Glos­sar: Pri­va­te Krankenversicherung

Was ist die pri­va­te Krankenversicherung?

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) sichert Kos­ten ab, die durch Krank­hei­ten oder Unfäl­le bedingt sind. Sie tritt auch bei vor­beu­gen­den und dia­gnos­ti­schen Gesund­heits­maß­nah­men ein. Als Ange­bot pri­va­ter Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten ist die PKV eine Alter­na­ti­ve zur gesetz­li­chen Krankenversicherung. 

Die Pri­vat­ver­si­che­rer betreu­en in Deutsch­land etwa neun Mil­lio­nen Voll­ver­si­cher­te. Außer­dem bestehen über 22 Mil­lio­nen Zusatz­ver­si­che­run­gen. Alle Anbieter 

  • sind privatrechtlich organisiert,
  • übernehmen Kosten für Heilbehandlungen und Unfallfolgen und
  • bieten weitere Leistungen an.

Die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer unter­ste­hen der Auf­sicht der BaFin (Bun­des­an­stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). 

Wer kann sich pri­vat versichern?

In Deutsch­land ist jeder ver­pflich­tet, sich kran­ken­zu­ver­si­chern. Der Schutz muss min­des­tens ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lun­gen beinhal­ten. Sowohl gesetz­li­che als auch pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen bie­ten die­sen Schutz an. 

In der PKV kön­nen sich Arbeit­neh­mer ver­si­chern, deren Brut­to­jah­res­ein­kom­men die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze über­steigt. Unab­hän­gig vom Ein­kom­men steht die PKV außer­dem Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern und Beam­ten offen. Ande­re Per­so­nen­grup­pen kön­nen sich zwar nicht voll pri­vat kran­ken­ver­si­chern, jedoch eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung beantragen. 

Die wich­tigs­ten Unter­schie­de, Vor- und Nach­tei­le von PKV und GKV

Pri­va­te und gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung unter­schei­den sich in etli­chen Aspek­ten grund­sätz­lich voneinander: 

  • Finanzierung: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Beiträgen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rentner, freiwillig Versicherte), Zuzahlungen sowie Bundeszuschüssen. Im Unterschied dazu arbeiten private Krankenversicherer nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Aus den Beiträgen bilden sie für jeden Versicherten ein Deckungskapital, das die späteren Leistungen abdeckt. Der Versicherer legt die Sparanteile der Kunden am Kapitalmarkt an.
  • Beiträge: Die Krankenkassen richten die Höhe des Beitrags am Einkommen des Kunden aus; die Tarife in Privatversicherungen orientieren sich an Alter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungen.
  • Abwicklung: Krankenkassen verwenden Leistungskataloge und rechnen direkt mit den Erbringern der Leistungen ab (Sachleistungsprinzip). Privatpatienten bezahlen vereinbarte Leistungen zunächst selbst und bekommen ihr Geld später erstattet (Kostenerstattungsprinzip).

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen bie­ten – abge­se­hen vom Basis­ta­rif – deut­lich bes­se­re Leis­tun­gen als gesetz­li­che Kas­sen. Die meis­ten PKV-Policen 

  • bieten freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • erstatten auch höhere Arzthonorare,
  • ermöglichen die individuelle Wahl eines passenden Tarifs (zum Beispiel mit Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus),
  • erstatten einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz,
  • übernehmen Arzneimittelkosten komplett,
  • beteiligen sich stärker an Heil- und Hilfsmitteln als Krankenkassen,
  • ermöglichen es, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen,
  • bieten vertraglich garantierte Leistungen, die nicht gekürzt werden können,
  • erstatten bei Leistungsfreiheit Beiträge zurück und
  • erlauben das Senken des Beitrags (Selbstbeteiligung oder Leistungsverzicht).

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen haben auch Nach­tei­le gegen­über den Krankenkassen: 

  • Familienmitglieder müssen eigene Beiträge zahlen;
  • Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen, führen zu höheren Beiträgen, Leistungsausschlüssen oder zur kompletten Ablehnung;
  • im Alter steigen die Prämien meist deutlich an;
  • volle Beitragspflicht besteht auch bei Krankheit über sechs Wochen sowie während Mutterschafts- und Erziehungszeiten;
  • ein Wechsel des Anbieters bringt oft finanzielle Nachteile mit sich;
  • eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur selten möglich;
  • psychotherapeutische Behandlungen gehören meist nicht zum Standard und
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe werden selten bezahlt.

Wie hoch sind die Beiträge?

In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ori­en­tie­ren sich die Prä­mi­en am Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und den gewünsch­ten Leis­tun­gen des Ver­si­cher­ten. Im Lau­fe der Jah­re zie­hen sie oft deut­lich an, ver­ur­sacht vor allem durch stei­gen­de Kos­ten im Gesund­heits­we­sen: Der medi­zi­ni­sche Fort­schritt und die wach­sen­de Lebens­er­war­tung zwin­gen die Ver­si­che­rer dazu, immer mehr Geld aufzuwenden. 

Prä­mi­en­an­he­bun­gen sind aber manch­mal auch haus­ge­macht: Man­che Ver­si­che­rer las­sen Tari­fe aus­lau­fen, indem sie dort kei­ne neu­en Ver­si­cher­ten auf­neh­men. Folg­lich steigt der Anteil älte­rer Ver­si­cher­ter. Das führt zu höhe­ren Aus­ga­ben und damit zu höhe­ren Beiträgen. 

Eine Beson­der­heit bil­det der Basis­ta­rif. Er muss von jedem Unter­neh­men ange­bo­ten wer­den und darf kei­ne Risi­ko­zu­schlä­ge beinhalten. 

Was sind Zusatzversicherungen?

Pri­va­te Ver­si­che­rer bie­ten außer Voll­ver­si­che­run­gen auch Tari­fe zur Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung an. Gesetz­lich Ver­si­cher­te wer­den damit in Teil­be­rei­chen zu Pri­vat­pa­ti­en­ten. Vie­le Kran­ken­kas­sen koope­rie­ren mit Pri­vat­ver­si­che­rern und ver­mit­teln sol­che Zusatzpolicen. 

Mit Zusatz­ver­si­che­run­gen las­sen sich bei­spiels­wei­se Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te oder Zahn­arzt­be­hand­lun­gen pri­vat absi­chern. Auch Poli­cen für Kran­ken­ta­ge­geld oder Kran­ken­haus­ta­ge­geld kön­nen abge­schlos­sen werden. 

Wel­ten­bumm­ler kön­nen sich mit einer glo­bal gel­ten­den Rei­se- bzw. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung vor dem Risi­ko hoher Krank­heits­kos­ten schüt­zen. Neben sol­chen Ein­zel­an­ge­bo­ten gibt es auch Kom­bi-Pake­te, die meh­re­re Zusatz­ver­si­che­run­gen bün­deln.(18.5.2013, thu)