Glossar: Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das jährliche Arbeitseinkommen, bis zu dem Beiträge für die Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Pflichtbeiträge in folgenden Versicherungszweigen:
- Krankenkasse für gesetzlich Pflichtversicherte,
- Pflegeversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Rentenversicherung.
Die Bundesregierung legt jährlich neue Grenzwerte für diese Zweige fest. Grundlage ist die allgemeine Entwicklung der Einkommen.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Grenzwerte identisch mit denen der Pflegeversicherung. 2012 und 2013 stiegen sie gegenüber den Vorjahren jeweils um rund drei Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung sind identisch:
Gesetzliche Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung |
Gesetzliche Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung |
Knappschaftliche Rentenversicherung |
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Jahr | West | Ost | West | Ost | |
2014 | 48.600 € | 71.400 € | 60.000 € | 87.600 € | 73.800 € |
2013 | 47.250 € | 69.600 € | 58.800 € | 85.200 € | 72.600 € |
2012 | 45.900 € | 67.200 € | 57.600 € | 82.800 € | 70.800 € |
2011 | 44.550 € | 66.000 € | 57.600 € | 81.000 € | 70.800 € |
2010 | 45.000 € | 66.000 € | 55.800 € | 81.600 € | 68.400 € |
Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze (oder: Jahresarbeitsentgeltgrenze) regelt, bis zu welcher Höhe des Arbeitsentgelts Arbeitnehmer in der Krankenkasse pflichtversichert sind. Sie beschreibt also das Einkommen, ab dem sich Angestellte und Arbeiter voll privat krankenversichern dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Beiträge angerechnet wird.
Die Versicherungspflichtgrenze ist in der Regel höher als die Beitragsbemessungsgrenze – bis auf einen Fall: Für Arbeitnehmer, die bereits 2002 voll privat krankenversichert waren, gilt die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Diese ist gleich hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Rolle spielt die Beitragsbemessungsgrenze für Privatversicherte?
Die Tarife in der privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungen. Grenzwerte der Sozialversicherung sind deshalb in den meisten Fällen ohne Belang.
Eine Ausnahme besteht beim sogenannten „Basistarif“. Dieser brancheneinheitliche Tarif wurde 2009 eingeführt. Seine Leistungen und die Höhe der Beiträge orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Höchstbeitrag des Basistarifs richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze: Privatversicherer dürfen für den Basistarif keine Prämie verlangen, die über dieser Grenze liegt. Versicherte zahlen also im Basistarif maximal den Höchstbeitrag, den sie sonst in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden.
Arbeitgeberzuschuss
Aus der Beitragsbemessungsgrenze leitet sich außerdem der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte ab. 2013 betrug dieser 287,44 Euro monatlich, das entsprach 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.