Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine ver­ein­bar­te Ren­te, wenn der Ver­si­cher­te sei­nen Beruf wegen Krank­heit oder Inva­li­di­tät nicht mehr aus­üben kann. 

Eine gesetz­li­che Ver­si­che­rung gegen Berufs­un­fä­hig­keit gibt es nicht. In der Regel haben Betrof­fe­ne daher kei­ne oder allen­falls gerin­ge Ansprü­che auf staat­li­che Hil­fen. Mit einer pri­va­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die auch von Ver­brau­cher­schüt­zern regel­mä­ßig emp­foh­len wird, lässt sich das Risi­ko einer Berufs­un­fä­hig­keit absichern. 

Im Unter­schied zur Unfall­ver­si­che­rung, die aus­schließ­lich bei Unfäl­len leis­tet, bie­tet die soge­nann­te BU-Poli­ce weit­rei­chen­den Schutz. Sie leis­tet unab­hän­gig von der Ursa­che der Berufs­un­fä­hig­keit, bei­spiels­wei­se auch bei schwe­ren Krank­hei­ten oder Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen. Auch bei psy­chi­schen Krank­hei­ten oder kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen ersetzt die Ver­si­che­rung das feh­len­de Arbeits­ein­kom­men durch eine monat­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te.

Der Abschluss kann als selbst­stän­di­ge Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (SBU) oder – in Kom­bi­na­ti­on mit einer Pflege‑, Ren­ten- oder Lebens­po­li­ce – als Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung (BUZ) erfolgen. 

Berufs­un­fä­hig­keit & Dienstunfähigkeit

Eine Berufs­un­fä­hig­keit liegt vor, wenn Erwerbs­tä­ti­ge dau­er­haft nicht mehr in ihrem Beruf arbei­ten kön­nen. Die häu­figs­ten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit sind Krank­hei­ten und Unfäl­le. Kön­nen Beam­te oder Sol­da­ten ihren Dienst nicht mehr ableis­ten, spricht man hin­ge­gen von Dienst­un­fä­hig­keit.

Per­so­nen, die eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben und ihren Beruf nach­weis­lich nicht mehr aus­üben kön­nen, erhal­ten eine dau­er­haf­te Ren­ten­zah­lung von Ihrem Ver­si­che­rer. Die­se Dienst- oder Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te federt die hohen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen aus dem Ver­lust des Arbeits­plat­zes ganz oder teil­wei­se ab.

Die­se Leis­tun­gen soll­te die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bieten

Wenn die Gesund­heit nicht mehr mit­spielt, ist ohne pri­va­te Absi­che­rung der finan­zi­el­le Absturz vor­pro­gram­miert. Des­halb ist eine gute Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) für jeden ein Muss, der nicht von sei­nem Ver­mö­gen leben kann. 

Vor dem Ver­si­che­rungs­ab­schluss stellt sich aller­dings die Fra­ge nach der Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te. Dar­über hin­aus sind wich­ti­ge Ver­trags­klau­seln zu prü­fen. Bei Berufs­un­fä­hig­keit fällt für den Betrof­fe­nen das Arbeits­ein­kom­men kom­plett aus. Und unvor­her­ge­se­he­ne Zusatz­aus­ga­ben, bei­spiels­wei­se für eine Haus­halts­hil­fe, kön­nen die Finanz­lü­cke zusätz­lich verschärfen. 

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Um den Lebens­un­ter­halt bei Erwerbs­un­fä­hig­keit wei­ter bestrei­ten zu kön­nen, soll­te man des­halb an der Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te nicht spa­ren: Die BU soll­te so aus­ge­legt sein, dass sie das Net­to­ein­kom­men zu min­des­tens 75 Pro­zent erset­zen kann. Läuft die Ver­si­che­rung ein­mal eini­ge Jah­re, deckt die ver­ein­bar­te BU-Ren­te die tat­säch­li­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten oft nicht mehr ab. Denn die­se sind durch Gehalts­er­hö­hun­gen und Infla­ti­on gestie­gen. Sinn­voll ist daher eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, die eine spä­te­re fle­xi­ble Ren­ten­er­hö­hung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung ermöglicht. 

Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te: Pau­scha­le oder Staffel

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung springt in der Regel dann ein, wenn der Ver­si­cher­te sei­nen Beruf min­des­tens sechs Mona­te zu wenigs­tens 50 Pro­zent nicht mehr aus­üben kann. Dann erhält der Betrof­fe­ne pau­schal die ver­ein­bar­te Erwerbs­un­fä­hig­keits­ren­te. Alter­na­tiv bie­tet man­che BU Staf­fel­re­ge­lun­gen an: Hier bekommt der Ver­si­cher­te einen Teil der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te schon bei einem gerin­ge­ren Inva­li­di­täts­grad, zum Bei­spiel ab 25 Pro­zent. Die vol­le Ren­te erhält man jedoch erst bei einer hoch­gra­di­gen Berufs­un­fä­hig­keit, zum Bei­spiel ab 75 Pro­zent. Die Staf­fel­re­ge­lung kann güns­tig sein, wenn man infol­ge einer schlei­chen­den Erkran­kung berufs­un­fä­hig wird. Aller­dings muss der Betrof­fe­ne sei­ner Ver­si­che­rung jedes Mal nach­wei­sen, dass sich sein Gesund­heits­zu­stand erneut ver­schlech­tert hat. 

Ist man sich über Art und Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te im Kla­ren, blei­ben noch zwei wich­ti­ge The­men­be­rei­che abzu­klä­ren: 1. Wel­che Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet die gewünsch­ten Leis­tun­gen für die eige­ne Berufs­grup­pe güns­tig an? Hier unter­schei­den sich die Monats­prä­mi­en zum Teil erheb­lich (s. Bei­trä­ge). 2. Ist die BU so gestal­tet, dass sie bei Berufs­un­fä­hig­keit auch wirk­lich zahlt? Eine ver­meint­lich güns­ti­ge BU wird zum teu­ren Ver­häng­nis, wenn Sie im Ernst­fall nicht leis­tet. Und man­che Ver­si­che­rung will sich mit der “abs­trak­ten Ver­wei­sung” oder schwam­mi­gen Ver­trags­klau­seln von der Leis­tungs­pflicht befrei­en. Böse Über­ra­schun­gen kön­nen Sie nur aus­schlie­ßen, wenn Sie bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung auf eini­ge Ver­trags­klau­seln beson­ders achten. 

Glos­sar: Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Ver­si­che­rung) zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn der Ver­si­cher­te auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr sei­ner Arbeit nach­ge­hen kann. Regel­mä­ßig genügt eine (vor­aus­sicht­lich dau­er­haf­te) Beein­träch­ti­gung von 50 Pro­zent, um Leis­tun­gen zu erhalten. 

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung lässt sich ent­we­der als eigen­stän­di­ge Poli­ce abschlie­ßen oder in Kom­bi­na­ti­on mit einer Risi­ko- oder Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung (soge­nann­ter „Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz“, abge­kürzt „BUZ“).

Für wen ist eine BU-Ver­si­che­rung wichtig?

Ein BU-Schutz ist für Erwerbs­tä­ti­ge prak­tisch unver­zicht­bar: Jeder Vier­te wird im Lau­fe sei­nes Berufs­le­bens berufs­un­fä­hig. Betrof­fe­ne ver­lie­ren mit ihrem Job auch ihr Ein­kom­men. Die Fol­ge: Sie kön­nen ihren finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nicht mehr nachkommen. 

Seit einer Geset­zes­no­vel­le im Jah­re 2001 sind die staat­li­chen Leis­tun­gen bei Berufs­un­fä­hig­keit gering: Anspruch auf eine gesetz­li­che BU-Ren­te haben nur Arbeit­neh­mer mit Geburts­da­tum vor dem 2.1.1961. Jün­ge­re Arbeit­neh­mer kön­nen ledig­lich eine „Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung“ (Erwerbs­min­de­rungs­ren­te) beantragen. 

Wie lässt sich eine BU-Poli­ce ver­än­der­ten Lebens­um­stän­den anpassen?

In den meis­ten Fäl­len ist das Ein­kom­men beim Berufs­ein­stieg am gerings­ten und steigt im Lau­fe des Berufs­le­bens an. Einer Ver­si­che­rungs­po­li­ce soll­te sich daher auch ver­än­der­ten Lebens­um­stän­den anpas­sen las­sen. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten: 

    1. Dynamisierung: Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente steigt regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz. Damit klettern allerdings auch die Beiträge. Die Verträge sind meistens wie folgt gestaltet:
      • Der Versicherte kann jedes Jahr neu entscheiden, ob er die Dynamik beibehalten oder aussetzen möchte.
      • Wird die Dynamik mehrmals hintereinander pausiert, entfällt sie auch für die restliche Laufzeit.

      Ferner gibt es Angebote, bei denen der Versicherer die ausgezahlte BU-Renteregelmäßig dynamisch erhöht.

  1. Nachversicherungsgarantie: Der BU-Rentenanspruch kann bei vertraglich festgelegten Anlässen erhöht werden, z.B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Leis­tungs- und Versicherungszeit?

Ver­si­che­rungs­zeit: Nur wenn die Berufs­un­fä­hig­keit inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­zeit ein­tritt, zahlt die Ver­si­che­rung. Bei­spiel: Endet die Ver­si­che­rungs­zeit mit 50 Jah­ren und der Kun­de wird mit 51 Jah­ren berufs­un­fä­hig, bekommt er kei­ne BU-Rente. 

Leis­tungs­zeit: Das Lebens­al­ter, bis zu dem der Ver­si­cher­te im Leis­tungs­fall eine BU-Ren­te erhält. Bei­spiel: Der Ver­trag sieht eine Leis­tungs­zeit bis zum 60. Lebens­jahr vor. Wird der Ver­si­cher­te berufs­un­fä­hig, so erhält er eine BU-Ren­te bis zur Voll­endung des 60. Lebens­jah­res. (In die­sem Fal­le ent­stün­de eine Ver­si­che­rungs­lü­cke bis zum Beginn der gesetz­li­chen Rente.) 

Idea­ler­wei­se rei­chen die Leis­tungs­zeit und mög­lichst auch die Ver­si­che­rungs­zeit bis zum Beginn der Alters­ren­te. Aller­dings müs­sen sol­che Ver­trä­ge (wegen des mit zuneh­men­dem Alter stei­gen­den BU-Risi­kos) mit höhe­ren Monats­bei­trä­gen erkauft werden. 

Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Ange­hö­ri­ge von „Risi­ko­be­ru­fen“?

So genann­te Risi­ko­be­ru­fe wie bei­spiels­wei­se Dach­de­cker, Flie­sen­le­ger oder Kell­ner haben es schwer, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Oft erhal­ten Betrof­fe­ne zwar einen Schutz, aber mit schlech­te­ren Bedin­gun­gen wie 

  • höherer Beitrag,
  • geringere Versicherungssumme,
  • Kürzung der Versicherungs- und Leistungszeiten und/oder
  • Zuschläge oder Ausschluss für bestimmte Krankheiten.

Wor­auf ist beim Ver­trags­ab­schluss zu achten?

Wich­tig zu wis­sen: Beim Ver­trags­ab­schluss müs­sen sämt­li­che Vor­er­kran­kun­gen voll­stän­dig ange­ben wer­den. Wer Erkran­kun­gen ver­schweigt, ris­kiert sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Aller­dings reagie­ren Ver­si­che­rer auf Vor­er­kran­kun­gen häu­fig mit Leis­tungs­aus­schlüs­sen. Bei­spiel: War ein Antrag­stel­ler vor Ver­trags­ab­schluss wegen Rücken­pro­ble­men in Behand­lung, leis­ten die Ver­si­che­rer nicht, wenn Erkran­kun­gen der Wir­bel­säu­le aus­schlag­ge­bend für eine Berufs­un­fä­hig­keit sind. 

In gra­vie­ren­den Fäl­len kann es sein, dass Betrof­fe­ne auf­grund ihres per­sön­li­chen Risi­ko­pro­fils kei­nen Ver­si­che­rer fin­den. In die­sem Fall kön­nen eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine Dread-Dise­a­se-Ver­si­che­rung Alter­na­ti­ven sein. 

Dane­ben soll­ten Ver­brau­cher beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders auf fol­gen­de Kri­te­ri­en achten: 

  • Abstrakte Verweisung: Die Vertragsbedingungen sollten keinesfalls eine "abstrakte Verweisung" erlauben. Sonst kann der Versicherer den Betroffenen im Ernstfall auf eine andere "zumutbare" Tätigkeit verweisen, bei der Ausbildung und erlernter Beruf keine Rolle spielen.
  • Gesundheitsfragen: Diese müssen genau und gewissenhaft beantwortet werden. Bei vorliegender Berufsunfähigkeit stellen Versicherer umfangreiche Recherchen an, bevor sie Leistungen gewähren.
  • Rückwirkende Zahlung: Der Versicherer sollte Leistungen auch rückwirkend erbringen. Ärzte bescheinigen eine Berufsunfähigkeit oft erst Monate nach ihrem Eintritt. Eine gute Versicherung berücksichtigt das in ihren Bedingungen.
  • Frühzeitiger Abschluss: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Geringes Alter und ein erfolgreicher Gesundheits-Check ermöglichen günstige Prämien.

Rat­ge­ber „Berufs­un­fä­hig­keit gezielt absichern“

Etwa jeder vier­te Arbeit­neh­mer kann sei­nen Beruf irgend­wann nicht mehr aus­üben, weil er berufs­un­fä­hig wird. Zum Bei­spiel wegen eines Unfalls oder wegen psy­chi­scher Probleme. 

Wie kön­nen sich Berufs­tä­ti­ge gegen die finan­zi­el­len Fol­gen absi­chern? Wor­auf ist beson­ders zu ach­ten? Und wel­che Fall­stri­cke lau­ern in den Versicherungsbedingungen? 

Erfah­ren Sie im Vor­sor­ge & Finan­zen-Rat­ge­ber „Berufs­un­fä­hig­keit gezielt absichern“ 

  • warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Arbeitnehmer unverzichtbar ist,
  • worauf Sie beim Vertragsabschluss unbedingt achten sollten und
  • bei welchen Vertreter-Phrasen Sie hellhörig werden müssen.