Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Krankenversicherung, die während Reisen ins Ausland gilt. Die deutsche Krankenversicherung erbringt im Ausland keine oder nur verringerte Leistungen, weswegen eine Auslandskrankenversicherung sehr wichtig werden kann. Das ist vor allem für Reisen außerhalb der EU wichtig, da die deutsche Krankenversicherung auch in den anderen europäischen Ländern ihre Leistungen erbringt, wobei auch hier die Leistungen in manchen Ländern eingeschränkt sind.
Brauche ich eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands Urlaub machen, brauchen Sie keine zusätzliche Versicherung. Sowohl der GKV als auch der PKV ist es egal, wo Sie sich verletzen oder krank werden, solange es innerhalb der deutschen Landesgrenzen ist.
Im europäischen Ausland bietet die Krankenversicherung zumindest eine Grundversorgung. Oft nicht versichert sind die Kosten für einen Reiserücktransport. In diesem Fall müssen Sie die Reisekosten für eine vorzeitige Rückkehr nach Deutschland selbst bezahlen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung, die den Reiserücktransport versichert, kann demnach auch innerhalb der EU sinnvoll sein.
Wenn Sie außerhalb der EU Urlaub machen oder reisen (geschäftliche Reisen sind ebenfalls versichert), leistet die Krankenversicherung in der Regel nur stark eingeschränkt oder überhaupt nicht. Sollten Sie nach Brasilien, China oder die USA reisen und sich dort ein Bein brechen, kann das zu einem sehr teuren Problem werden, welches mit jedem Tag im Krankenhaus immer teurer wird.
Sollte ein dringender Krankenrücktransport notwendig sein, weil Sie schwer krank sind und in Deutschland behandelt werden müssen, kann es sein, dass Sie nur mit einem speziellen Krankentransportflugzeug in die Heimat geflogen werden können. Hier kommen schnell Kosten von mehreren zehntausend Euro zusammen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung müssen Sie sich im Krankheitsfall keine großen Sorgen ums Geld machen und können Sich auf die Genesung konzentrieren.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Wenn in Deutschland von einer Krankenversicherung gesprochen wird, denken die meisten Menschen wohl zuerst an hohe Kosten. In diesem Punkt können wir Sie jedoch ganz schnell beruhigen. Reisen Sie nur selten, können Sie eine sehr günstige Reisekrankenversicherung nur für diese eine Reise abschließen.
Sind Sie häufiger auf Reisen, können Sie auch eine Jahresversicherung abschließen. Dann laufen Sie auch nicht Gefahr, einmal die Reisekrankenversicherung zu vergessen. In der Regel lohnt sich ein Jahresvertrag schon ab der zweiten Reise.
Um endlich Zahlen sprechen zu lassen: Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit guten Leistungen und weltweitem Schutz gibt es für Alleinreisende schon für um die zehn Euro im Jahr. Vollumfänglicher Schutz kostet selten mehr als zwanzig Euro jährlich, also weniger als zwei Euro pro Monat. Wenn Sie an die Kosten eines Krankenrücktransports denken, sollte schnell klar werden, dass Sie sich mehrere Leben lang reisekrankenversichern könnten, ohne die Transportkosten auch nur annähernd zu erreichen.
Was ist bei einer Auslandskrankenversicherung zu beachten?
Auslandskrankenversicherung ist nicht Auslandskrankenversicherung. Es gibt durchaus große Unterschiede bei den Beiträgen und den versicherten Leistungen. Einige Leistungen sind weniger wichtig, andere wiederum sollten unbedingt vom Versicherungsschutz abgedeckt sein. Nachfolgend möchten wir näher auf verschiedene Leistungen der Reisekrankenversicherung eingehen.
Ambulante & stationäre Behandlung
Ambulante und stationäre Behandlung müssen zwingend versichert sein, denn darum geht es bei der Auslandsreisekrankenversicherung schließlich. Sie müssen mit einer Krankheit zum Arzt gehen können und wenn Sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden und bleiben müssen, sollten diese Kosten ebenfalls übernommen werden.
Anreisekosten für Angehörige
Diesen Punkt müssen Sie nicht zwingend versichern. Sollten Sie auf Ihrer Reise so schwer krank oder verletzt werden, dass Sie eine längere stationäre Behandlung benötigen und auch nicht transportfähig sind, werden die Kosten für die Anreise Ihrer Angehörigen übernommen.
Sollte Ihnen etwas so schlimmes passieren, sind Ihren Angehörigen die Kosten für die Anreise vermutlich nicht so wichtig, da die Sorge um Sie alles überschattet. Die Unterbringungskosten werden in der Regel nicht übernommen. Das Hotelzimmer müssten Ihre Angehörigen voraussichtlich sowieso selbst bezahlen. Wenn diese Leistung die Beiträge nicht erhöht, kann es natürlich nicht schaden, wenn die Anreisekosten für Angehörige versichert sind.
Bergungskosten
Bergungskosten sollten unbedingt mit versichert sein. Mit der Auslandskrankenversicherung steht Ihnen umfängliche medizinische Versorgung zu. Allerdings gibt es Faktoren, die trotzdem zu hohen Kosten führen können. Bergungskosten gehören definitiv dazu.
Wenn Sie einen Unfall haben, haben Sie Anspruch auf einen Transport zum Krankenhaus mit einem Krankenwagen. Das wird von der Versicherung in der Regel übernommen. Wenn Sie jedoch an einem ungünstigen Ort verunglücken, kann es problematisch werden. Denken Sie zum Beispiel an eine Bergwanderung. Sie rutschen aus, stürzen etwas den Berg herab und rutschen mit dem Bein in eine Felsspalte. Das Bein ist gebrochen und es lässt sich auch nicht einfach aus der Spalte herausziehen.
Mit einem normalen Krankenwagen ist die Stelle kaum zu erreichen, also muss ein Hubschrauber mit einem Bergungsteam geschickt werden, welches Sie aus der misslichen Lage befreit. Das kann ganz schön ins Geld gehen, denn im Gegensatz zu normalen Rettungskosten sind Bergungskosten nicht immer versichert. Hier sollten Sie schon mit mindestens 10.000 Euro versichert sein.
Dauer der Reise
Wenn Sie einfach nur für zwei Wochen Urlaub machen, brauchen Sie sich um die Reisedauer keine Gedanken zu machen. Eine so kurze Zeit ist normalerweise immer versichert. Sollten Sie vorhaben, länger zu verreisen, beispielsweise für eine Weltreise oder einen längeren beruflichen Auslandsaufenthalt, kann dieser Punkt wichtig werden.
Wichtig ist zu beachten, dass die angegebenen Zeiträume pro Reise gelten. Sollten Sie beispielsweise beruflich jeden Monat eine Woche im Ausland verbringen, ist das kein Problem. Die Zeiten werden nicht addiert. Sollten Sie jedoch zwei Monate am Stück im Ausland verbringen, kann das bereits kritisch werden, denn es gibt nur wenige Anbieter, die überhaupt Auslandsreisen von 60 Tagen versichern. In so einem Fall müssen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Heilpraktiker
Sollten Sie alternative Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker der Schulmedizin vorziehen, können Sie Behandlungen durch Heilpraktiker versichern. Ansonsten ist diese Leistung wohl eher nicht notwendig.
Krankenrücktransport
Ein Krankenrücktransport sollte in jedem Fall versichert sein, denn ansonsten kann es im Zweifel richtig teuer werden. Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro sind hierfür wahrlich keine Seltenheit.
Krankenrücktransport bezeichnet den Transport zurück nach Deutschland. Sollten Sie wirklich schwer krank werden oder eine sehr schwere Verletzung erleiden, können Sie nicht einfach in ein Flugzeug steigen. Es geht nicht darum, ein einfaches Flugticket bezahlt zu bekommen. Vielmehr geht es darum, die Kosten für einen Krankenrücktransport in einem speziellen Flugzeug oder Hubschrauber nicht selbst zahlen zu müssen.
Um Ihnen die Wichtigkeit der Kostenübernahme zu verdeutlichen: Angenommen, Sie machen Urlaub in der Karibik. Die Flüge und die Unterkunft kosten sicherlich schon weit über eintausend Euro. So einen Urlaub gönnen Sich die meisten Leute als Besonderheit, nicht jeder hat Geld um regelmäßig solche Reisen zu unternehmen. Nun erwischt Sie eine schwere Krankheit, die besonderer Behandlung bedarf und mit der Sie kein Passagierflugzeug betreten dürfen. Sie müssen mit einem Krankentransportflugzeug zurück nach Deutschland gebracht werden. Die Kosten für so einen Flug liegen bei etwa 60.000 Euro.
Wenn Sie 70 Jahre alt werden und pro Jahr zehn Euro sparen, müssten Sie umgerechnet etwas über 85-mal leben, um die Kosten für einen solchen Flug zusammenzubekommen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport für zehn Euro pro Jahr ist demnach durchaus sinnvoll.
Ein kleiner Punkt kann dabei noch wichtig werden: Wenn möglich, sollten auch die Rückreisekosten für Ihre Angehörigen übernommen werden. Wenn diese nicht mit in den Transportflieger dürfen, sollte zumindest das nächstverfügbare Ticket für einen Linienflug übernommen werden. Darüber hinaus sollte das Gepäck versichert sein. Im Endeffekt ist das nicht so wichtig, denn einen Koffer transportieren zu lassen, kann nicht besonders teuer sein. Aber es ist dann eben doch Geld.
Medizinische Hilfsmittel
Medikamente und medizinische Hilfsmittel sollten ebenfalls versichert sein. Medikamente sind dabei noch der kleinere Posten. Malen wir mal den Teufel an die Wand: Sie werden im Urlaub von einem Auto angefahren und so schwer verletzt, dass Sie von nun an auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Verletzung wird vor Ort behandelt und ein Krankenrücktransport ist auch nicht notwendig, da Sie ja auch als Rollstuhlfahrer. In so einer Situation wäre noch zu klären, inwieweit die Versicherung mögliche Zusatzkosten übernimmt, falls der Heimflug umgebucht werden muss, wenn die Plätze für Rollstuhlfahrer auf diesem Flug bereits ausgebucht sind.
Sind medizinische Hilfsmittel nicht versichert, zahlen Sie den Rollstuhl aus Ihrer eigenen Tasche. Achten Sie darauf, dass auch Herzschrittmacher versichert sind, denn diese sind auch nicht günstig und wenn Sie einen Herzanfall erleiden sollten, sollten Sie sich nicht zusätzlich auch noch Sorgen um Ihr Geld machen müssen.
Schwangerschaft
Schwangerschaft ist ein besonderes Thema und natürlich nur relevant, wenn Sie oder Ihre Partnerin schwanger sind. Zwischen dem fünften und siebten Schwangerschaftsmonat ist es generell kein Problem, schwanger auf Reisen zu gehen. Auch Flugreisen sind nicht schädlich für das Kind.
Dass Sie hochschwanger von weiten und anstrengenden Reisen Abstand nehmen sollten, dürfte Ihnen sicher bekannt sein. Der Versicherungsbereich Schwangerschaft versichert nicht die Geburt während der Reise. Stattdessen sind Komplikationen versichert. Sollten Schwangerschaftskomplikationen auftreten, kriegen Sie die Hilfe, die Sie benötigen, ohne dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.
Der Schutz gilt ebenfalls für Früh- oder Fehlgeburten. Ausgeschlossen sind nur Geburten, bei denen absehbar war, dass das Kind während der Reise zur Welt kommt.
Unaufschiebbare Operationen
Sollten Sie einen Unfall erleiden und operiert werden müssen, wird entschieden, ob der Eingriff vor Ort vorgenommen oder aufgeschoben wird, um ihn in Deutschland durchzuführen.
Anders als normale Behandlungen, beispielsweise von Knochenbrüchen, sind Operationen nicht zwingend versichert. Sollte eine Operation zwingend notwendig sein, sodass auch die Option eines Krankenrücktransports entfällt, werden die Kosten ohne diese Option von der Reisekrankenversicherung nicht übernommen.
Je nach Land und Komplexität der Operation wird es schnell deutlich teurer als ein Krankenrücktransport.
Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen
Wenn Sie bereits eine Krankheit haben bzw. wenn Sie chronisch krank sind, kriegen Sie Behandlungen im Ausland in der Regel nicht bezahlt. In den Urlaub fahren können Sie natürlich trotzdem und wenn Sie sich verletzen oder krank werden, übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch die Behandlungskosten.
Bekannte Vorerkrankungen sind dabei allerdings in der Regel ausgeschlossen. Diese Kosten werden nur übernommen, wenn eine unerwartete Verschlechterung eintritt. Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn Sie ein halbes Jahr vor Buchung der Reise nicht wegen der bestimmten Krankheit beim Arzt in Behandlung gewesen sein. Routineuntersuchungen sind von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen. Wenn Sie rein zur Kontrolle beim Arzt waren, was Sie vor einer Reise auch tun sollten, wirkt sich das nicht auf den Versicherungsschutz aus.
Anderweitige Erkrankungen werden natürlich auf Kosten der Versicherung behandelt. Es geht hier ausschließlich um die Behandlungskosten von konkreten bekannten Vorerkrankungen.
Versicherte Länder
Sie müssen unbedingt darauf achten, welche Länder versichert sind bzw. in welchen Ländern der Versicherungsschutz gültig ist. Sie müssen nun nicht anfangen, eine Liste der Länder zu erstellen, in die Sie möglicherweise reisen möchten. Üblicherweise wird nur nach Regionen unterschieden, meistens sind es die Länder der EU, Weltweit mit oder ohne USA und Kanada.
Sollten Sie nicht vorhaben, in die USA oder nach Kanada zu reisen, benötigen Sie dort auch keinen Versicherungsschutz. Allerdings sind die Beitragsunterschiede so gering, dass Sie auch einfach den kompletten weltweiten Krankenversicherungsschutz abschließen können, denn wer weiß, vielleicht verschlägt es Sie irgendwann ja doch dorthin.
Zahnbehandlungen
Zahnbehandlungen sind allgemein nicht billig. Es kann auf Reisen immer passieren, dass Sie stürzen und sich einen Zahn beschädigen. Oder sie bekommen plötzlich schlimme Zahnschmerzen. Dann sollten Sie ohne Sorge um Ihr Konto zum Zahnarzt gehen können.
In der Regel werden jedoch nur grundlegende Versorgungen übernommen. Es werden schmerzlindernde Maßnahmen und notwendige Behandlungen durchgeführt. Zahnersatz wird im Normalfall auch bei Auslandskrankenversicherung mit Option Zahnbehandlung nicht übernommen. Üblicherweise kann so etwas bis zu Ihrer Rückkehr warten. Viele Auslandskrankenversicherer versichern jedoch die Reparatur von Zahnersatz, nicht jedoch neuen Zahnersatz.
Wenn Sie nur zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, wird das normalerweise ebenfalls nicht übernommen. Vor Ihrer Reise hätten Sie auch in Deutschland zur Routinekontrolle gehen können.
Wie finde ich die beste Auslandsreisekrankenversicherung?
Ein Tarifvergleich im Internet ist eine sehr gute Möglichkeit, die richtige Auslandskrankenversicherung für Sie zu finden. So ein Versicherungsvergleich ist für Sie absolut kostenfrei und geht darüber hinaus auch noch sehr schnell. Sie geben lediglich ein, wen Sie versichern möchten (Single, Paar, Paar mit Kindern), wie alt Sie sind, ob Sie die zu versichernde Reise bereits gebucht haben und ob Sie den Versicherungsschutz nur für eine Reise oder für ein ganzes Jahr abschließen möchten.
Direkt danach zeigt Ihnen der Reiseversicherungs-Vergleich alle für Sie infrage kommenden Auslandsversicherungen an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Rechner nur Tarife anzeigen kann, welche in seiner Datenbank eingetragen sind. Das bedeutet, dass er viele Versicherungsangebote anzeigt, aber nicht zwingend absolut alle.
Auf den ersten Blick sehen Sie die Beiträge und wichtigsten Leistungen der einzelnen Auslandsreisekrankenversicherungen. Mit einem Mausklick können Sie sich die genauen Tarifdetails anzeigen lassen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, mehrere Angebote auszuwählen und direkt miteinander zu vergleichen. Sie bekommen dann eine Tabelle mit den einzelnen Leistungen angezeigt, der Sie ganz einfach die Unterschiede der gewählten Tarife entnehmen können.
Mittels einer einfachen Filterfunktion können Sie die Suche weiter einschränken. So können Sie sich zum Beispiel nur Tarife anzeigen lassen, die Reisen bis zu 60 Tagen versichern.
In der Übersicht ist auch ein Reisepreis angegeben, meistens 2.500 Euro. Der Preis kann die Beitragshöhe beeinflussen. Das ist bei einer Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel jedoch unwichtig. Sollten Sie noch zusätzlichen Schutz wollen, wie eine Reiserücktritts- oder Abbruch-Versicherung, ist dieser Wert allerdings von Belang.
Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie nun ganz einfach online abschließen. Der Abschluss der Versicherung bzw. die Antragstellung ist für Sie ebenfalls kostenfrei. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande. Der Anbieter des Vergleichsrechners mit Ihrem Vertrag nichts weiter zu tun.
Laut Finanztest sollte kein Reisender auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten
Sie ist für jeden sinnvoll, den es öfters einmal in die Ferne zieht: die Auslandskrankenversicherung. Die Police sorgt nicht nur für Übernahme von Behandlungskosten, sondern auch für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Die Zeitschrift „Finanztest“ prüfte 47 Angebote. Ergebnis: Von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ war alles vertreten.
Vor allem gesetzlich Krankenversicherte sind gut beraten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Kassen zahlen nur bei Reisen in EU-Länder und in einige weitere Länder. Ein Rücktransport gehört generell nicht zu den Leistungen. Aber auch privat Versicherte sollten ihre Police genau prüfen: In manchen Verträgen ist die Rückholmöglichkeit nicht eingeschlossen. Und das kann teuer werden: Ambulanzflüge von Asien nach Europa können 70.000 Euro kosten; sogar von Mallorca nach Deutschland muss man schon mit rund 10.000 Euro rechnen.
Finanztest prüft vier Hauptkriterien
In ihrem Test legten die Berliner Prüfer strenge Maßstäbe an und vergaben für jedes Angebot vier Gruppenurteile:
- Allgemeine Bedingungen (30 %): Hierzu gehören zum Beispiel Verzicht auf Selbstbehalt oder Alterseinschränkungen. Außerdem sollten grundsätzlich auch geeignete Behandlungsmaßnahmen über das schulmedizinische Angebot hinaus übernommen werden.
- Besondere Bedingungen Krankenrücktransport, Überführung/Bestattung (30 %): Anspruch auf Rückerstattung sollte nicht nur in medizinisch notwendigen Fällen bestehen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen beziehungsweise wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Im Todesfall sollten wenigstens 10.000 Euro an Überführungs-/Bestattungskosten bereitstehen.
- Ausschlüsse Gesundheit (30 %): Hierzu zählen Themen wie Vorerkrankungen, psychische Erkrankungen, Hilfsmittel und Zahnbehandlungen.
- Ausschlüsse Krieg, Pandemie (10 %): Bei unvorhergesehenen Kriegen oder Unruhen sollten Leistungen nicht automatisch ausgeschlossen werden.
Auch bei Auslandskrankenversicherungen zählen die Details
Besonders kritisch zeigte sich Finanztest im aktuellen Test bei den Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt. Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte den Aufenthalt in einer geeigneten Klinik ermöglichen; zudem sollte das Krankenhaus gut erreichbar und nicht zu weit entfernt sein. Die Merkmale sollten sowohl für den Urlaubsort als auch für den Wohnort in Deutschland gelten.
Auch sonst schauten die Tester sehr genau auf die Details. So bieten einige Auslandskrankenversicherungen die Übernahme von Rooming-in-Kosten an; in diesem Fall können Eltern bei ihren kranken Kindern im Zimmer bleiben und erhalten die Kosten erstattet. Umgekehrt übernehmen einige Anbieter die Kosten für Betreuung oder Rückreise der Kinder, wenn ein Elternteil krank wird.
Gute und günstige Policen fürs Ausland
Die Preise für eine Auslandskrankenversicherung liegen nicht sehr hoch. Finanztest ermittelte eine sehr gute Familienversicherung für bereits 17,80 Euro; Singles sind schon ab 7,50 Euro dabei – im Jahr, wohlgemerkt! Angesichts der umfangreichen Leistungen sind die Tarife für Auslandskrankenversicherungen also überraschend günstig. Senioren zahlen allerdings fast immer einen Aufschlag; meist wird er – je nach Versicherer – ab dem 60., 65. oder 70. Lebensjahr fällig.
Mit einer getesteten und für „sehr gut“ befundenen Police kann kein Kunde etwas falsch machen. Finanztest hat sieben Verträge gefunden, die mit der Bestnote abschnitten: Würzburger (Tarif: Travelsecure AR-56), ERGO Direkt (RD), Neckermann (RD), Inter (AV), DFV (AKV), LVM (ARJ) und LVM/hkk (ARJ-hkk). Wer eine dieser Policen in der Tasche hat, kann beruhigt ins Ausland fahren – egal ob es sich um Urlaub oder eine Dienstreise handelt.
Stiftung Warentest: große Unterschiede bei Auslandskrankenversicherungen
Eine wichtige Versicherung für Reiselustige stand auf dem Prüfstand der Stiftung Warentest: die Auslandskrankenversicherung. Die Ergebnisse reichen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Ein Vergleich lohnt sich also – nicht nur bei den Leistungen, auch bei den Beiträgen gibt es erhebliche Unterschiede. Mit der Wahl des richtigen Anbieters lassen sich schnell ein paar Hundert Euro sparen.
Wer länger als sechs Wochen ins Ausland fährt, benötigt eine Krankenpolice für lange Reisen. Oft werden solche Versicherungen für drei oder sechs Monate oder wahlweise für ein ganzes Jahr angeboten. Wer gesetzlich versichert ist, sollte in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Kassen übernehmen außerhalb Europas keinerlei Kosten und innerhalb Europas nur eingeschränkt. Privatpatienten empfiehlt Warentest einen Auslandsschutz insbesondere dann, wenn Krankenrücktransporte von ihrer Versicherung nicht übernommen werden.
HanseMerkur mit Tarifen UR und RK365 ganz vorne
Die meisten Auslandskrankenversicherungen sind weltweit gültig. Manche haben aber auch einen eingeschränkten Geltungsbereich. Fällt zum Beispiel der Schutz für Nordamerika weg, verbilligen sich die Policen. Insbesondere die USA sind bei Krankenbehandlungen extrem teuer. Für eine Blinddarmoperation mit einwöchigem Krankenhausaufenthalt werden rund 25.000 Euro fällig.
Das beste Angebot mit weltweiter Gültigkeit bietet HanseMerkur mit den Tarifen UR und RK365: Traumnote „sehr gut“. Der Tarif gehört allerdings mit 261 Euro für 90 Tage nicht gerade zu den Schnäppchen. Auch bei den Tarifen mit eingeschränktem Geltungsbereich liegt die HanseMerkur mit ihren Leistungen vorn. Da ist auch der Preis akzeptabel: 95 Euro.
Länger jobben im Ausland? Auch dann gibt’s günstigen Krankenschutz
Junge Leute gehen gerne einmal als Student oder Au-pair für längere Zeit ins Ausland. In diesem Fall sind die Angebote der HanseMerkur allerdings weniger günstig. Stattdessen empfiehlt Warentest die ERV (Europäische Reise). Der Tarif kann weltweit oder nur für Europa gewählt werden.
Wer längere Zeit im Ausland jobbt oder ein Praktikum absolviert, sollte besonders auf das Kleingedruckte achten. Leistungsausschlüsse können richtig teuer werden. Strittige Themen sind oft Vorerkrankungen, Rücktransport sowie Leistungen bei Kriegen bzw. inneren Unruhen.
Als günstig empfiehlt Warentest die Tarif-Kombination ARJ+ART von der LVM. 90 Tage Schutz kosten dort 88 Euro, ein ganzes Jahr ist für 528 Euro zu haben.
Warentest rät bei Auslandskrankenversicherung von „Paketlösungen“ ab
Wenig begeistert ist die Stiftung Warentest von den gern angebotenen Kombinationen. Viele Anbieter packen zur Auslandskrankenversicherung noch eine Reisehaftpflicht- und Unfallversicherung dazu. Beides ist oft überflüssig: Wer solche Versicherungen bereits besitzt, kann sie ohnehin weltweit nutzen. Und wer zahlt schon gerne doppelt? Auch Reiserücktritt‑, Flugstorno- oder Reisegepäckversicherung sind nicht das Gelbe vom Ei. Oft sind bei den Kombipaketen die Versicherungssummen besonders niedrig. Auch hier kommt es darauf an, das Kleingedruckte genau zu lesen, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
Auslandskrankenversicherungen im Test durchweg mit guten Noten
Die weitaus meisten Auslandskrankenversicherungen sind empfehlenswert. Zu diesem Ergebnis kommt das Fachmagazin „Finanztest“ in einer aktuellen Vergleichsstudie (Finanztest 05/2010). Insgesamt wurden für den Test 41 Reisekrankenversicherungen kritisch unter die Lupe genommen. Davon schnitten 23 mit der Gesamtnote sehr gut oder gut ab. Nur ein Anbieter fiel im Test durch.
Einzig die Auslandskrankenversicherung des Unternehmens Europ Assistance erhielt im Test die Note mangelhaft. Als unterdurchschnittlich wurden ebenfalls die Leistungen von Gothaer, Inter und ADAC bewertet. Allerdings reichte es bei ihnen immerhin noch für ein ausreichendes Testergebnis. Im großen Mittelfeld mit guter Benotung führten die HUK-Coburg, die R+V sowie die Central Krankenversicherung. Die HanseMerkur erhielt gleich für zwei ihrer Angebote eine Spitzenbeurteilung. Ihre Reiseversicherungen waren damit die einzigen, denen die Tester uneingeschränkt sehr gute Konditionen bescheinigen konnten.
Preiswerte Auslandskrankenversicherungen boten im Test Topleistungen
Dass vielleicht überraschendste Ergebnis im Test der Auslandskrankenversicherungen: Die Bestplatzierten gehören zugleich zu den preiswertesten Anbietern am Markt. Bei den Testkandidaten mit schlechter Benotung bekommen Kunden für dasselbe Geld oft weniger Leistung. Die Experten von „Finanztest“ empfehlen daher, vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung nicht allein die Preise zu vergleichen. Vielmehr sollte der Verbraucher sein Hauptaugenmerk auf die Vertragskonditionen richten. Denn die Qualität einer Reisekrankenversicherung hängt vom Versicherungsumfang ab. Bei den Leistungszusagen unterscheiden sich die Versicherer deutlicher als bei den Tarifen.
Welche Risiken die Auslandskrankenversicherung abdecken sollte
Die herkömmliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur eine Notfallversorgung. Damit sich die zusätzliche Auslandskrankenversicherung lohnt, muss sie mehr Risiken abdecken. Dazu gehört etwa der Rücktransport im Krankheitsfall, der für eine optimale medizinische Versorgung lebenswichtig sein kann. Ohne den Zusatzschutz einer Auslandsreiseversicherung aber können schnell hohe Kosten für den medizinisch betreuten Transport in die Heimat entstehen. Übrigens gilt das auch für viele Privatversicherte. Denn wie die gesetzlichen Kassen zahlt die private Krankenversicherung solche Transporte in der Regel nicht.
Versicherer haben Konditionen verbessert — Altverträge nicht betroffen
Im Test werden zudem weitere Qualitätsmerkmale genannt, an denen der Verbraucher eine gute Auslandskrankenversicherung erkennen kann. Im Vertrag sollte der Versicherer beispielsweise auf einen Selbstbehalt des Kunden verzichten. Überdies sollte er alle Arten von Behandlungsmethoden anerkennen und genau definieren, wann eine Vorerkrankung zum Leistungsausschluss führen kann. Viele Versicherer haben nach Einschätzung der Tester ihre Konditionen in letzter Zeit nachgebessert. Doch Achtung: Altverträge werden nicht automatisch umgestellt. Wer zu einem Anbieter mit gutem Testergebnis wechseln möchte, muss seinen alten Vertrag zuerst fristgerecht kündigen.
Krankenversicherung im Ausland? Stiftung Warentest empfiehlt
Die Urlaubszeit naht und Millionen Deutsche zieht es ins Ausland. Zeit also, sich um eine Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Die Stiftung Warentest hat die Policen der verschiedenen Versicherungen unter die Lupe genommen.
Dass Versicherer nicht gerne zahlen, ist bekannt, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung Warentest. Auch, dass es in den Verträgen auf das Kleingedruckte ankommt. Bei Auslandsreise-Krankenversicherungen heben sich sehr gute Versicherungsbedingungen oft nur durch ein oder zwei Worte im Vertrag hervor, stellt die Juni-Ausgabe der unabhängigen Verbraucherzeitschrift Finanztest fest.
Entscheidend: Die Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungen
Das Ergebnis fiel eigentlich recht positiv aus: Immerhin sieben von 44 Policen bekamen von den Testern die Traumnote „Sehr gut“. Untersucht wurde, wie verbraucherfreundlich die Versicherungsbedingungen tatsächlich sind. Denn sie sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift – ob also im Fall der Fälle gezahlt wird.
Auslandskrankenversicherung für sechs Euro im Jahr
Vor allem bei Vorerkrankungen kann es zum Streit mit Versicherern kommen, heißt es in der aktuellen Ausgabe von Finanztest. Versicherungen zahlen nämlich in der Regel nur, wenn eine Krankheit am Urlaubsort „akut“, „unvorhergesehen“ oder „unerwartet“ auftritt. Wer also verschnupft in den Urlaub reist und die Sache sich vor Ort zur Nebenhöhlenentzündung ausweitet, die behandelt werden muss, bekommt unter Umständen kein Geld vom Versicherer. Mit einem sehr guten Tarif sind Reisende jedoch auf der sicheren Seite. Und der kostet nicht einmal viel Geld: Einzelpersonen zahlen gerade einmal sechs Euro im Jahr. Finanztest bewertet Angebote für Einzelpersonen und Familien und erklärt, was die Versicherung leistet und worauf Verbraucher beim Abschluss achten sollten.
Auch eine Krankenzusatzversicherung tritt nicht bedingungslos ein
Drei Therapien gleichzeitig anwenden und mehrfach abrechnen – geht das? Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich kürzlich wieder einmal mit einem schwierigen Fall zu befassen. Der Kläger litt unter der „Schaufensterkrankheit“, die ein längeres Gehen nach einigen Metern nahezu unmöglich macht. Eine Krankenzusatzversicherung lag vor, aber die weigerte sich hinterher zu zahlen.
Der behandelnde Arzt hatte alle Register gezogen. Allerdings war nichts Schulmedizinisches dabei. Da wurde die so genannte Racz-Methode mit einer Kathedereinführung angewandt. Dann zusätzlich noch zwei weitere relativ unbekannte Techniken. Alles sollte der guten Behandlung und Schmerzlinderung dienen. Der Erfolg war eher mäßig; zwei Jahre später wurde eine Operation fällig. Trotzdem alles bestens, meinte der behandelnde Arzt. Gar nicht, meinte die Versicherung: Gymnastik-Übungen mit psychologischer Betreuung hätten es auch getan.
Jeder hat ein bisschen recht…
Da nun guter Rat teuer war, zog man vor Gericht. Das entschied dann salomonisch und gab jedem ein bisschen Recht. Der Kläger (der Versicherte) hat berechtigte Ansprüche, weil er eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat. Der behandelnde Arzt hat recht, weil er die beabsichtigten Behandlungen vorher mitgeteilt hat. Und die Versicherung hat recht, weil nicht drei Therapien gleichzeitig anwendbar und erstattungsfähig sind. Da der Arzt am Ende noch Berufung einlegte und der aber nur teilweise stattgegeben wurde, hatten alle Prozessbeteiligten am Ende zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen. Dumm gelaufen…
… und jeder hat ein bisschen unrecht
Die „Schaufenster-Krankheit“ ist eine degenerative Wirbelsäulenkrankheit, die ein längeres Gehen unmöglich macht. Bei intensivem Training können Gymnastik-Übungen eine Besserung bewirken. Bei stärkerer Schädigung ist nur noch eine Operation möglich. Der Arzt empfahl aufgrund des relativ frühen Stadiums der Krankheit mehrere alternative Heilmethoden mit stationärem Aufenthalt. Die Versicherung sagte Kostenerstattung für medizinisch notwendige Heilbehandlung zu – gemäß den Bedingungen der Krankenzusatzversicherung. So weit so gut. Hinterher ging allerdings der Streit los: Waren alle Behandlungen wirklich notwendig? Und musste der Arzt wirklich jeden einzelnen Handgriff extra berechnen und dabei sogar Leistungen eines mehrköpfigen Ärzteteams in Rechnung stellen?
Eine Krankenzusatzversicherung ist kein Ruhebett
Das ginge wirklich zu weit, schrieben die Richter dem Arzt ins Stammbuch, der eine Berufungsverhandlung angeregt hatte. Außerdem hätte es erst einmal gereicht, nur eine Therapieform auszuprobieren. So wurden ihm 82 Prozent der Kosten auferlegt. Auch dem Anbieter der Krankenzusatzversicherung wurden die Leviten gelesen: Natürlich seien alternative Heilmethoden der Schulmedizin gleichzusetzen. Und das gelte auch dann, wenn Heilerfolge nicht nachweisbar seien – denn das liege in der Natur der Sache. Und der Patient? Er hätte es doch einmal versuchen können mit gymnastischen Übungen. Am Ende waren also alle ein bisschen Schuld. Und keiner so richtig glücklich. Darum merke: Krankenzusatzversicherung heißt nicht, dass jeder Zusatz versichert ist. Wer es genau nachlesen möchte: OLG Stuttgart Az.: 7 U 60/09.