Alli­anz Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung – Alli­anz Kör­per­schutz Police

Die Alli­anz Ver­si­che­rung bie­tet eine Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung unter dem Namen Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­li­ce an. Die Alli­anz Kör­per­schutz Poli­ce ver­si­chert nicht nur schwe­re Erkran­kung, son­dern auch wich­ti­ge kör­per­li­che und geis­ti­ge Fähig­kei­ten. Ist eine ver­si­cher­te Fähig­keit wie zum Bei­spiel Hören, Gehen oder der Gleich­ge­wichts­sinn min­des­tens ein Jahr lang durch­ge­hend beein­träch­tigt, wird der Ver­si­che­rungs­neh­mer für die­se Zeit von sei­nen Bei­trags­zah­lun­gen befreit und erhält monat­li­che Rentenzahlungen. 

Soll­te eine schwe­re Krank­heit ein­tre­ten, erfolgt die Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me als Ein­mal­zah­lung. Die Alli­anz Kör­per­schutz Poli­ce deckt sogar bei­de Fäl­le gleich­zei­tig ab. Lie­gen eine Beein­träch­ti­gung einer ver­si­cher­ten Fähig­keit und eine schwe­re Krank­heit vor, zahlt die Alli­anz Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung sowohl die Ein­mal­zah­lung als auch die monat­li­che Ren­te aus. 

Für wen eig­net sich die Alli­anz KörperSchutzPolice?

Die Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­li­ce eig­net sich für jeden, der kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen kann oder möch­te. Mit der Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­li­ce erhält man eine Finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Fall, dass man auf­grund von gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen, sei­en sie kör­per­li­cher oder geis­ti­ger Natur, schwe­re wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen ver­kraf­ten muss. 

Die Kör­per­schutz Poli­ce ist kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die­se erbringt ihre Leis­tun­gen, wenn man nicht mehr in sei­nem Beruf arbei­ten kann. Die Kör­per­schutz Poli­ce ver­si­chert die kör­per­li­chen und geis­ti­gen Fähig­kei­ten selbst, unab­hän­gig davon, ob man wei­ter­hin arbei­ten kann oder nicht. 

Beson­ders gut eig­net sich die Kör­per­Schutz­Po­li­ce für Sport­ler, Künst­ler und Men­schen, die kör­per­lich har­ter Arbeit nach­ge­hen. Abschlie­ßen kann man die Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung der Alli­anz im Alter von 15 bis 54 Jah­ren. Spä­tes­tens im Alter von 67 Jah­ren endet der Ver­si­che­rungs­schutz. Optio­nal kann man die Kör­per­Schutz­Po­li­ce um den Zusatz­bau­stein Pfle­ge­vor­sor­ge erwei­tern. Soll­te der Ver­si­che­rungs­neh­mer pfle­ge­be­dürf­tig wer­den, erhält die­ser eine Pfle­ge­zu­satz­ren­te, solan­ge die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit andau­ert, also im Zwei­fels­fall ein Leben lang. 

Über­sicht über die all­ge­mei­nen Leistungen

Es gibt zwei unter­schied­li­che Leis­tungs­ar­ten der Alli­anz Kör­per­schutz Poli­ce. Eine davon ist die monat­li­che Ren­te bei Beein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust bestimm­ter kör­per­li­cher und geis­ti­ger Fähig­kei­ten. Tritt ein sol­cher Fall ein, wird man, solan­ge die Beein­träch­ti­gung andau­ert, von den Bei­trags­zah­lun­gen befreit und bekommt statt­des­sen die ver­ein­bar­te monat­li­che Ren­te ausgezahlt. 

Die Ren­ten­zah­lun­gen enden ent­we­der mit der Gene­sung des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder dem Ende der Ver­si­che­rungs­lauf­zeit. Bekommt der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der ver­si­cher­ten schwe­ren Krank­hei­ten, leis­tet die Alli­anz eine Ein­mal­zah­lung in Höhe einer Jahresrente. 

Für die Aus­zah­lung der Ren­te bzw. der Ein­mal­zah­lung zählt ein­zig das fach­ärzt­li­che Gut­ach­ten. Sind die nach­fol­gend erläu­ter­ten Bedin­gun­gen erfüllt, wer­den die Zah­lun­gen aus­ge­schüt­tet, unab­hän­gig davon, ob trotz­dem noch Ein­kom­men erwirt­schaf­tet wird. 

Monat­li­che Ren­te bei Beein­träch­ti­gung kör­per­li­cher und geis­ti­ger Fähigkeiten

Die Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt der monat­li­chen Ren­te sind klar defi­niert: Die geis­ti­gen oder kör­per­li­chen Fähig­kei­ten müs­sen für vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Mona­te ohne Unter­bre­chung stark beein­träch­tigt sein. Die Ren­te wird auch aus­ge­zahlt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer schon seit sechs Mona­ten dau­er­haft pfle­ge­be­dürf­tig ist. 

Fol­gen­de kör­per­li­che und geis­ti­ge Fähig­kei­ten sind versichert:

  • Gebrauch der Beine
  • Gebrauch eines Armes
  • Gebrauch beider Hände
  • Autofahren
  • Knien oder Bücken
  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Gleichgewichtssinn
  • Intellekt / Gedächtnis
  • Pflegebedürftigkeit
  • Gesetzliche Betreuung

Die genau­en Richt­li­ni­en und Vor­aus­set­zun­gen für aus­rei­chen­de Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen und geis­ti­gen Fähig­kei­ten sind den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Alli­anz zu ent­neh­men. Gene­rell gilt, dass die Beein­träch­ti­gun­gen vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Mona­te lang unun­ter­bro­chen andau­ern wer­den bzw. schon seit 12 Mona­ten bestehen. 

Ein­mal­zah­lung bei schwe­rer Krank­heit (Dread Disease)

Erkrankt der Ver­si­che­rungs­neh­mer an einer schwe­ren Krank­heit, erhält er von der Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­li­ce eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von 12 Monats­ren­ten bzw. einer Jah­res­ren­te. Von den Bei­trags­zah­lun­gen ist der Ver­si­cher­te aller­dings nicht befreit. Die Ein­mal­zah­lung wird pro schwe­re Krank­heit nur ein­mal geleis­tet. Erlei­det ein Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Schlag­an­fall, erhält er die Zah­lung. Folgt zwei Jah­re spä­ter ein wei­te­rer Schlag­an­fall, wird kei­ne zwei­te Aus­zah­lung geleistet. 

Fol­gen­de schwe­re Krank­hei­ten sind versichert:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Koma
  • Querschnittslähmung

In wel­chen For­men bzw. Sta­di­en die Krank­hei­ten vor­lie­gen müs­sen, ist den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters zu entnehmen. 

Ein­mal­zah­lung plus monat­li­che Ren­te möglich

Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus Ein­mal­zah­lung und monat­li­cher Ren­te ist bei der Alli­anz Kör­per­schutz Poli­ce mög­lich. Erlei­det ein Ver­si­che­rungs­neh­mer bei­spiels­wei­se einen Schlag­an­fall und ist anschlie­ßend dau­er­haft kör­per­lich oder geis­tig beein­träch­tigt, erhält er sowohl die Ein­mal­zah­lung auf­grund der schwe­ren Krank­heit, als auch die Ren­te inklu­si­ve Bei­trags­be­frei­ung auf­grund der dau­er­haf­ten Beeinträchtigung. 

Bau­stein Pflegevorsorge

Als Zusatz­bau­stein kann der Ver­si­che­rungs­schutz um die Pfle­ge­vor­sor­ge erwei­tert wer­den. Mit die­sem Bau­stein ver­si­chert man sich für den Fall der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit. Soll­te sich ein Ver­si­che­rungs­neh­mer für die Pfle­ge­vor­sor­ge ent­schei­den, erhält er im Pfle­ge­fall eine Pfle­ger­en­te aus­ge­zahlt. Die­se ersetzt die Ren­te der Kör­per­Schutz­Po­li­ce nicht, son­dern wird zusätz­lich geleistet. 

Die Pfle­ger­en­te ist im Gegen­satz zur monat­li­chen Ren­te zeit­lich unbe­grenzt und wird lebens­lang bzw. bis zum Ende der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit aus­ge­zahlt. Wird man wäh­rend der Ver­si­che­rungs­lauf­zeit nicht pfle­ge­be­dürf­tig, hat man sei­ne Bei­trä­ge für die Pfle­ge­vor­sor­ge nicht umsonst gezahlt. 

Es besteht die Opti­on, die Pfle­ge­zu­satz­ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung in eine lebens­lan­ge Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung umzu­wan­deln. Mög­lich ist die­se Umwand­lung 5, 15 oder 25 Jah­re vor Ver­trags­en­de. Auch zum Ver­trags­en­de selbst ist die Umwand­lung in eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung noch möglich. 

Wei­te­re Dread Dise­a­se Ver­si­che­run­gen im Vergleich: