Als Hausbesitzer oder künftiger Bauherr ist das Thema Wohngebäudeversicherung für Sie sicherlich von Bedeutung. Damit versichern Sie Schäden an Ihrem Haus. Sollte Ihr Haus durch Blitzeinschlag, Sturm oder Feuer beschädigt werden, bekommen Sie die Schäden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Anders als zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung, bekommen Sie nicht den Zeitwert ersetzt. Wenn Ihr Haus vollständig zerstört werden sollte, bekommen Sie von der Wohngebäudeversicherung genug Geld, um genau so ein Haus neu aufbauen zu lassen.
Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?
In Deutschland ist die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung. Anders als zum Beispiel die Krankenversicherung oder die Kfz-Versicherung, wenn Sie mit einem Auto oder Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen möchten, ist die Wohngebäudeversicherung eine freiwillige Versicherung. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. Im Schadenfall ist sie genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung.
Eine Wohngebäudeversicherung, oder auch in Kurzform Gebäudeversicherung genannt, brauchen Sie nur als Eigentümer eines Hauses. Als Mieter reichen die Privathaftpflicht und eine gute Hausratversicherung vollkommen aus. Schäden am Gebäude sind Angelegenheit des Vermieters bzw. dessen Gebäudeversicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst dein Haus sowie Festinstallationen (z.B. eine Einbauküche) darin und Nebengebäude auf demselben Grundstück. Sollten Sie nicht in der glücklichen Lage sein, Ihr Haus noch einmal zu finanzieren, sollten Sie es unbedingt mit einer Wohngebäudeversicherung schützen.
Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung erbringt ihre Leistungen nicht nur im Falle einer vollständigen Zerstörung. Sie übernimmt auch die Kosten von kleineren Beschädigungen. Sollte zum Beispiel bei einem Sturm das Dach zerstört werden, bekommen Sie genug Geld, um den Schaden reparieren zu lassen. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Frost oder Hagel sind ebenfalls versichert.
Naturgewalten können mit einer sogenannten Elementarschädenversicherung versichert werden. Diese können Sie im Rahmen Ihrer Gebäudeversicherung als Option hinzubuchen. Naturkatastrophen umfassen beispielsweise Erdbeben, Lawinen oder Hochwasser. Auch wenn ein Vulkanausbruch in Deutschland extrem unwahrscheinlich ist, reguliert die Elementarschädenversicherung auch Schäden, die durch einen Vulkanausbruch entstanden sind.
Ob Sie die Elementarschädenversicherung brauchen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Wenn Sie allerdings in einer Region leben, in der z.B. Überschwemmungen durchaus wahrscheinlich sind, sollten Sie das zusätzliche Geld aber in jedem Fall investieren.
Neben den eigentlichen Schäden werden auch Folgeschäden versichert. In einem ausgebrannten Haus können Sie schließlich nicht leben und brauchen eine andere Unterkunft. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt daher für gewöhnlich auch Hotelkosten mit einer bestimmten Summe pro Tag. Auf einzelne Leistungen gehen wir später im Artikel noch genauer ein.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung lassen sich besonders schlecht pauschal benennen. Dafür hängen die Beiträge von zu vielen verschiedenen Faktoren ab. Das beginnt bei der Adresse, geht über Details des Gebäudes bis hin zum gewünschten Versicherungsschutz.
So beeinflusst die Wohnfläche die Beiträge ebenso wie die Anzahl Stockwerke oder das Vorhandensein einer Fußbodenheizung. Um die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, führen Sie am besten einen Tarifvergleich durch und füllen den Fragebogen gewissenhaft aus.
Trotzdem ein Beispiel: Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit einem Obergeschoss, Baujahr 1980 mit einer Sanierung der elektrischen Leitungen im Jahr 2010 und einer Wohnfläche von 100 m², von denen sich 20 m² im Keller befinden, kann für weniger als 200 Euro pro Jahr versichert werden.
Wir empfehlen allerdings, bei der Gebäudeversicherung nicht am falschen Ende zu sparen. 100 Euro pro Jahr mehr zu zahlen ist es definitiv wert, wenn Sie dafür im Schadenfall die Hotelkosten übernommen bekommen, bis das Gebäude wieder bewohnt werden kann. Manche günstigen Tarife versichern Hotelkosten zum Beispiel nicht. Und wenn Sie mit Ihrer Familie mehrere Monate in ein Hotel ziehen müssen, kostet das sicher deutlich mehr als wenige hundert Euro, die Sie gespart haben.
Was gibt es bei der Wohngebäudeversicherung zu beachten?
Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es viele Dinge, auf die Sie achten sollten, damit Ihr Haus auch wirklich gut versichert ist. Nachfolgend möchten wir Ihnen verschiedene Schadenarten genauer erklären, auch welche, die wirklich wichtig werden können und bei denen viele Menschen fälschlicherweise sparen und damit ein hohes Risiko eingehen.
Aufprallschäden
Es gibt zwei Arten von Aufprallschäden. Der Aufprall von Luftfahrzeugen ist einer davon. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein abstürzendes Flugzeug Ihr Haus beschädigt oder zerstört, ist sicherlich nicht besonders hoch, wenn Sie nicht gerade in der Nähe eines Flughafens oder Flugfeldes wohnen. Wenn es aber doch dazu kommt, sollte Ihr Gebäude versichert sein. Glücklicherweise ist der Aufprall von Luftfahrzeugen bei den meisten Gebäudeversicherungen mit voller Höhe versichert.
Der andere Schadentyp ist der Aufprall von fremden Fahrzeugen. Dieser Fall ist schon wahrscheinlicher, vor allem, falls Ihr Haus in einer Kurve steht. In den Nachrichten hört man ja häufiger, dass zum Beispiel ein LKW von der Straße abgekommen ist und erst durch ein Gebäude gestoppt wurde. Aufprallschäden sollten daher versichert sein.
Aufräumungs‑, Abbruch‑, Bewegungs- & Schutzkosten
Dieser Punkt wird häufig vernachlässigt. Viele Menschen denken leider nur bis zum Schaden und nicht weiter zu den Folgen. Wenn Ihr Haus niederbrennt, bekommen Sie Geld für ein neues Haus. Doch ein massives Haus brennt nun mal nicht zu einem Ascheberg nieder, den man mit einem Bagger und einem Laster mal eben schnell für recht wenig Geld wegschaffen kann, um mit dem Neubau zu beginnen.
Ist Ihr Gebäude so zerstört, dass es abgerissen werden muss, kommen enorme Kosten auf Sie zu. Sie brauchen eine Firma, die sich um den Abriss kümmert. Die Trümmer müssen zudem abtransportiert werden und das Gelände sollte in einem Zustand verlassen werden, in dem ein Wiederaufbau überhaupt wieder möglich ist. Diese Kosten alleine zu tragen ist eine große finanzielle Belastung.
Sollte Ihr Haus aufgrund eines Unfalls frei zugänglich sein, muss ein Wachschutz eingerichtet werden. Falls ein LKW in Ihrem Wohnzimmer zum Stillstand kommt, bleibt nach der Entfernung ein großes Loch in der Wand. Bis dieses Loch wieder verschlossen ist, muss jemand das Gebäude bewachen, damit es nicht in der Nacht geplündert wird.
Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume
Wenn Sie große Bäume auf Ihrem Grundstück haben, kann dieser Punkt für Sie wichtig werden. Ist das nicht der Fall, können Sie diese Leistung wahrscheinlich ignorieren. Wenn Bäume im Sturm umstürzen, können Sie da nicht einfach liegen bleiben. Muss ein großer Baum abtransportiert werden, fallen hohe Kosten an, nicht nur für die Arbeiter, die ihn in transportable Stücke sägen, sondern auch für die schweren Transporte und das Verladen.
Manche Versicherer versichern die Beseitigung von umgestürzten Bäumen in voller Höhe. Das kann sich lohnen, wenn Sie mehrere große Bäume haben. Bei beispielsweise nur einem Baum reicht wahrscheinlich ein unterer fünfstelliger Betrag.
Die Kosten für die Wiederaufforstung umgestürzter Bäume sind etwas weniger wichtig. Sollten mehrere Bäume entwurzelt werden, bekommen Sie Geld, um die Fläche mit jungen Bäumen wieder aufforsten zu können. Das kann zwar auch gut ins Geld gehen, ist aber nicht ganz so dramatisch wie die Beseitigung umgestürzter Bäume.
Garagen und Außengebäude auf dem Grundstück
Im Regelfall sind Garagen auf dem versicherten Grundstück mitversichert. Die Garage muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Nebengebäude oder Gartenhäuser sind nicht immer mitversichert. Sollten Sie planen, ein Gartenhaus oder ein massives Nebengebäude zu errichten, sollten Sie von Anfang an darauf achten, ob und wie umfangreich Versicherungsschutz besteht.
Im Laufe des Lebens ändern sich die Menschen häufig. Vielleicht sind Sie der Meinung, ein Gartenhaus würde für Sie nie infrage kommen. Dann brauchen Sie natürlich auch keinen Versicherungsschutz dafür. Wenn Sie in 20 Jahren anders darüber denken, ist das wahrscheinlich kein Problem. Dann treten Sie an Ihre Versicherung heran und äußern den Wunsch, dass auch das Gartenhaus versichert sein soll. Es ist bestimmt möglich, den Versicherungsschutz gegen eine geringe Beitragsanpassung auszuweiten.
Graffitischäden
Abhängig von dem Standort Ihres Hauses kann die Versicherung gegen Graffitischäden durchaus wichtig sein. Wenn Sie beispielsweise neben einem Jugendzentrum wohnen, wäre das so ein Fall. Die jungen Leute sitzen zusammen, haben Spaß, trinken etwas und kommen aus lauter Übermut auf die Idee, eine Wand Ihres Hauses mit Graffiti zu beschmieren. Oder irgendein Chaot kommt zufällig vorbei und beschließt des Nachts, dass Ihr Haus der perfekte Ort für seine Botschaft an die Welt sein dürfte. (Die korrekte Bezeichnung eines Graffitis ist übrigens Graffito. Da im Alltag stets der Plural ohne das „s“ am Ende verwendet wird, bleiben wir dabei.)
Graffitischäden sind keine schweren Schäden, denn sie machen ja nichts im direkten Sinne kaputt. Es gibt auch Graffiti, die wahre Kunstwerke sind. Vielleicht gefällt es Ihnen sogar. Sollte dieser ungewöhnliche Fall nicht eintreten, müssen Sie die „Street-Art“ entfernen. Einfaches Wasser mit Seife reicht da selten aus. Selbst wenn Sie sich ein spezielles Farbentfernungsmittel kaufen, muss die Wand schon sehr glatt sein, damit Sie eine Chance haben, das Graffiti vollständig zu entfernen.
Dafür brauchen Sie dann einen Fachmann. Bei einer verklinkerten oder rau verputzten Wand kann es sogar billiger sein, die beschmierte Fläche komplett zu erneuern. Je nach Größe und Aufwand kann das weit über tausend Euro kosten. Die meisten Versicherer, die Graffitischäden versichern, verlangen von Ihnen eine Selbstbeteiligung. Das ist aber in Ordnung, wenn Sie wenige hundert Euro für die Beseitigung ausgeben und nicht mehrere tausend Euro.
Eine teure Gebäudeversicherung, die Graffiti ohne Selbstbeteiligung und in voller Höhe versichert, werden Sie wahrscheinlich nicht brauchen, wenn sich das Gebäude nicht grade in einem Gebiet befindet, in dem Graffiti zur Tagesordnung gehören.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit sollten Sie unbedingt versichern. Die Gebäudeversicherung bezahlt für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Nun kann es aber passieren, dass Sie unachtsam sind und einen grob fahrlässigen Schaden verursachen.
Angenommen, Sie zünden die Kerzen Ihres Adventskranzes an. Nun möchten Sie sich ums Essen kümmern und gehen in die Küche. Kurz darauf nehmen Sie Hitze, Rauch und einen beißenden Gestank wahr. Der Adventskranz steht in Flammen und diese breiten sich schnell im Raum aus.
Das Feuer haben Sie grob fahrlässig verursacht, denn Sie wissen als vernunftbegabter Mensch sicherlich, dass man Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen haben sollte. Das haben Sie aber getan, auch wenn Sie nur eben kurz in die Küche wollten.
Sollte grobe Fahrlässigkeit versichert sein, bekommen Sie den Schaden dennoch ersetzt. Ohne diesen Schutz bleiben Sie auf den Kosten sitzen, im schlimmsten Fall ist Ihr Haus komplett ausgebrannt. Diese kleine Unachtsamkeit hat alles ruiniert, was Sie sich mit dem Haus aufgebaut haben und die Versicherung zahlt Ihnen keinen Cent. Selbst wenn eine Gebäudeversicherung mit Versicherung von grober Fahrlässigkeit etwas teurer sein sollte ist dieser Schutz zu wichtig, als dass Sie daran sparen sollten. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden allerdings auch mit der Versicherung grober Fahrlässigkeit nicht übernommen.
Hotelkosten nach Schadenfall
An diesem Punkt lohnt es sich, den Rotstift stecken zu lassen, wenn Sie nicht in einem Fertighaus wohnen (wollen). Sollte ein Fertighaus abbrennen, dauert es in der Regel nicht allzu lange, bis das Gelände wieder bebaubar und ein neues Fertighaus errichtet ist. Wenn Sie für ein paar Tage oder wenige Wochen in ein Hotel ziehen müssen, ist der finanzielle Schaden noch überschaubar.
Wenn Sie jedoch ein Haus in Massivbauweise ersetzen müssen, gehen Monate ins Land. Der Abriss und die Wiederherstellung des Grundstücks dauern lange und ein Haus aus Stein ist üblicherweise nicht schon zwei Wochen nach Baubeginn beziehbar.
Mehrere Monate lang ein Hotelzimmer zu mieten, kann sehr teuer werden, vor allem, wenn Sie Ihre ganze Familie unterbringen müssen. Sie sollten darauf achten, dass die Gebäudeversicherung so lange zahlt, wie es dauern dürfte, Ihr Haus neu zu errichten. Idealerweise addieren Sie noch ein paar Tage oder Wochen für Verzögerungen hinzu.
Die Höhe der Hotelkosten sollten Sie natürlich ebenfalls beachten. Wenn Sie in Berlin wohnen und Ihr Haus brennt ab, werden Sie sich nicht dauerhaft im Adlon einmieten können. Sicherlich können Sie das tun, jedoch übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Dieser Betrag sollte zu Ihrer Familiengröße passen.
Leben Sie mit Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zusammen in einem Haus, bekommen Sie für maximal 100 Euro pro Tag sicherlich in der Nähe ein gemütliches Hotelzimmer, in dem Sie so lange wie notwendig bleiben können. Haben Sie aber noch zwei Kinder, wird es mit 100 Euro pro Tag schon mal eng. In diesem Fall ist es besser, wenn die Versicherung pro Tag bis zu 150 oder 200 Euro bereitstellt, sodass Sie zwei Zimmer mieten können, ohne viel selbst dazuzahlen zu müssen.
Leitungswasser
Leitungswasser kann problemlos zu sehr teuren Schäden führen. Angenommen Sie stellen einen Rohrbruch fest. Dann ist es nicht nur das Rohr, welches repariert werden muss. Bei massiven Wänden dauert es eine ganze Weile, bis der Schaden sichtbar wird. In dieser Zeit können die Wände durch die andauernde Feuchtigkeit nachhaltig beschädigt werden, was eine teure Reparatur bzw. teilweise Erneuerung der Wand erforderlich macht. Das Rohr muss zunächst freigelegt werden und das Loch in der Wand kann natürlich auch nicht bleiben. Es kann auch nicht sofort wieder zugemauert werden, da das Mauerwerk erst richtig getrocknet werden muss, was ebenfalls Zeit und Geld kostet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Mehrverbrauch von Wasser nach einem Rohrbruch. Das ausgetretene Wasser müssen Sie natürlich bezahlen. Da kann es nicht schaden, wenn die Versicherung sich daran beteiligt.
Mit Wasser kann man sein Haus auch wunderschön dekorieren. Denken Sie doch zum Beispiel an einen Raumtrenner, durch den farbig angeleuchtetes Wasser fließt. Oder auch einfach an einen Zimmerbrunnen. Möglicherweise stellen Sie sich auch ein Treppenhaus vor, in dem an einer Wand Wasser eine schön geflieste Fläche herunterrinnt. Selbst wenn es sich um geschlossene Kreisläuft handelt, kann ein Leck jederzeit zu größeren Wasserschäden führen. Kommen derartige Dekoelemente für Sie nicht in Betracht, brauchen Sie diesen Versicherungsschutz nicht. Denken Sie aber ernsthaft darüber nach, sollte Versicherungsschutz bestehen. Gleiches gilt für Aquarien und Wasserbetten.
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
Dieser Punkt sollte zumindest mit einer recht hohen Summe versichert sein. Bauvorschriften etc. ändern sich mit der Zeit. Angenommen, Sie haben ein ganz normales Haus ohne besondere Extras. Nun kommt die Regierung auf die Idee, dass Neubauten neue Energieeffizienzauflagen erfüllen müssen. Ihr Haus erfüllt diese Kriterien aber nicht.
Es ist Ihnen offiziell verboten, ein identisches Haus neu zu errichten. Das dürfen Sie nur, wenn Sie die neuen Auflagen erfüllen, was üblicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ist dieser Punkt nicht versichert, bekommen Sie nur das Geld für das Haus nach den alten Vorschriften. Ist dieser Punkt versichert, bekommen Sie das Geld für den Wiederaufbau inklusive der Mehrkosten durch die neuen behördlichen Auflagen. Viele Versicherungen übernehmen die gesamten Mehrkosten. Da viele nicht alle bedeutet, sollten Sie darauf achten, dass Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen mit einem mindestens sechsstelligen Betrag versichert sind.
Rohbauversicherung
Ihre Gebäudeversicherung benötigen Sie erst, wenn das Gebäude steht. Jedoch kann schon in der Bauphase viel passieren, beispielsweise ein Feuer oder eine Explosion auf der Baustelle. Eine Rohbauversicherung reguliert diese Schäden, die Sie sonst selbst bezahlen müssten.
Eine Rohbauversicherung kann zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Bei manchen Angeboten ist sie sogar kostenfrei mit enthalten.
Selbstbeteiligung
Bei der Wohngebäudeversicherung kann die Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Wenn Sie sich zum Beispiel für eine Selbstbeteiligung von 250 Euro entscheiden, zahlen Sie diese Summe im Schadenfall aus eigener Tasche dazu. Den Rest zahlt die Versicherung. Sollte Ihr Haus abbrennen und Sie in einem Hotel unterkommen, bis Ihr neues Haus steht, ist ein Betrag von 250 Euro für all das vermutlich ein sehr gutes Angebot.
Im Gegenzug reduzieren sich dafür Ihre Beiträge. Anders als zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung kann sich das mit der Zeit lohnen. Bedenken Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung bitte, dass Sie diese pauschal für jeden Schadenfall bezahlen. Sollte zum Beispiel ein Sturm das Dach Ihres Hauses abdecken, zahlen Sie dafür 250 Euro. Drei Wochen später platzen die Wasserzuleitungsrohre auf Ihrem Grundstück. Das kostet Sie erneut 250 Euro.
Nur Sie allein können abwägen, ob die Ersparnis dieses Risiko wert ist. Viele Hausbesitzer haben bis zu ihrem Lebensende gar keine bis nur sehr wenige Schäden erlitten, die es Wert waren, die Versicherung hinzuzuziehen. Diese Menschen haben durch die Selbstbeteiligung viel Geld gespart. Sollten Sie jedoch eine Pechsträhne erwischen wie soeben geschrieben, kann es mit der Selbstbeteiligung trotzdem teuer werden.
Sie können während eines Versicherungsvergleichs einfach mal unterschiedliche Selbstbeteiligungen ausprobieren. Dann sehen Sie direkt, inwieweit sich diese auf die Beiträge auswirken.
Überspannungsschäden
Ihr Haus ist mit einer Gebäudeversicherung normalerweise gegen Schäden durch Blitzschlag geschützt. Allerdings ist es so, dass ein Blitzschlag schwere Schäden verursachen kann, selbst wenn er Ihr Heim verfehlt.
So ist es zum Beispiel denkbar, dass er auf dem Nachbargrundstück einschlägt. Zunächst ist kein sichtbarer Schaden entstanden, doch wenn Sie später duschen möchten, stellen Sie vielleicht fest, dass Ihre Heizung nicht mehr geht. Es kann durchaus passieren, dass ein Blitzeinschlag in der Nähe eine derartige Überspannung erzeugt, dass die Elektronik Ihrer Heizung oder allgemein elektronische Anlagen zerstört werden.
Versicherungssumme & Unterversicherung
Sie sollten sich für eine Gebäudeversicherung mit Unterversicherungsverzicht entscheiden. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn von Ihnen angegebene Versicherungssumme unterhalb der tatsächlichen Versicherungssumme liegt. Das geschieht zum Beispiel, wenn Sie die Wohnfläche falsch angeben. Angenommen, die Wohnfläche beträgt 120 m². Sie haben gegenüber der Versicherung jedoch angegeben, dass sie nur 100 m² beträgt.
Nachdem Ihr Haus zerstört wurde, möchten Sie Geld für ein neues Haus mit 120 m² Wohnfläche von der Versicherung. Das werden Sie aber nicht bekommen, denn da Sie eine zu kleine Wohnfläche angegeben und dadurch Beiträge gespart haben, steht Ihnen maximal Geld für ein Gebäude mit 100 m² Wohnfläche zu und selbst das ist nicht sicher. Da Sie unterversichert waren, haben Sie die Versicherung getäuscht. Daher ist diese berechtigt, die Leistungen weiter zu reduzieren.
Die Gebäudedetails müssen auch korrekt angegeben werden. Angenommen, Sie kaufen ein Haus, welches vor wenigen Jahren saniert wurde. Es wurde eine moderne Wärmedämmung eingebaut und die gesamte Elektrik wurde modernisiert. Das wirkt sich auf den Gebäudewert aus. Melden Sie solche Maßnahmen nicht, bekommen Sie auch kein Geld dafür von der Versicherung. Verfügt Ihr Haus über eine Fußbodenheizung, wird ein Ersatzhaus nicht darüber verfügen, wenn Sie sie der Versicherung nicht gemeldet haben. Natürlich kann Ihr neues Haus trotzdem eine Fußbodenheizung haben. Diese bezahlen allerdings Sie und nicht die Versicherung.
Der Versicherungswert wird basierend auf den Gebäudedaten errechnet. Sind Ihre Angaben korrekt, brauchen Sie sich keine großen Gedanken über die Unterversicherung zu machen. Bei der Gebäudeversicherung ist stets der Neuwert versichert. Ihr Haus verliert mit der Zeit sicherlich einiges an Wert. Bei Ihrem Auto ist es ebenfalls so.
Wenn Ihr Auto kaputt geht, bekommen Sie von der Versicherung den Zeitwert ersetzt. Kaufen Sie sich jetzt ein Auto für 40.000 Euro, würden Sie nach einem Jahr vielleicht nur noch 30.000 Euro von der Versicherung bekommen, wenn es einen Totalschaden erlitten haben sollte.
Der große Unterschied ist nur, dass Sie von Ihrer Wohngebäudeversicherung den aktuellen Neuwert bekommen. Sie bekommen so viel Geld wie es kostet, ein solches Haus neu aufzubauen. Der tatsächliche Marktwert (durchschnittlicher Verkaufspreis auf dem Gebrauchtmarkt) des Gebäudes zum Zeitpunkt der Zerstörung ist nicht relevant.
Wenn Ihr Haus 250.000 Euro gekostet haben sollte und Sie nur 200.000 Euro bezahlen müssten, wenn Sie es jetzt bauen würden, bekommen Sie auch nur die 200.000 Euro. Andererseits wirken sich auch Wertsteigerungen auf die Versicherungssumme aus. Müssten Sie heute 400.000 Euro für den Bau des Hauses bezahlen, bekommen Sie folglich 400.000 Euro für den Neuaufbau.
Man spricht bei der Gebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung. Entsprechend können Sich auch die Beiträge im Laufe der Zeit ändern. Nehmen Sie bauliche Veränderungen vor, die sich auf den Gebäudewert auswirken, müssen Sie das Ihrer Versicherung unbedingt mitteilen. Wenn Sie beispielsweise ein Haus ohne Garage besitzen und eine fest gemauerte Garage anbauen, muss der Versicherer das unverzüglich erfahren.
Wie finde ich die beste Wohngebäudeversicherung?
Besonders einfach finden Sie eine gute Wohngebäudeversicherung mithilfe eines Tarifvergleichs im Internet. Ein Gebäudeversicherungs-Vergleich im Internet ist für Sie absolut kostenfrei. Sollte jemand für den Vergleich oder die Vermittlung der Versicherung Geld verlangen, brechen Sie den Vorgang bitte ab und suchen sich einen anderen Vergleichsanbieter.
Ein Vergleichsrechner vergleicht die meisten auf dem deutschen Markt erhältlichen Tarife für Gebäudeversicherungen, nicht unbedingt tatsächlich jeden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass es irgendwo noch einen günstigeren oder besseren Tarif gibt, als den besten, den der Rechner vorschlägt.
Um die Gebäudeversicherungs-Tarife vergleichen zu können, müssen Sie diverse Angaben machen. Dazu gehören Angaben zu der Adresse des Hauses sowie zahlreiche Details des Gebäudes, wie Alter, Wohnfläche, Bauweise der Wände etc.
Anschließend bekommen Sie eine Liste aller relevanten Tarife angezeigt, die dem Vergleichsrechner bekannt sind. Auf den ersten Blick sehen Sie die wichtigsten Tarifdetails sowie die zu zahlenden Jahresbeiträge. Mit einem einfachen Mausklick können Sie sich die genauen Tarifdetails anzeigen lassen.
Außerdem haben Sie üblicherweise die Möglichkeit, mehrere Tarife auszuwählen und miteinander zu vergleichen. Sie bekommen die Details der Tarife in einer tabellarischen Übersicht nebeneinander angezeigt und können so direkt erkennen, inwieweit sich die Tarife unterscheiden.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Suchergebnisse zu filtern, damit Sie nur Tarife angezeigt bekommen, die Leistungen, auf die Sie besonderen Wert legen, auch enthalten.
Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie die Versicherung ganz einfach online beantragen. Den Versicherungsvertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter ab. Diese ist auch Ihr Ansprechpartner. Das Vergleichsportal selbst hat mit Ihrer Versicherung im Grunde nichts zu tun.
Wenn Sie sich fragen, warum solche Dienste für Sie kostenlos sind: Das Vergleichsportal bekommt von der Versicherung eine Provision gezahlt, wenn eine Versicherung erfolgreich vermittelt wurde. Diese Provision wirkt sich nicht auf Ihre Beiträge aus. Sie sparen folglich nichts wenn Sie die Versicherung direkt auf der Website des Versicherers abschließen, anstatt über den Vergleichsrechner dorthin zu gelangen.