Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Leistungen

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung über­zeugt durch Spit­zen­leis­tun­gen, hat aber auch eini­ge Tücken

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung steht nicht allen offen. Beam­te und Frei­be­ruf­ler dür­fen hin­ein, eben­so gut­ver­die­nen­de Arbeit­neh­mer mit min­des­tens 49.900 Euro Jah­res­brut­to­ein­kom­men. Gegen­über den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bie­ten PKV-Unter­neh­men bes­se­re Leis­tun­gen. Vor der Unter­schrift unter den Ver­trag soll­te aber eine schar­fe Bril­le auf­ge­setzt wer­den: Fall­stri­cke lau­ern an ver­schie­dens­ten Stellen. 

Es beginnt schon bei der Mit­ver­si­che­rung von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen. Jedes Fami­li­en­mit­glied braucht für die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung eine eige­ne Poli­ce – kos­tet also Geld. Kin­der wer­den beim bes­ser ver­die­nen­den Eltern­teil ver­si­chert – und zwar so lan­ge, bis sie selbst ver­si­che­rungs­pflich­tig wer­den. Die­ser Fall tritt zum Bei­spiel mit Beginn der eige­nen Berufs­aus­bil­dung ein. Schü­ler und Stu­den­ten sind aber noch über die Eltern ver­si­cher­bar. Das lohnt sich oft auf­grund der bes­se­ren Leis­tun­gen der PKV gegen­über der gesetz­li­chen Versicherung. 

Pri­vat-Leis­tun­gen stel­len gesetz­li­che in den Schatten

Bes­se­re Leis­tun­gen sind das her­aus­ra­gen­de Merk­mal, mit dem die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung gegen­über der gesetz­li­chen punk­tet. Stan­dard­mä­ßig gehö­ren Chef­arzt­be­hand­lung und Ein- oder Zwei­bett­zim­mer im Kran­ken­haus dazu. Spit­zen­ärz­te ver­lan­gen aller­dings oft ein Mehr­fa­ches der ärzt­li­chen Gebüh­ren­ord­nun­gen; eine gute pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung erstat­tet min­des­tens den 3,5‑fachen Satz. Freie Kran­ken­haus­wahl ist aber immer ent­hal­ten. Das ist wich­tig, da bestimm­te Krank­hei­ten nur in Spe­zi­al­kli­ni­ken opti­mal behan­delt wer­den kön­nen. Hohe Rech­nun­gen kön­nen bei Zahn­ersatz fäl­lig wer­den. Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet hier­bei Leis­tun­gen zwi­schen cir­ca 60 und 100 Pro­zent Erstat­tung an. Bei einem hohen Pro­zent­satz steigt der Monats­bei­trag aller­dings erheb­lich an. 

Beim Aus­land­schutz gibt es eine wich­ti­ge Unter­schei­dung: Gerin­ge­re Leis­tun­gen sehen Rück­trans­port nur vor, wenn er „medi­zi­nisch not­wen­dig“ ist; bei bes­se­ren Ange­bo­ten genügt es schon, wenn er „medi­zi­nisch sinn­voll“ ist – zum Bei­spiel wenn die Stan­dards der Kran­ken­be­hand­lung im Aus­land nicht an unse­re hohen Stan­dards heranreichen. 

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung hat auch Tücken

Kei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung kann auf Dau­er Spit­zen­leis­tun­gen zu Dum­ping­prei­sen bie­ten. Des­halb ist Vor­sicht ange­sagt, wenn Gesell­schaf­ten mit extrem güns­ti­gen Ein­stiegs­ta­ri­fen locken. Die Leis­tun­gen kön­nen zwar in Ord­nung sein, aber spä­ter muss mit erheb­li­chen Bei­trags­er­hö­hun­gen gerech­net wer­den. Tarif­ex­plo­sio­nen haben schon man­chen in finan­zi­el­le Schief­la­ge gebracht. Auch Selbst­be­tei­li­gun­gen sind nicht immer ein finan­zi­el­les Heil­mit­tel. Güns­ti­ge­re Prä­mi­en wer­den oft durch Eigen­an­tei­le an Rech­nun­gen auf­ge­zehrt. Wer spä­ter auf Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­ten will, muss wie­der eine Gesund­heits­prü­fung über sich erge­hen lassen. 

Auch beim Kran­ken­ta­ge­geld sind eini­ge Über­le­gun­gen sinn­voll. Bei Krank­heit von Arbeit­neh­mern endet nach sechs Wochen die Lohn­fort­zah­lung; ab dem 43. Tag soll­te es also Kran­ken­ta­ge­geld geben. Selb­stän­di­ge kön­nen ein gestaf­fel­tes Kran­ken­ta­ge­geld ver­ein­ba­ren, das bereits frü­her ein­setzt – bei ihnen gibt es ja kei­ner­lei Lohn­fort­zah­lung. Die blo­ße Exis­tenz­ab­de­ckung soll­te nach eini­gen Wochen in einen vol­len Ein­kom­mens­er­satz übergehen. 

Wer alle Rat­schlä­ge beher­zigt, wird viel Freu­de an sei­ner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung haben. Um auf Num­mer Sicher zu gehen, emp­fiehlt es sich stets, fach­män­ni­schen Rat ein­zu­ho­len. Dabei kann auch der indi­vi­du­ell not­wen­di­ge Leis­tungs­ka­ta­log ermit­telt werden. 

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung will ihre Kun­den durch kon­stant gute Leis­tun­gen überzeugen

Nicht jedem öff­net die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ihre Türen. Wer aber ein­tre­ten darf, soll­te eine Mit­glied­schaft in Erwä­gung zie­hen. Die Leis­tun­gen sind in vie­len Berei­chen deut­lich bes­ser als bei den gesetz­li­chen Kas­sen. Der Umfang der gebo­te­nen Leis­tun­gen hängt natur­ge­mäß sehr stark vom gewähl­ten Tarif ab. 

Beam­ten und Selbst­stän­di­gen steht die Tür zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel weit offen. Bei Ange­stell­ten sieht das schon anders aus: Nur bei einem Jah­res­brut­to­ein­kom­men von über 50.850 Euro jähr­lich öff­nen sich die Pfor­ten zur Pri­vat­ver­si­che­rung. Wer weni­ger ver­dient, muss drau­ßen blei­ben. Um im Ein­zel­fall abzu­wä­gen, ob die pri­va­te oder gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung güns­ti­ger ist, muss man zunächst ein­mal das Leis­tungs­spek­trum der PKV kennen. 

Pri­vat­pa­ti­en­ten genie­ßen beson­de­re Freiheiten

Die Vor­tei­le eines pri­vat ver­si­cher­ten Kun­den begin­nen bereits, wenn er eine pas­sen­de medi­zi­ni­sche Behand­lung sucht. Eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung gewährt im All­ge­mei­nen freie Aus­wahl unter allen Ärz­ten, Zahn­ärz­ten und Kran­ken­häu­sern. Bei einer Schnup­fen­be­hand­lung spielt das kei­ne gro­ße Rol­le; bei sel­te­nen Krank­hei­ten kann das aber zu einem wich­ti­gen Fak­tor wer­den. Schwie­ri­ge Behand­lun­gen und Ein­grif­fe soll­ten bes­ser von Spe­zia­lis­ten gemacht wer­den, die über genü­gend Erfah­rung ver­fü­gen. So kön­nen Pri­vat­pa­ti­en­ten nicht nur eine Spe­zi­al­kli­nik ihrer Wahl auf­su­chen; in vie­len Tari­fen ist dar­über hin­aus auch die Behand­lung durch den Chef­arzt ver­ein­bar. Für ange­neh­men Kom­fort beim Gesund­wer­den ist meis­tens auch gesorgt: Typi­sche Leis­tun­gen von pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rern sind Ein- oder Zwei­bett­zim­mer bei einer sta­tio­nä­ren Behandlung. 

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung erstat­tet höhe­re Arzthonorare

Beson­ders qua­li­fi­zier­te Ärz­te neh­men ger­ne ein etwas höhe­res Hono­rar. Für Pri­vat­pa­ti­en­ten ist das weni­ger pro­ble­ma­tisch als für Kas­sen­pa­ti­en­ten – letz­te­re müss­ten näm­lich not­falls selbst für die Mehr­kos­ten auf­kom­men. Eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt dage­gen meist die Kos­ten bis zum 2,3‑fachen Satz der GOÄ (Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te). Zahn­ärz­te ver­lan­gen häu­fig noch höhe­re Sät­ze; Pri­vat­pa­ti­en­ten bekom­men des­halb oft den 3,5‑fachen Satz der GOZ (Gebüh­ren­ord­nung für Zahn­ärz­te) erstat­tet. Noch höhe­re Gebüh­ren dür­fen Ärz­te nur auf­grund einer beson­de­ren Hono­rar­ver­ein­ba­rung berech­nen; Leis­tun­gen für sol­che Fäl­le wer­den ledig­lich in weni­gen Pri­vat-Tari­fen zugesagt. 

Bes­se­re Leis­tun­gen in vie­len Bereichen

Gene­rell ist die Kos­ten­über­nah­me der pri­va­ten Ver­si­che­rung auch bei Medi­ka­men­ten, Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen umfang­rei­cher als bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten. Oft sind auch Rech­nun­gen von Heil­prak­ti­kern erstat­tungs­fä­hig – zumin­dest inner­halb bestimm­ter Gren­zen. Zahn­be­hand­lun­gen wer­den meist zu 100 Pro­zent über­nom­men; bei Zahn­ersatz lie­gen die Leis­tun­gen etwa bei 50 bis 80 Pro­zent der Rechnungssumme. 

Auch bei Heil­mit­teln zei­gen sich pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen durch­weg gene­rö­ser als die gesetz­li­chen Kas­sen. Ob Mas­sa­gen, Kran­ken­gym­nas­tik oder Ergo­the­ra­pie: Erstat­tun­gen von 80 bis 100 Pro­zent sind durch­aus üblich! Außer­dem ent­fal­len für Pri­vat­pa­ti­en­ten even­tu­el­le Zuzah­lun­gen, wie sie Kas­sen­pa­ti­en­ten oft leis­ten müssen. 

Ein beson­de­res Kapi­tel sind die so genann­ten Hilfs­mit­tel. Dar­un­ter ver­steht man alle Gegen­stän­de, die eine Behin­de­rung mög­lichst aus­glei­chen oder gene­rell einen Hei­lungs­pro­zess beschleu­ni­gen. Zu den Hilfs­mit­teln zäh­len beispielweise: 

  • Gehstützen,
  • Gummistrümpfe und Einlagen,
  • Krankenfahrstühle,
  • Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen,
  • orthopädische Schuhe,
  • Herzschrittmacher oder auch
  • Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte.

Gene­rell betei­li­gen sich Pri­vat­ver­si­che­rer an Hilfs­mit­teln stär­ker als die gesetz­li­chen Kas­sen. Dabei heißt es aber den­noch auf­ge­passt: Vie­le PKV-Unter­neh­men zäh­len bei ihren Leis­tun­gen genau die erstat­tungs­fä­hi­gen Hilfs­mit­tel auf. Dabei han­delt es sich dann um so genann­te „geschlos­se­ne Kataloge“. 

Güns­ti­ger für den Kun­den sind im All­ge­mei­nen aber „offe­ne Kata­lo­ge“, bei denen also kei­ne ein­zel­nen Hilfs­mit­tel auf­ge­zählt wer­den. Pati­en­ten kön­nen dann am medi­zi­ni­schen Fort­schritt teil­neh­men und neu ent­wi­ckel­te Hilfs­mit­tel nutzen.

Pri­va­te vs. gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung: Exper­ten beraten

Auch wenn die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung gene­rell bes­se­re Leis­tun­gen als die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se bie­tet, soll­ten Kun­den auch eini­ge Vor­tei­le der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung kennen: 

  • Oft werden häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen übernommen;
  • Kinder und nicht arbeitende Ehepartner müssen keinen eigenen Beitrag zahlen;
  • die Übernahme psychotherapeutischer Behandlungen ist oft unproblematischer als in PKV.

In eini­gen Fäl­len kann eine gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung sogar die bes­se­re Wahl sein. In der Regel aber punk­ten die pri­va­ten Ver­si­che­rer durch ihre bes­se­ren Leis­tun­gen. Kun­den soll­ten aller­dings dar­auf ach­ten, nicht auf bil­li­ge Lock­an­ge­bo­te her­ein­zu­fal­len, deren Leis­tun­gen dras­tisch abge­speckt sind. Am bes­ten zieht man einen fach­kun­di­gen Exper­ten zu Rate, der mit der Mate­rie gut ver­traut ist.

Wer eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit einem Selbst­be­halt ver­ein­bart, soll­te genau nachrechnen

Wer eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung besitzt, kann den lei­der immer wie­der auf­tre­ten­den Bei­trags­er­hö­hun­gen mit ver­schie­de­nen Mit­teln begeg­nen. Eines der Mit­tel heißt Selbst­be­halt. Dabei ver­pflich­tet sich der Kun­de ver­trag­lich, einen bestimm­ten Teil der Behand­lungs­kos­ten aus der eige­nen Tasche zu zah­len. Das kann sich lohnen. 

Ein Selbst­be­halt wird meis­tens für ambu­lan­te Behand­lun­gen gewählt. Auch die Ein­be­zie­hung von Arz­nei­mit­teln ist mög­lich. In ande­ren Leis­tungs­be­rei­chen sind Selbst­be­hal­te eher sel­ten. In jedem Fall soll­ten sich Pri­vat­pa­ti­en­ten zunächst ein­mal genau über­le­gen, ob sich eine Eigen­be­tei­li­gung an den anfal­len­den Kos­ten über­haupt rech­net. Dabei kann die Höhe der Betei­li­gung eine wich­ti­ge Rol­le spielen. 

Ange­stell­te soll­ten kei­nen hohen Selbst­be­halt wählen

Liegt der Selbst­be­halt nicht zu hoch, kann er eine attrak­ti­ve Opti­on zum Bei­trags-Spa­ren sein. Beträ­ge bis etwa 400 Euro pro Jahr rei­ßen kein all­zu tie­fes Loch ins Porte­mon­naie; ande­rer­seits ist die monat­li­che Ein­spa­rung beim Ver­si­che­rungs­bei­trag spür­bar. Wer eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit deut­lich höhe­ren Eigen­be­tei­li­gun­gen ver­ein­bart, kann jedoch rasch ins Minus gera­ten. Vor allem Ange­stell­te müs­sen genau rech­nen: Der Arbeit­ge­ber betei­ligt sich zwar zur Hälf­te am PKV-Bei­trag, aber nicht am Selbst­be­halt. Eine ein­fa­che Rech­nung zeigt Fest­an­ge­stell­ten, ob sich ein Selbst­be­halt lohnt: 

½ Monats­bei­trag ohne Selbstbeteiligung
minus ½ Monats­bei­trag mit Selbstbeteiligung
minus monat­li­che Selbstbeteiligung
= monat­li­che Nettoersparnis 

Selbst­stän­di­ge pro­fi­tie­ren mehr

Selbst­stän­di­ge haben es „bes­ser“, da sie sowohl den Arbeit­neh­mer- als auch den Arbeit­ge­ber­an­teil selbst auf­brin­gen. Fol­ge­rich­tig pro­fi­tie­ren sie von einem Selbst­be­halt stär­ker: Er kommt ihnen zu hun­dert Pro­zent zugu­te. Bei ihnen sieht die Rech­nung also so aus: 

Zwölf Monats­bei­trä­ge ohne Selbstbeteiligung
minus zwölf Monats­bei­trä­ge mit Selbstbeteiligung
minus Selbstbeteiligung
= jähr­li­che Nettoersparnis. 

Aller­dings soll­ten Selbst­stän­di­ge es nicht über­trei­ben: Wer einen zu hohen Selbst­be­halt ver­ein­bart, könn­te bei län­ge­ren Krank­hei­ten kräf­tig dar­an zu knab­bern haben. Exper­ten emp­feh­len, den Eigen­an­teil bei der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung auf maxi­mal 800 Euro pro Jahr zu begrenzen. 

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen mögen kei­ne Redu­zie­run­gen beim Selbstbehalt

Ein guter Tipp zuletzt: Die Stei­ge­rung des Eigen­an­teils ist im All­ge­mei­nen pro­blem­los mög­lich; umge­kehrt ent­ste­hen aber oft Pro­ble­me. Vie­le Gesell­schaf­ten zei­gen sich bei Ände­rungs­wün­schen nach unten sehr stör­risch. Dem Kun­den kann sogar eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung ins Haus ste­hen. Der wirk­sams­te Schutz vor sol­chen Unlieb­sam­kei­ten besteht dar­in, zunächst nur einen nied­ri­gen Selbst­be­halt zu ver­ein­ba­ren; erhö­hen kann man dann spä­ter immer noch. 

Fra­gen rund um die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung und ihre Detail­pro­ble­me beant­wor­ten jeder­zeit auch Fach­leu­te, die mit der Mate­rie gut ver­traut sind. Sie ken­nen alle Tücken und wis­sen genau, wie ein Kun­de die bes­te pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für sich und sei­ne spe­zi­el­len Bedürf­nis­se findet. 

Vor­sicht vor Bil­lig­ta­ri­fen in der pri­va­ten Krankenversicherung

Fast 50 Unter­neh­men bie­ten in Deutsch­land pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen (PKV) an. Ent­spre­chend hart wird um Markt­an­tei­le gerun­gen. Nicht immer nutzt das Kon­kur­renz­ver­hal­ten den Ver­brau­chern. Das gilt etwa bei dem Geschäft mit Neu­ver­trä­gen zu Nied­rig­prä­mi­en. Der all­zu güns­ti­ge PKV-Ein­stieg kann teu­er wer­den: Ver­si­cher­te bekom­men weni­ger Leis­tun­gen und spä­ter oft saf­ti­ge Bei­trags­er­hö­hun­gen präsentiert. 

Bil­li­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen wer­den in der eige­nen Bran­che kri­tisch gese­hen: „Von Bil­lig­ta­ri­fen hat der Ver­si­cher­te am Ende nichts.“ Die­se Aus­sa­ge stammt von PKV-Ver­bands­chef Rein­hold Schul­te, der zugleich Chef der Ver­si­che­rungs­grup­pe Signal-Iduna ist. Auch der Kon­kur­rent Süd­deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung begeg­net den preis­wer­ten Poli­cen mit Skep­sis und ver­wei­gert sich den Nied­rig­ta­ri­fen. Zwei Haupt­grün­de gibt es für die Ableh­nung der Dis­count-Tari­fe: Zu hoch ist die Bei­trags­un­si­cher­heit und zu nied­rig das Leistungsniveau. 

Ver­meint­lich bil­li­ge Ange­bo­te kön­nen teu­er werden

Eine bil­li­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist ab rund 50 Euro zu haben. Wer jung und gesund ist, bekommt attrak­tiv klin­gen­de Ange­bo­te: Einen 30-jäh­ri­gen Selbst­stän­di­gen umwirbt Axa zum Bei­spiel mit einer anfäng­li­chen Monats­prä­mie von rund 58 Euro. 

Die HUK-Coburg kal­ku­liert für den Bei­spiel­ver­si­cher­ten pro Monat 76 Euro. Die R+V bie­tet einen Nied­rig­ta­rif zu 94 Euro an. Arag, Bar­me­nia, Cen­tral und ande­re Anbie­ter haben Poli­cen für unter 150 Euro im Programm. 

Für vie­le Kun­den sieht die Bei­trags­rea­li­tät aller­dings bald anders aus: Wenn sie älter wer­den und häu­fi­ger Leis­tun­gen in Anspruch neh­men, stei­gen die Prä­mi­en nicht sel­ten kräf­tig. Wer nicht erneut in einen preis­wer­ten Tarif für Bestands­kun­den wech­seln kann, droht in eine Bei­trags­spi­ra­le zu geraten. 

Für die Ver­si­cher­ten kön­nen sich mit zuneh­men­dem Alter die ver­meint­li­chen Vor­tei­le eines Dis­count­ta­rifs ins Gegen­teil ver­keh­ren: Sie zah­len mit­un­ter am Ende mehr als ein Ver­si­che­rungs­neh­mer im sta­bi­le­ren Normaltarif. 

Um die­sen Bume­rang-Effekt zu ver­hin­dern, soll­ten Ver­brau­cher vor dem Ver­trags­ab­schluss oder einem Ver­trags­wech­sel klä­ren, wel­che Anbie­ter ihren Kun­den einen Tarif­wech­sel, also einen Wech­sel in einen ande­ren Tarif des glei­chen Anbie­ters, ermög­li­chen. Vor­sicht ist auch bei Spe­zi­al­ta­ri­fen gebo­ten, die aus­schließ­lich Neu­kun­den offen stehen. 

Tarif­spek­trum pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­run­gen nutzen

Die PKV zum Dis­count­preis kann unter dem Strich nicht nur mehr kos­ten als ein Nor­mal­ta­rif. In aller Regel bie­tet ein all­zu güns­ti­ger Tarif auch schlech­te­re Leis­tun­gen: Ein Ein­bett­zim­mer im Kran­ken­haus oder die Chef­arzt­be­hand­lung gibt es nun mal nicht zum Spartarif. 

Fazit: Preis­wer­te Ein­stei­ger­ta­ri­fe sind auf den ers­ten Blick ver­lo­ckend. Viel­fäl­ti­ge Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen und vor allem die unsi­che­re Bei­trags­per­spek­ti­ve spre­chen jedoch gegen Dis­count-Ange­bo­te. Wer auf preis­wert statt bil­lig setzt, fin­det unter den mehr als 2.000 Tari­fen und Ver­trags­va­ri­an­ten aus­rei­chend Alter­na­ti­ven zu den Bil­lig­ta­ri­fen. Die Aus­wahl eines gleich­sam preis­wer­ten, bei­trags­sta­bi­len und leis­tungs­fä­hi­gen Tarifs ist jedoch nicht ganz ein­fach. Hono­rar­be­ra­ter und erfah­re­ne, anbie­ter­un­ab­hän­gi­ge Ver­si­che­rungs­mak­ler ver­fü­gen jedoch in der Regel über aus­rei­chen­de Markt­kennt­nis­se und Ana­ly­se­werk­zeu­ge, um nach­hal­tig preis­wer­te und leis­tungs­star­ke Tari­fe aus dem brei­ten Ange­bots­spek­trum aus­wäh­len zu können.