Was ist Berufsunfähigkeit?

Der Begriff „Berufs­un­fä­hig­keit“ ist im Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) defi­niert. § 172 Abs. 2 VVG regelt ver­bind­lich: „Berufs­un­fä­hig ist, wer sei­nen zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf, so wie er ohne gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung aus­ge­stal­tet war, infol­ge Krank­heit, Kör­per­ver­let­zung oder mehr als alters­ent­spre­chen­dem Kräf­te­ver­fall ganz oder teil­wei­se vor­aus­sicht­lich auf Dau­er nicht mehr aus­üben kann.“ 

Dazu soll­te man wissen: 

  • Der Hinweis auf den „zuletzt ausgeübten Beruf“ macht klar, dass nicht der erlernte Beruf ausschlaggebend ist.
  • „Körperverletzung“ schließt zum Beispiel auch Unfälle ein.
  • Es genügt, dass der Beruf „teilweise“ nicht mehr ausgeübt werden kann; die meisten Versicherer zahlen bereits ab 50 Prozent Einschränkung eine Rente.
  • „Voraussichtlich auf Dauer“ bedeutet nach neuerer Rechtsprechung eine ärztliche Bescheinigung über Berufsunfähigkeit für drei Jahre; in der Praxis begnügen sich aber viele Versicherer bereits mit einem Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Spe­zi­al­fall „abs­trak­te Verweisung“

§172 Abs. 3 VVG gibt den Anbie­tern von Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen eini­gen Frei­raum bei der Gestal­tung ihrer Poli­cen: „Als wei­te­re Vor­aus­set­zung einer Leis­tungs­pflicht des Ver­si­che­rers kann ver­ein­bart wer­den, dass die ver­si­cher­te Per­son auch kei­ne ande­re Tätig­keit aus­übt oder aus­üben kann, die zu über­neh­men sie auf Grund ihrer Aus­bil­dung und Fähig­kei­ten in der Lage ist und die ihrer bis­he­ri­gen Lebens­stel­lung entspricht.“ 

In der Pra­xis bedeu­tet das: Ver­si­che­rer dür­fen Tari­fe auch so gestal­ten, dass der Ver­si­cher­te auf eine ande­re Tätig­keit „ver­wie­sen“ wer­den kann, bevor er als berufs­un­fä­hig gilt. Wenn die­se ande­re Tätig­keit nicht genau defi­niert ist, spricht man von einer „abs­trak­ten Ver­wei­sung“. Bei­spiel: Wer in einem Shop Geträn­ke­kis­ten aus­lie­fert und die­se Arbeit auf­grund eines Band­schei­ben­vor­falls nicht mehr aus­üben darf, könn­te immer noch im Innen­dienst Waren­ein­gang und ‑aus­gang kontrollieren. 

Was sind die häu­figs­ten Ursa­chen für Berufsunfähigkeit?

Typi­sche Grün­de für Berufs­un­fä­hig­keit sind nicht – wie oft ange­nom­men – Unfäl­le: Sie machen nur etwa zwei Pro­zent aus. Nach einer neue­ren Unter­su­chung sind die häu­figs­ten Ursachen 

  • psychische Erkrankungen (38 Prozent),
  • Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparates (15 Prozent),
  • Krebs (14 Prozent) sowie
  • Herz- und Kreislauferkrankungen (10 Prozent).

In wel­chen Beru­fen kommt Berufs­un­fä­hig­keit beson­ders häu­fig vor?

Als beson­ders risi­ko­träch­tig gel­ten kör­per­lich anstren­gen­de Beru­fe wie zum Bei­spiel Dach­de­cker, Kran­ken­pfle­ger, Schlach­ter, Tief­bau­er und Mau­rer. Aber auch Künst­ler wer­den teil­wei­se in Risi­ko­grup­pen mit höhe­rem Risi­ko ein­ge­stuft. In aka­de­mi­schen Beru­fen sind vor allem Leh­rer betrof­fen. Auf­grund des zuneh­men­den Anteils psy­chi­scher Erkran­kun­gen gera­ten auch Berufs­grup­pen in den Blick, die lan­ge Zeit als wenig gefähr­det gal­ten – bei­spiels­wei­se Büroberufe. 

Beim Antrag auf Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung müs­sen Ange­hö­ri­ge von Risi­ko­be­ru­fen mit Leis­tungs­aus­schlüs­sen, höhe­ren Prä­mi­en oder sogar einer kom­plet­ten Ableh­nung rech­nen.

Wel­che Ansprü­che haben Betroffene?

Bei Berufs­un­fä­hig­keit fällt das regel­mä­ßig erwirt­schaf­te­te Ein­kom­men oft auf einen Schlag weg. Das ist vor allem für Allein­ver­die­ner exis­tenz­ge­fähr­dend, da kein ande­res Ein­kom­men zur Ver­fü­gung steht. 

Nur für Per­so­nen bis zum Geburts­jahr­gang 1961 sieht das Gesetz eine Ren­te wegen Berufs­un­fä­hig­keit vor. Spä­ter Gebo­re­ne kön­nen ledig­lich eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­tebean­tra­gen. Die­se fällt jedoch deut­lich gerin­ger aus und beinhal­tet kei­nen Berufs­schutz mehr. Daher raten Ver­brau­cher­schüt­zer, zur pri­va­ten Vor­sor­ge eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen.

Psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind wich­tigs­te Ursa­che für Berufsunfähigkeit

Der Trend hält nicht nur an, er beschleu­nigt sich sogar: Psy­chi­sche Krank­hei­ten sind als Ursa­che für Berufs­un­fä­hig­keit wei­ter auf dem Vor­marsch. Allein von 2008 bis 2012 stieg ihr Anteil von 24 auf 31 Prozent. 

Das Ana­ly­se­haus Mor­gen & Mor­gen stell­te kürz­lich wie­der das jähr­li­che „Rating Berufs­un­fä­hig­keit“ vor. Das Ergeb­nis war fast vor­her­zu­se­hen: Ner­ven- und psy­chi­sche Krank­hei­ten sind mitt­ler­wei­le Haupt­ur­sa­che für bei­na­he jeden drit­ten Fall von Berufs­un­fä­hig­keit. Auf dem zwei­ten Platz fol­gen Erkran­kun­gen des Ske­lett- und Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes (21 Pro­zent). Krebs und ähn­li­che Geschwüls­te bele­gen mit 15 Pro­zent den drit­ten Rang. Ande­re Ursa­chen sind noch sel­te­ner: So spie­len Unfäl­le in weni­ger als zehn Pro­zent der Fäl­le eine Rolle. 

Neue BU-Ursa­chen belas­ten auch gesetz­li­che Rentenversicherung

Nicht nur für pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rer wer­den psy­chi­sche Erkran­kun­gen immer mehr zum Schreck­ge­spenst. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist von der rasan­ten Ent­wick­lung noch stär­ker betrof­fen: Sie muss immer mehr Men­schen eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ren­te zah­len, die auf­grund psy­chi­scher Ursa­chen nicht mehr zurechtkommen. 

Ande­re Fak­to­ren gera­ten fast schon zu Aus­nah­me­erschei­nun­gen. Das zei­gen Unter­su­chun­gen zu den Ursa­chen für Erwerbsunfähigkeitsrente: 

  • Psychische Störungen: 41 Prozent,
  • Erkrankungen Skelett/ Muskulatur/ Bindegewebe: 14 Prozent,
  • Herz-/ Kreislauferkrankungen: 13 Prozent,
  • Stoffwechsel/ Verdauung: 4 Prozent und
  • sonstige Erkrankungen: 18 Prozent.

Ande­re Zah­len sind noch alar­mie­ren­der. Früh­ver­ren­tun­gen wegen Depres­sio­nen ver­dop­pel­ten sich von 2001 bis 2012 glatt­weg. Ursa­chen in Form von Per­sön­lich­keits- und Ver­hal­tens­stö­run­gen nah­men um rund 75 Pro­zent zu, Sucht­er­kran­kun­gen um 50 Prozent. 

Absi­che­rung gegen Berufs­un­fä­hig­keit wich­tig für Arbei­ter und Angestellte

Eine gute Vor­sor­ge stellt nach wie vor der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung dar. Sie zahlt, wenn jemand aus gesund­heit­li­chen Grün­den min­des­tens zu 50 Pro­zent nicht mehr in der Lage ist, sei­nen Beruf aus­zu­üben. Frü­her küm­mer­ten sich vor­wie­gend Men­schen mit kör­per­lich stra­pa­ziö­sen Beru­fen um einen Ver­si­che­rungs­schutz, bei­spiels­wei­se Dach­de­cker, Mau­rer oder Fliesenleger. 

Heu­te fra­gen immer mehr Büro­an­ge­stell­te, Ver­käu­fer oder Mana­ger nach einer Poli­ce. Denn gegen psy­chi­sche Erkran­kun­gen ist nie­mand gefeit. Hin­zu kommt: Eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ren­te vom Staat — sofern man sie über­haupt bekommt — fällt meist gering aus. Zusätz­li­cher pri­va­ter Schutz in Form einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist des­halb unverzichtbar. 

Sinn­voll ist es in jedem Fall, eine unab­hän­gi­ge Bera­tung in Anspruch zu neh­men. Denn die BU-Poli­ce soll­te nicht den Pro­vi­si­ons­in­ter­es­sen des Ver­mitt­lers, son­dern vor allem der Absi­che­rung des Ver­si­cher­ten dienen.