Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbstständige

Was Selb­stän­di­ge zum The­ma Kran­ken­ver­si­che­rung wis­sen sollten

Selb­stän­di­ge müs­sen – wie jeder Bür­ger in Deutsch­land – kran­ken­ver­si­chert sein. Aller­dings brau­chen sie kein Min­dest­ein­kom­men, um sich voll pri­vat zu ver­si­chern – anders als Arbeit­neh­mer: Die Türen der PKV ste­hen Unter­neh­mern gene­rell offen. Gleich­wohl kön­nen Selb­stän­di­ge auch frei­wil­li­ges Mit­glied in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) sein. 

Selb­stän­di­ge sind nicht in der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se pflicht­ver­si­chert, kön­nen sich aber frei­wil­lig kran­ken­ver­si­chern. Dafür sind bestimm­te Vor­ver­si­che­rungs­zei­ten erfor­der­lich (SGB V, §9): Betrof­fe­ne müssen 

  • in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Pflichtversicherung mindestens zwei Jahre oder
  • direkt vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens ein Jahr

gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert ver­si­chert gewe­sen sein. 

Hier­zu zäh­len auch Zei­ten, in denen man über Eltern oder Ehe­part­ner kos­ten­frei mit­ver­si­chert war (Fami­li­en­ver­si­che­rung). Außer­dem muss man den Antrag inner­halb von drei Mona­ten stel­len, nach­dem man aus der Ver­si­che­rungs­pflicht in der GKV aus­ge­schie­den ist. Ver­säumt man die­se Frist, bleibt nur die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung.

Wie hoch sind die Bei­trä­ge im gesetz­li­chen und im pri­va­ten System?

In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung rich­ten sich die Bei­trä­ge nach Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen. Das Ein­kom­men spielt kei­ne Rolle.

Bei­spiel: Monat­li­che Kos­ten einer pri­va­ten Vollversicherung*
Eintrittsalter/
Jähr­li­cher Selbstbehalt
30 Jah­re 40 Jah­re 50 Jah­re
kein Selbst­be­halt 480 € 575 € 720 €
300 € 420 € 510 € 655 €
600 € 365 € 460 € 595 €
1.500 € 280 € 345 € 440 €
* HUK-Coburg Kom­fort-Tarif, Zah­len gerun­det. Die­ser Tarif beinhal­tet u. a. 1- oder 2‑Bettzimmer (Kran­ken­haus), Chef­arzt-Behand­lung, 80% Erstat­tung für Zahn­ersatz, 100 % Erstat­tung für Heil- und Hilfs­mit­tel sowie Heilpraktikerbehandlung.
Kos­ten und Leis­tun­gen kön­nen sich zwi­schen den Gesell­schaf­ten deut­lich unterscheiden.

Der Bei­trag zur­ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung dage­gen hängt vom indi­vi­du­el­len Ein­kom­men ab und beträgt monat­lich 310 bis 610 Euro: Die Kas­sen legen für haupt­be­ruf­lich Selb­stän­di­ge ein monat­li­ches Min­dest­ein­kom­men von 2.021,25 Euro zugrun­de. Unter­neh­mer müs­sen also zumin­dest die Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung für gut 2.000 Euro bezah­len, selbst wenn ihr Ein­kom­men gerin­ger ist. Der all­ge­mei­ne Bei­trags­satz liegt bei 15,5 Pro­zent. Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze (47.250 Euro/ Jahr) deckelt die monat­li­chen Abga­ben auf rund 610 Euro (Alle Zah­len: Stand 2013). 

Sind die Ein­nah­men laut Steu­er­be­scheid höher als zunächst ange­ge­ben, muss der Unter­neh­mer nach­zah­len. Bei nied­ri­ge­ren Ein­nah­men als ange­nom­men zah­len die Kas­sen aller­dings nichts zurück. 

Wie kön­nen sich Exis­tenz­grün­der und Selb­stän­di­ge mit gerin­gem Ein­kom­men versichern?

Gering ver­die­nen­de Selb­stän­di­ge kön­nen sich über den Ehe- oder Lebens­part­ner kos­ten­los mit­ver­si­chern (Fami­li­en­ver­si­che­rung). Sie dür­fen aber 

  • keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
  • nur unter 20 Wochenstunden arbeiten,
  • nicht mehr als 385 Euro (Stand: 2013) verdienen und
  • nicht aufgrund anderer Umstände in der GKV pflichtversichert sein (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten ab 325 Euro Monatseinkommen).

Nicht immer kommt die Fami­li­en­ver­si­che­rung in Fra­ge. Wer­den Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge unbe­zahl­bar, kön­nen Gering­ver­die­ner bei ihrer Kran­ken­kas­se einen Antrag auf Här­te­fall stel­len. Not­falls setzt die Kas­se dann einen gerin­ge­ren Wert für das Min­dest­ein­kom­men ein. 

Für Exis­tenz­grün­der gel­ten Son­der­re­ge­lun­gen: Wer den Grün­dungs­zu­schuss der Arbeits­agen­tu­ren bekommt, zahlt oft nied­ri­ge­re GKV-Bei­trä­ge. Bei den Ein­nah­men blei­ben monat­lich 300 Euro unbe­rück­sich­tigt; das ist der Anteil vom Grün­dungs­zu­schuss, der für die sozia­le Siche­rung vor­ge­se­hen ist. Außer­dem legen die Kas­sen als Min­dest­ver­dienst ledig­lich 1.347,50 Euro (Stand: 2013) zugrunde. 

PKV: Pri­va­te Ver­si­che­rer zah­len in der Regel ein Kran­ken­ta­ge­geld. Beginn und Dau­er der Leis­tung sowie die Höhe wer­den ver­trag­lich vereinbart. 

GKV (Stand 2013): Zah­len frei­wil­lig Ver­si­cher­te den all­ge­mei­nen Bei­trags­satz (15,5%), so erhal­ten sie bei Arbeits­un­fä­hig­keit ab der sieb­ten Woche Kran­ken­geld. Wenn sie den ermä­ßig­ten Bei­trags­satz zah­len (14,9%), kön­nen sie 

  • eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen oder
  • einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. In diesem Fall gehen sie eine dreijährige Bindung an die Krankenkasse ein.

Immer mehr Kin­der wer­den in der PKV ver­si­chert – statt in der kos­ten­lo­sen Familienversicherung

PKV und Kin­der – passt das über­haupt, fra­gen sich vie­le. Schließ­lich sind Kin­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) kos­ten­los mit­ver­si­chert, wäh­rend sie in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nur gegen Extra-Bei­trä­ge ver­si­chert wer­den kön­nen. Tat­säch­lich scheint es gut zu pas­sen: Die Ent­wick­lung der Mit­glieds­zah­len in den letz­ten Jah­ren belegt es. 

Das Wis­sen­schaft­li­che Insti­tut der PKV (WIP) woll­te es ein­mal ganz genau wis­sen und unter­such­te, wie viel Kin­der gesetz­lich bezie­hungs­wei­se pri­vat ver­si­chert sind. Dabei wur­den die Zah­len inner­halb des Zeit­rau­mes von 2000 bis 2010 mit­ein­an­der ver­gli­chen. Im Mit­tel­punkt stand die Beant­wor­tung der Fra­ge: Ent­schei­den sich Fami­li­en mit Kin­dern in der Regel für die GKV (und ihre kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung) oder suchen sie auch Alternativen? 

Abneh­men­de Kin­der­zah­len in der GKV

Das Ergeb­nis der WIP-Unter­su­chung wird man­chen über­ra­schen. Ent­ge­gen der land­läu­fi­gen Mei­nung geht der Trend nicht in Rich­tung GKV mit ein­ge­schlos­se­ner (und damit kos­ten­lo­ser) Fami­li­en­ver­si­che­rung. Obwohl das Ange­bot der Kas­sen ver­lo­ckend klingt, ent­schei­den sich vie­le – und zwar mit zuneh­men­der Ten­denz – für die teu­re­re Vari­an­te, näm­lich eine PKV-Ver­si­che­rung mit kos­ten­pflich­ti­ger Ein­be­zie­hung der Kinder. 

Laut der Unter­su­chung waren im Jahr 2000 noch 13,6 Mil­lio­nen Kin­der bezie­hungs­wei­se Jugend­li­che (unter 18 Jah­ren) in der GKV ver­si­chert; im Jahr 2010 betrug die Zahl nur noch 11,6 Mil­lio­nen. Der Anteil die­ser Alters­grup­pe an der Gesamt­zahl der GKV-Ver­si­cher­ten ver­rin­ger­te sich dabei kon­ti­nu­ier­lich von 19,3 auf 16,7 Prozent. 

Kin­der­boom in PKV

Genau umge­kehrt hin­ge­gen ver­lief die Ent­wick­lung in der PKV: Der Zahl der pri­vat ver­si­cher­ten Kin­der und Jugend­li­chen stieg von 1,25 Mil­lio­nen (2000) auf 1,43 Mil­lio­nen (2010). Das ist vor allem ange­sichts der ins­ge­samt rück­läu­fi­gen Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung in Deutsch­land beson­ders bemer­kens­wert. Die PKV ver­zeich­ne­te aller­dings im betref­fen­den Zeit­raum ohne­hin einen gro­ßen Zulauf, so dass sich die zuneh­men­de Kin­der­schar zum Teil auch dar­aus erklärt. 

In jedem Fall bleibt ein bemer­kens­wer­tes Ergeb­nis: Offen­sicht­lich ent­schei­den sich Fami­li­en kei­nes­wegs auto­ma­tisch für das beson­ders güns­tig erschei­nen­de Ange­bot der Kran­ken­kas­sen. Im Gegen­teil: Wer die Chan­ce hat, sich und die Fami­lie pri­vat zu ver­si­chern, greift gern zu die­ser Möglichkeit. 

Eltern wol­len das Bes­te für ihren Nachwuchs

War­um neh­men Eltern bewusst Zusatz­aus­ga­ben für ihren Nach­wuchs in Kauf, wenn es doch auch kos­ten­los gin­ge? Die Ant­wort liegt auf der Hand: Offen­bar über­zeugt sie das Ange­bot der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung mehr. Sie möch­ten ihre Kin­der best­mög­lich ver­sorgt wis­sen – dazu gehö­ren wie selbst­ver­ständ­lich freie Arzt- und Kran­ken­haus­wahl und die Sicher­heit, dass ver­ein­bar­te Leis­tun­gen nicht ein­fach weg­fal­len können. 

Zwar muss für jedes Kind ein eige­ner Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­schlos­sen wer­den; doch sind die Bei­trä­ge für Kin­der rela­tiv nied­rig, da noch kei­ne Alters­rück­stel­lun­gen gebil­det wer­den. Und: Wer als Kind bereits in der PKV ist, dem bleibt im höhe­ren Alter die Gesund­heits­prü­fung erspart, die für „Spät­ein­stei­ger“ oft pro­ble­ma­tisch ist. 

Bei Fra­gen rund um die PKV hel­fen auch Exper­ten gern wei­ter und unter­stüt­zen mit ihrem Fach­wis­sen bei der Ent­schei­dung für die rich­ti­ge Police.