Gets­u­rance Krebs-Versicherung

Gets­u­rance bie­tet eine beson­de­re Form der Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung an, näm­lich eine spe­zi­el­le Krebs-Ver­si­che­rung. Ver­si­chert sind hier bös­ar­ti­ge Krebs­er­kran­kun­gen, jedoch kei­ne wei­te­ren schwe­ren Krank­hei­ten. Krebs gehört zu den häu­figs­ten schwe­ren Krank­hei­ten, wes­we­gen eine Ver­si­che­rung für den Krank­heits­fall durch­aus nütz­lich sein kann. Da kei­ne wei­te­ren Risi­ken mit­ver­si­chert sind, kann Gets­u­rance die­se Form der Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung rela­tiv güns­tig anbie­ten. Bei dem Ver­si­che­rer Gets­u­rance GmbH han­delt es sich um ein rela­tiv neu­es Unter­neh­men, wel­ches es sich zum Ziel gemacht hat, Ver­si­che­run­gen mög­lichst ein­fach zu gestal­ten. Im Vor­der­grund ste­hen ein­fa­che Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und eine beson­ders leich­te Kom­mu­ni­ka­ti­on im Leis­tungs­fall. Ver­si­che­rungs­an­trä­ge kön­nen schnell per Han­dy gestellt wer­den und auch im Leis­tungs­fall ist eine schnel­le Bear­bei­tung per Mobil­te­le­fon mög­lich. Da die Ver­si­che­rung zahlt, sobald der Krebs dia­gnos­ti­ziert wur­de, kann die Bear­bei­tung laut Gets­u­rance bereits durch ein Smart­phone-Foto des ärzt­li­chen Befunds ein­ge­lei­tet werden. 

Für wen ist die Gets­u­rance Krebs-Ver­si­che­rung geeignet?

Die Gets­u­rance Krebs-Ver­si­che­rung ist für jeden geeig­net, der sich für den Fall eines Krebs­be­funds finan­zi­ell absi­chern möch­te. Im Krank­heits­fall zahlt die Ver­si­che­rung ein­ma­lig bis zu 100.000 Euro aus. Das Geld steht frei zur Ver­fü­gung und kann für bes­se­re The­ra­pien, als Aus­gleich für einen Ver­dienst­aus­fall oder alles ande­re ver­wen­det wer­den. Bei Gets­u­rance wird wäh­rend der Antrags­stel­lung eine Gesund­heits­prü­fung durch­ge­führt. Dafür müs­sen in einem Fra­ge­bo­gen wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben über den Gesund­heits­zu­stand und die gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­te gemacht wer­den. Auch wei­te­re risi­kore­le­van­te Anga­ben wer­den benö­tigt, bei­spiels­wei­se die Fra­ge, ob der Antrags­stel­ler Rau­cher ist oder nicht. 

Über­sicht über die all­ge­mei­nen Leis­tun­gen von Getsurance

Krebsversicherung GetsuranceWenn ein bös­ar­ti­ger Krebs dia­gnos­ti­ziert wird, zahlt die Gets­u­rance Krebs-Ver­si­che­rung die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus. Wei­te­re Bedin­gun­gen gibt es nicht. Es genü­gen die fach­ärzt­li­che Dia­gno­se und die Pati­en­ten­quit­tung der Kran­ken­kas­se. Gene­rell nicht geleis­tet wird bei gut­ar­ti­gen Tumo­ren. Eben­falls nicht geleis­tet wird bei Vor­stu­fen von Krebs. Es gibt eine War­te­zeit von sechs Mona­ten. Das bedeu­tet, dass Gets­u­rance nicht für Krebs leis­tet, der inner­halb eines hal­ben Jah­res nach Ver­si­che­rungs­be­ginn dia­gnos­ti­ziert wird. Soll­te wäh­rend die­ser Zeit die Vor­stu­fe eines Tumors ent­deckt wer­den, wel­cher nach Ablauf der War­te­zeit eine Leis­tung berech­ti­gen wür­de, gibt es eben­falls kein Geld. In die­sem Fall ver­hält sich Gets­u­rance jedoch fair. Wenn Bei­trä­ge gezahlt wur­den und auf­grund sol­cher Umstän­de kei­ne Leis­tun­gen erbracht wer­den kön­nen, endet der Ver­si­che­rungs­schutz und der Ver­si­che­rungs­neh­mer erhält sein Geld zurück. Risi­ko­er­hö­hun­gen müs­sen der Ver­si­che­rung aber recht­zei­tig gemel­det wer­den. Wer nach Ver­trags­ab­schluss mit dem Rau­chen anfängt, erhält kei­ne oder gekürz­te Leis­tun­gen, wenn spä­ter ein Krebs auf­tritt, wel­cher dar­auf zurück­zu­füh­ren ist. 

Min­der­jäh­ri­ge Kin­der sind kos­ten­los mit­ver­si­chert, bis sie die Voll­jäh­rig­keit erreicht haben. Das gilt nicht nur für vor­han­de­ne Kin­der, son­dern auch für Kin­der, die nach Abschluss der Ver­si­che­rung gebo­ren wer­den. Kin­der sind mit der Hälf­te der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me versichert. 

Ein­mal­zah­lung bei Krebs-Erkrankung

Die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt maxi­mal 100.000 Euro. Die­ser Wert gilt für Antrags­stel­ler bis 45 Jah­re. Wer zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung älter als 45 Jah­re ist, kann sich für eine Ver­si­che­rungs­sum­me von maxi­mal 50.000 Euro ent­schei­den. Geleis­tet wird eine Ein­mal­zah­lung, sobald die Dia­gno­se fest­steht. Es ist irrele­vant, ob der Krebs zum Tod führt oder nicht. Im Fal­le einer Gene­sung muss das Geld nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Eben­falls irrele­vant ist, ob die Erkran­kung eine Berufs­un­fä­hig­keit zur Fol­ge hat oder nicht. Es zählt aus­schließ­lich die Dia­gno­se eines Kreb­ses, der laut Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen von Gets­u­rance einen Leis­tungs­fall ver­ur­sacht.  Es gibt außer­dem die Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­sum­me nach­träg­lich anzu­pas­sen. Bei Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­sum­me wird eine erneu­te Risi­ko­über­prü­fung vor­ge­nom­men. Bei einer Sen­kung der Sum­me ist dies nicht not­wen­dig. Die Bei­trä­ge wer­den hier­bei ent­spre­chend angepasst.