Beihilfe macht private Krankenversicherung für Beamte erschwinglich
Für Beamte ist eine private Krankenversicherung die erste Wahl. In den meisten Fällen ist sie sehr günstig zu erwerben. Dies liegt vor allem an der Beihilfe, die Beamten zusteht. Dieser Zuschuss des Dienstherrn stemmt bereits einen erheblichen Teil der Krankheitskosten und mindert die Beiträge in der PKV.
Je nach Bundesland und Kommune differieren die Beihilfebeträge geringfügig. In der Regel erstattet die Beihilfe aber 50 Prozent der Auslagen. Dieser Wert steigt auf 70 Prozent bei Beamten mit zwei und mehr Kindern; ebenso erhalten dienstunfähige Beamte sowie Pensionäre den erhöhten Betrag. Für Ehepartner können bis zu 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent veranschlagt werden.
Leistungen der Beihilfe sind oft Anlass für Diskussionsstoff
Für bestimmte Leistungen sieht die Beihilfeverordnung Höchstgrenzen vor. Es liegen aber Gerichtsurteile vor, nach denen in besonderen Härtefällen solche Höchstgrenzen überschritten werden können. So wurden einem Kläger für ein Hörgerät gerichtlich 5.000 Euro zuerkannt, was dem doppelten festgelegten Höchstbetrag der Beihilfe entspricht (Urteil 2 K 729/10.KO).
Andererseits dürfen Staatsdiener ihre Beihilfewünsche nicht übertreiben. So mochte es ein Gericht nicht akzeptieren, dass sich ein Beamter in der Praxis seiner Frau physiotherapeutische Behandlungen verabreichen ließ; die Richter stellten klar, dass medizinische oder therapeutische Leistungen durch Familienangehörige nicht beihilfefähig sind.
Aufgrund der großzügig bemessenen Beihilfe genügt einem Beamten in der Regel eine so genannte Restkostenversicherung, um rundherum einen ausreichenden Krankheitsschutz zu genießen. Private Krankenversicherungen bieten diese spezielle Variante für Beamten preisgünstig an. Dank der Beihilfeleistungen müssen die Unternehmen weniger für die Erstattung von Rechnungen aufwenden; dementsprechend niedrig fallen die Tarifbeiträge aus.
Auch im Alter sieht es gut aus: Da Pensionäre einen Beihilfesatz von 70 Prozent erhalten, sind Beitragserhöhungen meist gut tragbar. Solche Erhöhungen beziehen sich dann nämlich lediglich noch auf den verbleibenden Prozentsatz – und der liegt mit 30 Prozent niedrig.
Vorerkrankungen müssen keine Stolpersteine sein
Beamte mit Vorerkrankungen haben meist wenig Probleme mit der privaten Krankenversicherung: Etliche Versicherer haben sich zu einem Annahmezwang verpflichtet; im Klartext heißt das, dass sie jeden unabhängig von seiner Krankheitsgeschichte aufnehmen, der erstmalig in das Beamtenverhältnis berufen wird. Der entsprechende Antrag muss allerdings innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Berufung gestellt werden.
Einzige Einschränkung: Private Krankenversicherungen können bei gesundheitlichen Vorbelastungen einen Risikozuschlag erheben. Dieser darf allerdings 30 Prozent des Tarifbeitrags nicht übersteigen. Die gute Nachricht: Risikoausschlüsse sind nicht gestattet.
Beamtenanwärter müssen genau hinschauen
Manche private Krankenversicherung bietet Beamtenanwärtern besonders günstig erscheinende „Einsteigertarife“ an. Hier heißt es aufgepasst: Oft entpuppt sich ein solches, anfangs preiswertes Konstrukt später als Moloch, das in späteren Jahren immer mehr Geld verschlingt. Solche Lockangebote werden meist ohne Altersrückstellungen kalkuliert; so kosten sie anfangs zwar wenig, dafür aber später umso mehr. Vor jedem Vertragsabschluss sollte deshalb immer ein prüfender Blick auf die später fällig werdenden Tarifbeiträge geworfen werden.
Erschwerend kommt hinzu: Ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist normalerweise nicht möglich. Er funktioniert allenfalls über eine Familienversicherungoder dann, wenn eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird.
Fazit: Private Krankenversicherung bietet Beamten viele Vorteile
Unterm Strich ist eine private Krankenversicherung für Beamte eine gute Wahl. Bei den meisten Policen hält sich der eigene Kostenaufwand in Grenzen. Dabei erhalten die Staatsdiener einen hervorragenden Versicherungsschutz, der neben freier Arzt- und Krankenhauswahl auch hohe Erstattungen bei Heil- und Hilfsmitteln sowie bei teuren Zahnbehandlungen bietet.
Die Alternative hieße gesetzliche Krankenversicherung. Sie kommt aber meist nicht in Frage, da sie für den Beamten erhebliche Nachteile mit sich bringt. So muss er die Beiträge in voller Höhe tragen, da der Arbeitgeberzuschuss, den Arbeitnehmer üblicherweise erhalten, entfällt. Auch die Beihilfe zeigt sich plötzlich knauserig: Sie zahlt nur noch bestimmte Krankheitskosten, zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus.
Wer sich folgerichtig als Beamter für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte Angebote sorgfältig vergleichen und sich von einem unabhängigen Fachmann beraten lassen.
Krankenversicherung für Beamte
Im Gegensatz zu Angestellten können Staatsdiener unabhängig von ihrem Einkommen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Allerdings ist die private Krankenversicherung für Beamte regelmäßig attraktiver, da diese von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu ihren gesundheitsbezogenen Aufwendungen erhalten. Den verbleibenden Restkostenanteil können Beamte daher vergleichsweise preisgünstig über private Ergänzungspolicen absichern. Mitgliedsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind von Beamten hingegen in voller Höhe aufzubringen.
Je nach Familiensituation und geltendem Bundes- oder Landesrecht werden Beamten fünfzig bis achtzig Prozent ihrer gesundheitsbezogenen Ausgaben im Rahmen der Beihilfe erstattet. Auch Ehegatten und Kindern von Beamten wird die Beihilfe gewährt, sofern keine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Beihilfeberechtigte benötigen daher lediglich eine Ergänzungsversicherung, die die Restkosten sowie etwaige Lücken in den Beihilfeverordnungen abdeckt. Viele private Versicherungsunternehmen bieten daher spezielle Beamtentarife mit optionalen Zusatzbausteinen an.
Auch Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe haben Anspruch auf Beihilfe von in der Regel fünfzig Prozent der anfallenden Kosten. Das verbleibende Restkostenrisiko können auch Beamte in spe – über spezielle Anwärtertarife – in der Regel recht preiswert privat absichern.
Private Krankenversicherung für Beamte
Anders als Angestellte können sich verbeamtete Staatsbedienstete unabhängig von ihrem Einkommen privat absichern. Für Beamte ist die private Krankenversicherung regelmäßig die günstigere Entscheidung, da sie von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu ihren gesundheitsbezogenen Ausgaben erhalten, die einen Großteil der anfallenden Kosten abdeckt. Den verbleibenden Kostenanteil können Beamte vergleichsweise günstig über spezielle Ergänzungstarife privat absichern. Mitgliedsbeiträge zur GKV sind hingegen alleine vom Beamten aufzubringen.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem im Einzelfall geltenden Bundes- oder Landesrecht und beläuft sich auf 50 bis 80 Prozent der gesundheitsbezogenen Aufwendungen. Auch Beamtenkinder und ‑Ehegatten erhalten eine Beihilfe, sofern keine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Anspruch auf Leistungen der Beihilfe haben zudem Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, bei denen die Beihilfe in der Regel die Hälfte der anfallenden Gesundheitsausgaben abdeckt.
Günstige Beamtentarife decken nicht nur den verbleibenden Kostenanteil ab, sondern passen sich auch flexibel an veränderte Beihilfeansprüche an. Darüberhinaus bieten sie die Option, Lücken in den Beihilfeverordnungen über Zusatzbausteine bedarfsgerecht abzusichern.
Beihilfe musste sich am Hörgerät eines Beamten komplett beteiligen
Ein Urteil macht Beamten Mut, die in einer misslichen Lebenssituation stecken und unvorhergesehene Krankheitsausgaben haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab einem klagenden Beamten recht, der auf Beihilfefähigkeit sämtliche Aufwendungen für ein Hörgerät pochte; die Beihilfe hatte die Berücksichtigung der Gesamtkosten abgelehnt, weil der Kostenrahmen überschritten worden sei.
Die Beihilfeverordnung sah bei dem Beamten für solche Fälle einen bestimmten Höchstbetrag vor. Da die Grenze deutlich überschritten war, beteiligte sich die Beihilfe nur an einem Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Dagegen klagte der Beamte beim Verwaltungsgericht Koblenz. Am 02. 02. 2011 wurde das Urteil veröffentlicht: Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sei höher einzuschätzen als die konkreten Bestimmungen der Beihilfeverordnung. (2 K 729/10.KO )
Die Beihilfe stellte sich quer
Der dem Fall zugrunde liegende Sachverhalt ist schnell erzählt: Zur Erzielung eines ausreichenden Hörvermögens benötigte der Kläger ein Hörgerät. Das war nicht ganz billig: Die Rechnung belief sich auf über 5.000 Euro. Die Beihilfestelle wollte weniger als die Hälfte davon berücksichtigen, nämlich 2.050 Euro. Das, argumentierte die Versorgungsstelle, sei der in der Beihilfeverordnung festgeschriebene Höchstbetrag für solche Fälle.
Das wollte der Kläger allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Er forderte den Versorgungsträger auf, ihm Beihilfe aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten zu gewähren. Seine Begründung zielte insbesondere auf die seiner Ansicht nach entstandene unzumutbare Belastung. Er sei dadurch ein Härtefall und habe Anspruch auf eine höhere Beteiligung des Amtes an seinen Ausgaben.
Für ärmere Beamte gelten die Höchstgrenzen der Beihilfe nicht
Das Gericht fällte ein bemerkenswertes Urteil: Der Versorgungsträger habe eine besondere Fürsorgepflicht für seine Leistungsempfänger, welche sich unter anderem auch im Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz wiederfinde. Daher müsse der Dienstherr seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt auch bei extremen Belastungssituationen (Krankheit usw.) ermöglichen. Und deshalb, so die Richter, würden in diesem Falle die festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträge nicht gelten. Der Beamte sei nämlich nicht in der Lage, die Mehrkosten problemlos selbst aufzubringen.
Die Richter vermissten, so ein klares Signal des Urteil, eine Härtefallregelung für solche Fälle. Das Urteil könnte deshalb für viele Betroffene interessant werden, denn die Quintessenz ist eindeutig: Der in der Beihilfeverordnung festgelegte Höchstbetrag verstieß gegen höherrangiges Recht und wurde damit ungültig. Es bleibt abzuwarten, ob demnächst eine gesetzgeberische Nachregelung stattfindet, um eine Flut von Prozessen zu vermeiden.
Was Beamte zum Thema Krankenversicherung wissen sollten
Beamte können sich sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichern. Tritt ein Beamter der PKV bei, bekommt er vom Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die Beihilfe. Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse erhält er keine Beihilfe.
Da privat versicherte Beamte Anspruch auf Beihilfe haben, müssen sie nur einen Teil der Krankheitskosten versichern. Viele Versicherer bieten deshalb eine „Restkostenversicherung“ an. Sie muss dank Beihilfe lediglich den Rest der Krankheitskosten abdecken. Staatsdiener genießen PKV-Leistungen deshalb zu einem günstigen Preis.
Auch jüngere Beamte mit Vorerkrankungen haben gute Chancen, sich preiswert zu versichern: Etwa ein Drittel der privaten Krankenversicherer hat sich freiwillig zu einem Annahmezwang verpflichtet. Damit akzeptieren sie jeden, der erstmalig in das Beamtenverhältnis berufen wird (außer Beamtenanwärter). Die Versicherer können Risikozuschläge erheben, die allerdings maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags ausmachen dürfen.
Kann die gesetzliche Krankenversicherung vorteilhafter sein als die private?
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung die schlechtere Wahl, da der Dienstherr – im Gegensatz zu anderen Arbeitgebern – keinen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt. Beamte müssen den Beitrag allein aufbringen – und zwar immer den Höchstbeitrag. Die Beihilfe unterstützt nur bei bestimmten Krankheitskosten, für welche die Kassen nicht aufkommen.
Dennoch kann eine gesetzliche Krankenversicherung Sinn machen. Das gilt zum Beispiel, wenn viele Kinder im Haushalt sind: In der gesetzlichen Familienversicherung sind sie kostenlos mitversichert. Die PKV dagegen verlangt für jedes Familienmitglied einen Beitrag.
Auch bei Vorerkrankungen punktet die gesetzliche Versicherung. Denn der Gesundheitszustand beeinflusst die Höhe der gesetzlichen Beiträge nicht. In der PKV verteuern Risikozuschläge die Prämien.
Was müssen Beamtenanwärter beachten?
Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter) müssen zunächst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich (freiwillig) versichern wollen. Die PKV-Tarife sind relativ günstig kalkuliert, da sie keine Alterungsrückstellungen enthalten.
Klappt es später nicht mit der Übernahme in das Dienstverhältnis, kann ein privat versicherter Anwärter in die Krankenkasse zurückkehren. Er muss aber entweder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen oder in einer Familienversicherung unterkommen.
Anderenfalls muss er die private Krankenversicherung auf 100 Prozent aufstocken, um eine weitere Gesundheitsprüfung zu vermeiden – und das innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Beihilfeanspruch entfallen ist.
Was ist für Polizisten, Soldaten und ähnliche Beamte wichtig?
Bestimmte Beamtengruppen genießen in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge, solange sie im aktiven Dienst sind. Das bedeutet, dass der Dienstherr die Krankheitskosten übernimmt. Die Heilfürsorge ersetzt also eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Zu den begünstigten Gruppen zählen unter anderem Zeit- und Berufssoldaten sowie teilweise Beamte in den Bereichen Polizei und Feuerwehr.
Die Leistungen der Heilfürsorge ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Zusatzversicherungen können den Schutz verbessern.
Nach der Pensionierung entfällt die Heilfürsorge. Dafür entsteht ein Anspruch auf Beihilfe. Eine private Restkostenversicherung übernimmt die Differenz zwischen Krankheitskosten und Beihilfeleistung. Wer weit vorausschaut, sichert sich bereits zu Beginn des Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaft auf einen späteren Beihilfetarif.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn und deckt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten ab. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Zuständigkeit (Bund, Länder und Kommunen). Meistens werden folgende Sätze erstattet:
- 50 % in der Dienstzeit,
- 70 % im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder bei mindestens zwei Kindern,
- 70 % für den Ehepartner (bis zu bestimmten Einkommensgrenzen) und
- 80 % für Kinder.