Betriebs­ren­te: Gesetz­li­cher anspruch ist vie­len unbekannt

Arbeit­neh­mer haben einen Anspruch auf Betriebsrente

Umfra­gen brin­gen es immer wie­der an den Tag: Vie­le Beschäf­tig­te ken­nen ihren gesetz­li­chen Anspruch auf eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge nicht. Dabei wer­den zahl­rei­che Ange­bo­te der Betriebs­ren­te staat­lich geför­dert. Vor­sor­ge & Finan­zen infor­miert über die ver­schie­de­nen Varianten. 

Die Betriebs­ren­te wird häu­fig als Direkt­ver­si­che­rung ange­bo­ten, die Arbeit­ge­ber indi­vi­du­ell für ihre Beschäf­tig­ten abschlie­ßen. Sie ist nicht zu ver­wech­seln mit der Direkt­zu­sa­ge, mit der vor allem Groß­un­ter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern eine bestimm­te Betriebs­ren­te aus Fir­men­mit­teln gewäh­ren. Dane­ben exis­tie­ren wei­te­re For­men wie Unter­stüt­zungs­kas­sen, Pen­si­ons­kas­sen und Pen­si­ons­fonds. Als Arbeit­neh­mer haben Sie zwar kei­nen Anspruch auf die ein oder ande­re Vari­an­te, wohl aber auf eine Form der Betriebs­ren­te. Ihre Vor­tei­le: Die vom Betrieb orga­ni­sier­ten Spar­ver­trä­ge bie­ten meist rela­tiv nied­ri­ge Kos­ten und eine ordent­li­che Ren­di­te. Steu­er­li­che Vor­tei­le erge­ben sich dadurch, dass Tei­le des Gehal­tes direkt (steu­er­frei) in eine geför­der­te Betriebs­ren­te umge­lei­tet wer­den. Die­se so genann­te „Ent­gelt­um­wand­lung“ ist für vie­le sehr attraktiv.