob fahr­läs­si­gen Scha­den verursachen. 

Ange­nom­men, Sie zün­den die Ker­zen Ihres Advents­kran­zes an. Nun möch­ten Sie sich ums Essen küm­mern und gehen in die Küche. Kurz dar­auf neh­men Sie Hit­ze, Rauch und einen bei­ßen­den Gestank wahr. Der Advents­kranz steht in Flam­men und die­se brei­ten sich schnell im Raum aus. 

Das Feu­er haben Sie grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht, denn Sie wis­sen als ver­nunft­be­gab­ter Mensch sicher­lich, dass man Ker­zen nie unbe­auf­sich­tigt bren­nen haben soll­te. Das haben Sie aber getan, auch wenn Sie nur eben kurz in die Küche wollten. 

Soll­te gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chert sein, bekom­men Sie den Scha­den den­noch ersetzt. Ohne die­sen Schutz blei­ben Sie auf den Kos­ten sit­zen, im schlimms­ten Fall ist Ihr Haus kom­plett aus­ge­brannt. Die­se klei­ne Unacht­sam­keit hat alles rui­niert, was Sie sich mit dem Haus auf­ge­baut haben und die Ver­si­che­rung zahlt Ihnen kei­nen Cent. Selbst wenn eine Gebäu­de­ver­si­che­rung mit Ver­si­che­rung von gro­ber Fahr­läs­sig­keit etwas teu­rer sein soll­te ist die­ser Schutz zu wich­tig, als dass Sie dar­an spa­ren soll­ten. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den wer­den aller­dings auch mit der Ver­si­che­rung gro­ber Fahr­läs­sig­keit nicht übernommen. 

Hotel­kos­ten nach Schadenfall

An die­sem Punkt lohnt es sich, den Rot­stift ste­cken zu las­sen, wenn Sie nicht in einem Fer­tig­haus woh­nen (wol­len). Soll­te ein Fer­tig­haus abbren­nen, dau­ert es in der Regel nicht all­zu lan­ge, bis das Gelän­de wie­der bebau­bar und ein neu­es Fer­tig­haus errich­tet ist. Wenn Sie für ein paar Tage oder weni­ge Wochen in ein Hotel zie­hen müs­sen, ist der finan­zi­el­le Scha­den noch überschaubar. 

Wenn Sie jedoch ein Haus in Mas­siv­bau­wei­se erset­zen müs­sen, gehen Mona­te ins Land. Der Abriss und die Wie­der­her­stel­lung des Grund­stücks dau­ern lan­ge und ein Haus aus Stein ist übli­cher­wei­se nicht schon zwei Wochen nach Bau­be­ginn beziehbar. 

Meh­re­re Mona­te lang ein Hotel­zim­mer zu mie­ten, kann sehr teu­er wer­den, vor allem, wenn Sie Ihre gan­ze Fami­lie unter­brin­gen müs­sen. Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass die Gebäu­de­ver­si­che­rung so lan­ge zahlt, wie es dau­ern dürf­te, Ihr Haus neu zu errich­ten. Idea­ler­wei­se addie­ren Sie noch ein paar Tage oder Wochen für Ver­zö­ge­run­gen hinzu. 

Die Höhe der Hotel­kos­ten soll­ten Sie natür­lich eben­falls beach­ten. Wenn Sie in Ber­lin woh­nen und Ihr Haus brennt ab, wer­den Sie sich nicht dau­er­haft im Adlon ein­mie­ten kön­nen. Sicher­lich kön­nen Sie das tun, jedoch über­nimmt die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten nur bis zu einer bestimm­ten Höhe. Die­ser Betrag soll­te zu Ihrer Fami­li­en­grö­ße passen. 

Leben Sie mit Ihrem Ehe­mann oder Ihrer Ehe­frau zusam­men in einem Haus, bekom­men Sie für maxi­mal 100 Euro pro Tag sicher­lich in der Nähe ein gemüt­li­ches Hotel­zim­mer, in dem Sie so lan­ge wie not­wen­dig blei­ben kön­nen. Haben Sie aber noch zwei Kin­der, wird es mit 100 Euro pro Tag schon mal eng. In die­sem Fall ist es bes­ser, wenn die Ver­si­che­rung pro Tag bis zu 150 oder 200 Euro bereit­stellt, sodass Sie zwei Zim­mer mie­ten kön­nen, ohne viel selbst dazu­zah­len zu müssen. 

Lei­tungs­was­ser

Lei­tungs­was­ser kann pro­blem­los zu sehr teu­ren Schä­den füh­ren. Ange­nom­men Sie stel­len einen Rohr­bruch fest. Dann ist es nicht nur das Rohr, wel­ches repa­riert wer­den muss. Bei mas­si­ven Wän­den dau­ert es eine gan­ze Wei­le, bis der Scha­den sicht­bar wird. In die­ser Zeit kön­nen die Wän­de durch die andau­ern­de Feuch­tig­keit nach­hal­tig beschä­digt wer­den, was eine teu­re Repa­ra­tur bzw. teil­wei­se Erneue­rung der Wand erfor­der­lich macht. Das Rohr muss zunächst frei­ge­legt wer­den und das Loch in der Wand kann natür­lich auch nicht blei­ben. Es kann auch nicht sofort wie­der zuge­mau­ert wer­den, da das Mau­er­werk erst rich­tig getrock­net wer­den muss, was eben­falls Zeit und Geld kostet. 

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist Mehr­ver­brauch von Was­ser nach einem Rohr­bruch. Das aus­ge­tre­te­ne Was­ser müs­sen Sie natür­lich bezah­len. Da kann es nicht scha­den, wenn die Ver­si­che­rung sich dar­an beteiligt. 

Mit Was­ser kann man sein Haus auch wun­der­schön deko­rie­ren. Den­ken Sie doch zum Bei­spiel an einen Raum­tren­ner, durch den far­big ange­leuch­te­tes Was­ser fließt. Oder auch ein­fach an einen Zim­mer­brun­nen. Mög­li­cher­wei­se stel­len Sie sich auch ein Trep­pen­haus vor, in dem an einer Wand Was­ser eine schön geflies­te Flä­che her­un­ter­rinnt. Selbst wenn es sich um geschlos­se­ne Kreis­läuft han­delt, kann ein Leck jeder­zeit zu grö­ße­ren Was­ser­schä­den füh­ren. Kom­men der­ar­ti­ge Deko­ele­men­te für Sie nicht in Betracht, brau­chen Sie die­sen Ver­si­che­rungs­schutz nicht. Den­ken Sie aber ernst­haft dar­über nach, soll­te Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. Glei­ches gilt für Aqua­ri­en und Wasserbetten. 

Mehr­kos­ten infol­ge behörd­li­cher Auflagen

Die­ser Punkt soll­te zumin­dest mit einer recht hohen Sum­me ver­si­chert sein. Bau­vor­schrif­ten etc. ändern sich mit der Zeit. Ange­nom­men, Sie haben ein ganz nor­ma­les Haus ohne beson­de­re Extras. Nun kommt die Regie­rung auf die Idee, dass Neu­bau­ten neue Ener­gie­ef­fi­zi­enz­auf­la­gen erfül­len müs­sen. Ihr Haus erfüllt die­se Kri­te­ri­en aber nicht. 

Es ist Ihnen offi­zi­ell ver­bo­ten, ein iden­ti­sches Haus neu zu errich­ten. Das dür­fen Sie nur, wenn Sie die neu­en Auf­la­gen erfül­len, was übli­cher­wei­se mit zusätz­li­chen Kos­ten ver­bun­den ist. Ist die­ser Punkt nicht ver­si­chert, bekom­men Sie nur das Geld für das Haus nach den alten Vor­schrif­ten. Ist die­ser Punkt ver­si­chert, bekom­men Sie das Geld für den Wie­der­auf­bau inklu­si­ve der Mehr­kos­ten durch die neu­en behörd­li­chen Auf­la­gen. Vie­le Ver­si­che­run­gen über­neh­men die gesam­ten Mehr­kos­ten. Da vie­le nicht alle bedeu­tet, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Mehr­kos­ten infol­ge behörd­li­cher Auf­la­gen mit einem min­des­tens sechs­stel­li­gen Betrag ver­si­chert sind. 

Roh­bau­ver­si­che­rung

Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung benö­ti­gen Sie erst, wenn das Gebäu­de steht. Jedoch kann schon in der Bau­pha­se viel pas­sie­ren, bei­spiels­wei­se ein Feu­er oder eine Explo­si­on auf der Bau­stel­le. Eine Roh­bau­ver­si­che­rung regu­liert die­se Schä­den, die Sie sonst selbst bezah­len müssten. 

Eine Roh­bau­ver­si­che­rung kann zusätz­lich zu einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Bei man­chen Ange­bo­ten ist sie sogar kos­ten­frei mit enthalten. 

Selbst­be­tei­li­gung

Bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann die Selbst­be­tei­li­gung sinn­voll sein. Wenn Sie sich zum Bei­spiel für eine Selbst­be­tei­li­gung von 250 Euro ent­schei­den, zah­len Sie die­se Sum­me im Scha­den­fall aus eige­ner Tasche dazu. Den Rest zahlt die Ver­si­che­rung. Soll­te Ihr Haus abbren­nen und Sie in einem Hotel unter­kom­men, bis Ihr neu­es Haus steht, ist ein Betrag von 250 Euro für all das ver­mut­lich ein sehr gutes Angebot. 

Im Gegen­zug redu­zie­ren sich dafür Ihre Bei­trä­ge. Anders als zum Bei­spiel bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann sich das mit der Zeit loh­nen. Beden­ken Sie bei der Ent­schei­dung für oder gegen eine Selbst­be­tei­li­gung bit­te, dass Sie die­se pau­schal für jeden Scha­den­fall bezah­len. Soll­te zum Bei­spiel ein Sturm das Dach Ihres Hau­ses abde­cken, zah­len Sie dafür 250 Euro. Drei Wochen spä­ter plat­zen die Was­ser­zu­lei­tungs­roh­re auf Ihrem Grund­stück. Das kos­tet Sie erneut 250 Euro. 

Nur Sie allein kön­nen abwä­gen, ob die Erspar­nis die­ses Risi­ko wert ist. Vie­le Haus­be­sit­zer haben bis zu ihrem Lebens­en­de gar kei­ne bis nur sehr weni­ge Schä­den erlit­ten, die es Wert waren, die Ver­si­che­rung hin­zu­zu­zie­hen. Die­se Men­schen haben durch die Selbst­be­tei­li­gung viel Geld gespart. Soll­ten Sie jedoch eine Pech­sträh­ne erwi­schen wie soeben geschrie­ben, kann es mit der Selbst­be­tei­li­gung trotz­dem teu­er werden. 

Sie kön­nen wäh­rend eines Ver­si­che­rungs­ver­gleichs ein­fach mal unter­schied­li­che Selbst­be­tei­li­gun­gen aus­pro­bie­ren. Dann sehen Sie direkt, inwie­weit sich die­se auf die Bei­trä­ge auswirken. 

Über­span­nungs­schä­den

Ihr Haus ist mit einer Gebäu­de­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se gegen Schä­den durch Blitz­schlag geschützt. Aller­dings ist es so, dass ein Blitz­schlag schwe­re Schä­den ver­ur­sa­chen kann, selbst wenn er Ihr Heim verfehlt. 

So ist es zum Bei­spiel denk­bar, dass er auf dem Nach­bar­grund­stück ein­schlägt. Zunächst ist kein sicht­ba­rer Scha­den ent­stan­den, doch wenn Sie spä­ter duschen möch­ten, stel­len Sie viel­leicht fest, dass Ihre Hei­zung nicht mehr geht. Es kann durch­aus pas­sie­ren, dass ein Blitz­ein­schlag in der Nähe eine der­ar­ti­ge Über­span­nung erzeugt, dass die Elek­tro­nik Ihrer Hei­zung oder all­ge­mein elek­tro­ni­sche Anla­gen zer­stört werden. 

Ver­si­che­rungs­sum­me & Unterversicherung

Sie soll­ten sich für eine Gebäu­de­ver­si­che­rung mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ent­schei­den. Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn von Ihnen ange­ge­be­ne Ver­si­che­rungs­sum­me unter­halb der tat­säch­li­chen Ver­si­che­rungs­sum­me liegt. Das geschieht zum Bei­spiel, wenn Sie die Wohn­flä­che falsch ange­ben. Ange­nom­men, die Wohn­flä­che beträgt 120 m². Sie haben gegen­über der Ver­si­che­rung jedoch ange­ge­ben, dass sie nur 100 m² beträgt. 

Nach­dem Ihr Haus zer­stört wur­de, möch­ten Sie Geld für ein neu­es Haus mit 120 m² Wohn­flä­che von der Ver­si­che­rung. Das wer­den Sie aber nicht bekom­men, denn da Sie eine zu klei­ne Wohn­flä­che ange­ge­ben und dadurch Bei­trä­ge gespart haben, steht Ihnen maxi­mal Geld für ein Gebäu­de mit 100 m² Wohn­flä­che zu und selbst das ist nicht sicher. Da Sie unter­ver­si­chert waren, haben Sie die Ver­si­che­rung getäuscht. Daher ist die­se berech­tigt, die Leis­tun­gen wei­ter zu reduzieren. 

Die Gebäu­de­de­tails müs­sen auch kor­rekt ange­ge­ben wer­den. Ange­nom­men, Sie kau­fen ein Haus, wel­ches vor weni­gen Jah­ren saniert wur­de. Es wur­de eine moder­ne Wär­me­däm­mung ein­ge­baut und die gesam­te Elek­trik wur­de moder­ni­siert. Das wirkt sich auf den Gebäu­de­wert aus. Mel­den Sie sol­che Maß­nah­men nicht, bekom­men Sie auch kein Geld dafür von der Ver­si­che­rung. Ver­fügt Ihr Haus über eine Fuß­bo­den­hei­zung, wird ein Ersatz­haus nicht dar­über ver­fü­gen, wenn Sie sie der Ver­si­che­rung nicht gemel­det haben. Natür­lich kann Ihr neu­es Haus trotz­dem eine Fuß­bo­den­hei­zung haben. Die­se bezah­len aller­dings Sie und nicht die Versicherung. 

Der Ver­si­che­rungs­wert wird basie­rend auf den Gebäu­de­da­ten errech­net. Sind Ihre Anga­ben kor­rekt, brau­chen Sie sich kei­ne gro­ßen Gedan­ken über die Unter­ver­si­che­rung zu machen. Bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung ist stets der Neu­wert ver­si­chert. Ihr Haus ver­liert mit der Zeit sicher­lich eini­ges an Wert. Bei Ihrem Auto ist es eben­falls so. 

Wenn Ihr Auto kaputt geht, bekom­men Sie von der Ver­si­che­rung den Zeit­wert ersetzt. Kau­fen Sie sich jetzt ein Auto für 40.000 Euro, wür­den Sie nach einem Jahr viel­leicht nur noch 30.000 Euro von der Ver­si­che­rung bekom­men, wenn es einen Total­scha­den erlit­ten haben sollte. 

Der gro­ße Unter­schied ist nur, dass Sie von Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den aktu­el­len Neu­wert bekom­men. Sie bekom­men so viel Geld wie es kos­tet, ein sol­ches Haus neu auf­zu­bau­en. Der tat­säch­li­che Markt­wert (durch­schnitt­li­cher Ver­kaufs­preis auf dem Gebraucht­markt) des Gebäu­des zum Zeit­punkt der Zer­stö­rung ist nicht relevant. 

Wenn Ihr Haus 250.000 Euro gekos­tet haben soll­te und Sie nur 200.000 Euro bezah­len müss­ten, wenn Sie es jetzt bau­en wür­den, bekom­men Sie auch nur die 200.000 Euro. Ande­rer­seits wir­ken sich auch Wert­stei­ge­run­gen auf die Ver­si­che­rungs­sum­me aus. Müss­ten Sie heu­te 400.000 Euro für den Bau des Hau­ses bezah­len, bekom­men Sie folg­lich 400.000 Euro für den Neuaufbau. 

Man spricht bei der Gebäu­de­ver­si­che­rung von einer glei­ten­den Neu­wert­ver­si­che­rung. Ent­spre­chend kön­nen Sich auch die Bei­trä­ge im Lau­fe der Zeit ändern. Neh­men Sie bau­li­che Ver­än­de­run­gen vor, die sich auf den Gebäu­de­wert aus­wir­ken, müs­sen Sie das Ihrer Ver­si­che­rung unbe­dingt mit­tei­len. Wenn Sie bei­spiels­wei­se ein Haus ohne Gara­ge besit­zen und eine fest gemau­er­te Gara­ge anbau­en, muss der Ver­si­che­rer das unver­züg­lich erfahren. 

Wie fin­de ich die bes­te Wohngebäudeversicherung?

Beson­ders ein­fach fin­den Sie eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­hil­fe eines Tarif­ver­gleichs im Inter­net. Ein Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich im Inter­net ist für Sie abso­lut kos­ten­frei. Soll­te jemand für den Ver­gleich oder die Ver­mitt­lung der Ver­si­che­rung Geld ver­lan­gen, bre­chen Sie den Vor­gang bit­te ab und suchen sich einen ande­ren Vergleichsanbieter. 

Ein Ver­gleichs­rech­ner ver­gleicht die meis­ten auf dem deut­schen Markt erhält­li­chen Tari­fe für Gebäu­de­ver­si­che­run­gen, nicht unbe­dingt tat­säch­lich jeden. Es besteht daher die Mög­lich­keit, dass es irgend­wo noch einen güns­ti­ge­ren oder bes­se­ren Tarif gibt, als den bes­ten, den der Rech­ner vorschlägt. 

Um die Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Tari­fe ver­glei­chen zu kön­nen, müs­sen Sie diver­se Anga­ben machen. Dazu gehö­ren Anga­ben zu der Adres­se des Hau­ses sowie zahl­rei­che Details des Gebäu­des, wie Alter, Wohn­flä­che, Bau­wei­se der Wän­de etc. 

Anschlie­ßend bekom­men Sie eine Lis­te aller rele­van­ten Tari­fe ange­zeigt, die dem Ver­gleichs­rech­ner bekannt sind. Auf den ers­ten Blick sehen Sie die wich­tigs­ten Tarif­de­tails sowie die zu zah­len­den Jah­res­bei­trä­ge. Mit einem ein­fa­chen Maus­klick kön­nen Sie sich die genau­en Tarif­de­tails anzei­gen lassen. 

Außer­dem haben Sie übli­cher­wei­se die Mög­lich­keit, meh­re­re Tari­fe aus­zu­wäh­len und mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Sie bekom­men die Details der Tari­fe in einer tabel­la­ri­schen Über­sicht neben­ein­an­der ange­zeigt und kön­nen so direkt erken­nen, inwie­weit sich die Tari­fe unterscheiden. 

Sie haben dar­über hin­aus die Mög­lich­keit, die Such­ergeb­nis­se zu fil­tern, damit Sie nur Tari­fe ange­zeigt bekom­men, die Leis­tun­gen, auf die Sie beson­de­ren Wert legen, auch enthalten. 

Wenn Sie sich für einen Tarif ent­schie­den haben, kön­nen Sie die Ver­si­che­rung ganz ein­fach online bean­tra­gen. Den Ver­si­che­rungs­ver­trag schlie­ßen Sie direkt mit dem Anbie­ter ab. Die­se ist auch Ihr Ansprech­part­ner. Das Ver­gleichs­por­tal selbst hat mit Ihrer Ver­si­che­rung im Grun­de nichts zu tun. 

Wenn Sie sich fra­gen, war­um sol­che Diens­te für Sie kos­ten­los sind: Das Ver­gleichs­por­tal bekommt von der Ver­si­che­rung eine Pro­vi­si­on gezahlt, wenn eine Ver­si­che­rung erfolg­reich ver­mit­telt wur­de. Die­se Pro­vi­si­on wirkt sich nicht auf Ihre Bei­trä­ge aus. Sie spa­ren folg­lich nichts wenn Sie die Ver­si­che­rung direkt auf der Web­site des Ver­si­che­rers abschlie­ßen, anstatt über den Ver­gleichs­rech­ner dort­hin zu gelangen.