Private Krankenversicherung: Die Voraussetzungen zur Aufnahme
Die private Krankenversicherung ist bestimmten Personen vorbehalten. Keineswegs jeder erfüllt die Voraussetzungen. Eine Rolle bei der Aufnahme spielen der berufliche Status, das Einkommen, der Gesundheitszustand und das Alter.
Welche Personengruppe darf in die private Krankenversicherung? Der Gesetzgeber hat hier klare Vorgaben gemacht, die von Zeit zu Zeit geändert werden. Für das Jahr 2007 gilt: Selbstständige und Freiberufler dürfen Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Gleiches gilt für Beamte, Beamtenanwärter und Heilfürsorgeberechtigte. Bei Angestellten ist die Sache ein wenig komplizierter. Sie müssen nämlich ein Mindesteinkommen nachweisen, wobei sich hier in 2007 durch die Gesundheitsreform Änderungen ergeben haben.
Voraussetzung für Angestellte: Versicherungspflichtgrenze ist überschritten
Entscheidend ist für Angestellte die so genannte Versicherungspflichtgrenze, welche ein Mindestjahreseinkommen definiert. Wer darunter verdient, ist von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Neu ist allerdings, dass der Mindestverdienst drei Jahre in Folge überschritten werden muss, um eine Aufnahme möglich zu machen. Damit wurden die Hürden für einen Eintritt in die private Krankenversicherung deutlich erhöht. Zudem war die Versicherungspflichtgrenze ohnehin von 47.250 Euro in 2006 auf 47.700 Euro in 2007 heraufgesetzt worden.
Die Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die private Krankenversicherung
Letztlich muss der angehende Privatpatient noch eine Gesundheitsprüfung bestehen. Diese kann zu einer Verweigerung führen, in die private Krankenversicherungaufgenommen zu werden. Möglich ist aber auch ein Zuschlag auf den jeweils zu zahlenden Beitrag. Wer allerdings nur in den Basistarif will, bei dem entfällt die Hürde der Gesundheitsprüfung. Allerdings hat die Sache einen Haken. Der Basistarif bietet lediglich die Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen anbieten — und das zu einem ähnlichen Preis. Zudem wird erwartet, dass zahlreiche private Krankenversicherungen gegen den Basistarif, der aus den Verhandlungen zur Gesundheitsreform hervorging, klagen werden. (Stand: 2007)