Was Selbständige zum Thema Krankenversicherung wissen sollten
Selbständige müssen – wie jeder Bürger in Deutschland – krankenversichert sein. Allerdings brauchen sie kein Mindesteinkommen, um sich voll privat zu versichern – anders als Arbeitnehmer: Die Türen der PKV stehen Unternehmern generell offen. Gleichwohl können Selbständige auch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein.
Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, können sich aber freiwillig krankenversichern. Dafür sind bestimmte Vorversicherungszeiten erforderlich (SGB V, §9): Betroffene müssen
- in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Pflichtversicherung mindestens zwei Jahre oder
- direkt vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens ein Jahr
gesetzlich krankenversichert versichert gewesen sein.
Hierzu zählen auch Zeiten, in denen man über Eltern oder Ehepartner kostenfrei mitversichert war (Familienversicherung). Außerdem muss man den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem man aus der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschieden ist. Versäumt man diese Frist, bleibt nur die private Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Beiträge im gesetzlichen und im privaten System?
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Eintrittsalter/ Jährlicher Selbstbehalt |
30 Jahre | 40 Jahre | 50 Jahre |
---|---|---|---|
kein Selbstbehalt | 480 € | 575 € | 720 € |
300 € | 420 € | 510 € | 655 € |
600 € | 365 € | 460 € | 595 € |
1.500 € | 280 € | 345 € | 440 € |
* HUK-Coburg Komfort-Tarif, Zahlen gerundet. Dieser Tarif beinhaltet u. a. 1- oder 2‑Bettzimmer (Krankenhaus), Chefarzt-Behandlung, 80% Erstattung für Zahnersatz, 100 % Erstattung für Heil- und Hilfsmittel sowie Heilpraktikerbehandlung. Kosten und Leistungen können sich zwischen den Gesellschaften deutlich unterscheiden. |
Der Beitrag zurgesetzlichen Krankenversicherung dagegen hängt vom individuellen Einkommen ab und beträgt monatlich 310 bis 610 Euro: Die Kassen legen für hauptberuflich Selbständige ein monatliches Mindesteinkommen von 2.021,25 Euro zugrunde. Unternehmer müssen also zumindest die Kranken- und Pflegeversicherung für gut 2.000 Euro bezahlen, selbst wenn ihr Einkommen geringer ist. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze (47.250 Euro/ Jahr) deckelt die monatlichen Abgaben auf rund 610 Euro (Alle Zahlen: Stand 2013).
Sind die Einnahmen laut Steuerbescheid höher als zunächst angegeben, muss der Unternehmer nachzahlen. Bei niedrigeren Einnahmen als angenommen zahlen die Kassen allerdings nichts zurück.
Wie können sich Existenzgründer und Selbständige mit geringem Einkommen versichern?
Gering verdienende Selbständige können sich über den Ehe- oder Lebenspartner kostenlos mitversichern (Familienversicherung). Sie dürfen aber
- keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- nur unter 20 Wochenstunden arbeiten,
- nicht mehr als 385 Euro (Stand: 2013) verdienen und
- nicht aufgrund anderer Umstände in der GKV pflichtversichert sein (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten ab 325 Euro Monatseinkommen).
Nicht immer kommt die Familienversicherung in Frage. Werden Versicherungsbeiträge unbezahlbar, können Geringverdiener bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Härtefall stellen. Notfalls setzt die Kasse dann einen geringeren Wert für das Mindesteinkommen ein.
Für Existenzgründer gelten Sonderregelungen: Wer den Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen bekommt, zahlt oft niedrigere GKV-Beiträge. Bei den Einnahmen bleiben monatlich 300 Euro unberücksichtigt; das ist der Anteil vom Gründungszuschuss, der für die soziale Sicherung vorgesehen ist. Außerdem legen die Kassen als Mindestverdienst lediglich 1.347,50 Euro (Stand: 2013) zugrunde.
PKV: Private Versicherer zahlen in der Regel ein Krankentagegeld. Beginn und Dauer der Leistung sowie die Höhe werden vertraglich vereinbart.
GKV (Stand 2013): Zahlen freiwillig Versicherte den allgemeinen Beitragssatz (15,5%), so erhalten sie bei Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld. Wenn sie den ermäßigten Beitragssatz zahlen (14,9%), können sie
- eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen oder
- einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. In diesem Fall gehen sie eine dreijährige Bindung an die Krankenkasse ein.
Immer mehr Kinder werden in der PKV versichert – statt in der kostenlosen Familienversicherung
PKV und Kinder – passt das überhaupt, fragen sich viele. Schließlich sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos mitversichert, während sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) nur gegen Extra-Beiträge versichert werden können. Tatsächlich scheint es gut zu passen: Die Entwicklung der Mitgliedszahlen in den letzten Jahren belegt es.
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) wollte es einmal ganz genau wissen und untersuchte, wie viel Kinder gesetzlich beziehungsweise privat versichert sind. Dabei wurden die Zahlen innerhalb des Zeitraumes von 2000 bis 2010 miteinander verglichen. Im Mittelpunkt stand die Beantwortung der Frage: Entscheiden sich Familien mit Kindern in der Regel für die GKV (und ihre kostenlose Familienversicherung) oder suchen sie auch Alternativen?
Abnehmende Kinderzahlen in der GKV
Das Ergebnis der WIP-Untersuchung wird manchen überraschen. Entgegen der landläufigen Meinung geht der Trend nicht in Richtung GKV mit eingeschlossener (und damit kostenloser) Familienversicherung. Obwohl das Angebot der Kassen verlockend klingt, entscheiden sich viele – und zwar mit zunehmender Tendenz – für die teurere Variante, nämlich eine PKV-Versicherung mit kostenpflichtiger Einbeziehung der Kinder.
Laut der Untersuchung waren im Jahr 2000 noch 13,6 Millionen Kinder beziehungsweise Jugendliche (unter 18 Jahren) in der GKV versichert; im Jahr 2010 betrug die Zahl nur noch 11,6 Millionen. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtzahl der GKV-Versicherten verringerte sich dabei kontinuierlich von 19,3 auf 16,7 Prozent.
Kinderboom in PKV
Genau umgekehrt hingegen verlief die Entwicklung in der PKV: Der Zahl der privat versicherten Kinder und Jugendlichen stieg von 1,25 Millionen (2000) auf 1,43 Millionen (2010). Das ist vor allem angesichts der insgesamt rückläufigen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland besonders bemerkenswert. Die PKV verzeichnete allerdings im betreffenden Zeitraum ohnehin einen großen Zulauf, so dass sich die zunehmende Kinderschar zum Teil auch daraus erklärt.
In jedem Fall bleibt ein bemerkenswertes Ergebnis: Offensichtlich entscheiden sich Familien keineswegs automatisch für das besonders günstig erscheinende Angebot der Krankenkassen. Im Gegenteil: Wer die Chance hat, sich und die Familie privat zu versichern, greift gern zu dieser Möglichkeit.
Eltern wollen das Beste für ihren Nachwuchs
Warum nehmen Eltern bewusst Zusatzausgaben für ihren Nachwuchs in Kauf, wenn es doch auch kostenlos ginge? Die Antwort liegt auf der Hand: Offenbar überzeugt sie das Angebot der privaten Krankenversicherung mehr. Sie möchten ihre Kinder bestmöglich versorgt wissen – dazu gehören wie selbstverständlich freie Arzt- und Krankenhauswahl und die Sicherheit, dass vereinbarte Leistungen nicht einfach wegfallen können.
Zwar muss für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden; doch sind die Beiträge für Kinder relativ niedrig, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Und: Wer als Kind bereits in der PKV ist, dem bleibt im höheren Alter die Gesundheitsprüfung erspart, die für „Späteinsteiger“ oft problematisch ist.
Bei Fragen rund um die PKV helfen auch Experten gern weiter und unterstützen mit ihrem Fachwissen bei der Entscheidung für die richtige Police.