Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten

Was Stu­den­ten zur Kran­ken­ver­si­che­rung wis­sen sollten

Stu­di­en­an­fän­ger haben ein Wahl­recht zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung. Grund­sätz­lich sind Stu­den­ten aller­dings in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ver­si­che­rungs­pflich­tig. Die­se Pflicht ist im SGB V fest­ge­schrie­ben und gilt bis zum Abschluss des 14. Fach­se­mes­ters oder bis zum voll­ende­ten 30. Lebens­jahr. Bun­des­wehr- oder Zivil­dienst ver­län­gern die Frist. 

Bis zum 25. Lebens­jahr kön­nen Stu­den­ten die kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung der Eltern oder eines Ehe­gat­ten nut­zen. Vor­aus­set­zung ist, dass sie auch vor dem Stu­di­um fami­li­en­ver­si­chert waren. Außer­dem dür­fen sie nicht regel­mä­ßig mehr als 385 Euro monat­lich ver­die­nen bzw. bei gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung 450 Euro (Stand: 2013). 

Die Fami­li­en­ver­si­che­rung ist für alle Stu­die­ren­den sinn­voll, die die Vor­aus­set­zun­gen dafür erfül­len. Sie kos­tet kei­ne Bei­trä­ge und ermög­licht den Ver­bleib im gesetz­li­chen Sys­tem. Ein­zi­ger Wehr­muts­trop­fen: Wer mehr will als die übli­chen Kas­sen­leis­tun­gen, muss sich das mit einer pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­rung erkau­fen.

Was ist die Kran­ken­ver­si­che­rung der Stu­den­ten (KVdS)?

Stu­den­ten, die älter als 25 Jah­re sind oder mehr als 385 Euro (bzw. 450 Euro im Mini­job) ver­die­nen, dür­fen nicht mehr bei­trags­frei mit den Eltern ver­si­chert wer­den. Solan­ge sie nicht zu viel arbei­ten, jün­ger als 30 Jah­re sind und höchs­tens im 14. Fach­se­mes­ter, kön­nen sie statt­des­sen die Kran­ken­ver­si­che­rung der Stu­den­ten (KVdS) nut­zen. Vor­aus­set­zung auch hier: Kei­ne Vor­ver­si­che­rung in der pri­va­ten Krankenversicherung. 

Zwar ist die KVdS nicht bei­trags­frei (wie die Fami­li­en­ver­si­che­rung). Aber mit 77 Euro sind die meis­ten Stu­den­ten immer noch deut­lich güns­ti­ger dran als in der pri­va­ten Krankenvollversicherung. 

Älte­re Semes­ter müs­sen sich frei­wil­lig krankenversichern

Viel arbei­ten­de, älte­re oder Bum­mel-Stu­den­ten, die die Bedin­gun­gen des KVdS nicht mehr erfül­len, kön­nen sich in der frei­wil­li­gen Kran­ken­ver­sich­eurng absi­chern — sofern sie vor­her nicht Mit­glied einer pri­va­ten Voll­ver­si­che­rung waren. Hier füh­ren sie aller­dings knapp 17 Pro­zent ihres Ein­kom­mens an die Kran­ken­kas­se ab, min­des­tens jedoch 152 Euro. 

Was ist mit der pri­va­ten Krankenversicherung?

Bis zu drei Mona­te ab Stu­di­en­be­ginn oder zum Ende der Fami­li­en­ver­si­che­rung kön­nen sich Stu­den­ten von der Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en las­sen. Das ist die Vor­aus­set­zung, um einer pri­va­ten Kran­ken­voll­ver­si­che­rung (PKV) bei­tre­ten zu können. 

Sinn­voll ist die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung höchs­tens für Kin­der von Beam­ten, die kin­der­geld­be­rech­tigt sind. Die bekom­men näm­lich nicht nur für sich, son­dern auch für ihre Spröss­lin­ge Bei­hil­fe, heißt: Der Staat über­nimmt einen Groß­teil der Krank­heits­kos­ten. Daher kann die Kran­ken­ver­si­che­rung für Beam­ten­kin­der deut­lich güns­ti­ger sein als für ande­re Studierende. 

Wich­tig zu wis­sen: Wer ein­mal pri­vat kran­ken­ver­si­chert ist, darf wäh­rend des Stu­di­ums nicht mehr in die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zurück­keh­ren. Nach dem Stu­di­um ist ein Wech­sel in die Gesetz­li­che nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen möglich. 

Vor- und Nach­tei­le von pri­va­ter und gesetz­li­cher Krankenversicherung

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet gegen­über der gesetz­li­chen vor allem zwei Vorteile: 

  • Leistungen werden individuell vereinbart und sind dauerhaft garantiert - zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl.
  • Für Beamtenkinder gibt es günstige Tarife, solange die Eltern für ihren Nachwuchs beihilfeberechtigt sind.

Abge­se­hen von Kin­dern von Beam­ten, ist für Stu­die­ren­de die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung die sinn­vol­le­re Alter­na­ti­ve. Denn die PKV unter­liegt den gesetz­li­chen Kas­sen in wich­ti­gen Kriterien: 

  • Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich.
  • Die PKV-Beiträge sind in der Regel höher als die der KVdS.
  • Bei Vorerkrankungen können die PKV-Prämien nochmals höher ausfallen (Risikozuschläge).
  • Versicherungsanträge können bei Vorerkrankungen abgelehnt werden. Beispiele: psychische Erkrankungen, Bandscheibenvorfälle, Herzkrankheiten oder Diabetes.
  • Die Rückkehr in das gesetzliche System ist während des Studiums ausgeschlossen und nach dem Studium nur bedingt möglich.