Was Studenten zur Krankenversicherung wissen sollten
Studienanfänger haben ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Grundsätzlich sind Studenten allerdings in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Diese Pflicht ist im SGB V festgeschrieben und gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Bundeswehr- oder Zivildienst verlängern die Frist.
Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten die kostenfreie Familienversicherung der Eltern oder eines Ehegatten nutzen. Voraussetzung ist, dass sie auch vor dem Studium familienversichert waren. Außerdem dürfen sie nicht regelmäßig mehr als 385 Euro monatlich verdienen bzw. bei geringfügiger Beschäftigung 450 Euro (Stand: 2013).
Die Familienversicherung ist für alle Studierenden sinnvoll, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie kostet keine Beiträge und ermöglicht den Verbleib im gesetzlichen System. Einziger Wehrmutstropfen: Wer mehr will als die üblichen Kassenleistungen, muss sich das mit einer privaten Zusatzversicherung erkaufen.
Was ist die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)?
Studenten, die älter als 25 Jahre sind oder mehr als 385 Euro (bzw. 450 Euro im Minijob) verdienen, dürfen nicht mehr beitragsfrei mit den Eltern versichert werden. Solange sie nicht zu viel arbeiten, jünger als 30 Jahre sind und höchstens im 14. Fachsemester, können sie stattdessen die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nutzen. Voraussetzung auch hier: Keine Vorversicherung in der privaten Krankenversicherung.
Zwar ist die KVdS nicht beitragsfrei (wie die Familienversicherung). Aber mit 77 Euro sind die meisten Studenten immer noch deutlich günstiger dran als in der privaten Krankenvollversicherung.
Ältere Semester müssen sich freiwillig krankenversichern
Viel arbeitende, ältere oder Bummel-Studenten, die die Bedingungen des KVdS nicht mehr erfüllen, können sich in der freiwilligen Krankenversicheurng absichern — sofern sie vorher nicht Mitglied einer privaten Vollversicherung waren. Hier führen sie allerdings knapp 17 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkasse ab, mindestens jedoch 152 Euro.
Was ist mit der privaten Krankenversicherung?
Bis zu drei Monate ab Studienbeginn oder zum Ende der Familienversicherung können sich Studenten von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Das ist die Voraussetzung, um einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) beitreten zu können.
Sinnvoll ist die private Krankenversicherung höchstens für Kinder von Beamten, die kindergeldberechtigt sind. Die bekommen nämlich nicht nur für sich, sondern auch für ihre Sprösslinge Beihilfe, heißt: Der Staat übernimmt einen Großteil der Krankheitskosten. Daher kann die Krankenversicherung für Beamtenkinder deutlich günstiger sein als für andere Studierende.
Wichtig zu wissen: Wer einmal privat krankenversichert ist, darf während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Nach dem Studium ist ein Wechsel in die Gesetzliche nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vor- und Nachteile von privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen vor allem zwei Vorteile:
- Leistungen werden individuell vereinbart und sind dauerhaft garantiert - zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl.
- Für Beamtenkinder gibt es günstige Tarife, solange die Eltern für ihren Nachwuchs beihilfeberechtigt sind.
Abgesehen von Kindern von Beamten, ist für Studierende die gesetzliche Krankenversicherung die sinnvollere Alternative. Denn die PKV unterliegt den gesetzlichen Kassen in wichtigen Kriterien:
- Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich.
- Die PKV-Beiträge sind in der Regel höher als die der KVdS.
- Bei Vorerkrankungen können die PKV-Prämien nochmals höher ausfallen (Risikozuschläge).
- Versicherungsanträge können bei Vorerkrankungen abgelehnt werden. Beispiele: psychische Erkrankungen, Bandscheibenvorfälle, Herzkrankheiten oder Diabetes.
- Die Rückkehr in das gesetzliche System ist während des Studiums ausgeschlossen und nach dem Studium nur bedingt möglich.